Protocol of the Session on January 24, 2018

(Beifall FDP - Abg. Röwekamp [CDU]: Dass Sie an Ihre eigene Partei keine Ansprüche haben, das kann ich verstehen!)

Nächster Punkt: Ich habe es mir erspart, noch einen Änderungsantrag zu stellen. Im Änderungsantrag der Koalition fehlt mir allerdings der Bezug auf den Länderrahmen, nicht auf den Bundesrahmen. Das Entscheidende - und das fehlt mir in Ihrem Antrag, Sie legen wohl keinen Wert darauf beziehungsweise Sie haben vergessen, das in Ihren Antrag einzuarbeiten - ist, dass die Kommunikationsvoraussetzungen zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder und auch der europäischen Partner verbessert werden müssen. Es wäre sinnvoll gewesen, dass in diesen Antrag aufzunehmen.

Es ist quasi mein Vorschlag, dass das mit einbezogen werden muss, wenn man hier wirklich für die Zukunft wirksam die Kriminalität, die international agierenden Netzwerke und die digitalen Kommunikationstechniken in den Griff bekommen will. Das wäre eine sinnvolle Ergänzung des Antrags.

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Wo ist denn der An- trag?)

Das ist bisher nicht der Fall. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten, weil er unvollständig ist.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Ich dachte, wir schreiben keine Anträge! Ihr schreibt auch keine!)

Der letzte Satz zu Ihrem Antrag! Sowohl im Antrag der Koalition als auch im CDU- Antrag steht etwas zu Bodycams. Vorschriften zu Bodycams hätten in den Anträgen gar nicht stehen dürfen, denn es wird gerade ein Testlauf durchgeführt.

(Abg. Timke [BIW]: Das Pilotprojekt ist doch schon abgeschlossen!)

Wir warten das Ergebnis des Testlaufs erst einmal ab, und dann entscheiden wir uns, wie es mit Bodycams weitergehen soll. Dieser Schlenker wäre hier nicht notwendig gewesen, obwohl er von der Richtung her in Ordnung ist. Der Antrag ist einfach unvollständig, und er hätte längst innerhalb der vergangenen zwei Jahre, wenn man sicherheitspo

litische Verantwortung in verschiedenen Regierungen trägt, konkretisiert werden können und müssen. - Danke schön!

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüße ich recht herzlich auf der Pressetribüne eine Gruppe Volontäre des „Weser-Kuriers“.

Seien Sie ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Senkal.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns nunmehr schon seit geraumer Zeit mit diesem Antrag. Es handelt sich um einen komplexen Antrag mit dahinterstehenden komplexen Sachverhalten.

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Komplex?)

Das haben wir mehrfach hier und auch in der Deputation für Inneres besprochen. Die Ergebnisse sind zum größten Teil bereits mehrfach vorgestellt worden.

Dass uns dieser Antrag immer noch vorliegt - den Hinweis von Frau Kollegin Vogt, dass dieser Antrag in vielen Punkten bereits abgearbeitet worden ist, habe ich als gut empfunden -, hat eigentlich nur den einen Grund, dass sich nämlich die CDU-Fraktion immer geweigert hat, unseren Änderungsantrag mit ihrem Antrag zu verbinden. Es ist dann eben so, dass man dann zwei Jahre wartet, bis letztlich ein Antrag vorliegt, der eigentlich nicht mehr aktuell ist.

(Beifall SPD)

Trotzdem möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ich den Duktus des Antrags in der Lyrik durchaus in Teilen schwierig finde. Es wird von einem Gefühl der Verunsicherung geschrieben, und zwar unter anderem auch durch den islamistischen Terror hervorgerufen. Glücklicherweise ist aus meiner Sicht bei den allermeisten Menschen kein täglich vorherrschendes Gefühl der Angst und der Verunsicherung vorhanden. Ich bin froh, dass das der Fall ist, denn genau das ist das Ziel des Terrorismus in seiner perfiden Art. Der Verbreitung von Angst und Schrecken durch den Terrorismus stellen wir uns

hier und jetzt - wie auch in den vergangenen Zeiten - entschieden entgegen.

Im Kern sind wir uns einig. Ich denke, wir können uns hier auf das Wesentliche in Ihrem Antrag verständigen. Auf die Gründe der Ablehnung von Teilen des Antrags ist mein Kollege Fecker bereits eingegangen. Einige Punkte sind erledigt, weil sie bereits erfüllt worden sind oder nicht erforderlich sind. Ich möchte mich deshalb auf unsere Vorstellungen konzentrieren, denn viele der im Antrag stehenden Punkte sind schlichtweg bereits erledigt.

Wir wollen uns hier auf die Forderung beschränken, im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Ausstattung, das Wissen und das Know-how der Sicherheitsbehörden gleichwertig und angemessen gewährleistet ist, sodass allen Kriminalitätsformen und Kriminalitätsphänomenen nach- und im besten Fall zuvorgekommen werden kann.

Die neueren Medien verdienen dabei ein besonderes Augenmerk. Gerade hier kommt es auch auf die adäquate Ausstattung, Ausbildung und das Knowhow an. Unsere Exekutive muss hier mithalten können. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum mangels Kompetenz oder Personal sein. Richtig ist und bleibt, dass es auch uns als Parlament daran gelegen sein muss, Polizistinnen und Polizisten das entsprechende Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen, Rechtsgrundlagen zu schaffen, zu streichen oder anzupassen, wo es nötig ist, aber auch für ihren Schutz zu sorgen.

Im Hinblick auf die Rechtsgrundlagen geht aus dem Bericht gerade auch hervor, dass das fortwährend geschieht. Die Überprüfung dessen ist unter anderem eine Kernaufgabe der Justizsenatorinnen und Justizsenatoren beziehungsweise der Justizministerinnen und Justizminister.

Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist uns als Sozialdemokraten ein Kernanliegen. Unsicherheit bedeutet auch immer Unfreiheit! Ungleichheit bedeutet fehlende Solidarität mit denen, die auf den Staat als Garanten ihrer persönlichen Sicherheit angewiesen sind. Wir wollen, dass die Menschen in Bremen sicher sind und dass sie sich sicher fühlen, und zwar sicher vor Terrorismus und vor anderen Formen der Kriminalität. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich so, dass wir die ganzen innenpolitischen Anträge von vor zwei Jahren hier schon im Herbst abschließend hätten debattieren können, wenn die CDU nicht vor der Bundestagswahl jeden einzelnen Punkt hätte aufrufen wollen. Deswegen sind wir hier ein paar Monate in Verzug.

Einige Punkte dieses Antrags sind tatsächlich nicht mehr aktuell. Die CDU fordert zum Beispiel höhere Strafen für Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte. Das ist mittlerweile umgesetzt. Im Übrigen bezweifle ich ganz stark, ob die Änderung wirklich etwas bewirken, denn die Täter, die Polizeibeamte und Rettungskräfte angreifen, sind oft alkoholisiert, stehen unter Drogeneinfluss oder sind in aggressiven Männergruppen unterwegs. Die Abschreckung wirkt bei diesen Tätern leider überhaupt nicht. Ich denke, dass das eine Sache ist, die umgesetzt worden ist, die aber relativ wenig bewirkt und die die Polizeibeamten und die Rettungskräfte nicht richtig schützt. Man hätte lieber andere Mittel ergreifen sollen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Tatbestandsmerkmale bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erinnern mich immer sehr an die aufgeheizte Debatte nach den Kölner Ereignissen. Sie wurden schon neu gefasst - das begrüßen wir ausdrücklich, und das war schon lange eine unserer Forderungen -, und die Aussage „Nein heißt Nein“ gibt es schon seit Jahrzehnten. Sie wurde im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, von Ihnen genauso lange, wie es sie gibt, abgelehnt. Sie wurde erst nach den Kölner Ereignissen umgesetzt.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Einige weitere Punkte Ihres Antrags lehnen wir grundsätzlich ab, zum Beispiel die Begrenzung der Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts. Das Jugendgerichtsgesetz gibt es aus guten Gründen, und jugendliche Tatverdächtige werden aus guten Gründen nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt, weil hier das Prinzip Erziehung vor Strafe gilt. Das finden wir richtig, und das soll auch so erhalten bleiben.

(Beifall DIE LINKE)

In dem Antrag findet sich ein Punkt, den man ernsthaft beraten kann, nämlich die Frage, wie sich die Sicherheitsbehörden in einem föderalen Staat aufstellen sollen. Diese Debatte ist auch nicht neu, sie wurde nach jedem Anschlag nur neu geführt, allerdings ist bisher kein Ergebnis erzielt worden.

Ich bin nicht für die Zusammenlegung von Landesbehörden und -ämtern unter dem Dach des Bundes. Eine weitergehende Zentralisierung führt unseres Erachtens nicht zu mehr Bürgernähe. Ich möchte einmal die Polizeireform als aktuelles Beispiel für Bürgernähe anführen.

In den Beiräten war große Skepsis vorhanden. Die Polizeireform ist in einem breiten Informationsprozess, in dem der Innensenator und der Polizeipräsident durch die Beiräte getingelt sind - ich meine das jetzt wirklich nicht abwertend -, ausführlich diskutiert worden. Am Ende haben die allermeisten Beiräte die Notwendigkeit der Polizeireform und die Polizeireform verstanden. Sie haben die Maßnahmen im Wesentlichen begrüßt. Das ist von den Verantwortlichen in der Polizei sehr gut gemacht worden. Etwas Ähnliches wäre bei einer Bundeszuständigkeit tatsächlich nicht möglich gewesen. Deswegen sind wir auch der Meinung, dass die Polizei Ländersache bleiben muss.

Ein Supergeheimdienst mit dem Namen Bundesamt für Verfassungsschutz, in den alle Landesämter integriert sind, ist für uns keine Lösung. Wenn man weniger Skandale, weniger geschredderte Akten und weniger kriminelle V-Leute haben möchte, dann kann man keine Mammutbehörde außerhalb einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle aufbauen. Das finden wir unsinnig.

(Beifall DIE LINKE)

Ich sehe allerdings auch, dass es in der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Behörden ein Optimierungsbedarf vorhanden ist. Das betrifft sowohl die Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundesbehörden als auch zwischen den unterschiedlichen Behörden. Selbst wenn das Trennungsgebot zwischen der Polizei und den Nachrichtendiensten meines Erachtens zu Recht besteht, gilt es ganz dringend, die Pannen, die in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit der Terrorabwehr offenbar geworden sind - nicht nur in Bremen, die haben wir im Rahmen eines Untersuchungsausschusses ausführlich erörtert, und auch im Fall Anis Amri - abzustellen. Man muss deshalb tatsächlich die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem

Bund sowie zwischen den unterschiedlichen Behörden neu konzipieren. Dort sehe ich nach wie vor Nachholbedarf. Darauf zielt der CDU-Antrag allerdings nicht richtig ab.

(Vizepräsident Imhoff übernimmt den Vorsitz.)

Herr Hinners, zur föderalen Struktur enthält der CDU-Antrag einen richtigen Punkt, jedenfalls, wenn ich ihn richtig verstehe.

(Abg. Hinners [CDU]: Schauen wir einmal!)

Wenn gesagt wird, dass wir aus diesen oder jenen Gründen mehr Polizeibeamte oder Justizbeschäftigte benötigen, dann muss das eine gesamtstaatliche Aufgabe sein, das heißt, der Bund muss die Kosten tragen. Es kann nicht in der Verantwortung der Länder liegen - ähnlich wie beim Hochschulpakt -, dass die Finanzierung der gesamtstaatlichen Aufgabe in der Verantwortung der Länder liegt. Ich finde, der Bund muss die finanzielle Verantwortung für die Beamtinnen und Beamten übernehmen, die in den Ländern ihren Dienst verrichten. Es ist genau wie im Bildungsbereich: Das Grundgesetz definiert die Sicherheit als gesamtstaatliche Aufgabe.

(Abg. Hinners [CDU]: Das haben Sie richtig ver- standen!)

Wunderbar, dann finde ich diesen Antragspunkt richtig! Wir lehnen Ihren Antrag aber trotzdem aus den anderen Gründen ab.

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Es würde uns auch er- schrecken, wenn es anders wäre!)

Den Änderungsantrag der Koalition lehnen wir im Übrigen auch ab, weil er eigentlich inhaltlich nichts aussagt, entweder ist es schon umgesetzt oder in die Wege geleitet. Er hätte nicht gestellt werden müssen. Der CDU-Antrag hätte einfach als erledigt erklärt werden können. - Ich bedanke mich für die Debatte!