Die Fraktion DIE LINKE fordert zum wiederholten Mal den Winterabschiebestopp für alle Gruppen von Schutzsuchenden und insbesondere aus den Balkanstaaten. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE vermittelt den Eindruck, dass Bremen kein humanitäres Mindestmaß in Bezug auf die Schutzsuchenden erfüllt. Dass Bremen und Bremerhaven die Menschen in die Kälte abschieben, weise ich zurück!
Auch die Statistik sagt, dass das nicht der Fall ist. Auch die bremische Praxis sagt, dass das nicht der Fall ist.
Vielmehr ist es wichtig, jeden Fall individuell zu betrachten und zu entscheiden. Niemand, der tatsächlich schutzbedürftig ist, wird aus Bremen und Bremerhaven abgeschoben. Die SPD-Fraktion verzichtet daher in diesem Zusammenhang auf eine Regelung des Winterabschiebestopps als verallgemeinerndes Mittel. Stattdessen wird jeder Einzelfall als das betrachtet, was er ist: Ein individuelles Schicksal, das zu bewerten ist!
Ja, es stimmt, es gibt nach wie vor Handlungsspielräume, die wahrgenommen und genutzt werden, beispielsweise in Form von Ausnahme- und Härtefallregelungen. Bremen achtet darauf, dass die Einzelfälle sehr genau angeschaut werden. Bremen hat bisher das Instrument der Abschiebung so gut wie gar nicht eingesetzt. Da bekommen wir auch in der Innendeputation jeden Monat die genaue Statistik aus Bremen, das muss man ja auch zur Kenntnis nehmen!
Das ist sehr gut! Deswegen werde ich auch nicht müde, hier noch einmal zu wiederholen, wie die Praxis ist.
Wir haben in Bremen und Bremerhaven sehr engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, aber auch
in der Verwaltung, die tolle Arbeit leisten. Ihre Kritik an der Praxis von Bremen und Bremerhaven sowie an der Verwaltung ist daher völlig realitätsfremd.
Ich finde, dass unsere Praxis in Bremen und Bremerhaven human ist, wenn wir uns die Fälle anschauen. Dafür brauchen wir aber keine generelle Regelung. Schutzsuchende können aus humanitären Gründen und aus gesundheitlichen Gründen hier in Bremen und Bremerhaven bleiben. Ein Winterabschiebestopp würde zudem den Bremer Weg, also in erster Linie auf die freiwillige Ausreise der betroffenen Menschen zu setzen und in allerletzter Konsequenz abzuschieben, was mein Kollege schon gesagt hat, konterkarieren und blockieren.
Ich möchte eines klarstellen: Es ist keineswegs so, dass Menschen in Bremen ohne Ansehen ihrer jeweils individuellen Lage in die Kälte abgeschoben werden. Aus den von mir genannten Gründen werden wir diesen Antrag ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Meine Damen und Herren, bevor ich dem Kollegen Dr. Buhlert das Wort erteile, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne eine Seniorengruppe zur Berufsorientierung an der Universität Bremen und eine Besuchergruppe der Jungen Union.
(Abg. Senkal [SPD]: Schon wieder der Buhlert! - Abg. Tschöpe [SPD]: Der schnellste Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, liebe Kollegen, „buten un binnen“ hat nicht unrecht, aber ich bin jetzt hier, und jetzt will ich auch zum Thema reden!
Die Kollegin Frau Leonidakis hat darauf hingewiesen, es gibt eine historische Verantwortung. Die Situation in den Balkanstaaten ist nun einmal so, dass es dort Probleme für etliche Bevölkerungsgruppen gibt, insbesondere für Sinti und Roma. Das muss man sehen, das haben wir hier im letzten Winter diskutiert und auch gesehen, aber wir müssen auch die Rechtslage sehen, die der Bund geschaffen hat und an der Bremen nicht vorbeikann.
Paragraf 60 a, den Sie zur Begründung heranziehen, ist eben nicht für Einzelfälle oder Gruppen gedacht, sondern eher für innen- und insbesondere außenpolitische Erwägungen. Solche gibt es auf der Bundesebene, sie werden von der Bundesregierung vertreten, und man muss sie dabei in Betracht ziehen, wenn man überlegt, ob abgeschoben werden soll oder nicht. Das macht es aber auch gerade schwierig für Länder wie Bremen, eigene Entscheidungen zu treffen, die sich auf den Paragrafen 60 a beziehen. Das muss man eben im Kopf haben. Insofern ist Ihr Vorschlag, glaube ich, nicht ganz geeignet, das in einer Gruppenlösung zu schaffen. Ihr humanitäres Ansinnen verstehe ich ja sogar, aber ich glaube, rechtlich wird es an der Stelle schwierig.
Der nächste Punkt ist, dass wir natürlich in Bremen eine Praxis haben, in der der Einzelfall betrachtet wird. Diese Einzelfallbetrachtung ist genau der richtige Weg. Dort gibt es Rechtsmittel, dort gibt es alle möglichen Rechtsbehelfe und Chancen zur individuellen Überprüfung. Davon darf Gebrauch gemacht werden, und davon wird Gebrauch gemacht. Wir nehmen als Rechtsstaat auch gern hin, dass das so ist und die Menschen das tun. Das ist der Weg, mit dem die Menschen ihren Einzelfall geklärt bekommen, und dann wird eben entschieden, ob ausgereist wird oder abgeschoben wird, im Zweifel von Gerichten oder vorher.
Eines aber ist auch wahr, und das habe ich im Januar auch bereits gesagt: Eine Winterabschiebung kommt nicht plötzlich.
Der Winter kommt alle Jahre wieder. Es ist in der Tat so, dass die Menschen davon nicht überrascht sind. Es ist ein längeres rechtliches Verfahren mit
all den Rechtsmitteln, die dort genutzt werden können, in dem sie sich eine Meinung dazu bilden können, wie es denn ausgeht. Insofern müssen sie dann auch individuell damit umgehen, was passiert. Ich weiß, wie die Lage in einigen Teilen der Länder dort ist, aber es ist eine Sache, die meiner Meinung nach und nach Meinung der Fraktion der FDP nicht so einfach gelöst werden kann. Deswegen können wir Ihrem Ansinnen hier nicht folgen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten beiden Jahren hat DIE LINKE hier in der Bürgerschaft fast gleichlautende Anträge gestellt, die wir, die CDU, auch seinerzeit schon abgelehnt haben.
Wir werden auch den aktuellen Antrag ablehnen, denn an der Sach- und Rechtslage zu diesem Thema hat sich seitdem nichts geändert.
Darüber hinaus ist für uns auch klar, dass DIE LINKE zum wiederholten Mal versucht, mit dem vorliegenden Antrag eines Abschiebestopps in den Wintermonaten nur ihr eigentliches Ziel zu verfolgen, nämlich Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern komplett zu verhindern. Sie haben auch eben schon darauf hingewiesen, Frau Leonidakis, nur eine andere Begründung haben Sie heute einmal geliefert, also alter Wein in neuen Schläuchen!
Meine Damen und Herren, die Balkanländer Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Kosovo, Albanien und Montenegro sind als sichere Herkunftsländer gemäß Artikel 16 a Grundgesetz in Verbindung mit Paragraf 29 a Asylgesetz eingestuft worden. Damit hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er davon ausgeht, dass in diesen Ländern keine politische Verfolgung von Menschen stattfindet.
Meine Damen und Herren, im Einzelfall - darauf wurde hier schon hingewiesen - kann eine Aussetzung der Abschiebung gemäß Paragraf 60 a Aufenthaltsgesetz bei Vorliegen humanitärer Gründe von der zuständigen Ausländerbehörde schon nach geltendem Recht entschieden werden. Das setzt allerdings eine individuelle Prüfung der entsprechenden Umstände, sowohl der persönlichen und sozialen Bedingungen der betroffenen Person als auch der Gegebenheiten vor Ort, voraus. Dabei ist aus Sicht der CDU-Fraktion natürlich zu berücksichtigen, ob es sich um eine Familie mit kleinen Kindern oder, wie Herr Fecker es auch schon dargestellt hat, um allein reisende Erwachsene handelt.
Die von der LINKEN geforderte generelle Aussetzung von Abschiebungen während der Wintermonate, insbesondere für Menschen aus den Balkanländern, lehnen wir ab. - Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat steht ja nicht oft in der Kritik, dass er zu viel abschieben würde, sondern in der Regel kommt die Debatte, die wir hier in diesem Hause führen, aus einer anderen Stoßrichtung. Deshalb, muss ich ganz ehrlich sagen, glaube ich, dass Bremen vielleicht nicht das Land sein sollte, in dem man zuerst auf die Idee kommen könnte, dass ein Winterabschiebestopp vonnöten wäre. Ich glaube nämlich in der Tat, dass das Ausländeramt Bremen und das Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven insgesamt sehr sorgfältig mit dem genannten Instrument der Einzelfallprüfung umgehen. Ich habe gerade noch einmal in meine Statistik geschaut, wie viele Personen in der Stadtgemeinde Bremen denn im Januar/Februar dieses Jahres in ihre Heimatländer zurückgeführt worden sind. Es handelt sich um drei Personen.
Nein, meine eigene Statistik sagt, dass das Migrationsamt Bremen im Januar/Februar drei Personen abgeschoben hat, und ich bin mir relativ sicher, dass wir schwerpunktmäßig Personen - ich kann jetzt die Herkunftsstaaten nicht im Einzelnen nachvollziehen - eben nicht in die Westbalkanstaaten, sondern nach Nordafrika zurückgeführt haben. Der Schwerpunkt unserer Rückführungspolitik liegt nämlich ganz ausdrücklich bei der Rückführung von Straftätern und Gefährdern und eben nicht bei der Rückführung von Familien in den Westbalkan.