Protocol of the Session on April 26, 2018

Es wurde in der Tat etwas verbessert, Herr Fecker, Sie haben es eben gerade angesprochen. Die Anwärterinnen und Anwärter der Besoldungsgruppe A 9 erhalten bei der Feuerwehr wieder Weihnachtsgeld, aber auch das, Herr Fecker, haben sie bekommen, weil die Tarifparteien nicht etwa allein verhandelt hätten, sondern weil die Kolleginnen und Kollegen der jungen Gruppe überall und in der Politik vorstellig geworden sind und weil wir gesagt haben, es sei völlig absurd. Wir haben uns dann als Politik natürlich dafür eingesetzt, sodass die Regelung in den Haushaltsberatungen wieder entsprechend geändert worden ist.

(Beifall DIE LINKE)

Das bisschen, das umgesetzt worden ist, ist gut, aber nach unserer Meinung reicht es nicht. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass das Besoldungsrecht grundsätzlich überarbeitet werden muss. Wir benötigen vor allen Dingen eine längerfristige und tragfähige Lösung. Dazu gehört natürlich, dass zukünftig niemandem weniger Geld zur Verfügung stehen soll als vorher. Aber die Regelungen, die jetzt bestehen, sind erstens zu kompliziert, sie sind zu unübersichtlich, und sie könnten durchaus auch einmal entrümpelt werden. Das Zulagensystem ist sehr verschachtelt und für Laien kaum zu durchschauen.

(Abgeordneter Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Das stimmt allerdings!)

Wir haben im Übrigen auch nicht von Vereinheitlichung geredet.

(Abgeordneter Prof. Dr. Hilz [FDP]: Das steht im Antrag! Zweimal!)

Ich habe davon geredet, dass man das vergleichen muss.

(Abgeordneter Professor Dr. Hilz [FDP]: Das sind zwei völlig verschiedene Dinge!)

Es ist natürlich wichtig, weil es im öffentlichen Dienst – im Übrigen liegen die Vergleichbarkeit und die Vereinheitlichung sehr nahe beieinander, aber es kann trotzdem graduelle Unterschiede geben – wirklich zunehmend schwierig wird, geeigneten Nachwuchs zu finden. Bremen konkurriert als Dienstherr mit den Bundesbehörden und mit den anderen Ländern. Dort sind die Zulagen relevant. Der Kollege Hinners hat es eben gerade schon gesagt, der Sprengmeister des Bundes – ich kann auch einmal Zahlen nennen – erhält fast die doppelte Zulage. Im Bund sind es 735 Euro im Monat und in Bremen lediglich 398 Euro. Ich vermute, dass die Erschwernis bei Bombenentschärfung völlig identisch ist. Deswegen ist es eigentlich ziemlich egal, ob man bei der Bundespolizei oder bei der Bremer Polizei arbeitet. Diese Regelung kann man dann zu Recht nicht nachvollziehen.

(Beifall DIE LINKE)

Dann haben wir natürlich auch das Problem – und das möchte ich hier gern erwähnen – der Ruhegehaltsfähigkeit vieler Zulagen. Sie ist in Bremen abgeschafft worden. Die Ruhegehaltsfähigkeit bedeutet, ob die Zulage bei der Berechnung der Pension berücksichtigt wird oder nicht. Bis zum Jahr 2007 war die Polizeizulage ruhegehaltsfähig und wurde bei der Berechnung der Pension berücksichtigt. Dann wurde diese Regelung mit Blick auf andere Länder und den Haushalt gestrichen. Wir wollen aus Gerechtigkeitsgründen die Ruhegehaltsfähigkeit bei der Polizeizulage wiederherstellen, denn in einigen Ländern ist sie nach wie vor ruhegehaltsfähig.

(Beifall DIE LINKE)

Ein dritter großer Aspekt ist die Dynamisierung. Dynamisierung bedeutet, dass die Zulagen automatisch aufgrund der allgemeinen Preis- und Gehaltsentwicklung angehoben werden. Das ist auch nicht zu unterschätzen, denn diverse Zulagen sind seit eineinhalb Jahrzehnten nicht mehr angepasst worden, und sie sind deshalb heute entsprechend weniger wert.

Ich finde, wenn wir hier alle der Meinung sind, dass die Regelungen reformiert werden müssen, dann wäre die Kommission genau der richtige Weg, denn in der Kommission sind die Tarifparteien beteiligt, aber natürlich auch die Politik, die am Ende

des Tages während der Haushaltsberatungen den Daumen nach oben oder nach unten halten muss.

Ich finde es deshalb nach wie vor richtig, den beschriebenen Weg zu gehen. Ich bedaure es sehr, dass dieser Antrag hier keine Mehrheit finden wird. – Danke schön!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Lühr.

(Zuruf Abgeordneter Hinners [CDU] – Staatsrat Lühr: Bitte? – Abgeordneter Hinners [CDU]: Der Staatsrat sagt jetzt, weil er Sachkunde hat, der An- trag sei gut!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat möchte ich kurz auf vier Aspekte der bisherigen Debatte eingehen und mich zum Antrag äußern.

Ich beginne mit dem Kernstück des Antrags, dass nämlich vorgeschlagen worden ist, eine Kommission einzurichten. Sie wissen, dass wir aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben im Paragrafen 93 des Beamtengesetzes und im Paragrafen 39 a des Richtergesetzes verpflichtet sind, eine Beteiligung der Spitzenverbände, der Gewerkschaften und der Berufsverbände durchzuführen. Das ist bundesweit einheitlich geregelt, und zwar sowohl auf der Bundesebene als auch auf Länderebene.

Ich will jetzt nicht die Preisfrage stellen, wie viele Spitzenverbände wir in Bremen haben, ich sage es aber einmal ganz kurz: der DGB mit den Einzelgewerkschaften ver.di, GdP und GEW, der Deutsche Beamtenbund mit den Einzelverbänden Komba, Deutsche Polizeigewerkschaft, Philologenverband, der Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der Richterbund, der Verband der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterrinnen, die Fachgruppe Richter und Staatsanwälte von ver.di/DGB, der Marburger Bund, sofern es um beamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern geht.

Alle haben das Recht, sowohl Forderungen aufzustellen, Vorschläge und Gutachten einzureichen beziehungsweise Auskünfte anzufordern. Alle werden, wenn wir ein Besoldungsverfahren haben, zu Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben und Verordnungen aufgefordert. In der Regel werden dann auch noch Einzelanhörungen durchgeführt.

Wir haben in den letzten Jahren gelernt, dass die Gewerkschaften und die Berufsverbände nicht mehr gemeinsam handeln, wie es früher im großen Rahmen gewesen ist. Es haben sich alle beim Bürgermeister getroffen, und jeder hat seine Auffassung vorgetragen. Heute wollen die Gewerkschaften und Verbände Einzelgespräche führen. Wir führen also mit den Hauptmatadoren, dem Beamtenbund, den DGB-Gewerkschaften und mit dem Richterbund zweimal im Jahr Grundsatzgespräche, in denen die grundsätzlichen Fragen erörtert werden, und anlassbezogen Fachgespräche. Wir haben ungefähr sechs bis acht Änderungen im Gesetzgebungsverfahren und im Verordnungen.

Ich sage es aus eigener Betroffenheit, weil ich der Verhandlungsführer bin und weil ich bei dem großen Zulagenpaket insgesamt 27 Verhandlungen geführt habe. Das grenzt an Simultanschach. Man lernt auch viel dazu. Die Feuerwehr hat mich zum Beispiel belehrt, dass meine Einschätzung so nicht stimme. Ich habe gesagt, ich schaue es mir an. Ich habe einen 24-Stunden-Dienst bei der Feuerwehr absolviert, und zwar an einem Wochenende. Ich habe die ganze Nacht dort verbracht, um die Situation beurteilen zu können. Ich habe dort sehr viel gelernt!

Bei der Polizei war ich im Übrigen auch. Im Strafvollzug bin ich nicht gewesen, falls das gleich nachgefragt werden wird.

(Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Dafür hat es nicht gereicht?)

Naja, dafür hat es nicht gereicht, aber ich will ja auch, wenn überhaupt, dort nur als Aufsichtsbeamter – das wäre mein Ehrgeiz – tätig werden. Ich bin allerdings als Referendar, Herr Röwekamp, wenn es Sie interessiert, mehrere Wochen dort gewesen.

Heute Morgen habe ich mit der GdP die neue Besoldungsnovelle verhandelt, in der es um Zulagen geht. Sie sehen daran, dass es ein großer Bereich ist.

Eine Kommission würde dem jahrelangen Drängen der Gewerkschaften und Berufsverbände, vergleichbare Situationen wie bei Tarifverhandlungen vorzufinden, in denen sie Forderungen stellen, in denen wir ein Angebot unterbreiten und in denen man dann anschließend in vielen Dialogen versucht, über mühevolle Arbeit einen Konsens zu finden, nicht gerecht werden. Aus diesem Grund ist beim Senat die Orientierung und Empfehlung, einer Kommissionslösung nicht näherzutreten.

Ich will noch etwas kurz zu der Frage sagen, wie wir den Zulagenbereich reformieren können. Im Tarifbereich hat es 146 verschiedene Zulagen gegeben. Das ist durch die Neuschaffung der Tarifverträge TVöD, des TVöD Bund und des TV-L verändert worden. Man hat dort sehr viele Zulagen in das Festgehalt übernommen. Ich bin damals auf der Tarifebene als Mitglied des Präsidiums VKA bei den Verhandlungen anwesend gewesen. Das war eine gute Orientierung, ein gutes Ergebnis.

Mit dieser Orientierung haben wir die Verhandlungen zum Zulagenbereich begonnen. In Bremen haben wir 28 Zulagen. Es ist uns nicht gelungen, die 28 Zulagen zu reduzieren. Es sind einige Vereinfachungen vorgenommen worden. Den Tauchern wird zukünftig eine Pauschale gewährt, früher erhielten sie nach getauchten Metern Tiefe eine Zulage. Derjenige, der in fünf Metern Tiefe gearbeitet hat – wahrscheinlich musste noch jemand mit in das Wasser springen, um die Tiefe zu messen – erhielt eine um 30 Euro höhere Zulage im Monat. Das entsprach nicht der Verwaltungspraxis, und das haben wir geändert.

Die Unterschiedlichkeiten, die in dem Antrag aufgerufen sind, sind uns natürlich auch bewusst. Wir haben gesagt, wir kehren für die Zulagen circa 4,5 Millionen Euro aus. Das ist sehr viel Geld, denn wir haben einmal mit circa 700 000 Euro als erstes Angebot angefangen. Letztlich sind es dann aber diese circa 4,5 Millionen Euro geworden. Wir haben dann entschieden, dass das auf die Berufsgruppen verteilt werden soll, und zwar auf die Berufsgruppen Lehrkräfte, Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug. Dann haben wir die Verhandlungen mit den Fachleuten fortgesetzt, und es ist zu den 27 Gesprächen gekommen.

Es sind ganz unterschiedliche Interessen zutage getreten. Die Polizeigewerkschaft hatte ein großes Interesse daran, die Zulagengewährung differenziert zu sehen, und zwar für Sondereinsatzgruppen, für Ermittlungsgruppen, die aus dem normalen Schichtdienst heraus längere Zeit unterwegs sind. Diese Zeit ist nicht mit Stempeluhren kontrollierbar, und sie war auch nicht steuerbar.

Das sind beispielsweise Gründe für eine unterschiedliche Zulagengewährung gewesen, aber nicht irgendeine Willkür, nach der der eine höhere und der andere eine geringere Zulage erhält.

Ich möchte noch etwas zur Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen sagen. Zurzeit sind Zulagen in zwei

Ländern ruhegehaltsfähig. Die Diskussion zur Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen ist jedoch noch nicht abgeschlossen. In Bremen ist die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen seinerzeit, wie es Frau Vogt gesagt hat, abgeschafft worden. Wir werden die Entwicklung in den Ländern beobachten und unter Umständen in den nächsten Jahren aufgreifen. Das muss allerdings im Einzelnen genau betrachtet werden.

Zum Bundesvergleich! Ich kann Ihnen die beruhigende Mitteilung machen, dass wir bei keiner der 28 Zulagen auf einem Abstiegsplatz liegen – und das ist schon einmal gut –, bei einigen Zulagen befinden wir uns sogar im oberen Drittel. Wir wollen weiter daran arbeiten, dass das von der Struktur her so bleibt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Vizepräsidenten Dogan: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/1451

seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE, CDU, Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Ab- geordneter Patrick Öztürk [fraktionslos])

Stimmenthaltungen?

(Abgeordnete Wendland [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Rassistische und antisemitische Straftaten gegen religiöse Einrichtungen und Gedenkorte und Umsetzung der Empfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19. Dezember 2017 (Drucksache 19/1452)