Protocol of the Session on March 15, 2018

Die vierte Anfrage steht unter dem Betreff „Verkaufen statt verpachten im Sondervermögen Fischereihafen?“. Sie ist unterzeichnet von den Abgeordneten Prof. Dr. Hilz, Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Prof. Dr. Hilz!

Abgeordneter Prof. Dr. Hilz: Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwieweit ist es korrekt, dass Grundstücke aus dem Sondervermögen Fischereihafen in Bremerhaven seit Jahren nur noch per Erbbaupacht verpachtet und nicht mehr klassisch verkauft werden, und welche Gründe gab es für diese Entscheidung?

Zweitens: Inwieweit hält der Senat diese Entscheidung angesichts der derzeitig anhaltenden Niedrigzinsphase, die für mögliche Investoren ein besonders gutes Klima darstellt, noch für zeitgemäß und hilfreich für die wirtschaftliche Entwicklung Bremerhavens?

Drittens: Gilt obige Regel noch für weitere Sondervermögen oder andere Grundstücksansammlungen im Besitz der öffentlichen Hand im Land Bremen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Siering.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Es trifft zu, dass die Grundstücke des Sondervermögens Fischereihafen (Land) im Wege des Erbbaurechts vergeben werden. Die Gründe hierfür waren unter anderem, den Unternehmen betriebsnotwendige Grundstücke ohne Kapitalbindung zur Verfügung zu stellen und aus den daraus erwirtschafteten Erbbauzinsen die infrastrukturelle Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gewerbegebietes sicherzustellen.

Lediglich im Bereich Fladengrund waren Grundstücke von vornherein zum Verkauf an mittelstän

dische Unternehmen vorgesehen. Dieser Grundsatz wurde im Beschluss der Fischereihafendeputation vom 24. November 2006 bekräftigt. Von diesem Beschluss hat es im Einzelfall begründete Ausnahmen gegeben.

Zu Frage 2: Der Senat hat keine Veranlassung, auf eine Änderung der Grundsatzentscheidung der Fischereihafendeputation vom 24. November 2006 hinzuwirken. Das Modell der Vergabe von Grundstücken im Wege des Erbbaurechts hat keine Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit am Standort. Der Fischereihafen ist nahezu „ausverkauft“.

Zu Frage drei: Ja, die gleichen Regelungen gelten im Grundsatz auch im „Sonstigen Sondervermögen Hafen“ sowie für den Holz- und Fabrikenhafen, der dem „Sonstigen Sondervermögen Überseestadt“ zugeordnet ist. – So weit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, durch Grundstücksveräußerungen im Bereich Fischereihafen noch stärker für zukunftsfähige Investitionen im Hafen oder Instandhaltungen zu investieren?

Bitte, Herr Staatsrat!

Es gibt keine Veranlassung, die Investitionstätigkeiten im Fischereihafen sind ungebrochen. Wie man auch heute der Zeitung entnehmen konnte, entstehen ja gerade aktuell weitere Neubauten. Uns erreichen keine Klagen der Unternehmen, dass das nicht möglich ist. Ich bitte dabei zu berücksichtigen, dass es sehr kurzfristig gedacht wäre, das Vermögen der Freien Hansestadt Bremen zu veräußern, und dort auch die langfristige Möglichkeit der Einnahmensicherung zu sehen, denn der Fischereihafen wird durch die Fischereihafenbetriebsgesellschaft organisiert, gemanagt und finanziert, die sich aus den Erbbaupachtzinsen nährt.

Insofern, bei dieser Abwägung der Kurzfristigkeit von schnellen Verkaufserlösen im Verhältnis zur langfristigen Sicherung der Einnahmen kommt der Senat dazu zu sagen, die Entscheidung ist schon richtig, beim Erbbaupachtverhältnis zu bleiben. Das ist die sinnvollere Alternative.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich möchte dort bitte noch einmal nachhaken! Das heißt, wenn man Erlöse aus Verkäufen erhält, dann kann man damit ja zukunftsfähige Infrastrukturmaßnahmen einleiten. Das spart auf lange Sicht auch Geld. Insofern besteht dann ja die Möglichkeit, auch tatsächlich Geld zu sparen, im Gegensatz zur Erbpacht, die ja weniger Geld einbringt, mit dem man dann auch konsumtiv die Organisation der FBG finanziert. Wie sehen Sie das?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das klingt verlockend und einfach, aber im Grunde genommen ist das Gegenteil der Fall, denn dass das Eigentum für die Freie Hansestadt Bremen langfristig gesichert wird und die erforderlichen Investitionsmaßnahmen durch den Erbbauzins und das, was die Unternehmen leisten, eben finanziert werden können, macht genau den Reiz aus. Die Investitionen finden trotzdem statt, aber wir behalten das Eigentum und damit auch Einflussmöglichkeiten. Im Übrigen will ich noch einmal darauf hinweisen, dass es für Unternehmen, bei denen möglicherweise nur eine andere Lösung Sinn macht, auch immer eine Gesprächsbereitschaft geben wird.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Sinkende Fischimporte in Bremerhaven – bleibt Bremerhaven Fischtown?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Prof. Dr. Hilz, Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Abgeordneter!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hat sich der Import von Fisch über den Hafen Bremerhaven jeweils in den vergangenen sieben Jahren entwickelt?

Zweitens: Welche Gründe sieht der Senat für Veränderungen beim Fischimport, und inwieweit gibt es Verlagerungen zum JadeWeserPort?

Drittens: Welche wirtschaftlichen Auswirkungen haben die Veränderungen beim Fischimport für Bremerhaven?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Siering.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die am Containerterminal Bremerhaven umgeschlagenen Einfuhrmengen werden zwar von der amtlichen Seeverkehrsstatistik erfasst, aber nur sehr rudimentär differenziert. Aufgrund dieser Klassifizierung ist eine Identifikation der Warengruppe „Fisch“ nicht möglich.

Zu Fragen zwei und drei: Mit dem Verlust der Hauptfanggebiete vor der isländischen Küste verlor Bremerhaven seine Rolle als zentraler Standort der deutschen Hochseefischereiflotte und damit als bedeutender Hafen für Fischimporte. Gleichzeitig gewann die Lebensmittelverarbeitung in Bremerhaven immer mehr an Bedeutung. Heute ist dieses Gewerbe mit rund 4 000 Arbeitsplätzen eine wesentliche Leitbranche der Stadt. Eine nachfragegerechte Versorgung dieser Branche mit der Rohware Fisch ist wichtig. Grundsätzlich ist es aber für die Unternehmen am Standort und deren wirtschaftlichen Erfolg unerheblich, über welche logistischen Systeme und Häfen diese Versorgung sichergestellt wird. Insgesamt variieren die Hauptversorgungsrouten der Bremerhavener Lebensmittelindustrie in zeitlichen Abständen. Vor diesem Hintergrund ist auch eine aktuelle Zulieferung über den JadeWeserPort möglich. – So weit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sieht der Senat eine Konkurrenz für den Standort Bremerhaven, zum Beispiel durch die kürzlich erfolgte Eröffnung der Firma NORDFROST am JadeWeserPort?

Bitte, Herr Staatsrat!

Zunächst einmal muss ich feststellen, Konkurrenz belebt das Geschäft. Ich teile nicht Ihre Sorge, dass wir hier davon ausgehen müssten, eine dramatische Abwanderung erleiden zu müssen. Wir haben gerade in diesem Bereich der fischverarbeitenden Unternehmen mit den Firmen Nordsee, Deutsche See, FRoSTA, mit Frozen Fish eine sehr stabile Wirtschaft. Da liegt aus unserer Sicht eine so stabile Marktgegebenheit vor, dass wir davon ausgehen, dass es sich möglicherweise in Teilbereichen verändern wird, aber grundsätzlich bedroht es Bremerhaven nicht.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn keine Statistiken über den Fischimport vorliegen, plant der Senat, das dann zukünftig besser zu erfassen oder Möglichkeiten zu finden, um darüber Informationen zu erhalten?

Bitte, Herr Staatsrat!

Oh, da fragen Sie mich etwas!

(Heiterkeit)

Der Fisch kommt ja in Containern, und wie ich gelernt habe, wird es hier erfasst unter einem bestimmten Label, das das kaum möglich macht, es fällt unter die Gruppe „Land-, Forst- und Fischwirtschaft“. Ob es gelingt, diese Statistik, die auch bundesweit erhoben wird, so aufzubrechen, dass wir das für Bremerhaven ganz gezielt und dann nur den Fisch erfassen können, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich will die Frage aber gern mitnehmen, es wäre geeignet, sie dann auch noch einmal in der Deputation oder im Häfenausschuss aufzurufen.

Präsent Weber: Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe Herrn Prof. Dr. Hilz so verstanden, dass es möglicherweise eine Konkurrenzsituation zwischen Bremerhaven und dem JadeWeserPort gibt, wo der Fisch angelandet wird. Ist es nicht so, dass 50 Prozent des JadeWeserPorts sowieso auch Bremen gehören? Ist es vielleicht nur eine Konkurrenz zwischen den Städten, aber im Prinzip für das Land Bremen trotz alledem auch irrelevant, welcher Hafen angesteuert wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Zunächst einmal ist der JadeWeserPort ein Gemeinschaftsprojekt der Länder Niedersachsen und Bremen, und insofern sind wir natürlich auch unmittelbar daran beteiligt. Unser Interesse ist selbstverständlich, dass die bremischen Häfen florieren, aber auch der Hafen, an dem wir beteiligt sind. Die Ansiedlung, die dort jetzt erfolgt ist ja im Grunde genommen ein Kühlhaus. Wir müssen einmal dagegen sehen, wir haben heute in Bremerhaven allein 60 Unternehmen im Bereich der Fischverarbeitung. Ich sehe an der Stelle ein

fach nicht die Gefahr, dass es jetzt eine Abwanderung gibt, nur weil dort ein Kühlhaus für gefrosteten Fisch errichtet wird.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich möchte noch einmal auf die vorletzte Fragestellung eingehen! Man könnte natürlich jede Kiste erfassen, aber würden solche statistischen Auswertungen nicht zu einem Bürokratiemonster führen? Es gibt ja viele Leute, die immer Bürokratie abbauen möchten.

Bitte, Herr Staatsrat!