Rückkehrwilligen EU-Ausländern werden in Bremen und Bremerhaven gemäß Paragraf 23 Sozialgesetzbuch XII die Kosten für eine Rückreise in ihr Heimatland finanziert. Spezielle Rückführungsprogramme für EU-Ausländer sind dem Senat nicht bekannt.
Zu Frage drei: Sozialleistungsberechtigte obdachlose Menschen können durch die Zentrale Fachstelle Wohnen in Schlichthotels, Pensionen oder Notunterkünften untergebracht werden. Die Notunterkunft für Männer verfügt über 72 Plätze, die Notunterkunft für Frauen verfügt über 14 Plätze. Bei weitergehendem Bedarf kann aufgestockt werden.
In den Unterkünften für drogenabhängige Menschen stehen 49 Plätze zur Verfügung, die bei Bedarf aufgestockt werden. Die Plätze stehen für Männer und Frauen - je nach Bedarf - zur Verfügung. Darüber hinaus werden zurzeit in sechs regelhaft belegten Hotels und Pensionen Plätze zur Verfügung gestellt. Mit 16 weiteren Hotels, Pensionen und Privatzimmervermittlungen kooperiert die ZFW im Bedarfsfall.
In Bremerhaven stehen 40 Plätze in Notunterkünften zur Verfügung, Frauen werden in den Notwohnungen des Frauenhauses untergebracht. Im Bedarfsfall mietet das Ordnungsamt weitere Plätze in Hostels an. - Soweit die Antwort des Senats!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Weiterbildung zum Erzieher - Fachkräftemangel durch Weiterbildung von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern auch in privaten Einrichtungen mildern“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Kohlrausch, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
Erstens: Inwieweit werden im Land Bremen bereits bei öffentlichen Einrichtungen der Kindertagespflege angestellte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger zu Erzieherinnen und Erziehern fortgebildet, welche Kosten entstehen dabei, und für wen?
Zweitens: Inwieweit hat der Senat Kenntnis von Fällen, bei denen Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger von privaten Einrichtungen der Kindertagespflege - etwa getragen von Elternvereinen - aufgrund der hohen Kosten zu KiTa Bremen gewechselt sind, die dann die Weiterbildungskosten übernommen haben?
Drittens: Sieht der Senat die Möglichkeit, auch die privaten Einrichtungen der Kindertagespflege, die auf Erzieherinnen und Erzieher angewiesen sind, bei den Fortbildungskosten der Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger zu unterstützen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: In der Stadtgemeinde Bremen hat der kommunale Träger KiTa Bremen zur Deckung des Fachkräftebedarfs zum 1. August 2017 erstmalig auch 25 Sozialpädagogische Assistenzen unter der Prämisse zur Bereitschaft zur Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher unbefristet eingestellt. KiTa Bremen hat für diese 25 Personen einen Klassenverband am Paritätischen Bildungswerk einrichten lassen. Diese Weiterbildung findet berufsbegleitend statt. Die Auszubildenden werden von KiTa Bremen an zwei Tagen pro Woche unter Fortzahlung der Bezüge für die Weiterbildung freigestellt.
Die Kosten für die Einrichtung des Klassenverbands am Paritätischen Bildungswerk belaufen sich auf 10 000 Euro pro Person für die gesamte Weiterbildung. Diese Kosten werden von KiTa Bremen übernommen. In Bremerhaven kann eine Unterstützung des kommunalen Trägers - Magistrat Bremerhaven - durch die Freistellung für eine Weiterbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher unter Fortzahlung der Bezüge erfolgen. Die Kostenübernahme der Weiterbildung wird nicht durch den öffentlichen Träger gewährleistet.
Zu Frage zwei: Da KiTa Bremen erst seit dem 1. August 2017 Sozialpädagogische Assistenzen einstellt, gab es in den Vorjahren keine Möglichkeit
für Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen oder Sozialpädagogische Assistenzen aus freier Trägerschaft, zu KiTa Bremen zu wechseln.
Von den Sozialpädagogischen Assistenzen, die sich in diesem Jahr um eine Anstellung bei KiTa Bremen beworben haben, waren circa 30 Prozent zum Zeitpunkt der Bewerbung in Einrichtungen in freier Trägerschaft angestellt. Es liegen keine Kenntnisse darüber vor, inwieweit diese Bewerbungen durch zu hohe Weiterbildungskosten motiviert sind.
Zu Frage drei: Für die Vollzeitausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher an den öffentlichen Berufsfachschulen kann Meister-BAföG beantragt werden. Den im sozialpädagogischen Bereich tätigen Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten beziehungsweise Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern steht zudem der Weg zur Externenprüfung ohne vollzeitschulische Begleitung offen - hier fallen für die Beschäftigung keine Weiterbildungskosten an. - Soweit die Antwort des Senats!
Sie haben es jetzt heute schwer mit mir, weil ich Frau Senatorin Dr. Bogedan vertreten muss. Auf die Stellenausschreibung von KiTa Bremen haben sich 80 Personen beworben, von denen 25 ausgewählt wurden. Hilft Ihnen das?
Ich weiß schon, dass sich erst einmal mehr beworben haben, als wir dann ausgewählt haben, und jetzt ist es so: Denjenigen, die für die Assistenzen eingestellt wurden, wurde bei der Einstellung zur Auflage gemacht oder die Bereitschaft überprüft, ob sie dann auch die richtige Ausbildung machen. Deshalb gehe ich davon aus, dass sich diese dann auch alle beworben haben, um weiterzumachen.
die modernen Lehrformen angepasst?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
Erstens: Inwieweit wird nach Ansicht des Senats die Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung, LVNV, den Lehranforderungen an Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten der aktuellen Entwicklung neuer Lehrmethoden an den Hochschulen im Land Bremen noch gerecht?
Zweitens: Wie werden derzeit neue Lehrformen, wie beispielsweise digitale Lehrformate, über die LVNV abgebildet, und welche Probleme entstehen dabei?
Drittens: Inwieweit arbeitet der Senat an einer Novellierung der LVNV, um zukünftig auch die gerechte Abbildung neuer Lehrformate abbilden zu können?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Neue Lehrmethoden, insbesondere multimedial gestützte und auch digitale Lehrformate, können schon derzeit durch die LVNV abgebildet und entsprechend bei der Berechnung zur Erfüllung der Lehrverpflichtung der Lehrenden berücksichtigt werden. Entsprechende Regelungen sind in Paragraf 3 Absatz 7 und 8 der LVNV ausdrücklich vorgesehen.
Zu Frage zwei: Es ist im Einzelfall festzustellen, ob und wie sich das Lehrformat hinsichtlich der Vor- und Nachbereitungszeit sowie des Betreuungsaufwands von herkömmlichen Veranstaltungen, insbesondere Vorlesungen, unterscheidet. Auf dieser Basis erfolgt eine Umrechnung in Lehrveranstaltungsstunden. Es ist einerseits sicherzustellen, dass sowohl besonderer Aufwand der Lehrenden für die Bereitstellung neuer Lehrformate als auch gegebenenfalls ersparter Zeitaufwand Berücksichtigung finden. Allerdings ist auch das Interesse der Studie
renden und Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Aufrechterhaltung der vorgehaltenen Lehrkapazität zu beachten.
Zu Frage drei: Es gibt zum Umgang mit neuen Lehrformaten, seien sie vollständig digital oder multimedial gestützt, einen stetigen Länderaustausch. Die LVNV wird - ebenso wie die anderen hochschulrechtlichen Regelungen - fortlaufend an die aktuellen Entwicklungen im Hochschulbereich angepasst, zuletzt im Hinblick auf die novellierten Personalstrukturen an den Hochschulen im Sommer 2017. - Soweit die Antwort des Senats!
Sie haben ausgeführt, dass es dort aufgrund der genannten Regelungen Einzelfallprüfungen und -entscheidungen gibt. Meine Frage ist: Wird es nicht irgendwann vom Einzelfall zum Regelfall, und muss deswegen nicht irgendwann eine generelle Regelung getroffen werden, damit diese Einzelfallprüfungen, die sicher angebracht sind, irgendwann entfallen können?
Das kann sein, aber bis jetzt haben auch die, ich sage einmal, Abfragen der Länder noch nicht ergeben, dass man jetzt zu einer grundsätzlichen Veränderung kommen muss. Wenn sich das erhärten sollte oder sich der Eindruck einstellt, dass dort etwas verändert werden muss, dann haben Sie recht, dann muss man aus der Einzelfallprüfung aussteigen und zu einer gesetzlichen Regelung kommen. Gegenwärtig sehen wir den Zeitpunkt dafür aber nicht gekommen.
Sie haben dargestellt, dass Sie, weil das ja vielleicht auch bundeseinheitlich sein soll, Gespräche mit den anderen Ländern führen. Führen Sie denn diesbezüglich auch Gespräche mit den Hochschulen im Land Bremen, denn es ist ja eine Landesverordnung?
Natürlich reden wir auch mit den Hochschulen im Land Bremen, und wir sind bis jetzt gemeinsam zu der Auffassung gekommen, dass wir auch beim Einsatz von digitalen Medien und sozusagen digital geführten Lehrveranstaltungen im Moment an der Stelle keine Veränderungen vornehmen wollen, sondern erst einmal noch genauer beleuchten
möchten, wie viel Mehraufwand die Erstellung von digitalen Lehrformaten bedeuten würde, aber auch, wie viel Entlastung durch die Anwendung von digitalen Formaten dann auch bei der weiteren Betreuung der Studierenden eintritt. Dazu haben wir uns noch kein abschließendes Bild erstellt, und insofern sehen wir uns im Moment nicht dazu veranlasst, hier etwas zu verändern.
Halten Sie es denn für angebracht, dass wir mehr von diesen neuen Lehrformen und Lehrformaten bekommen und deswegen dann auch eine solche Regelungsnotwendigkeit entsteht, wenn wir mehr davon bekommen?
Zum ersten Halbsatz kann ich sagen, ja, ich bin auch der Auffassung, dass wir auch noch stärker in digitale Lehrformate einsteigen sollten. Ich bin auch der Auffassung, dass alle diese Formate wie Blended Learning, E-Learning noch intensiver in der Universität und in den Hochschulen Einzug finden sollten, und ich bin sehr interessiert daran, dass sich die Hochschulen im Land Bremen da vielleicht mit noch mehr Engagement auf den Weg machen. Wenn wir dann zu der Erkenntnis gelangen sollen, dass es dann zu einer Neugewichtung kommen müsste, sind wir natürlich auch immer bereit, solche Regelungen grundsätzlicher Natur vorzunehmen.
Wenn diese Regelungen schon vorher getroffen wären, könnte es denn auch sein, dass dies dann auch einen Anreiz bieten könnte, solche Lehrformate anzubieten und es vielleicht auch für die einzelnen Lehrtätigen eine Erleichterung wäre, sich auf diesen Weg zu machen, wenn sie wüssten, worauf sie sich einließen?
Darüber kann man nachdenken, aber ich glaube eigentlich, dass die Lehrenden auch ganz gut selbst beurteilen können, ob das, was sie in der Lehre anbieten, nicht auch in einem digitalen Format sinnvoller ist. Ich kann dazu sagen, jede und jeder Lehrende versucht eigentlich immer, das Beste zu tun, und wenn sie dann feststellen, dass es besser wäre, diesen digitalen Einsatz jetzt auch anzustreben und ihn auch umzusetzen, dann, glaube ich, machen sich die meisten selbst auf den Weg und brauchen nicht von