Aus diesem Grunde haben wir uns entschieden, an diesen Grenzlinien regulierend in den Markt einzugreifen. In dem Gespräch mit den Referentinnen der Anhörung hatten wir nicht das Gefühl, dass eine Wortmeldung in die Richtung ging, wonach man überhaupt keine Regulierung bräuchte. Alle Damen sagten: Ja, dieses Geschäftsfeld kann das gut gebrauchen. Es ging darum, wie weit man eingreift. Das habe ich versucht zu erläutern. Bis zu den Punkten konnten wir uns verständigen. Wir haben den Eindruck, dass man das zusammen verantworten kann. Kein Student weniger wird in dieser Stadt die Möglichkeit haben ein Zimmer zu finden. Im Gegenteil, wir glauben, dass die Voraussetzungen dafür, dass die Studenten ein Zimmer finden, durch die Regelungen, die wir jetzt gefunden haben, eher besser werden, weil dann mehr Zimmer diesen Typs auf dem normalen Markt angeboten werden.
Selbstverständlich kann man das Auslandssemester in jeder Wohngemeinschaft kompensieren, indem jemand anders für die gesamte Dauer dieser Zeit in die Wohngemeinschaft aufgenommen wird. Selbst zwei-, dreimal zu wechseln, ist völlig unumstritten. Meine Damen und Herren, ich würde sagen, das ist keine schlimme Geißel, kein Eingriff in den Markt, von dem man sagen kann, der hinterlässt Verheerung, sondern es ist ein Gesetz, das man höchstens infrage stellen kann unter der Überschrift: Brauchen wir das jetzt, brauchen wir das
angesichts der Zustände auf dem Bremer Markt? Da bin ich in der Tat der Meinung, dass die Verhältnisse sind noch vergleichsweise entspannt sind. Unsere sozialdemokratischen Kollegen finden, dass das ist eiliger und drängender ist. Faktisch beschließen wir jetzt eine Ermächtigung des Senats. Ich setze sehr auf die Weisheit dieses Kollegialorgans, dass sie bei der Entwicklung von Vorschlägen, welche Stadträume diesem Gesetz tatsächlich unterfallen sollen nicht übertreiben. In Bezug auf die Stichtagsregelung haben wir uns schon geäußert. – Vielen Dank!
Gemäß § 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag 19/1728 der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.
Wer das Bremische Wohnraumschutzgesetz in 2. Lesung nun beschließen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in 2. Lesung mit den soeben vorgenommenen Änderungen.
Realisierbarkeit eines allgemeinen Schwerlastterminals in Bremerhaven prüfen! Antrag der Fraktion der CDU vom 6. Februar 2018 (Drucksache 19/1519)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Offshore-Terminal Bremerhaven, kurz OTB genannt, ist eine der wichtigsten Hafeninfrastrukturmaßnahmen für Bremerhaven, wenn nicht sogar für das Bundesland. 2010 das erste Mal mit der Zielsetzung beschlossen, dass dieses wichtige Infrastrukturprojekt 2014 in Betrieb gehen sollte, müssen wir leider zur Kenntnis zu nehmen, dass das Projekt seit Ende 2015, Anfang 2016 durch einen gerichtlich bestätigten Baustopp ruht.
Der OTB sollte, das war der ursprüngliche Gedanke, der Infrastruktur, dem Support, dem Service, der Errichtung von Offshore-Anlagen im Nordseebereich einen entsprechenden Rahmen bieten. Bremerhaven wollte damit seine damals führende Rolle als Offshore-Standort entsprechend unterstreichen und den Unternehmen für das weitere Wachstum und den damit verbundenen zahlreichen Arbeitsplätzen in Bremerhaven und in der Region einen entsprechenden Rahmen geben. Von da aus haben wir als Fraktion der CDU diesen Grundgedanken immer wieder unterstützt und bleiben auch weiterhin in unserer Position bestätigt, dass diese Infrastrukturmaßnahme notwendig ist und auch gebaut werden muss. Das will ich an dieser Stelle erst einmal ausdrücklich zum Ausdruck bringen.
Wenn man sieht, wie die Prognosen bis 2030 sind, dann wird es, wenn man das Thema Offshore im engeren Sinne einmal außen vorlässt, auch weiterhin einen hohen Bedarf an Umschlag von Schwerkomponenten geben. Offshore ja oder nein spielt dabei keine entscheidende Rolle. Zurzeit haben wir einen Hafenumschlag von ungefähr 270 Millionen Tonnen in den deutschen Häfen. Die Prognose des Bundesverkehrswegeplans lautet 268 Millionen Tonnen. Für die deutsche Nordseeküste wird ein
Zuwachs von 80 Prozent bis 2030 prognostiziert. Der Bereich High & Heavy Ladung nimmt nicht nur in Bremen, sondern zwischenzeitlich in den Entwicklungskonzepten in allen Hafenstandorten einen wichtigen Bereich ein, einen breiten Raum. Mit einer hohen Wertschöpfung verbunden, und das war ja auch der ursprüngliche Gedanke bei dem OTB: Zu sagen, wir wollen durch die Hafenumschlagsaktivitäten auch Wertschöpfung am Standort Bremerhaven binden. Es ging nicht um den reinen Umschlag. Das ist spannend, interessant, aber der Mehrwert, den wir uns ja alle miteinander, zumindest die Befürworter – da gibt es an der einen oder anderen Ecke eher Zweifel, auch weiterhin Zweifel – war, zu sagen, Umschlag – –.
Ja, das ist schon klar. Die Richtigen melden sich, gut angesprochen, auf der Stelle. Da muss man nur ein Stichwort geben, und schon springen einige auf. Das ist manchmal wie bei ‚Hau den Lukas‘, da kommt auch immer der Richtige oben an, wenn man an der Stelle trifft. Nein, aber der Gedanke war ja und ist auch richtig, durch Wertschöpfung an einer Umschlagsanlage auch entsprechend Verstetigung von Arbeitsplätzen zu erreichen.
Wir haben nun das Problem, ich hatte das einführend ausgeführt, dass 2014 der OTB an das Netz gehen sollte. Wir haben 2018. Der Ausgang der Gerichtsverfahren ist völlig offen. Nachdem die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BUND ja unheimlich gut funktioniert hat und er uns 2015 dann doch mehr oder weniger eine andere Karte gezeigt hat, ist auch das Ende der Gerichtsverfahren völlig offen. Es liegt beim Verwaltungsgericht, dann kommt das Oberverwaltungsgericht, dann kommt das Bundesverwaltungsgericht. So, wie der BUND gestrickt ist, ist davon auszugehen, dass der komplette Rechtsweg ausgenutzt wird. Was das dann heißt,
ist klar: Wir werden nicht vor 2020, 2022 oder 2024 – wir hatten das ja eben schon von den Juristen hier in diesem Raum gehört, auf hoher See und – –.
der Ausgang ist völlig offen. Und dann stellt sich doch automatisch, um auch gleich dieser Frage entsprechend zu begegnen, im Jahre 2020 oder 2022 die Frage, inwiefern sind eigentlich die Annahmen aus dem Jahre 2010 noch gültig?
Es stellt sich vielleicht für den einen oder anderen jetzt schon die Frage an der Stelle und deswegen liegt es auf der Hand. Ob man das jetzt in aktuellen Aussagen hervorhebt oder nicht hervorhebt, spielt auch letztendlich keine Rolle, weil die Tatsache, dass dieser Terminal als OTB, als reiner OTB fraglich ist, nicht daran liegt, dass man jetzt die Fragen stellt, die auf der Agenda stehen, sondern die liegt darin begründet, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass man von Anfang an eine verkehrte Strategie zur Umsetzung des OTB gewählt hat.
Ich will das nur noch einmal in Erinnerung rufen, weil ja im Augenblick hier so ein bisschen aufkommt, die CDU würde die Axt an den Terminal setzen. Nein, die Axt ist damals 2010 gesetzt worden, weil man schon von Anfang an eine verkehrte Strategie gehabt hat dadurch, dass man damals eine privat finanzierte, reine öffentliche Infrastruktur realisieren wollte, dadurch zwei Jahre Verzögerung hat und noch einmal zwei Jahre und noch einmal zwei Jahre und die jetzt in Bremerhaven das Dilemma haben.
Infolgedessen ist es wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, und deswegen auch unser Antrag, einmal zu sagen, klar, wir müssen das weitere Verfahren weiter verfolgen, ohne Wenn und Aber, auf der anderen Seite aber auch aktiv einen Plan B zu entwickeln. Und deswegen fordern wir den Senat auf, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, auszuloten, mit welchen Wahrscheinlichkeiten, mit welchen Chancen ein Terminal, –
ich komme gleich zum Ende – in Bremerhaven an dieser wichtigen Stelle – mit dem entsprechenden Hinterland als Schwerlastterminal mit allgemeiner Verwendung –umgesetzt werden kann, um dann auch am Ende des Tages zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen, ob man das Verfahren als alternativlos vor dem Verwaltungsgericht weiter verfolgt oder ob es auch Varianten dazu gibt.
Ich finde, eine verantwortungsvolle Politik, die auch perspektivisch in die Jahre 2025 und 2030 hineinschaut, wartet nicht ab, bis irgendein Urteil kommt und man am Ende mit leeren Händen dasteht, sondern eine verantwortungsvolle Politik bezieht auch Optionen mit ein und dazu gehört es auch, diese zu prüfen. Dazu fordern wir heute den Senat auf. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der CDU hat sich mit dem Antrag jetzt mehr oder weniger offiziell davon verabschiedet, dass der OTB so umgesetzt wird. Man will parallel schon einmal den Schwerlasthafen planen. In gewisser Weise ist es konsequent, nicht nur, weil die große Koalition ja auch den Offshore-Ausbau so effektiv gedeckelt hat, sondern auch, weil das Gericht bereits davon ausgeht, dass die Auslastungszahlen und die Wirtschaftlichkeit des OTB so, wie ursprünglich geplant, nicht mehr zu realisieren sind.
Das ist auch kein Grund zur Freude für uns. Auch wir würden uns eher darüber freuen, wenn die Prognosen besser aussähen für die Offshore-Branche. Aber das wäre Augenwischerei. Die Realität sieht anders aus. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass der OTB mit den im Planfeststellungsverfahren vorgelegten Zielen überhaupt so umgesetzt werden kann.
Die Fraktion der CDU will nun trotzdem bauen. Damit das geht, soll ihrer Meinung nach zu dem laufenden Rechtsverfahren ein weiteres Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht werden, um ein allgemeines Schwerlastterminal zu realisieren. Der Abgeordnete Özdal, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat in dem Zusammenhang bereits schon einmal davon gesprochen, dass man dann auch Brückenteile über Bremerhaven verschiffen könne. Klar ist auf jeden Fall, dass man auf der Grundlage des bisherigen Planfeststellungsverfahrens keinen allgemeinen Schwerlasthafen dort realisieren könnte, man bräuchte ein vollständig neues Verfahren.
Das Oberverwaltungsgericht hat dazu auch bereits klargestellt, dass die spezifischen Zweckbedingungen an dieser Stelle verbindlich damit verbunden sind, hier Umweltbelange zu beachten – nur deshalb war überhaupt der Bau in einem Naturschutzgebiet erlaubt – und dass das, – ich zitiere – „den Kern des planfestgestellten Verfahrens betrifft.“ Das heißt, es gibt keine Möglichkeit, hier korrigierende Anträge vorzubringen oder das Verfahren zu ändern. Wir brauchen ein komplett neues Verfahren. Anders ist es überhaupt nicht denkbar.