Protocol of the Session on February 22, 2018

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen - Abg. Hin- ners [CDU]: Sagen Sie doch einmal, was Sie wol- len!)

Ich glaube, der Text macht deutlich, was wir wollen, Herr Pirooznia hat das eben schon ausgeführt. Ich möchte es Ihnen gern erklären, lassen Sie mir einen Moment Zeit, dann tue ich das gern!

Derzeit ist die Situation wie folgt: Jemand wird verbeamtet und stellt sich die Frage, ob er sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern lässt. Dann schaut er, was das eigentlich finanziell bedeutet, und es ist so, dass das derzeitige System mit der Beihilfe eben dazu führt, dass es aus finanzieller Sicht deutlich attraktiver ist, in die private Krankenversicherung zu gehen, da der Arbeitgeberanteil vom Dienstherrn nicht getragen wird. Das genau meinen wir damit, dass eben die Wahlmöglichkeit faktisch nicht besteht,

(Abg. Hinners [CDU]: Die haben Sie abgeschafft!)

weil Beamtinnen und Beamte in die private Krankenversicherung getrieben werden.

(Beifall SPD)

Es ist ja so, dass die SPD im Jahr 2004 ein Konzept für eine Bürgerversicherung vorgelegt hat. Das diskutieren wir seitdem, immer wieder ist es auch Thema im Wahlkampf, und wir wissen auch, mit dem aktuell vorliegenden Koalitionsvertrag ist es

zumindest nicht gelungen, eine Bürgerversicherung zu schaffen. Auf absehbare Zeit wird es also auf Bundesebene keine Bürgerversicherung geben. Nun ist aber ja die Frage, was man denn mit den Beamtinnen und Beamten macht,

(Abg. Hinners [CDU]: Die sind mit dem System zu- frieden!)

die gern in die gesetzliche Krankenversicherung möchten, ohne diesen finanziellen Nachteil in Kauf zu nehmen, der auch durch nichts begründet ist. Da hat Hamburg doch einen total guten Weg aufgezeigt. Wir hatten neulich schon eine Kleine Anfrage eingebracht, in der wir ein paar Auskünfte des Senats bekommen haben, was das genau kostet, und, Herr Hinners, Sie haben doch eben Hamburg angesprochen.

(Abg. Hinners [CDU]: Ich habe auch Nordrhein- Westfalen angesprochen!)

Meinetwegen auch Nordrhein-Westfalen und andere Bundesländer! Ich finde es auch wunderbar, wenn Sie hier in der Debatte andere Bundesländer bemühen, völlig in Ordnung! Die Frage ist aber doch eben, was das dann kostet.

(Abg. Hinners [CDU]: Mehr!)

Ja, und wenn es mehr kostet, Herr Hinners!

(Abg. Hinners [CDU]: Ah, jetzt ist es heraus!)

Damit wir überhaupt politisch die Entscheidung treffen können, ob wir es wollen, oder ob wir sagen, es ist vielleicht zu teuer, dafür müssen wir doch einmal wissen, was es kosten würde, wenn man diese Umstellung vornimmt!

(Beifall SPD)

Als Sozialdemokratin mache ich gar keinen Hehl daraus, dass ich ein politisches Interesse daran habe, dass so viele Menschen wie möglich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, weil das ein anderes System ist und eine andere Finanzierungsgrundlage hat.

(Abg. Hinners [CDU]: Was wollen Sie jetzt ma- chen?)

Wir wissen doch, dass beispielsweise die Freiberufler oder auch Beamtinnen und Beamte, die einen sicheren Job und meistens einen recht guten sozia

len Status haben, vermehrt in die private Krankenversicherung gehen. Wenn aber diese Menschen irgendwann, gerade als Freiberufler, eine schwierige Situation haben, die im Alter steigenden Beiträge gar nicht mehr bezahlen können und in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkommen, dann nimmt die Krankenversicherung sie auch auf, weil das allemal noch besser ist, als wenn diese Menschen nicht krankenversichert sind. Darum leistet doch die GKV dann gerade auch einen besonders großen Beitrag.

(Beifall SPD)

Lassen Sie mich auf einen letzten Punkt eingehen, der hier noch nicht zur Sprache gekommen ist, und das hat mir kürzlich vor dieser Debatte noch ein junger Mann per E-Mail geschrieben: Was machen eigentlich Menschen mit Beeinträchtigungen? Es ist so, wenn jemand verbeamtet wird, der zum Beispiel eine starke Sehbehinderung hat, dann muss auch er ein Angebot bei privaten Krankenkassen einholen, wenn er den finanziellen Nachteil für die gesetzliche Krankenversicherung nicht will. Dann legen private Krankenversicherungen noch einmal andere Maßstäbe an und sagen dem jungen Menschen: Dich nehmen wir gar nicht! Solche Menschen werden definitiv in die GKV getrieben und müssen dann diese finanzielle Einbuße hinnehmen. Das ist nicht gerecht, das wollen wir nicht, und darum wollen wir es ausrechnen lassen. Deshalb bitte ich ganz herzlich auch bei Ihnen um Ihre Unterstützung für unseren Antrag! - Danke!

(Beifall SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Freien Demokraten sind nicht davon überzeugt, dass es sinnvoll ist, wenn es nur ein Krankenversicherungssystem gibt. Wir wissen, dass es Vorteile hat, wenn es neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch die private Krankenversicherung gibt.

(Beifall FDP, CDU)

Es gibt dann auch in der gesetzlichen Krankenversicherung Anreize zu schauen, was an Leistungen geboten wird, und auch privat Versicherte tragen mit ihren Beiträgen dazu bei, dass unser Gesundheitssystem finanziert wird. Es wird ja immer so getan, als ob das nicht stattfände.

(Beifall FDP)

Insofern müssen sich als Allererstes natürlich diejenigen, die hier so lange regieren, fragen lassen, warum sie das denn eigentlich abgeschafft haben. Früher gab es diese Möglichkeit, hälftige Beiträge zu erhalten.

(Abg. Hinners [CDU]: Bis 1989!)

Heute wird zwischen den Juristen diskutiert, ob es überhaupt zulässig ist, eine pauschale Beihilfe zu gewähren, die nämlich das darstellen würde, was Sie ausgestalten wollen, oder ob eine Beihilfe nur an Aufwandshöhen orientiert geleistet werden kann. In der Tat, für wen rechnet sich das? Das sind immer diejenigen, die viele Kinder haben. Für sie rechnet es sich, wenn sie als Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung kommen.

Keine Antwort geben Sie für die Beamtinnen und Beamten, die in der freien Heilfürsorge sind und natürlich bisher bis zur Pension Anwartschaften erwerben mussten, um dann in der privaten Krankenversicherung sein zu können. Insofern sind wir sehr gespannt, was Ihre Berechnungen ergeben. Wir werden den Antrag auch nicht ablehnen, wir wollen erst einmal Ihr Konzept sehen. Wir wollen wissen, was es kostet, da sind wir dabei, aber ein Problem werden Sie haben: Das ist die Frage, wie viele Beamte sich denn so entscheiden. Sie kennen gar nicht die Preiselastizitäten, die Sie kennen müssten, um die Menge der Menschen, die dieses Wahlrecht einmalig ausüben werden, zu ermitteln.

Die andere Wahrheit ist: Die Frage, ob es wirklich richtig ist, diesen Wechsel nur einmal im Leben zu erlauben, oder auch bei der Änderung von Lebensumständen, beantworten Sie nicht. Auch das müssen wir ernsthaft diskutieren.

Deswegen: Ihr Konzept schauen wir gern an. Zum Schwur kommt es, wenn Sie hier das bremische Beamtenrecht ändern. Dann müssen wir genauer hinschauen, auch ob Sie noch die Frage beantworten, ob nicht auch das SGB V geändert werden muss, weil in der Tat auch einheitliche Handhabungen in allen Bundesländern nötig sind, denn wir wollen auch die Freizügigkeit für Beamtinnen und Beamte erhalten. - Herzlichen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe

Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich die Diskussion verfolgt habe, habe ich für mich festgestellt, es ist durchaus richtig, wenn ich etwas über Steuern wissen will, dann gehe ich zu meiner Steuerberaterin, denn die weiß das besser. Wir haben uns mit dem Antrag auseinandergesetzt, Auskunft beim Gesamtpersonalrat eingeholt und die Beamtenvertreter gefragt, wie sie das eigentlich finden, welche Möglichkeiten sie haben. Wir haben uns beim DGB erkundigt, wie er das sieht. Alles in allem ergibt sich ein gemischtes Bild, aber es ergibt sich zumindest ein Bild, das viele Beamtinnen und Beamte der Meinung sind, dass sie die Wahlmöglichkeit ganz gern hätten.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich finde, es ist eine gute Möglichkeit, die der Antrag, der uns heute vorliegt, bietet, denn er besagt im Grunde genommen, dass man prüfen will. Es wird jetzt also ein Pilotprojekt geben, und es soll nachgeprüft werden, was es den Bremer Haushalt kosten würde und welche Vor- und Nachteile sich tatsächlich für die Beamten ergäben, wenn wir das so machen würden, also vorübergehend eine kleine Insellösung. Ich finde das völlig in Ordnung. Danke! -

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Strehl.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann jetzt gar nicht mehr viel dazu beitragen. Ein paar Zahlen: Es ist tatsächlich so, dass es in Hamburg einen Altbestand von 2 400 Personen gibt, die jetzt noch aktive Beamte sind, und das kostet etwa 5,8 Millionen Euro, Sie haben es vorhin auch gesagt. Auf Bremen übertragen wären das erwartete Mehrkosten von 4,7 Millionen Euro, wenn man die Zahlen so zugrunde legt. Ich habe auch gelernt, dass es im Jahr 2017 insgesamt mit den Versorgungsempfängern 4 438 Beamte gibt, und die erhalten einen Zuschuss von 11,7 Millionen Euro, die jetzt schon im Haushalt verankert sind, das kann man als Zahl einmal mitnehmen.

In diesem Antrag ist auch die Studie der Bertelsmann Stiftung erwähnt, wobei ich - mit Verlaub! - anmerken möchte, dass man bei der Bertelsmann Stiftung immer noch einmal hinschauen muss, wie sie ihre Berechnungen vornimmt. Unser Haus kann jedenfalls die Zahlen nicht nachvollziehen. Darin wurde ja geschrieben, in Bremen seien die Ausga

ben für die Beihilfe überraschenderweise sehr gering, und dann berechnet, dass wir in 16 Jahren 233 Millionen Euro zahlen müssten. Die Zahl können wir nicht bestätigen. Daher nehmen wir den Prüfauftrag gern an und sehen zu, dass wir auch Zahlengrundlagen für eine solche Entscheidung liefern. - Danke schön!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 19/1512 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. Frau Wendland [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!