Protocol of the Session on January 25, 2018

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Fraktion der CDU können Nebentätigkeiten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein ganz sensibles Thema sein. Das muss man differenziert betrachten, denke ich, Frau Vogt hat es teilweise schon gemacht. Natürlich geht es dabei auf der einen Seite nicht so sehr um die ehrenamtlichen Tätigkeiten oder die als Übungsleiter in Sportvereinen. Ich glaube, davon kann die Gesellschaft sehr umfangreich auch profitieren.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch immer die Gefahr einer Interessenkollision, und ich will einige Beispiele dafür aufführen, wenn es nämlich um eine direkte oder indirekte Verbindung der Nebentätigkeit zu den originären Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung geht oder wenn auf die vom öffentlichen Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Infrastruktur, wie beispielsweise Labore, Dateien, Fahrzeuge, Telekommunikationseinrichtungen und so weiter, zurückgegriffen wird und natürlich

auch dann, wenn einfach während der normalen Tätigkeit Arbeitszeit für die Nebenbeschäftigung genommen wird. Meine Damen und Herren, auch sollte aus Sicht der CDU-Fraktion der für die Nebentätigkeit geleistete Arbeitsumfang in einem vertretbaren Verhältnis zur Wochenarbeitszeit im öffentlichen Amt stehen.

Frau Vogt hat schon darauf hingewiesen, deshalb sind maximal annähernd 20 Wochenstunden für eine Nebentätigkeit von Mitarbeitern - zum Beispiel ergibt sich das aus der Antwort zu Frage acht, Musikschule Bremen, Bremer Volkshochschule, Hochschule Bremerhaven, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Immobilien Bremen, Performa Nord, um nur einige zu nennen - aus der Sicht der Fraktion der CDU eigentlich höchst problematisch. 20 Stunden pro Woche, damit kann man eigentlich seiner originären Aufgabe nicht mehr ausreichend nachkommen, meines Erachtens unter der Voraussetzung eines FulltimeJobs schon einmal gar nicht.

Des Weiteren entsteht bei diesem Umfang von Nebenbeschäftigungen zumindest bei Beamtinnen und Beamten ein Konflikt zum Paragrafen 73 Absatz 1 Satz 1 Bremisches Beamtengesetz, wonach normale Nebentätigkeiten maximal acht Wochenstunden und Lehrtätigkeiten maximal fünf Wochenstunden nicht überschreiten dürfen. Das gilt im Übrigen unabhängig von der wirklichen Arbeitszeit. Ausnahmen ergeben sich nur aus Paragraf 62 Absatz 2 Bremisches Beamtengesetz, etwa bei Beurlaubungen oder Teilzeitbeschäftigungen aus familiären Gründen, soziale Gründe stehen also dahinter.

Die Fraktion der CDU sieht, wie eingangs schon dargestellt, auch die Notwendigkeit, bestimmte Nebenbeschäftigungen im öffentlichen Dienst kritisch zu betrachten und zu kontrollieren, nämlich immer dann, wenn eine Interessenkollision auf der Hand liegt. In einigen Bereichen besteht die ganz konkrete Gefahr, dass dabei Einfluss auf die Entscheidung in der Verwaltung genommen wird, wenn man sozusagen in einer Doppelfunktion tätig ist, einmal im öffentlichen Amt und gleichzeitig in einer Nebenbeschäftigung einen Bezug dazu hat. Das kann beispielsweise im Bauressort sein, auch in der Baudeputation, im Verkehrsressort, im Innenressort, in der Sozialverwaltung, um nur einige Beispiele zu nennen.

Abschließend kann ich für die Fraktion der CDU feststellen, dass wir uns bei der Beantragung von Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten

auf der einen Seite eine eindeutigere Auslegung des Bremischen Beamtengesetzes vorstellen können. Das bedeutet allerdings auf der anderen Seite auch, meine Damen und Herren, dass der Dienstherr - auch darauf hat Frau Vogt schon hingewiesen - seiner Verpflichtung zur ausreichenden Besoldung im Rahmen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums auch nachkommt sowie, und das ist der andere Teil des öffentlichen Dienstes, bei Tarifbeschäftigten auch einen entsprechenden Passus in der Vertragsgestaltung der jeweiligen Arbeitsverträge aufnimmt. Nur so ist aus Sicht der Fraktion der CDU ein problematisches Ausufern der Nebenbeschäftigung mit der Gefahr von Interessenkollisionen im öffentlichen Dienst des Landes Bremen zu verhindern. - Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Zenner.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst! DIE LINKE hat einen sehr ausführlichen Fragenkatalog erarbeitet, und dieser Fragenkatalog ist auch ausführlich beantwortet worden, wenn auch die Aussagekraft in vielen Bereichen doch sehr eingeschränkt ist. Wir haben eine ganze Menge von Feldern, wo dann steht: keine Angaben oder nicht verwertbar. Deswegen ist es problematisch, ob diese getroffenen Aussagen aktuell noch verwertet werden können, zumal auch Menschen, die Nebentätigkeiten angemeldet haben, nicht verpflichtet sind mitzuteilen, wenn sie die Nebentätigkeit wieder aufgeben. Daher kann das hier schon eine sehr ungenaue Angabe sein, und wir haben nicht den richtigen Überblick.

Als ich die Anfrage gelesen habe, war mir nicht so ganz klar, in welche Richtung es gehen soll. Heute ist das etwas deutlicher geworden. Wird der öffentliche Dienst zu schlecht bezahlt, sodass man quasi in die Nebentätigkeit gezwungen wird? In diese Richtung wurde hier ein wenig argumentiert.

(Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Nicht generell!)

In diese Richtung ging das schon!

(Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Von den unteren Lohngruppen habe ich gesprochen!)

Von den unteren Lohngruppen hatten Sie gesprochen, gut, das wäre dann die Frage, ob hier beam

tenrechtlich beziehungsweise tarifrechtlich im unteren Bereich nachgebessert werden müsste. Wenn man sich die einzelnen Angaben und die einzelnen Darstellungen vor Augen führt, so fällt auf, dass im Bereich Kunst und Wissenschaft erhebliche Nebentätigkeiten vorgenommen werden. Im Bereich Polizei und Feuerwehr liegt es im mittleren Bereich. Mir ist aufgefallen - und das hat mich ein bisschen nachdenklich gestimmt -, dass zum Beispiel für die Außenprüfung des Finanzamtes 20 Prozent Nebentätigkeit angegeben werden, also geht jeder fünfte dort beschäftigte Beamte noch einer Tätigkeit außerhalb seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach. Gleiches gilt für das Amt für Straßen und Verkehr mit 18 Prozent, das kommt mir auch besonders hoch vor.

Wenn man sich die Besoldungs- und die Vergütungsgruppen anschaut, bewegen wir uns in der Regel im unteren bis mittleren Bereich. Im Bereich der Justiz zum Beispiel fällt aber auf, dass gemischt, also auch bis in den höheren Dienst hinein, Nebentätigkeiten wahrgenommen werden. Erfreulich ist, dass eine Vielzahl von Nebentätigkeiten überwiegend auch unentgeltlich im Ehrenamt wahrgenommen wird. Das ist positiv zu berücksichtigen, dass sich auch der öffentliche Dienst für den gesellschaftlichen Zusammenhalt verantwortlich fühlt, dass er in der Vereinsarbeit, in der kirchlichen Arbeit, bei der freiwilligen Feuerwehr oder im Seniorenbereich tätig ist.

Die Aufstellung beinhaltet auch den Umfang der Tätigkeiten hinsichtlich Geringfügigkeit oder Sozialversicherungspflicht. Da fällt auf, dass bei Justiz, Immobilien Bremen und auch im Bereich Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse hoch ist, während man sich bei der Feuerwehr oder auch im Amt für Aus- und Fortbildung doch im Wesentlichen im Bereich geringfügiger Tätigkeiten bewegt.

Zur Honorarbasis! Da ist nicht so ganz erkennbar, wie viel dort eingenommen wird. Bei den Nebenbeschäftigten sind besonders Justiz, Finanzen und auch wieder Immobilien Bremen hervorzuheben.

Bei den Wirtschaftszweigen, in denen die Nebentätigkeit ausgeübt wird, gibt es eine Kategorie „Sonstige Dienstleistungen“. Das ist jetzt völlig undifferenziert. Ich habe mich gefragt, was sich alles dahinter verbergen könnte, immerhin wird eine Zahl von 314 genannt, das ist mir nicht klar geworden. Vielleicht weiß die Senatorin hier mehr. Ansonsten, Gastgewerbe fällt auf, freiberufliche und

wissenschaftliche Tätigkeiten, das liegt auch ein bisschen auf der Hand. Erziehung und Unterricht liegen auch im höheren Bereich.

Bedenklich ist die Spanne der Arbeitszeiten für die Nebenbeschäftigung pro Woche. Wir haben da ein Delta von zwei Stunden bis 20 Stunden. Bis 20 Stunden auszuweisen, da kann man schon Probleme sehen, ob eine Person, die in diesem Umfang eine Nebenbeschäftigung ausübt, noch ihren Beruf im öffentlichen Dienst wird voll wahrnehmen können.

Besonders auffällig ist in diesem Fragenkatalog, dass hier häufig keine Angaben und auch keine verwertbaren Angaben vorliegen, also tappen wir beziehungsweise auch der Dienstherr hier offenbar im Dunkeln. Da hatte ich erwartet, dass dem einfach ein bisschen genauer nachgegangen wird und nachgegangen werden muss.

(Glocke)

So, ich bin eigentlich - -. Ich komme dann ein zweites Mal.

Sie haben sechs Minuten geredet, Herr Zenner.

(Abg. Zenner [FDP]: Gut, dann rede ich gleich noch einmal!)

Sie haben ja die Möglichkeit, noch ein zweites Mal zu sprechen

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Liess.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich die Anfrage und die Antworten las, fragte ich mich, wovon wir jetzt eigentlich reden, weil wir - und das hat die Debatte eben für mich auch wieder deutlich gemacht - hier von unterschiedlichen Zahlen, unterschiedlichen Interpretationen und unterschiedlichen Verdächtigungen und Mutmaßungen reden, was es denn eigentlich sein könnte.

Es fängt ja schon damit an, dass man sich einmal über die Größenordnung Gedanken machen muss. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, haben wir im Kernhaushalt 17 000 Beschäftigte. Es geht hier um ungefähr 1 200 gemeldete Nebenbeschäftigungen, von denen wir noch nicht einmal wissen, ob sie zu diesem Zeitpunkt alle ausgeübt werden,

denn es gibt ja keine Genehmigungspflicht, sondern nur das Recht des Arbeitgebers, eine bestimmte Nebentätigkeit zu untersagen, wenn sie gemeldet wird. Daher wissen wir gar nicht, um welchem Umfang es geht. Das geht dann in der Statistik weiter, wenn man die hier mehrfach genannten wöchentlichen Nebentätigkeiten anschaut, dann kann man bei der Antwort auf Frage sechs in die mittlere oder die rechte Spalte dieser Tabelle gehen. Man kann auf die maximale Anzahl schauen, dann kommt man auf 20. Schaut man auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, dann ist man ist bei zwei bis 7,8 und bewegt sich damit genau in dem Rahmen, der auch vorgesehen ist, nämlich maximal acht Stunden pro Woche.

Die Frage ist also, wovon wir jetzt reden, und das insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass man genau die Frage, die hier jetzt in der Debatte schon aufgekommen ist, auch stellen muss: Geht es jetzt eigentlich um eine Nebenbeschäftigung von Beschäftigten in Vollzeit oder in Teilzeit? Um was geht es jetzt eigentlich? Das sind alles Fragen, von denen ich sage, dass man ihnen nachgehen kann. Man könnte die Fragen auch stellen. Sie sind aber nicht gestellt worden. Der Senat hat auf das geantwortet, was er gefragt wurde, so ist er eben, so erwarten wir das auch.

(Abg. Frau Böschen [SPD]: Sehr gut!)

So erwarten wir das auch, das ist ja absolut nicht negativ.

Deshalb, meine Damen und Herren, ist mir noch nicht klar, was das Ergebnis dieser Debatte sein soll. Klar ist, dass man darüber reden muss - insofern stimme ich mit den Vorrednern auch überein , ob der öffentliche Dienst seine Beschäftigten korrekt entlohnt. Das glaube ich schon. Ich glaube nicht, dass der öffentliche Dienst der Hort eines öffentlichen Prekariats ist, wie es hier eben angeklungen ist.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Klar ist auch, dass der Staat - der Senat - dafür Sorge tragen muss, dass es bei der Aufnahme von Nebenbeschäftigungen keine Interessenkollision geben darf. Das tut er aber auch schon. Daher kann ich mit der Anfrage, so wie sie gestellt worden ist, insofern nichts anfangen, als ich daraus keine verlässlichen Schlüsse ziehen kann. Mehr ist für mich aus dieser Anfrage heute nicht zu gewinnen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Umgang mit Nebentätigkeiten! Wenn man sich die Große Anfrage anschaut, kann man ja auch erst einmal ein paar positive Schlüsse daraus ziehen, nämlich erstens: Offensichtlich gibt es klare und transparente Regelungen, die für alle verständlich sind, weil sie wissen, Nebentätigkeiten in Unternehmen, das ist auch immer so eine Sache. Wie gehe ich damit um, zeige ich das an, wie geht auch der Arbeitgeber damit um? All solche Dinge führen auch in der freien Wirtschaft durchaus einmal zu kritischen Auseinandersetzungen. Hier gibt es eine klare und transparente Regelung und offensichtlich auch einen relativ korrekten Umgang mit den Meldungen.

In der Mitteilung ist auch klar angesprochen, dass man sich bei der Anzeigepflicht genau anschaut, ob es problematische inhaltliche Verquickungen geben kann. Das Beispiel des Polizeibeamten, der sich abends als Türsteher auf der Discomeile vielleicht mit denselben Leuten auseinandersetzt wie tagsüber im Dienst, ist ja auch aufgeführt. Auch dazu muss man feststellen, dass es eine hohe Sensibilität dafür gibt, genau aufzupassen.

Ansonsten kommt aus dieser Anfrage eigentlich das heraus, was niemanden verwundern dürfte, es ist nämlich eine volle Bandbreite im öffentlichen Dienst wie in der Gesellschaft auch. Es gibt viele, die ehrenamtlich unterwegs sind, die im Nebenamt unterwegs sind und darüber hinaus allerdings auch eine höhere Anzahl Stunden arbeiten.

Ich habe vorhin bei Ihnen den Einsatz für Arbeitszeitschutz und solche Geschichten wahrgenommen, Herr Hinners. Ich warte total begeistert auf die nächsten anstehenden Plenarinitiativen der CDU-Bürgerschaftsfraktion in diesem Bereich.

Aber zurück zum Thema: Die Hintergründe, warum man eine Nebenbeschäftigung ausübt, sind zutiefst persönlich, und das ist natürlich jetzt der Punkt, an dem wir sehr stark im Bereich der Spekulation sind, weil wir nämlich gar nicht genau wissen, warum eigentlich diese Nebentätigkeiten erfolgen. Liegt es an der persönlichen privaten Situation, in der ein Mensch gerade ist, weil er aus familiären Gründen oder warum auch immer zusätzlich arbeiten muss? Ist es ein dauerhafter Zustand, der da zum Vorschein kommt? All das geht ja am Ende aus dieser Anfrage nicht hervor.

Man kann sagen, dass ein Schwarzmalen des öffentlichen Dienstes relativ klar im Widerspruch zu der Bewerbungslage für Jobs im öffentlichen Dienst steht. Der öffentliche Dienst ist auch weiterhin für viele Menschen offensichtlich ein sehr attraktiver Arbeitgeber.

(Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Das wurde nur von Ihnen aber auch schon einmal anders dargestellt, Herr Fecker!)

Von mir? Nie!

(Heiterkeit - Zuruf Abg. Frau Vogt [DIE LINKE])

Noch einmal zurück zum attraktiven Arbeitgeber! Jetzt kommen wir auf den einzigen Knackpunkt. Ich finde, es ist ja richtig, dass man auf ihn schaut, nämlich: Ist eigentlich die Nebentätigkeit der Punkt, berührt sie irgendwie den Job? Gibt es dadurch Nachteile, dass jemand die von Ihnen jetzt angesprochene hohe Anzahl Stunden arbeitet?