Protocol of the Session on October 14, 2015

ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident! –, ich bin daher sehr gespannt, welche Beschlüsse der Senat in den nächsten Wochen zu dieser Thematik fällen wird. Wir werden den Weg weiter kritisch begleiten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU)

Als Nächste hat das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Liess hat bereits darauf hingewiesen, dass der Bericht, über den wir hier heute sprechen, nämlich der Stabilitätsbericht und der Bericht zur Umsetzung des bremischen Sanierungsprogramms, ganz starken Vorgaben zeitlicher und struktureller formaler Art folgt und man deshalb daran die Debatte über die allgemeine Haushaltslage, vorgezogene Eckwertberatungen und Beratungen über den Länderfinanzausgleich vielleicht nicht so unmittelbar aufzäumen kann, sondern hier geht es wirklich darum, wie wir die vertraglichen Verpflichtungen, die wir gegenüber Berlin eingegangen sind, erfüllen.

Unsere Berichte werden dort diskutiert und mit den Berichten anderer Länder verglichen, deshalb sind sie auch stark standardisiert, und wir haben selbstverständlich unsere Pflicht getan. Wir haben nämlich darauf hingewiesen, dass sich die Zahlen stärker als in der Vergangenheit – wenn wir jetzt schon den Stichtag 15. September haben, und das war die Vorgabe – verändert haben, und wir werden in einem ergänzenden Schreiben dem Stabilitätsrat mitteilen, was wir an gegebenen Veränderungen sehen, welche neue Risiken bestehen – das machen andere Bundesländer in der Sanierungslage auch – sowie die mit der Zuwanderungslage einhergehenden Kosten.

In der Tat bewegt sich dieser Bericht in einer Lage, in der es schwer ist, einen Überblick über die Haushalte zu bekommen, dies geht auch allen Bundesländern so, das wird in Berlin auch so diskutiert. Gleichzeitig wird an die Sanierungsländer – jedenfalls Bremen und Saarland – die Anforderung gestellt, diese vertraglichen Vereinbarungen zu verlängern. Wir sagen, das machen wir erst, wenn wir wissen, wie es mit dem Länderfinanzausgleich weitergehen wird. Wir weisen, wie gesagt, auch darauf hin, dass wir mit besonderen Ausgaben für die Flüchtlinge zu rechnen haben, die die Parameter noch verändern werden.

Bisher sind unsere Berichte in Berlin im Wesentlichen auf Gnade gestoßen, und wenn Herr Professor Dr. Hilz jetzt hier irgendetwas von Disziplinlosigkeit bei den Ausgaben erwähnt oder meint, meine Finanzpolitik sei gescheitert: In Ordnung, bisher konnte man es sich hier so einfach auch nicht machen, aber ich weise noch einmal darauf hin, dass Bremen in meiner Amtszeit die 300 Millionen Euro – wie es verabredet wurde –

auch bekommen hat und man offensichtlich in Berlin, im Stabilitätsrat, mit den Berichten im Wesentlichen auch zufrieden war. Wir haben ab und zu Hinweise bekommen, was wir verbessern sollen, bei welchen Maßnahmen wir mehr zulegen sollen.

Insbesondere stoßen übrigens – das noch einmal in Richtung CDU und auch DIE LINKE – unsere angeblich so hohen Investitionsausgaben dort immer auf ganz besondere Kritik, die ich selbst nicht teile. Ich würde es gut finden, wenn wir 100 oder 200 Millionen Euro mehr im Jahr zur Verfügung hätten, um die Substanz öffentlicher Straßen und Liegenschaften zu erhalten; Aber man muss natürlich dann auch sehen, dass man sich in einem Geleitzug anderer Bundesländer bewegt, und da liegen wir im Benchmark, auch wenn man das nicht so gern hören möchte, immer noch ziemlich gut. Insofern läuft diese Kritik hier meiner Meinung nach ins Leere.

Was auch vom Stabilitätsrat immer besonders beachtet wird, sind unsere Verwaltungsmodernisierungsanstrengungen. Herr Eckhoff hat sich damit auch schon beschäftigt. Ich muss sagen, da gibt es eine ganze Reihe von Dingen, mit denen ich zufrieden bin oder auf die ich auch stolz bin, weil wir nämlich das tun, was wir machen müssen: Unsere Kleinheit nutzen für besondere Maßnahmen, die man in Flächenländern viel schwieriger umsetzen kann. Herr Eckhoff hat Investitionen in IT angesprochen. Sie werden auch weiter vorgenommen, aber viele Dinge gehen auch so, indem wir sie besser organisieren.

Es ist uns jetzt zum Beispiel gelungen, im Haushaltsbegleitgesetz der Bundesregierung einen Passus unterzubringen, der uns ermöglicht, eine gemeinsame Kasse in Bremen zu haben und keine eigene Finanzkasse der Finanzämter mehr zu führen. Das wird in anderen Bundesländern diskutiert, dabei sind wir Vorreiter. Darüber können wir uns, denke ich, hier auch freuen.

Wir haben noch weitere Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung gemeldet. Das wird auch so weitergehen. Die Zahl 258 Millionen Euro ist ja schon genannt worden. Das sind die Einsparungen, die wir durch besondere und über das normale Geschäft hinausgehende Bremer Maßnahmen erwirtschaftet haben, um die Sanierung unseres Bundeslandes hinzubekommen.

(Abg. Rupp [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwi- schenfrage.)

Eines möchte ich gern noch einmal zu Herrn Rupp sagen, der sich ja schon auch über die Haushalte gebeugt hat, und der Kritik begegnen, dass wir eine unklare Datenlage haben, nicht realistisch veranschlagen und die Grenze der Aufgabenerfüllung erreicht ist! Dazu gibt es eine Bremer Sichtweise und dazu gibt es auch eine der anderen Bundesländer. Ob man die jetzt im Einzelnen so teilt, das ist eine andere Frage. Fakt ist, dass wir deren Geld wollen, und das begrün

det ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis, vor dem ich ja immer warne, dass man es, was die Kreditmärkte betrifft, nicht unterschätzen soll.

Der Stabilitätsrat ist aber durchaus in der Lage, an ganz bestimmten Parametern, die in Bremen insbesondere im sozialen Bereich liegen, aber auch bei Kultureinrichtungen – Dinge, die wir hier gut finden – oder auch beim Finanzausgleich zu Bremerhaven, Benchmarks zu anderen Bundesländern anzustellen. Ich empfehle Ihnen den Bremer Benchmarkbericht mit einem Großstädte- und Bundesländervergleich zur Lektüre. Daran können Sie sehen, dass die generelle, globale Behauptung, dass wir die Grenze der Aufgabenerfüllung erreicht haben, so erstens nicht zutreffend ist und zweitens auch mit Sicherheit von den anderen nicht geteilt wird. Diese Wirklichkeit gibt es auch, und wir werden uns in ihr bewegen müssen.

Zu Ihrem Rat, Herr Rupp, dem Bund zu sagen, dass wir das jetzt nicht mehr können: Was soll denn wohl danach kommen? Wenn ich das wirklich einmal durchspiele, was Sie da von dem Senat verlangen, dann heißt das, wir sagen: „Wir halten den Vertrag nicht ein. Es hat sich leider anders entwickelt, als wir uns das vorgestellt haben.“ Dann wären all die Vorurteile über Bremen – dass wir über unsere Verhältnisse leben, dass wir unsichere Kantonisten sind, dass wir nicht mit Geld umgehen können, dass wir nicht immer die Wahrheit sagen, nicht vertragstreu sind –, die sich über Jahre in Berlin, ob berechtigt oder unberechtigt, über uns aufgebaut haben, bestätigt. Das wäre wirklich der größte Bärendienst, den wir unserem Bundesland erweisen könnten. Das werde ich ganz bestimmt nicht tun.

Herr Hilz hat, wie gesagt, auf die angebliche Disziplinlosigkeit bei den Ausgaben hingewiesen. Ich habe eine Standardrede von Ihnen gehört, in der Sanierungsprogramm, Haushalt, Eckwert, Beschlüsse, die es bisher noch gar nicht gibt, Länderfinanzausgleich, alles zusammengerührt wurde. Ich würde mich dann schon einmal dafür interessieren, wo Disziplinlosigkeit bei Ausgeben genau vorhanden ist. Wie gesagt, wir haben unsere 300 Millionen Euro bekommen. Es ist allen Bundesländern, welchen Blick auch immer sie auf uns haben, schon bekannt, dass die Herausforderungen, vor denen Bremen haushaltspolitisch steht, ganz besondere sind.

Wenn Sie sich den Bericht zur Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen und den Stabilitätsbericht 2015 noch einmal ansehen, dann möchte ich Ihren Blick gerne einmal auf die Seite 6 lenken. Dort ist nämlich Bremen mit all den anderen Bundesländern nach den Parametern Schulden je Einwohner und Finanzierungssaldo je Einwohner genannt. Vielleicht können Sie das von hier aus sehen. Da gibt es 16 Punkte, die alle Bundesländer darstellen. Da gibt es einen Punkt, der ganz, ganz weit oben liegt. Das ist nämlich der Punkt, der Bremen darstellt. Das heißt, bei denjenigen Parametern, die beurteilen lassen, in

welcher Haushaltsnotlage ein Bundesland ist, ist Bremen – und das seit Jahren – mit Abstand, mit weitem Abstand in der ungünstigsten Position.

(Glocke)

Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche, aber der Kollege Rupp steht hier schon einige Zeit und fragt, ob er Ihnen eine Frage stellen darf.

Wenn ich jetzt gerade einmal den Satz zu Ende sprechen darf. – Wir stehen in der ungünstigsten Position. Das ist nichts, worauf man stolz sein kann, aber die anderen Bundesländer – das verlange ich dann von Ihnen, Herr Hilz, auch – können reflektieren, dass die haushaltspolitische Herausforderung, um den Sanierungsweg zu schaffen, in Bremen besonders groß ist.

So, Herr Kollege Rupp!

Ich habe zwei Fragen. Erstens: Ist es immer noch richtig, dass wir in diese Haushaltsnotlage, die Sie beschrieben haben, unverschuldet, verfassungsgerichtlich konstatiert, geraten sind?

Was ich zweitens auch gern wissen möchte, ist: Sie sagen, es gibt eine Ergänzung des Berichts an den Stabilitätsrat. Wann können wir damit rechnen?

Den begleitenden Brief, um auf die neuen Datenlagen hinzuweisen, wollten wir Ende dieses Monats erstellen, sodass er zeitnah zu der Sitzung des Stabilitätsrats vorliegt; das ist ja auch sinnvoll.

Zu der Frage, ob wir unverschuldet in eine Haushaltsnotlage geraten sind: Ja, das hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1991 so bekundet. Ich habe auch als Frau, die hier lange in der Opposition Finanzpolitik für die Grünen gemacht hat, nie in das Konzert eingestimmt, die bösen Sozis seien an allem schuld, sie könnten nicht mit Geld umgehen, und diesen ganzen anderen Quark, den man sich da anhören kann. Vielmehr ist es vom Bundesverfassungsgericht so beschieden worden, dass ein Bündel von verschiedenen Problemen dazu geführt hat, dass Bremen im Wesentlichen unverschuldet in diese Haushaltsnotlage geraten ist.

Nur, über die Konsequenz daraus, Herr Rupp, sind wir uns nicht einig. Die Konsequenz kann doch nicht sein: Ach, wir sind gar nicht schuld daran, dann gehen wir weiter zu den Kreditmärkten, wo wir sowieso auch dauerhaft gar kein Geld mehr oder nur zu sehr ungünstigen Konditionen bekommen würden, und nehmen weiter Schulden auf! Diese Konsequenz gibt es nicht. Das Urteil des Verfassungsgerichts hat uns eine Grundlage für den Sanierungsvertrag gegeben,

den wir unterschrieben haben und tunlichst auch einhalten sollten. Mit Herrn Eckhoff bin ich mir einig und ist der Senat sich einig über den Schwerpunkt wachsende Stadt. Dazu bekennt sich der Senat. Wir wissen aus den Parametern, dass Einwohner für uns haushaltspolitisch ein Segen sind. Wenn man sich anschaut, wie das Bundesland Berlin seinen Sanierungsweg schafft, dann geschieht das vor allen Dingen über einen Zuwachs an Einwohnerinnen und Einwohnern. So viel werden wir hier nicht schaffen, aber mehr als bisher, da bin ich mir schon ganz sicher. Zur Verwaltungsmodernisierung habe ich schon etwas gesagt. Da haben wir auch noch etwas auf Lager, was in den nächsten Berichten eine Rolle spielen wird. Insofern habe ich einen Teil Ihres Redebeitrags auch als Unterstützung für unseren Weg verstanden. Zu Ihrer letzten Frage zum Asylkompromiss will ich gern noch einmal Folgendes sagen: Man kann das inhaltlich bewerten, wie man will, aber noch sind wir ein freies Bundesland und die Bürgerinnen und Bürger wählen eine Regierung, wie alle anderen auch. So weit, dass man uns hier nur lange genug aushungern muss, damit wir sozusagen jedweder inhaltlichen Orientierung, die andere uns vorgeben, dienen müssen, ist es finanzpolitisch noch nicht!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von den Mitteilungen des Senats, Drucksachen 19/71 und 19/72, Kenntnis.

Es ist vereinbart worden, dass ich jetzt noch die Tagesordnungspunkte aufrufe, die ohne Debatte vorgesehen sind.

Gesetz zur Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch im Medienbereich Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes und des Radio-Bremen-Gesetzes Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen vom 22. September 2015 (Drucksache 19/78) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes und des Radio-Bremen-Gesetzes, Drucksache 19/78, in erster Lesung beschießen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren! Es ist vereinbart worden, nach der ersten Lesung das Gesetz zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.

Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 (Drucksache 19/89) 1. Lesung