deutlich, dass es hier nicht um eine Kleinigkeit geht, sondern um eine echte Auswirkung auf den Bremer Wohnungsmarkt.
Man kann darüber reden, welche Mechanismen da zusammenwirken und wie die Situation sich auswirkt, dass man zu wenig Wohnraum in den Städten hat, aber völlig unstrittig ist, dass die Zweckentfremdung von Wohnraum für Beherbergungszwecke auf lange Sicht Auswirkungen auf das Mietniveau hat. Darüber gibt es übrigens auch keinen Dissens in der Fachöffentlichkeit. Alle, die darüber publiziert haben, kommen zu dem einheitlichen Schluss. Vor dem Hintergrund ist es auch nicht unverständlich, dass über die Hälfte der deutschen Bundesländer, aber vor allen Dingen viele europäische Tourismusregionen, aber auch europäische Städte wie Barcelona, vergleichbare rechtliche Regelungen eingeführt haben, wie wir sie jetzt einführen wollen.
Herr Präsident, ich bin schon fast fertig! Ich wollte eigentlich noch die Vorteile dieses Gesetzes nennen. Wir wollen regulieren. Wir wollen, dass kein weiterer Wohnraum in Zukunft zweckentfremdet wird, sondern dass Wohnraum für das Wohnen zur Verfügung gestellt wird, nicht mehr für Beherbergungsbetriebe. Dieses Gesetz, ich mache es ganz kurz, ist das liberalste, das es in Deutschland gibt. Wir sagen, in jeder Wohnung kann ein Zimmer über Airbnb vermietet werden, wir sagen, neunzig Tage kann vermietet werden, und wir sagen auch, diejenigen, die bisher einem Gewerbe nachgegangen sind, indem sie solche Beherbergungsbetriebe geführt haben, bekommen eine großzügige Regelung, dass sie ihr Gewerbe fortführen dürfen. Das Gesetz hat das klare Ziel, wir wollen die Zweckentfremdung von Wohnraum deutlich begrenzen, soweit das möglich ist, getragen von der deutlichen Position, Wohnung soll ein Zuhause sein, keine Handelsware. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin erfreut darüber, dass wir heute über diesen Gesetzesentwurf debattieren. Dem liegt ja ein gewisser Sinneswandel zugrunde. Wir hatten das hier bereits im Jahr 2013 als Fraktion DIE LINKE zum
ersten Mal angesprochen und eingebracht, um darüber zu debattieren. Der Senat hat uns damals gesagt, dafür liegt keinerlei Handlungsbedarf vor. In den Jahren 2015 und 2016 haben wir hier einen entsprechenden Antrag vorgestellt. Damals hieß es unisono in der Debatte – ich habe mit Freude noch einmal das Protokoll nachgelesen –, es gibt keine fachlichen Hinweise auf Zweckentfremdung.
Der Kollege Pohlmann, der Kollege Bücking und am Schluss auch noch Senator Lohse sagten, eine solche Verordnung würde ins Leere laufen, weil es kaum Anwendungsfälle gibt. Ich hatte damals in der Debatte gesagt, irgendwann wird von Rot-Grün hier ein ähnlicher Antrag vorgelegt. Es wird eine Weile dauern, aber ich bin mir sicher, er wird kommen.
Wir sind großartig! Deswegen freut es mich natürlich, dass es schon nach zwei Jahren gelungen ist. Inhaltlich, finde ich, ist dieser Gesetzesentwurf wirklich gut. Er konzentriert sich auf drei Bereiche, die wir in dem Fall auch ausgemacht haben, und zwar die nicht genehmigten Ferienwohnungen, den spekulativen Leerstand und so genannte Schlafstellenvermietung in Schrottimmobilien. Die Umnutzung der Büros ist ausgenommen. Das finden wir auch auf jeden Fall richtig. Insofern trifft es genau die richtigen Ziele.
Die Frage, die man allerdings zugleich auch stellen muss, ist, wer soll dieses Gesetz umsetzen? Das ist nämlich die Erfahrung, die man überall gemacht hat. Wenn wir einmal die ganz großen Player, zum Beispiel New York, was ja den Hauptschauplatz, sage ich einmal, von Airbnb ausmacht, betrachten, hat man dieses Gesetz schon vor Jahren erlassen. Die Wirkung war sehr bescheiden. Inzwischen überlegt man, wie man ansonsten dagegen vorgehen kann. Berlin hat gerade eine sehr positive Bilanz gezogen – die mit diesen 8 000 Wohnungen – der Kollege Tschöpe hat es ja gerade angeführt. Berlin hat allerdings sechzig Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die eingesetzt werden, um Entsprechendes auch umzusetzen und durchzusetzen. Das darf man nicht vergessen. Der Handlungsbedarf ist ja auf jeden Fall da. Dass mobile Arbeitskräfte zu miesen Bedingungen in Schrottimmobilien hausen müssen, das wissen wir. Spekulativer Leerstand wird auch vom Aktionsbündnis Menschenrecht auf Wohnen seit Jahren angeprangert.
Wir wissen ganz genau, wenn man durch die Stadtviertel geht, dass man natürlich Leerstand nachzählen kann in gewissem Sinne durch die tägliche Erfahrung. Und das ist natürlich eine enorme Provokation für Menschen, die händeringend Wohnraum suchen. Aus diesen Gründen halten wir es für moralisch fragwürdig, ob so etwas weiter unterstützt werden soll. Die Vermietung von Ferienwohnungen und Appartements auch über Buchungsplattformen ist ja nicht per se unerwünscht. Das ist ja gar nicht der Punkt. Aber es gibt einen steigenden Bedarf dafür und wir sind in Bremen noch lange nicht so weit, dass wir den Tourismus einschränken müssten, ganz im Gegenteil. Darum kann es nicht gehen. Es kann aber nicht so sein in Quartieren, die Leerstand haben, beziehungsweise Wohnungsvermietung, wo der Wohnraum eben besonders knapp ist.
Er soll auch nicht in der Form stattfinden, dass die Einnahmen nicht versteuert werden. Das ist letztendlich auch noch einmal ein Punkt, mit dem gerade Airbnb sich nicht gerade beliebt macht, wenn man bedenkt, wohin dort die Einnahmen fließen. Da sind viele auf der Jagd. Wir werden auch noch einmal über so etwas wie Datenschutz sprechen müssen in dem Zusammenhang. Das ist nämlich der Kriegsschauplatz, auf dem sich das auch abspielt. Ein Wohnraumschutzgesetz – und das finde ich wichtig – darf nicht nur eine Absichtserklärung sein. Es muss tatsächlich in der Lage sein, Wohnraum zu schützen. Dafür brauchen wir handlungsfähige Behörden und wir brauchen entsprechendes Personal. Deswegen bin ich der Meinung, wir schaffen hier eine sehr gute Grundlage. Aber das ist der erste Schritt. Wir werden einen weiteren brauchen, um das entsprechend abzusichern, damit es auch wirklich nicht nur ein zahnloser Tiger bleibt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute einen Antrag der rot-grünen Koalition, der das Ziel haben soll, Wohnraum zu schützen und Zweckentfremdung zu verhindern. Wir von der Fraktion der CDU sehen aber weder den Sinn noch die Notwendigkeit, da im Land Bremen, anders als in anderen Bundesländern, die Problematik nicht vorhanden ist. In der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zu diesem Thema kann man nachlesen, dass
eine solche Problematik im Land Bremen nicht gesehen wird. Auch im Viertel gibt es diese Problematik nicht. Jedenfalls hat mir das der Senator geantwortet, als ich im vergangenen Dezember noch einmal explizit für das Viertel nachgefragt habe. Dem heutigen Antrag der Koalition kann man auch entnehmen, dass sich die Koalition lediglich auf Verdachtsfälle stützt.
Wir sind der Meinung, dass Eigentümer, die Ferienwohnungen oder Zimmer auf Plattformen wie Airbnb oder ähnlichen anbieten, nicht zu verurteilen sind, solange sie die gesetzlichen Auflagen einhalten und Einkünfte aus Vermietung oder das Betreiben eines Gewerbes steuerlich angeben. Wir brauchen bei Verdachtsfällen auf Missbrauch aber kein neues Gesetz. Dafür haben wir eine Finanzsenatorin, die muss nur genau hinschauen. Außerdem haben wir den Eindruck, dass sich die Verfasser dieses Antrags nicht einmal mit den Bürgerinnen und Bürgern unterhalten haben, die ihr Eigentum vermieten.
Tut man das, und das haben wir von der Fraktion der CDU getan, unter anderem mit der Gemeinschaft, die da oben sitzt, wir haben uns mit den Menschen unterhalten, die ihren Wohnraum anbieten. Man merkt sehr schnell, dass es sich hierbei nicht um Profitgeier handelt.
Da gibt es zum Beispiel allein erziehende Mütter, die nicht ganztags arbeiten können und so die Möglichkeit nutzen, etwas dazu zu verdienen, um ihr Eigentum behalten zu können. Da gibt es ältere Leute, denen tut es gut und macht es Freude, wenn sie Kontakt zu vielen unterschiedlichen Menschen aus aller Welt haben und vieles andere mehr. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass es vielleicht Vermieter gibt, die am Anfang noch nicht genau wissen, was sie bei der Vermietung alles berücksichtigen müssen. Dem muss man Abhilfe schaffen.
Zum Beispiel könnte man alle Buchungsplattformen dazu auffordern, die City Tax gleich einzubehalten. Für mich und meine Fraktion ist diese Art des Tourismus auch kein Teufelswerk, sondern eher eine Bereicherung. Es sind auch ganz andere Menschen, die dieses Angebot nutzen, Menschen, die eben nicht in ein Hotel wollen.
Im Jahr 2017 checkten circa 1,2 Millionen Menschen in einem Hotel ein. Dem gegenüber standen 89 000, die zum Beispiel bei Airbnb eine Übernachtung gebucht haben. Ich finde, das sind schon Zahlen. Also die Hotellerie zum Beispiel braucht sich aus meiner Sicht überhaupt keine Gedanken zu machen.
Diese Zimmer und Wohnungen werden auch nicht ausschließlich an Touristen vermietet, sondern auch länger an Studenten, Praktikanten, Monteure, die eine gewisse Zeit hier in Bremen sind. Auch Familien, deren Wohnungen nach einem Brand oder einem anderen Unglück unbewohnbar sind und renoviert werden müssen, nutzen dieses Angebot und sind froh darüber. Mich wundert es schon – und jetzt komme ich zu den Grünen – mich wundert es schon, dass die Grünen diesen Gesetzesentwurf für gut befinden, wo ich doch weiß, dass die Grünen immer sehr für Vielfalt sind, bin ich sehr erstaunt darüber. Wir sehen hier eher ein Ablenkungsmanöver von nicht ausreichender Wohnungspolitik der Regierung und eine Bevormundung der Wohnungseigentümer.
Aus unserer Sicht sollte sich der Senat lieber darum kümmern, Bauland zur Verfügung zu stellen und dies planungsreif zu machen. Auch fragen wir uns, warum sich nicht um Themen wie zum Beispiel völlig veraltete Bebauungspläne gekümmert wird. Wir erinnern, wir hatten in der letzten Bürgerschaft eine Debatte, da habe ich von einem Fall berichtet, in dem es einen Bebauungsplan von 1964 gibt. Ein Ehepaar, das in seinem eigenen Haus seinen Dachboden ausbauen will und zwei Wohnungen dort herstellen will, kann dies nicht, weil der Bebauungsplan nicht überarbeitet wird. Um solche Sachen sollte man sich kümmern und nicht um das, was heute hier auf dem Tisch liegt.
Also es gibt da mehrere Fälle. Vielleicht sollten Sie sich in Ihrem Stadtteil einmal umschauen, dann kommen Sie auch dahinter. Die Fraktion der CDU hält diesen Gesetzentwurf für völlig unausgegoren und wird ihm nicht zustimmen. Wir würden empfehlen, vor der zweiten Lesung eine Anhörung durchzuführen, damit dann auch jeder, der diesem Gesetz zustimmt, weiß, was er tut. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Immer wieder wird eine Dramaturgie des Wohnraummangels aufgezeigt, und immer wieder sehen wir, dass es viel zu wenig günstigen Wohnraum gibt, zu wenig bezahlbare Häuser, eben auch gerade für Facharbeiterfamilien, eben viel zu wenig für den ganz normalen Bürger. Das ist ein bekanntes Problem, und wir sind in der Pflicht, etwas an diesem Notstand zu ändern. Der Senat hat in den letzten Jahren offensichtlich versäumt, bedarfsorientiert genügend Wohnraum zu schaffen. Allerdings, glauben wir, ist das Wohnraumschutzgesetz hier mehr Aktionismus und geht völlig am Thema vorbei.
Im Endeffekt wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen, und es gilt für Bremen nämlich, dass Airbnb, um sicherlich einen der größten Anbieter beispielhaft zu nennen, gerade einmal 400 Angebote insgesamt zu verzeichnen hat laut Haus und Grund. Die Struktur unterscheidet sich auch stark von Hotels, nämlich 80 Prozent sind EinzimmerAppartements, die im Durchschnitt drei Nächte angemietet werden, und damit eben deutlich länger als ein Hotelzimmer. Diese Art des Reisens greift einen Trend der Zeit auf, und Menschen möchten andere Kulturen und anderes Wohnen auch erleben. Menschen möchten sehen, wie andere leben, und in die Gemeinschaft und damit auch in die Nachbarschaft integriert werden und, statt in einem unpersönlichen Hotelzimmer zu verweilen, lieber noch einen gemeinsamen Drink nehmen, auch die Anbieterseite profitiert von dieser Art des Reisens.
Ich möchte Ihnen erzählen, was in einer taz-Kolumne beschrieben wurde, diesen Artikel kann ich Ihnen sehr ans Herz legen. Da beschreibt ein Anbieter, warum er Airbnb nutzt, und zwar sagt er: Ich bin noch nie aus Jordanien herausgekommen, und
deshalb hole ich die Welt einfach zu mir nach Hause. Und ich spare auf eine Weltreise mit einem Fahrrad. Das zeigt doch, wie eben auch durch solche speziellen Angebote die Welt zusammenrücken kann und wie dort etwas Großartiges für beide Seiten bewirkt wird. Egal ob Couchsurfing, Ferienwohnung oder Airbnb, alles bietet eine Antwort auf eine neue Art des Reisens. Die Wohnungen sind in Bremen verstreut, und dadurch profitieren übrigens auch die Randlagen Bremens. Über alle Viertel hinweg wird nämlich so Tourismus auch nach Bremen gelockt, und der durchschnittliche Airbnb-Gast gibt mehr Geld aus als ein Hotelgast, und das nämlich auch in dem Viertel, in dem er sich gerade aufhält und in dem er verweilt.
Viele private Eigentümer geben einen Teil ihrer selbst genutzten Wohnung für Gäste frei. Einige können sich auf diese Art auch ihre Rente aufbessern, die Wohnung finanzieren oder eben sogar den gewünschten Traumurlaub finanzieren.
Freischaffenden Künstlern zum Beispiel wird damit ein Basissatz zum Leben ermöglicht. Wir Freie Demokraten wollen, dass diese Art des Reisens eben nicht verteufelt wird.
Bei 315 000 Wohnungen in ganz Bremen betrifft dieses Gesetz gerade einmal 400 Einheiten, und wir reden von etwa 0,1 Prozent des gesamten Wohnungsmarktes. Die Verhältnismäßigkeit eines so massiven Eingriffs ist in unseren Augen damit überhaupt nicht gegeben.
Es ist auch damit zu rechnen, dass einige Vermieter Probleme bekommen werden, ihre Existenz überhaupt zu sichern. Der Gesetzesentwurf ist nämlich noch dazu ein eminenter Eingriff in das Grundrecht, in das Grundrecht auf Eigentum, in das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, die Vorstellung, dass ich irgendwelche fremden Menschen als Kontrolleure in die eigenen vier Wände lassen muss geht einfach viel zu weit und überschreitet damit Grenzen, die in unseren Augen nicht akzeptabel sind.