anderes. Derjenige, der das anzeigt, hat diese Last nicht, und derjenige, der die Gaststätte betreibt, hat sich in einer Anhörung zu äußern.
Der Vorteil dieser gesetzlichen Regelung ist, dass es eine Klarstellung ist. Es ist ganz wichtig, dass man auch zu Klarstellungen in Gesetzen kommt. Das ist nicht nur Symbolik. Damit wird auch ganz klar und deutlich gesagt, das ist eine Klarstellung: Das ist im Prinzip eine Diskriminierung für Rassismus. Das ist diese gesetzliche Regulierung, und diese Klarstellung verbindet das mit gewissen Folgen, die für denjenigen, den es betrifft, weniger schwierig sind als das andere. Wir machen uns damit auf den Weg, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein Stück weit im Durchsetzungsprozess in einen anderen Bereich hinein weiterzutragen, also nicht nur in den Bereich, dass ich selbst gegen jemanden vorgehen muss, sondern es wird zu einem öffentlichen Tatbestand, der dann möglicherweise auch dazu führt, dass die Konzession infrage gestellt wird. Das ist Bürokratie an der richtigen Stelle.
Das ist nicht Bürokratie, die dafür verwendet wird, Rassismus aus dem Feld zu schlagen. Ich finde auch, wir müssen genau verfolgen, in welchen Fällen das wirksam wird. Das muss weiterverfolgt werden. Ich glaube, das Gesetz ist richtig.
Der Einwand könnte natürlich sein, wenn man es ansieht: Ist das denn hinreichend bestimmt? Ist das genau genug? Da sind ja eine Menge Begriffe, ethnische Herkunft, Behinderung, sexuelle, geschlechtliche Identität, Religion und so weiter, die möglicherweise der Konkretisierung bedürfen. Damit habe ich nicht das große Problem, denn das sind exakt die gleichen Begriffe, die wir im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haben. Das sind die Standards, die wir jetzt auch hier einführen. Das heißt, da hat sich der Gesetzgeber auf den Weg gemacht, solche Standards hier durchzusetzen. Sie werden ausgelegt und mit Leben erfüllt werden. Ich setze also darauf, dass es sich hier um einen Durchsetzungsprozess handelt.
Wir gehen in einen weiteren Bereich hinein, und dieser Bereich richtet sich im Kern gegen Rassismus aber auch gegen andere Behinderungen. Ich habe erlebt, wie das SGB VIII wirkt, wenn sich Behinderte um Stellen bewerben. Sie haben besondere Rechte, und das führt auch zu Sanktionen, und das führt zu einer Verhaltensänderung. Ich glaube, dass eine gesetzliche Klarstellung richtig ist und hierdurch auch Wirkungen entfaltet werden. Es handelt sich überhaupt nicht um Bürokratie, sondern das ist genau an der richtigen Stelle. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gaststättengesetzes, Drucksache 19/114, Neufassung der Drucksache 19/62, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!
Bericht der Freien Hansestadt Bremen zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012/2016 Mitteilung des Senats vom 15. September 2015 (Drucksache 19/71) Dazu Bericht zur Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 3 Absatz 2 des Stabilitätsratsgesetzes – Stabilitätsbericht 2015 – Mitteilung des Senats vom 15. September 2015 (Drucksache 19/72)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute den Sanierungsbericht des Senats und den Stabilitätsbericht. Das finde ich etwas schwierig, denn wenn man sich die Berichte ansieht, dann könnte man ja denken, es wäre alles in Ordnung. Gleichzeitig wissen wir alle, mit welchen neuen Risiken wir umgehen müssen, dass sich die Haushaltslage seit den Berichten drastisch verschlechtert hat und wir in der November-Sitzung der Bürgerschaft sogar einen Nachtragshaushalt beschließen wollen.
Aus den Berichten geht hervor, dass wir weiterhin erfolgreich auf dem Konsolidierungskurs unterwegs sind. In den letzten Jahren konnte Bremen in jedem Jahr die Auflagen des Stabilitätsrats einhalten, so dass Bremen auch in jedem Jahr 300 Millionen Euro als Zinshilfe bekommen hat. Es ist vereinbart, dass Bremen in jedem Jahr die Neuverschuldung zu gleichen Teilen absenkt, um bis 2020 gar keine neuen Kredi
te mehr aufzunehmen. Wir haben uns in der Finanzplanung in der Vergangenheit dafür eingesetzt, einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zur maximal zulässigen Neuverschuldung einzuplanen. Dieser Puffer hat in diesem Jahr eine Höhe von 190 Millionen Euro. Dieser Abstand kommt uns nun zugute.
Auch wenn wir jetzt noch einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 beschließen, werden wir in diesem Jahr unter der maximal zulässigen Kreditaufnahme bleiben. Bremen wird daher auch in diesem Jahr die Hilfen vom Bund in Höhe von 300 Millionen Euro erhalten.
Der Nachtragshaushalt wird auch durch die stark gestiegenen Flüchtlingszahlen nötig. Der Bund lässt nämlich die Länder und Kommunen in diesem Jahr mit den Kosten fast allein. Die zwei Milliarden Euro, die vom Bund auf die Länder verteilt werden, sind circa 20 Millionen Euro für das Land Bremen und somit nur circa 10 Prozent der tatsächlichen Kosten. Ab dem Jahr 2016 wird sich der Bund mit einer Pro-KopfPauschale beteiligen – dies sind zumindest die Ansagen –, und das ist, finde ich, erst einmal eine gute Nachricht.
Aus dem Sanierungsbericht geht hervor, was Bremen bisher getan hat, um die Konsolidierungsauflagen einzuhalten. Eine Zahl erscheint mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig, 852 Millionen Euro, diesen Betrag hat und wird Bremen zwischen den Jahren 2012 und 2016 insgesamt aus eigenen Anstrengungen erwirtschaften. Allein in diesem Jahr haben wir durch eigene Anstrengung das Haushaltsergebnis um etwa 227 Millionen Euro verbessert.
Viele Menschen, die niedrige Steuern gut finden, behaupten nach wie vor, dass Bremen kein Einnahmeproblem habe, sondern alleine der Bürokratie- und Personalabbau alle Probleme lösen könnte. Bei einem Blick in den Sanierungsbericht wird deutlich, dass Bremen hier schon viel leistet und geleistet hat. Es wurden Maßnahmen für eine effizientere Verwaltung vorangebracht, die Verwaltung wird digitalisiert, und interne Dienste werden gebündelt.
Wir Grünen sind zudem der Auffassung, dass eine stärkere Kooperation zwischen Bremerhaven und Bremen beiden Kommunen hilft oder helfen würde. Ebenso wollen wir stärker mit Niedersachsen zusammenarbeiten.
Die Reduzierung der Ausgaben kann aber eben nicht im Alleingang Bremens die Haushaltsprobleme lösen. Zu den Sanierungsanstrengungen gehören deshalb auch höhere Einnahmen. Vier harte Jahre stehen Bremen bevor. Der Konsolidierungskurs wird uns weiter beschäftigen und vor Herausforderungen stellen. Der Berg von Altschulden mit gegebenenfalls steigenden Zinsen, nicht planbare Ausgaben in einer Größenordnung, wie wir sie aktuell für die Aufnahme von Flüchtlingen meistern müssen, bilden dabei die großen Herausforderungen. Wir brauchen zusätz
Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Erstens, Bremen war bisher erfolgreich auf dem Konsolidierungspfad. Zweitens, in diesem Jahr wird – bedingt durch die hohen Ausgaben – der Sicherheitsabstand deutlich zusammenschrumpfen. Drittens, für die jetzt begonnene Haushaltsaufstellung und die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2019 sind weitere Anstrengungen nötig, um überhaupt auf dem Konsolidierungspfad zu bleiben.
Bremen braucht ebenso wie die anderen Kommunen deutlich mehr Hilfe vom Bund, um die Herausforderungen der Aufnahme von Flüchtlingen und unsere anderen kommunalen Aufgaben schaffen zu können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht an den Stabilitätsrat besagt in seinem zweiten Satz, dieser Bericht – also der vorliegende – zeigt, dass Bremen die Grenzwerte der Neuverschuldung in den Restjahren des Sanierungsprogramms einhalten wird. Im Rest des Berichts tritt er diesen Beweis nicht an. Schon auf der nächsten Seite findet man die Formulierung, aufgrund der noch völlig unklaren Datenlage noch nicht in der Sanierungsplanung berücksichtigt sind hingegen weitere Verschlechterungen im Vollzug der Haushalte 2015. Eine interessante Frage ist, was denn jetzt stimmt. Haben wir eigentlich kein Problem, den Sanierungspfad einzuhalten, oder schaffen wir das, oder stimmt, was hier steht, dass wir eigentlich noch gar nicht wissen, ob wir es hinbekommen, weil wir eine völlig unklare Datenlage haben? Diese, ich sage einmal vorsichtig, Schwäche zieht sich durch den ganzen Bericht.
Es wird im Wesentlichen darauf abgehoben, dass die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung, Erstaufnahme von Flüchtlingen ein deutliches Risiko sind. Die hier verwendeten Zahlen sind meines Erachtens schon durch die Einlassungen der Senatorin für Soziales im Controllingbericht überholt; sie sind in der Regel höher als hier veranschlagt. Des Weiteren sind die Fragen der Verstetigung dieser Kosten und wie sie denn aufgebracht werden, überhaupt noch nicht berücksichtigt. Selbst wenn es im nächsten Jahr so sein sollte, dass wir pro Kopf eine bestimmte Summe für fünf Monate erhalten, lösen sich ja dann die Menschen, die wir hier aufnehmen, nicht in Luft auf, sondern sie sind nach wie vor da. Darüber gibt es überhaupt noch keine Prognose, keine Abschätzungen.
Zumindest die vorhandenen sind ausgesprochen beunruhigend und hier nicht enthalten, sondern hier sind Zahlen enthalten, die deutlich geringer ausfallen, und es ist eher ein Beweis, dass dieser Bericht einfach so nicht zutrifft.
Darüber hinaus steigen die Sozialhilfekosten insgesamt auch ohne Flüchtlinge in einer Weise, die vorher nicht eingerechnet war. Wie gesagt, vier bis sechs Prozent, ohne die zusätzlichen Kosten für die Flüchtlinge! Ich mache darauf aufmerksam, dass wir über Modellrechnungen verfügen, wonach wir im Jahr 2017 ungefähr 1,2 Millionen Euro für Sozialhilfe ausgeben müssen. In der Prognose des Berichts geht man für das Jahr 2016 noch von 950 Millionen Euro aus. Es gibt eine schöne Grafik für die Zinsquote, Kreditquote, Quote der Pro-Kopf-Verschuldung. Ich habe einmal ausgerechnet, wie eigentlich die Quote der Sozialhilfe im Haushalt aussieht. Diese betrug im Jahr 2011 17 Prozent, mit 770 Millionen Euro, und sie wird im Jahr 2016 – prognostiziert in diesem Bericht, wohlgemerkt! – 950 Millionen Euro betragen und auf 19 Prozent ansteigen, Tendenz steigend!
Das heißt, wir haben ein Risiko, das in der Weise, wie es wahrscheinlich eintreten wird, in diesem Bericht nicht vorkommt, sondern hier werden Zahlen verwendet, von denen wir bereits heute wissen, dass sie falsch sind.
Wir wissen schon heute auch von einer ganzen Reihe von Risiken, ich nenne einmal BSAG, Teilersatzneubau KBM, die Notwendigkeit des Baus von Wohnungen, alles in Größenordnungen, die meines Erachtens durchaus relevant für den Sanierungspfad sind. Von diesen Risiken und Dingen finde ich in diesem Bericht zu wenig oder gar nichts.
Es wird bei der Frage der Personalkosten davon ausgegangen, dass wir eher kein Problem haben, weitere 100 Stellen jedes Jahr abzubauen und die geplante Begrenzung der Erhöhung einzuhalten. Es wird aber nicht dargestellt, an welchen Stellen wir jetzt mittlerweile die Grenze der Aufgabenerfüllung erreicht haben. Es kommt einfach nicht vor, dass es an vielen Stellen schon soweit ist.
Ich sage deswegen, wenn man gegenüber dem Stabilitätsrat und der Bundesregierung darauf hinweist, dafür werben will, dass wir eigentlich an einem Punkt angelangt sind, wo wir mehr Geld vom Bund haben wollen, dann ist es meines Erachtens keine gute Idee, einen Bericht damit zu beginnen, dass wir die Anforderungen schon einhalten werden, denn dann haben wir keinen Grund, mehr Geld zu fordern.
Wir müssen darauf hinweisen, dass wir in vielen Fragen, nicht nur in der Flüchtlingsfrage, uns an einem Punkt befinden, wo wir eben genau nicht die Anforderungen dieses Sanierungspfades einhalten können,
wo aber Kosten auf uns zukommen, die wir nicht einkalkuliert haben, wir Steigerungen der Sozialleistungen haben, die wir nicht steuern können. Diese werden steigen, weil es gesetzlich vereinbarte Zahlungen sind, die wir leisten müssen. In dem Bereich haben wir kaum Möglichkeiten der Steuerung, das sagt übrigens der Bericht.
In dem Bericht steht auch nicht, dass wir mittlerweile an einem Punkt sind, wo wir die Frage des Sanierungsstaus bei öffentlichen Einrichtungen sowie an Straßen und Gebäuden in einem solchen Bericht thematisieren müssen. Es kann nicht sein, dass wir sozusagen Schulden dahin verlagern. All das gehört meines Erachtens, gerade im Hinblick auf Neuverhandlungen für einen Länderfinanzausgleich, in einen solchen Bericht an den Stabilitätsrat, nämlich auf der einen Seite die möglicherweise vorhandenen Einsparungen zu thematisieren, aber auf der anderen Seite auch die Folgen, die diese Form von Kürzungspolitik hat.
Alles zusammengenommen ist deswegen meine Empfehlung: Ziehen Sie diesen Bericht zurück, und schreiben Sie einen Bericht, der die Realität und die wahrscheinlichen Kosten in der Zukunft besser abbildet als dieser, denn dieser Bericht ist in der vorliegenden Form – ich sage es einmal vorsichtig – falsch! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!