Protocol of the Session on February 21, 2018

Dieser Antrag befindet sich schon seit einiger Zeit im parlamentarischen Verfahren, und zwar weit vor der Bundestagswahl, die im letzten Jahr stattgefunden hat. Zwischenzeitlich sind von vier Fraktionen - wenn man die CDU/CSU als zwei Fraktionen ansieht - Koalitionsverhandlungen geführt worden, die gescheitert sind. Anschließend ist der Entwurf eines Koalitionsvertrags - immer noch halbwegs aktuell - von der CDU/CSU und der SPD erarbeitet worden. Sie haben einiges von dem, was auch in diesem Antrag steht, der in vielen Teilen lobenswert ist, aufgegriffen, haben ganz viel in den Entwurf des Koalitionsvertrags zum Thema Gesundheit niedergelegt und haben auch einige Passagen zur psychotherapeutischen Versorgung erwähnt. Kennen Sie das Ergebnis? Ich meine jetzt nicht das Ergebnis der SPD-Mitglieder, sondern ich meine das Ergebnis der Fachlichkeit.

Die Auffassung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist wie folgt zu beschreiben: Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bewerten den Entwurf des Koalitionsvertrags mit einem Daumen nach oben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch nie - und das sagt auch die Bundesvorsitzende des Verbandes - gab es so viel Kleinklein, das den Gesundheitsbereich und das die psychotherapeutische Versorgung stärkt. Das muss an dieser Stelle auch einmal lobenswert erwähnt werden, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Der Koalitionsvertrag sieht ein Maßnahmenbündel vor, um insgesamt und sektorenübergreifend vieles zu verbessern.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Es ist noch ein Entwurf!)

Wenn Zwischenrufe aus der FDP-Fraktion kommen - das habe ich schon vor vier Wochen gesagt -, dann sage ich immer: Sie hätten doch mitregieren und mitgestalten können. Das soll jetzt aber keine Dauerschleife werden.

(Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber schön, dass es noch einmal gesagt worden ist!)

Wir als CDU setzen also auf das, was im Koalitionsvertrag steht. Wir setzen aber auch auf das, was schon durch eine gute Gesetzgebung in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht worden ist. Viele nehmen es als selbstverständlich hin, aber es ist immer noch relativ neu, denn es ist erst seit letztem Juli des letzten Jahres einen Rechtsanspruch auf eine psychotherapeutische Stunde eingeführt haben. Das heißt, immerhin ist es möglich, innerhalb einer kurzen Frist ein psychotherapeutisches Gespräch zu verabreden. Der Dringlichkeitsbedarf ist in diesem Gespräch zu erkennen, und es kann dann besser gesteuert werden.

Wir setzen ebenso auf die Selbstverwaltung. Schauen Sie sich zum Beispiel die Aktivitäten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an, die in einer umfangreichen Broschüre dargestellt sind. In der Broschüre werden die Dinge angesprochen, auf die bereits in der Debatte eingegangen worden ist, beispielhaft ist der kultursensible Umgang zu erwähnen. Festzuhalten ist, dass schon viele kleine Baustellen erledigt sind und dass man sich auf einem guten Weg befindet. Wir als CDU glauben feststellen zu können, dass im Großen und Ganzen hier im Parlament Einigkeit darin besteht, dass wir die sprechende Medizin stärken wollen.

Wir bitten um eine getrennte Abstimmung. Der Ziffer eins folgen wir nicht, aber den Ziffern zwei und drei werden wir mit ganzem Herzen zustimmen. Wir glauben, dass es auch die Bundespolitik verstanden hat und dass wir insgesamt auf einem sehr guten Weg sind, sodass die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch in den kommenden Jahren der Auffassung sind: Daumen nach oben! - Vielen Dank für Ihre auf Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Der Antrag, der uns zur psychotherapeutischen Versorgung aller Bevölkerungsgruppen vorliegt, ist, glaube ich - und das haben die Vorredner auch schon wunderbar hergeleitet -, absolut notwendig und richtig. Wir werden ihn deshalb als LINKE selbstverständlich unterstützen.

Gestatten Sie mir vielleicht noch zwei Bemerkungen. Das interessante ist ja daran, dass es alles nicht so ganz neu ist. Wir haben einmal nachgeschaut und festgestellt, dass die Koalition bereits im Jahr 2013 ähnliche Punkte in einem Antrag aufgeführt und einen entsprechenden Beschlusstext verfasst hatte. Er stellte sich heraus, dass man entweder - und das sieht man ja auch an dem vorgelegten Beschlusstext - auf der Bundesebene gescheitert ist oder auf der lokalen Ebene an der Kassenärztlichen Vereinigung. Für viele, die sich mit der Gesundheitspolitik beschäftigen, ist das ja nichts Neues.

Es entstehen dadurch Probleme, dass die Kassenärztliche Vereinigung auf bestimmte Weise Gebiete festlegt und dann eine Überversorgung mit niedergelassenen Ärzten oder mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten feststellt. Jeder, der sich dann mit der Materie näher beschäftigt, stellt fest, dass das nicht stimmt. Es ist ein langer Weg, dieses Verhalten der KV zu verändern. In der letzten Gesundheitsdeputation haben wir gerade diese Thematik behandelt. Frau Senatorin QuanteBrandt hat noch einmal dargestellt, wie sehr sie versucht, in den Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Positives zu bewirken. Ich wollte nur einmal darauf hinweisen.

Auf der Bundesebene muss etwas geändert werden. Das ist ganz klar. Wir müssen natürlich auch vor Ort versuchen, mit der Kassenärztlichen Vereinigung an der Stelle ins Reine zu kommen. Ich wünsche uns für unsere Arbeit viel Erfolg. Wir stimmen dem Antrag zu. - Danke!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Kück.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre jetzt natürlich relativ einfach zu sagen, es ist erledigt, alle Fraktionen sind dafür - mit kleinen Einschränkungen, wie ich es von Herrn Bensch gehört habe -,

(Abg. Bensch [CDU]: So ist es!)

dass dieser Antrag gestellt und beschlossen wird. So einfach mache ich es mir aber nicht. Ich möchte drei Bemerkungen machen.

Erstens: Natürlich - und das ist auch so beschrieben worden - liegen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Sprache auch eine Bedeutung bei der Zulassung hat, noch nicht vor. Es ist aber auch klar, dass, gerade wenn man über Psychotherapie spricht, Kommunikation eine zwingende und notwendige Voraussetzung für eine Behandlung ist. Vor diesem Hintergrund halte ich es für unabdingbar, dass wir nach einer Diskussion und in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung versuchen, zu einer Regelung zu kommen.

(Beifall SPD)

Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass der Senat in der Vergangenheit auf der Bundesebene versucht hat, Regelung zu erreichen. Der Senat ist allerdings mit seinem Vorhaben gescheitert.

Zweitens: Ich möchte allerdings auch noch einmal gern daran erinnern, dass es unabdingbar ist, dass Dolmetscherkosten getragen und das Dolmetscher im Bereich der Psychotherapie eingesetzt werden. Das ist für mich eine völlig richtige Forderung. Auf der Gesundheitsministerkonferenz des letzten Jahres haben wir einen entsprechenden Versuch unternommen, und es ist festzuhalten, dass es eine ganze Reihe von Ländern gegeben hat, die eine entsprechende Regelung abgelehnt hat. Vor diesem Hintergrund würde ich gleichwohl immer wieder sagen: Lassen Sie es uns weiter versuchen. Wir können allerdings nicht sicher sein, dass wir wirklich eine entsprechende Regelung erreichen.

Drittens: Wir werden den Beschluss gern umsetzen. Es sei mir noch ein Hinweis gestattet, der Antrag datiert aus dem August letzten Jahres, und man hatte uns ein Jahr Zeit bis zum Sommer 2018 eingeräumt. Der Zeitraum reduziert sich auf sechs Monate, aber wir werden uns gleichwohl bemühen. - Danke schön!

(Beifall SPD, CDU, FDP)

Wer sich stetig bemüht, den können wir erlösen!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Hier ist getrennte Abstimmung beantragt.

Zuerst lasse ich über die Ziffer 1 des Antrags abstimmen.

Wer der Ziffer 1 des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/1201 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, BIW, Abg. Schäfer [LKR], Abg. Tassis [AfD])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Ziffer 1 des Antrags zu.

Jetzt lasse ich über die Ziffern 2 und 3 des Antrags abstimmen.

Wer den Ziffern 2 und 3 des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/1201 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Ziffern 2 und 3 des Antrags zu.

(Einstimmig)

Übersendung der Nutzerdaten von Social-MediaAccounts an die Strafverfolgungsbehörden Antrag der Fraktion der CDU vom 24. August 2016 (Drucksache 19/712)

Wir verbinden hiermit:

Übersendung der Nutzerdaten von Social-MediaAccounts an die Strafverfolgungsbehörden Bericht der staatlichen Deputation für Inneres vom 22. August 2017 (Drucksache 19/1206)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Ehmke.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU „Übersendung der Nutzerdaten von Social-Media-Accounts an die Strafverfolgungsbehörden“ vom 24. August 2016, Drucksache 19/712, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 31. Sitzung am 9. November 2016 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres, federführend, und den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Die staatliche Deputation für Inneres legt mit der Drucksachen-Nummer 19/1206 ihren Bericht dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.