Protocol of the Session on June 21, 2018

Ausbaumaßnahmen der Mittelweser nicht mehr finanziell beteiligt zu werden. Doch wie können wir eine Finanzierungsvereinbarung als erfüllt ansehen, wenn es nach wie vor keine Lösung für die ausstehenden 25 Millionen Euro gibt?

Nun kommt es: Bremen widmet einmal eben bei den Haushaltsansätzen, nämlich gestern, jährlich 2,5 Millionen Euro für andere Vorhaben um, und zwar Vorhaben, die nicht einmal irgendetwas mit der Hafenwirtschaft oder der Weser zu tun haben! Erst gestern haben wir hier ja sehr lebhaft über den Nachtragshaushalt beraten und diskutiert. Bestandteil der Debatte war unter anderem die Schuldübernahme der Jacobs Universität, und genau dort fließen jetzt 2,5 Millionen Euro hinein, die eigentlich zur Abzahlung dieser Kosten des vorangegangenen Ausbaus der Mittelweser vorgesehen waren.

Eines ist auch klar: Solange eine Lösung für die 25 Millionen Euro mit dem Bund nicht ausverhandelt ist, wird auch der Bund seine Uferrückverlegungen nicht zeitnah realisieren. Damit bleibt es wieder einmal bei einer Ankündigung, und mit der Zweckentfremdung der Mittel rücken diese noch weiter in die Ferne. Die Wirtschaft und die Unternehmen, die auf eine gute Schiffbarkeit und effiziente Hinterlandanbindungen angewiesen sind, sind verärgert und entsetzt. Es handelt sich wieder einmal um ein Beispiel für politisch staatliche Willkür hier in Bremen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tsartilidis.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, nachdem wir hier einiges gehört haben, kann ich es etwas kürzer machen. Es ist nun einmal ein langer Prozess. Die Ziele, die wir hatten, dass Großmotorgüterschiffe die Mittelweser befahren können, werden erreicht, und weitere Uferrückverlegungen werden stattfinden. Wir werden aus diesem – und da gebe ich Frau Dr. Schaefer recht – schwierigen Abkommen entlassen, und wir haben eine vernünftige Befahrbarkeit der Mittelweser.

Ich glaube, wir hätten das Ganze heute hier auch ohne Debatte behandeln können, weil wir Diskussionen dazu ja schon mehrfach geführt haben. Ob die CDU der Auffassung ist, dass das ausreicht oder

nicht, wir sind der Auffassung, es ist eine gute Lösung. Wir begrüßen die Vorlage und die Mitteilung des Senats, und damit wollen wir es dann auch bewenden lassen. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Janßen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier ja manchmal sehr komplexe und umfangreiche Vorlagen und wissen gar nicht, wie man seine Punkte in fünf Minuten unterbringt, aber es ist ja auch einmal schön, das gegenteilige Problem zu haben.

Wir haben hier eine Vorlage, die zwei Seiten umfasst und aus der hervorgeht, dass das Abkommen zwischen dem Bund und dem Land Bremen, die Mittelweser auszubauen – es wurde ja im Jahr 1988 geschlossen und im Jahr 1997 noch einmal angepasst –, als erfüllt betrachtet wird. Das nehmen wir hier zur Kenntnis, und dieser Kenntnisnahme werden wir uns selbstverständlich nicht verweigern.

Worum geht es in dieser Vorlage nicht? Es geht dort nicht darum, was eigentlich mit den 25 Millionen Euro passiert, da haben Sie recht, das ist noch nicht geklärt. Es ist auch noch nicht geklärt, was eigentlich mit der Unterhaltung der Nebenflüsse passiert. Das steht darin auch nicht, das ist auch richtig.

Wir haben hier auch noch nicht geklärt, wie es nach den sechs Uferrückverlegungen eigentlich mit den dann noch drei ausstehenden aussieht, aber das ist auch nicht Gegenstand dieser Vorlage. Ich fasse zusammen, wir verweigern uns der Kenntnisnahme nicht, aber sie bringt uns nicht weiter, um die anstehenden Fragestellungen zu klären. – Danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Schulz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist so, dass diese Verwaltungsabkommen, die zwischen dem Bund und dem Land Bremen in der Vergangenheit geschlossen wurden, jetzt durch eine neue Vereinbarung aufgehoben worden sind, weil das Ziel der Verwaltungsabkommen erfüllt wurde. Mit Schreiben vom 12. Juni 2018 hat der zuständige Abteilungsleiter

des Bundesverkehrsministeriums dem Land Bremen die auch jetzt durch den Bund unterzeichnete Vereinbarung zukommen lassen. Damit wurde das erreicht, was damals Vorgängerregierungen bewirken wollten.

Die politisch zugesagten sechs Uferrückverlegungen konnten übrigens nicht nur durch das Engagement im Niedersächsischen Landtag bewirkt werden, sondern Bürgermeister Dr. Sieling hat sich mit dem damaligen Verkehrsminister Dobrindt mehrfach darüber ausgetauscht, und man ist dann zu dem Ergebnis gekommen, dass aus dem rechtsbeständigen Planfeststellungsbeschluss, der ja noch zwölf Uferrückverlegungen vorsieht, jetzt sechs zugesagt worden sind. Diese sind auch in dieser Vereinbarung festgehalten. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass auch noch die drei bisher politisch nicht zugesagten Uferrückverlegungen Thema sein werden, und hoffentlich schaffen wir es auch, das zu erreichen.

Tatsache ist auch, dass wir im Augenblick eine Disparität in der Größenordnung von 25 Millionen Euro haben, das ist das Geld, das angefallen ist. Sie müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass das Land Bremen für die sechs Uferrückverlegungen, die jetzt noch durchgeführt werden müssen, nicht mehr zur Kasse gebeten wird. Allein das ist schon ein Grund, dass man sagen kann, dass wir jetzt doch eine gute Vereinbarung getroffen haben.

(Beifall SPD)

In Gegensatz zu dem, wie es hier dargestellt wird, sagen wir nicht, dass wir zur Auflösung der Disparität bereit sind, die Nebenflüsse in die Unterhaltung des Landes Bremen zu übernehmen, wir sagen nur, dass wir darüber natürlich sehr intensiv mit dem Bund reden müssen. Wir müssen aber für uns erst einmal feststellen, welche Kosten dann in der Zukunft für uns entstehen werden. Es mag ja sein, dass wir bei einer sehr genauen Untersuchung feststellen, dass sie am Ende deutlich höher sind als die aufgelaufene Disparität, und dann werden wir uns darüber unterhalten müssen, welche der beiden Varianten wir dann wählen wollen. Das wird aber erst in den nächsten Monaten miteinander besprochen werden müssen. Die Gespräche werden dann mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt geführt, die Vorgespräche sind schon ganz erfreulich, und wir werden uns dann wiedersehen, wenn wir es so weit vorbereitet haben, dass es entscheidungsfähig ist.

Das können wir seitens des Senats dazu sagen. Wir sind froh darüber, dass wir so weit gekommen sind, und wir sind ganz optimistisch, dass wir Ihnen dann nachher einen, wie ich meine, vertretbaren Vorschlag werden machen können. – Insofern herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis.

Ich rufe jetzt noch drei Tagesordnungspunkte auf, die ohne Debatte vorgesehen sind.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zur Aufhebung der Bekanntmachung über die federführende Behörde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und der Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Mitteilung des Senats vom 5. Juni 2018 (Drucksache 19/1695) 1. Lesung

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordneter Tassis [AfD], Abgeordnete Wendland [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(CDU, BIW)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 12. Juni 2018 (Drucksache 19/1714) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.

Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?