Erstens: Welche organisatorische Vorsorge hat der Senat getroffen für die Einrichtung eines Krisenstabes der Landesregierung im Bereich
des Innenressorts, um auf größere Schadenslagen, terroristische Angriffe oder ähnliche Ereignisse ausreichend reagieren zu können, und wie sollen andere Bundesländer beziehungsweise angrenzende Gebietskörperschaften und der Bund an- beziehungsweise eingebunden werden, und haben diese ihre Mitwirkung bereits zugesagt?
Zweitens: Welche weiteren Senatsressorts und gegebenenfalls zivilgesellschaftlichen Organisationen, zum Beispiel THW, sollen in einem Kommunikationszusammenhang mit dem Krisenstab eingebunden werden?
Drittens: Welche technischen Voraussetzungen müssen für eine komplikationslose Kommunikation geschaffen werden, mit welchen Kosten, und sollen, wenn ja, in welchen Abständen, Sonderlagen durch den Krisenstab erprobt werden?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen eins bis drei: Im Falle einer Katastrophe, also eines Ereignisses, das über die Schadensfälle des täglichen Lebens und eine Großschadenslage hinausgeht und dadurch das Leben, die Gesundheit, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Bekämpfung die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mit den Feuerwehren und Rettungsdiensten sowie den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und sonstigen zur Hilfeleistung Herangezogenen unter zentraler Leitung zusammenwirken müssen, tritt der Katastrophenschutzstab in den entsprechend vorgehaltenen Räumen bei der Feuerwehr Bremen zusammen.
Neben den operativ tätigen Behörden müssen die politisch verantwortlichen Entscheidungsträger allerdings auch in einer Sonderlage unterhalb der Schwelle einer Katastrophe uneingeschränkt handlungs- und entscheidungsfähig sein und im Falle erheblicher Krisen die politische Steuerung und administrative Verantwortung für die erforderlichen Maßnahmen übernehmen. Unterhalb der Katastrophenschwelle wird in einem solchen Fall in dem jeweils federführenden Ressort ein Krisenstab eingerichtet, so auch beim Senator für Inneres. Um in diesen und ressortübergreifenden Fällen die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Krisenstabes zu verbessern, ist die Einrichtung eines
Die Arbeit in einem ressortübergreifenden Krisenstab ist im Rahmen der gemeinsamen Übung mit der Bundeswehr im März 2017 geübt worden. In diesem Zusammenhang sind umfangreiche konzeptionelle Vorbereitungen für die Bewältigung von Krisenlagen vorgenommen worden. Diese Konzepte werden im Rahmen der Auswertung der Übung evaluiert, und die Ergebnisse finden Eingang in die weiteren Umsetzungsmaßnahmen. Dies ist ein Bestandteil der Planungen zum Handlungskonzept „Sichere und Saubere Stadt“, welches der Senat am 12. September 2017 beschlossen hat. Damit werden die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Infrastruktur des Krisenstabes zu verbessern, unter anderem durch den Aufbau von Videokonferenzmöglichkeiten. Hierfür sind in der Planung 150 000 Euro in 2018 und 100 000 Euro in 2019 vorgesehen.
Eine im Bedarfsfall weitreichende Einbindung anderer Ressorts und Behörden insbesondere der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven soll dabei gewährleistet werden. - Soweit die Antwort des Senats!
Herr Abgeordneter Zenner, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr! Abg. Zenner (FDP): Andere Gebietskörperschaften außerhalb Bremens, umliegende Gemeinden oder das Land Niedersachsen sind also nicht beteiligt?
Das Land Niedersachsen ist insofern jetzt bei dem Aufbau der Infrastrukturen nicht beteiligt. Dass man in der Krisenlage mit den angrenzenden Gebietskörperschaften zusammenarbeitet, ist aber nicht ungewöhnlich. Gerade im Bereich von Naturereignissen nehmen sie ja regelmäßig auch an Landesgrenzen nur eingeschränkt Rücksicht, daher kennen wir aber die Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Gemeinden, auch wenn wir eine tatsächliche sehr großräumige Schadenslage hätten, ob jetzt vor dem Hintergrund von Naturereignissen oder auch eine terroristische Einsatzlage. Also wenn sie tatsächlich über sehr viele Gebietskörperschaften und Landesgrenzen hinweggehen würde, läge die Verantwortung voraussichtlich sowieso beim Bund. Wir sind aber darauf vorbereitet, auch mit den anderen Ländern in einer solchen Lage zu kooperieren. Das haben wir im Hinblick auf Bundesbehörden auch bei der Übung GETEX im März so entsprechend geübt.
Sie hatten die GETEXÜbung, die Übung mit der Bundeswehr, angesprochen. Welche weiteren Übungen, in welchen Zeitabständen sind geplant?
Im Bereich des Katastrophenschutzes werden regelmäßig die LÜKEXÜbungen durchgeführt. Diese haben zunächst einmal zwar andere Szenarien, nämlich Naturereignisse, aber ähnliche Grundmuster, nämlich das ressort- und länderübergreifende Zusammenwirken von verschiedenen Institutionen behördlicher und nicht behördlicher Art. Wir werden zu entscheiden haben, nach den Auswirkungen, die wir nach der Auswertung der GETEX-Übung, der gemeinsamen Übung mit der Bundeswehr, sehen, welches für die Zukunft vergleichbare Planungszenarien sind, und ich persönlich wäre der Auffassung, dass, wenn wir das Stabslagezentrum installiert haben, wir es auch beüben im übernächsten Jahr. Ich kann Ihnen aber jetzt weder ein Szenario noch ein genaues Zusammentreffen sagen.
Als wir jedoch in Bremen die gemeinsamen Übungen mit der Bundeswehr durchgeführt haben, war ein Strang die Zusammenarbeit zwischen den bremischen Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr. Aufgrund des Szenarios aber, das wir in Bremen ja hatten, war auch ein weiterer für uns sehr wichtiger Strang die Zusammenarbeit von bremischen Behörden zueinander, und auch genau das müssen wir noch weiter auswerten und Schlussfolgerungen daraus ziehen. Weil das können wir im Alltag hier recht häufig organisieren, auch schon bei kleineren Ereignissen, was sich auch relativ unkompliziert für Übungsprozesse anbietet. Nur, die Vor- und Nachbereitung solcher Übungen sind immer sehr personalintensiv, darum können wir sie auch nicht in zu kurzen Zeitabständen durchführen.
Herr Kollege Zenner, Sie müssten jetzt das System verstehen! Eine Antwort wird erteilt, und ich frage Sie, ob Sie eine weitere Zusatzfrage haben, und dann können Sie die Zusatzfrage stellen. Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!
Ja, dagegen habe ich nichts. Diese Frage können Sie ja auch gleich stellen. Ich fand es nur etwas unhöflich, Herrn Zenner nicht anschauen zu können, während ich ihm antworte.
Also ich denke, dass wir in Aussicht genommen hätten, Anfang des nächsten Jahres zumindest einen weiteren Zwischenstand der Auswertungen vorzunehmen. Wir sind ja so vorgegangen, dass wir zunächst einmal die Beziehungen mit den Bundesbehörden ausgewertet haben, und auch der Bund seine Auswertungen vorgenommen hat, und wir dann gesagt haben, wir brechen das jetzt einmal herunter, indem wir unsere Erfahrungen mit dem Landeskommando der Bundeswehr noch einmal austauschen, und in einem weiteren Schritt würden wir dann noch die konkreten Schlussfolgerungen auswerten, was die Zusammenarbeit zwischen den Behörden Bildung, Inneres, Verkehr und Gesundheit anbelangt hat.
Herr Staatsrat, können Sie uns hier oder sonst der Innendeputation berichten, wann und mit welchen Szenarien, die ja über Naturkatastrophen hinausgehen, die nächsten LÜKEX-Übungen angedacht sind?
Die siebte Anfrage trägt den Titel „Deutsches Maritimes Zentrum ohne Bremen - Warum setzt sich der Senat nicht für die maritimen Standorte Bremen und Bremerhaven ein?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Professor Dr. Hilz, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
Erstens: Inwieweit wurde Bremen eine Mitgliedschaft im Deutschen Maritimen Zentrum angeboten beziehungsweise war Bremen an den Verhandlungen zur Gründung des Zentrums beteiligt?
Zweitens: Welche Bedeutung misst der Senat den maritimen Standorten Bremen und Bremerhaven bei, und welche Chancen sieht der Senat im Deutschen Maritimen Zentrum?
Drittens: Warum hat sich Senator Günthner explizit dagegen entschieden, für das Land Bremen die Mitgliedschaft im Deutschen Maritimen Zentrum anzustreben?
Zu Frage eins: Bremen war zusammen mit den norddeutschen Ländern und zahlreichen Vertretern der maritimen Wirtschaft vom Anfang an in die Gespräche zur inhaltlichen Aufgabenstellung und organisatorischen Aufstellung des Deutschen Maritimen Zentrums, DMZ, eingebunden.
Vom Anfang an hat Bremen gemeinsam mit den Küstenländern sein Interesse an einer Mitgliedschaft kommuniziert. Als wichtige Voraussetzung dafür wird vor allem die enge Einbindung des Maritimen Clusters Norddeutschland e. V., MCN, der von allen fünf norddeutschen Ländern getragen wird, sowie die enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit seiner Funktion eines Koordinators der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI, gesehen.
Aus dem Grund hat sich Bremen gemeinsam mit den Küstenländern aktiv für eine Gründungsmitgliedschaft des Maritimen Clusters Norddeutschland, MCN, eingesetzt. Nachdem das durch Änderung der Vereinssatzung möglich geworden ist, hat Bremen sein Interesse an einer aktiven Mitgliedschaft bei dem Vorstand des Vereins in Gründung schriftlich im August 2017 zum Ausdruck gebracht.
sehr hohe Bedeutung zu. Die maritime Wirtschaft ist im Land Bremen mit einem Anteil von mehr als 30 Prozent an der Gesamtwirtschaft und mehr als acht Milliarden Euro Umsatz einer der wichtigsten Wirtschaftszweige und Triebwerk der Region. Darüber hinaus spielt sie überregional und europaweit eine bedeutende Rolle.
Vor diesem Hintergrund wird sich der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen im weiterhin engen Dialog mit den anderen norddeutschen Ländern aktiv und gezielt für eine weitere Stärkung der maritimen Wirtschaft einsetzen. Dazu gehört insbesondere die Vernetzung mit den in Bremen ansässigen Instituten und Unternehmen des maritimen Sektors einschließlich der Logistik- und Hafenwirtschaft, so zum Beispiel auch dem neuen DLR-Institut für den Schutz maritimer Infrastrukturen in Bremerhaven.
Gleichzeitig soll die in den letzten zwei Jahren erfolgreich aufgebaute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder mit Unternehmen und Instituten im Maritimen Cluster Norddeutschland, MCN, fortgesetzt und durch die enge Verknüpfung mit der Arbeit des Deutschen Maritimen Zentrums, DMZ, auf breiter Basis weiter ausgebaut werden.
Zu Frage drei: Für den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat zu keinem Zeitpunkt infrage gestanden, dass Bremen sich im Deutschen Maritimen Zentrum engagiert und an diesem beteiligt. Die Abstimmung mit den zuständigen Bundesministerien und den norddeutschen Bundesländern läuft auf Hochtouren.