Protocol of the Session on December 7, 2017

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, FDP, BIW, Abg. Schäfer [LKR])

Stimmenthaltungen?

(Abg. Tassis [AfD])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Ziffern 2 und 3 des Antrags zu.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne recht herzlich den Integrationskurs 6 der Stiftung Bildung und Handwerk Nord begrüßen.

Seien Sie herzlich willkommen in der Bürgerschaft!

(Beifall)

Drittes Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes Mitteilung des Senats vom 12. September 2017 (Drucksache 19/1225) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mitteilung des Senats vom 12. September 2017 (Drucksache 19/1226) 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Siering.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Gesetzentwürfe des Senats in ihrer 51. Sitzung am 8. November 2017 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Jahr 2012 hat Bremen als erstes Bundesland den Mindestlohn eingeführt.

(Beifall SPD)

Ich kann mich gut erinnern, mit welchen Horrorszenarien das Ganze begleitet wurde. Insbesondere die FDP hatte angedroht, dass nun ganz viele Unternehmen entweder pleite oder aber auch in andere Bundesländer umsiedeln würden. Diese Vorhersagen sind alle nicht eingetreten. Ganz im Gegenteil, wir stellen fest, dass die Einführung des Mindestlohns ausschließlich positive Effekte nach sich gezogen hat.

(Beifall SPD)

Andere Bundesländer sind nachgezogen und der Bund mittlerweile auch, sodass wir jetzt einen Mindestlohn auf der Bundesebene haben. Wir haben an dieser Stelle häufiger darüber gesprochen, ob es überhaupt noch Sinn macht, einen Landesmindestlohn festzulegen. Wir haben uns darauf verständigt, zukünftig unseren Mindestlohn dynamisiert an den Bundesmindestlohn anzupassen, allerdings wollen wir die Ausnahmeregelungen des Bundesmindestlohns, nicht aufnehmen.

Parallel dazu hat der Senat das Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes eingebracht. In dem Gesetzentwurf werden notwendige Aktualisierungen aufgrund der Reform des Vergaberechts auf Bundesebene nachvollzogen, und es gibt eine Verbesserung der Kontrollpraxis der Sonderkommission Mindestlohn.

Alles in allem handelt es sich hier um viel Technik, um Entbürokratisierung und damit um Erleichterungen bei der Anwendung. Ich denke, wir werden dem Gesetzentwurf - vielleicht sogar alle gemeinsam - zustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bergmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte behandelt zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Bremischen Tariftreue- und Vergaberechts und des Landesmindestlohngesetzes, das haben wir ja eben gehört. Ich beginne einmal mit der Änderung des Landesmindestlohngesetzes.

Ziel der Änderung ist es, ungleiche Lohngrenzen auf Landes- und Bundesebene zu vermeiden, und Bremen soll sich künftig am Bundesmindestlohn

orientieren und dazu auf ein eigenständiges Festsetzungsverfahren verzichten, dies also aussetzen. Als CDU-Fraktion plädieren wir dafür, den Landesmindestlohn nicht nur in der Höhe dem Bundesmindestlohn anzupassen, sondern den Landesmindestlohn komplett abzuschaffen.

(Beifall CDU, FDP)

Beides, Bundes- und Landesmindestlohn, parallel zu führen, bedeutet bürokratische Doppelarbeit, doppeltes Controlling, doppelte Nachweispflichten für Unternehmen bis in sämtliche Nachunternehmen hinein. Das betrifft neben staatlichen Eigenbetrieben die bremischen Eigen- und Beteiligungsbetriebe, alle Zuwendungsempfänger sowie sämtliche Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Niemandem bringt das einen substanziellen Gewinn, denn der Regelungsbereich des Mindestlohngesetzes deckt 95 Prozent des Landesmindestlohngesetzes sowieso ab. Es gibt den einzigen Unterschied, dass vom Landesmindestlohn die unter 18-Jährigen und die Langzeitarbeitslosen nicht umfasst werden. Das ist aber beim Bundesmindestlohn gut begründet, und umso mehr spricht dies für eine Abschaffung des Landesmindestlohngesetzes, die wir zusammen mit der FDPFraktion ja auch im Frühjahr dieses Jahres schon beantragt hatten. An dieser Auffassung halten wir fest, und darum lehnen wir das Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes auch ab.

Außerdem hat uns der Senat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes vorgelegt. Das ist einfach nötig, um die Rechtsänderungen, die auf Bundesebene stattgefunden haben, jetzt auf Landesebene umsetzen zu können. Dabei geht es im Wesentlichen um die Umsetzung der Unterschwellenvergabeverordnung des Bundes. Änderungen gibt es demnach vor allem in den vereinfachten Vergabeverfahren. Aus der freihändigen Vergabe wird die Verhandlungsvergabe, und bei den beschränkten Ausschreibungen gibt es in Zukunft im Dienstleitungsbereich zwei Kategorien, abhängig vom jeweiligen Auftragswert, mit und ohne Teilnahmewettbewerb. Die Schwellenwerte ändern sich aber im Grunde nicht. Es sind technische Änderungen und Aktualisierungen, die für sich genommen einfach nötig sind und natürlich auch unsere Zustimmung finden.

Für problematisch halten wir als CDU-Fraktion an dem Gesetzentwurf hingegen die Änderungen der Nachunternehmerklausel im Tariftreue- und Vergabegesetz. Bisher war bereits geregelt, dass

Auftragnehmer die Einhaltung des Landesmindestlohns des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und bestehende Tarifverträge bei sämtlichen Nachunternehmen zu überwachen hatten. Das war in der Praxis einfach manchmal wenig praktikabel und hat dazu geführt, dass sich weniger Unternehmen für öffentliche Aufträge, auch im Land Bremen, beworben haben. Jetzt setzt der Senat noch einmal einen darauf, jetzt sollen die Auftragnehmer zum Beispiel verpflichtet werden, den Einsatz von jedem Nachunternehmer und dessen Nachunternehmer vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.

Außerdem wird der Katalog, der bei einer Kontrolle vorgelegt werden muss, noch einmal deutlich erweitert, und die Sanktionen werden massiv verschärft. Wir sehen hier als CDU-Fraktion die Balance zwischen der notwendigen Kontrolle gesetzlicher Vorschriften und einer wirtschaftlichen Auftragsvergabe nicht mehr gegeben. Das Gesetz würde dazu führen, dass sich weniger Betriebe um öffentliche Aufträge bewerben, der Wettbewerb abnimmt und die Angebotspreise damit natürlich steigen. Das ist für ein Haushaltsnotlageland wie Bremen eigentlich ein Unding. Da wir diese Änderungen ablehnen, werden wir uns unter Berücksichtigung des zuvor Gesagten, dass eben diese technischen Änderungen alle nötig sind, bei der zweiten Gesetzesänderung enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Bücking.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In aller Kürze, weil wir ja auch schon darüber geredet haben! Das Landesmindestlohngesetz - es wurde schon gesagt - war eine Initiative unseres Parlaments, auf die wir zu Recht mit ein wenig Stolz zurückblicken.

(Beifall SPD)

Da haben wir eine Tür aufgestoßen, durch die dann viele Weitere gezogen sind, und ich glaube, das wissen auch alle.

Jetzt koppeln wir das Bremer Gesetz an das Bundesgesetz, und das macht erst einmal vier Cent aus. Das ist noch nicht bedeutsam, aber damit ist erst einmal schon verbunden, dass wir sicher sein können, es hier nicht immer wieder aufrufen zu müssen.

Sie wissen, es gibt diese zwei Punkte, in denen sich das Bremer Gesetz vom Bundesgesetz unterscheidet. Das bezieht sich auf die unter 18-jährigen Arbeitnehmer, also diejenigen, die nicht in der Ausbildung sind, und auf Langzeitarbeitslose, für die wir eine andere Regelung haben als der Bund.

Ich hatte schon einmal durchblicken lassen, dass ich es an der Stelle eher anders handhaben würde, als die Koalition gemeinsam verabredet hat. Gleichwohl finde ich, die Zahl der Fälle ist so unbedeutend gering, und der damit verbundene Aufwand für die Beteiligten ist ebenfalls gering. Die Auftragnehmer müssen nur erklären, nein, wir haben keine Arbeitnehmer unter 18 Jahren, nein, wir haben keine Langzeitarbeitslosen in unserem Beschäftigungskreis, und dann sind sie fertig damit! Insofern finde ich ein Dramatisieren dieser Frage auch abwegig.

(Beifall SPD)

Es handelt sich eher um des Kaisers Bart, für den ich mich interessiert hatte, aber der jetzt in diesem Falle nicht so ganz bedeutend ist.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist eine komplizierte Materie. Ehrlich gesagt, ich hatte es jetzt so verstanden, dass es im Wesentlichen die Anwendung der europäischen Vorschriften - Bundesrecht und schließlich dann auf Landesrecht heruntergebrochen - darstellt.

In der Tat gibt es den Gesichtspunkt, dass wir es mit der Kontrolle genau nehmen wollen. Dafür gibt es auch ein paar Anlässe. Ich hatte bei der letzten Debatte - daran erinnere ich mich noch - aus dem Protokoll dieser Überwachungskommission zitiert, ich weiß ihren genauen Namen gar nicht. Diese Überwachungskommission hatte tatsächlich eine signifikante Anzahl ziemlich massiver Reaktionen vorgefunden. Ich finde, darüber kann man nicht so einfach hinweggehen. Wenn es notwendig sein sollte, diese Kommission weiter zu ermächtigen, damit sie schaut, wo Leute die Regeln missachten, so macht das Sinn, und wenn es für den Fall, dass man sich nicht daran hält, ein bisschen höher bestraft wird, so mag es zur Rechtstreue beitragen.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Im Großen und Ganzen, finde ich, kann man das so beschließen und trägt möglicherweise zum sozialen Fortschritt bei.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp