Protocol of the Session on April 25, 2018

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Ziffern sechs, elf und zwölf des Änderungsantrags zu.

Ich lasse nun über den restlichen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem restlichen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 19/1648 seine Zustimmung geben

möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD] Abgeord- nete Wendland [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, BIW, Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordneter Tassis [AfD])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag stimmt dem restlichen Antrag zu.

Wir kommen jetzt zur ersten Lesung des Gesetzes.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Bremische Landesmediengesetz in der soeben geänderten Fassung in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, BIW, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordnete Wendland [par- teilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeord- neter Tassis [AfD])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.

Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir in die zweite Lesung eintreten wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Bremische Landesmediengesetz in der in erster Lesung beschlossenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, BIW, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordnete Wendland [par- teilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeord- neter Tassis [AfD])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit Kenntnis.

Umsetzung der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ in Bremen Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 5. September 2017 (Drucksache 19/1222)

Mitteilung des Senats vom 24. Oktober 2017 (Drucksache 19/1276)

Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Stahmann.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage noch einmal vorzutragen. Frau Senatorin, machen Sie davon Gebrauch?

Das ist nicht der Fall. Wir treten in die Aussprache ein.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen heute über eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ debattieren. Worum geht es dabei? Die Stiftung versucht eine finanzielle Wiedergutmachung an Kindern, die in Heimen für Behinderte und in der Psychiatrie in den Jahren von 1949 bis 1975 untergebracht waren. Diese Kinder waren der Obhut des Staates übergeben und wurden unter seinem Schutzmandat zu Opfern von Kinderarbeit, von psychischer, körperlicher bis hin zu sexueller Gewalt wie auch zu medizinischen Experimenten missbraucht. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde selbst nach langen Debatten überhaupt erst eingerichtet.

Rein technisch gesprochen, muss man zum heutigen Zeitpunkt sagen, endet die Antragsfrist für die Entschädigung aus dieser Stiftung am 31. Dezember 2019. Das heißt, eigentlich in Kürze, nächstes Jahr. Gerade an diesem Punkt setzt zumindest die Intention unserer Großen Anfrage an. Nach Schätzungen gibt es bundesweit circa 800 000 Anspruchsberechtigte, in Bremen sollen es wohl circa 8 000 Menschen sein. Bis zum September 2017 gibt es in Bremen ganze 37 Anträge. 37 Anträge gegenüber wahrscheinlich 8 000 Anspruchsberechtigten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, DIE LINKE meint, das ist einfach zu wenig.

(Präsident Weber übernimmt wieder den Vorsitz. – Beifall DIE LINKE)

Ich will hier auch ganz deutlich sagen, DIE LINKE verteilt hier nicht hochnäsig Schulnoten oder teilt gar Schuld zu. Ja, man muss sagen, und das hat auch diese Große Anfrage gezeigt, das Sozialressort hat einiges unternommen, um diese Stiftung und die Möglichkeiten bekannt zu machen, die darin stecken, aber 37 von 8 000 – mittlerweile sollen es wohl 48 Anträge sein, das ist meine letzte Information –, damit können wir uns doch alle nicht zufriedengeben, da müssen wir doch einfach weitermachen. Da gibt es geschundene Seelen, und da gibt es diesmal auch Geld. Irgendwie müssen wir es doch schaffen, dass die zusammenkommen. Das ist doch wirklich auch ein Anspruch der Menschlichkeit.

Also los! DIE LINKE schlägt deshalb drei Punkte vor. Erster Punkt: Wir sind der Meinung, der bestehende Internetauftritt – und es ist ja schon einmal gut, dass es einen gibt – muss stark verbessert werden. Ich habe verschiedenen Menschen, die sich mit Computern gut auskennen oder auch nicht, einfach gesagt, nun geht einmal daran und sucht mir diese Stiftung, und ich muss sagen, also selbst den Cracks ist es nicht leichtgefallen. Man braucht zwischen sieben und acht Klicks, um überhaupt die Stiftung zu finden, und ich glaube, auch für die Betroffenen, die wir damit meinen und die auch Ansprüche haben, ist das eine viel zu hohe Hürde. Deshalb, glaube ich, muss das verbessert werden.

Zweiter Punkt: die gesetzlichen Betreuer. Auch da muss man feststellen, viele der Betroffenen und auch der Anspruchsberechtigten werden weiter teilweise in Heimen, in WGs oder woanders untergebracht, haben in der Regel aber gesetzliche Betreuer. Auch da sagen wir, vielleicht sollte man noch einmal durch ein Anschreiben und Informationsblätter gerade diesen gesetzlichen Betreuern – das sind zwar nicht wenige, aber immerhin eine überschaubare Gruppe – versuchen klarzumachen, dass möglicherweise einige ihrer Zöglinge Anspruch auf diese Entschädigung haben.

Punkt Nummer drei betrifft die heutigen Träger von Wohnheimen. Auch da muss man sagen, dass es einfach sehr wahrscheinlich ist – und auch Menschen, die sich länger damit beschäftigt haben, sagen das –, dass viele der Anspruchsberechtigten auch heute wieder in Wohnheimen, in Werkstätten und in allen Arten von Behinderteneinrichtungen leben. Auch da glauben wir, es ist für die Betroffe

nen möglicherweise schwierig, das selbst herauszufinden. Auch da würden wir vorschlagen, dass man noch einmal gezielt auf heutige Träger von Wohnheimen und Werkstätten und allen Arten von Behinderteneinrichtungen zugeht, um zu schauen, dass wir das zusammenbekommen.

Wir haben keinen Antrag dazu geschrieben, und dazu kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber ich möchte trotzdem von dieser Stelle noch einmal an die rot-grüne Koalition appellieren: Legen Sie doch wenigstens an dieser Stelle eine Schippe obendrauf. – Danke!

(Beifall DIE LINKE)