Die CDU hat lange dafür gekämpft, und daher freuen wir uns natürlich umso mehr, dass sich das Kämpfen auch an dieser Stelle gelohnt hat. Ich glaube, dass auch das Zeichen, das wir damit setzen wollen, nämlich all denjenigen, die tagtäglich ihren Kopf für uns alle hinhalten, ein wenig Rückendeckung und Wertschätzung mit der Übernahme der Schmerzensgeldansprüche entgegenzubringen, bei den Betroffenen angekommen und positiv aufgenommen worden ist.
Leider Gottes hat der G-20-Gipfel mehr als deutlich gemacht, in welchen Zeiten wir uns befinden und vor allem, welchen Taten unsere Sicherheitskräfte und Einsatzkräfte ausgesetzt sind. Wir haben ja heute bereits ausgiebig darüber gesprochen, und ich gehe davon aus, dass Sie alle sowieso diese erschreckenden Bilder im Kopf haben und so schnell nicht mehr vergessen. Daher erspare ich mir dazu jetzt weitere Ausführungen, das hatten wir heute schon, aber nach diesen unfassbaren Geschehnissen bin ich umso mehr überzeugt, dass wir mit dieser Gesetzesänderung die absolute richtige Entscheidung getroffen
haben beziehungsweise gleich noch abschließend treffen werden. Liebe Koalition, hier haben Sie eine richtige und wichtige Tat getan, einem guten Antrag der CDU, der Opposition, zuzustimmen. Ich hoffe in diesem Sinne, dass da auch noch weitere gute Anträge zur Zustimmung folgen. - Vielen Dank!
(Beifall CDU - Abg. Röwekamp [CDU]: Ihr solltet viel öfter einmal unseren Anträgen folgen! - Abg. Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Dann müsst ihr öfter einmal gute Anträge stellen! - Abg. Röwe- kamp [CDU]: Daran wird es nicht mangeln!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht darum, dass Beamte Schmerzensgeldansprüche, die sie gegenüber Dritten haben, an den Dienstherrn übergeben können, der dann dafür sorgt, dass die Schmerzensgeldansprüche ihm gegenüber befriedigt und gegenüber dem Drittverursacher die ausstehenden Gelder dann eingetrieben werden. Das ist, glaube ich, ein guter Antrag. Ich sage ausdrücklich, da wir jetzt in der Zeit sind, wo wir uns gegenseitig loben, ich danke der CDU, dass sie den Antrag, wenn ich mich richtig entsinne, das zweite Mal in das Parlament eingebracht hat, nämlich in der letzten Legislaturperiode und in dieser auch noch einmal.
Ich danke auch dafür, dass wir eine sehr eingehende, intensive Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss hatten, einschließlich einer Anhörung insbesondere der Gewerkschaften, die dann auch noch einmal zu Veränderungen in der Sache geführt hat und zu einem anderen Beschlusstext als dem ursprünglich vorgelegten, einem Beschlusstext aber, der jetzt so aussieht, dass der Staat in diesem Bereich als Dienstherr seinen Beamten gegenüber einen weiteren Beitrag zur Fürsorgepflicht und in der Tat auch zur Wertschätzung leistet. In diesem Bereich betroffen von dieser Regelung sind jetzt die Beamten, und das ist insbesondere natürlich der Bereich, der einem besonderen Druck ausgesetzt ist, der einem besonderen Druck auch seitens der Radikalisierung und Brutalität in unserer Gesellschaft ausgesetzt ist. Daher ist das, denke ich, ein wichtiger Schritt.
Worüber wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten weiterhin nachdenken und im Haushalts- und Finanzausschuss auch eine erste Information eingeholt haben, ist die Frage, inwieweit eine solche Regelung auch auf andere Bereiche des öffentlichen Dienstes oder auch auf diejenigen, die im Auftrag des Staates tätig sind, erweitert werden sollte. Das ist aber der zweite Schritt, der in diesem Gesetz jetzt nicht geregelt
Ich möchte allen Beteiligten danken! Der Prozess hat ein bisschen lange gedauert, von der Einbringung bis endgültig jetzt zur zweiten Lesung, aber ich glaube auch, dass dies ein richtiger, ein notwendiger Schritt ist. Der Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss, geht aber auch insbesondere an das Finanzressort, das sich sehr kooperativ gezeigt hat.
Ich weiß, dass wir nicht alle Anforderungen der Gewerkschaften haben erfüllen können, insbesondere die Frage der Einführung einer Bagatellgrenze, da aber haben wir uns an Schleswig-Holstein orientiert. Wir halten die Bagatellgrenze für richtig. Entgegengekommen sind wir aber den Gewerkschaftsvertretern insbesondere in der Frage der Fristen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass das heute der so ziemlich unumstrittenste Punkt des Tages wird, weil wir in der Tat auch und insbesondere durch die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss eine gute gemeinsame Linie entwickelt haben. Man muss es so deutlich sagen, es gab eine doch sehr ordentliche Initiative der CDUFraktion in diesem Bereich, und durch die gemeinsame Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir am Ende hier auch einen gemeinsam getragenen, guten Gesetzentwurf. Deswegen geht der Dank an dieser Stelle auch sehr deutlich an das Ressort Finanzen, insbesondere auch noch einmal an die Personalabteilung dort.
Die intensiven Beratungen haben eines gezeigt: Der Teufel steckt bei solchen Fragen meist im Detail. Max Liess ist eben schon auf einige Punkte eingegangen, wie Bagatellgrenzen, wie Fristen, aber auch auf die Frage, die uns umgetrieben hat, was eigentlich bei Auslandseinsätzen passiert. Das sind alles Einzelfälle, aber trotzdem sollte man auch dem Einzelfall ordentlich Beachtung schenken. Also, mein Eindruck war, dass das auch ein sehr gutes Beispiel dafür ist, interfraktionell gute Gesetzentwürfe zu erarbeiten.
Inhaltlich brauchen wir, glaube ich, an dieser Stelle auch nicht viel zu diskutieren, vor allem angesichts der Debatte heute Morgen über den G20-Gipfel, dass wir diejenigen, die im Dienst für den Staat, ich sage einmal etwas salopp, den Kopf hinhalten, dann bei der Eintreibung der Schmerzensgeldansprüche nicht im Regen stehen lassen, ist vollkommen selbstverständlich und richtig. Deswegen wird auch die Bürgerschaftsfraktion der Grünen diesem Antrag des Haushalts- und Finanzausschusses am heutigen Tag die Zustimmung geben. - Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf findet unsere Zustimmung, das ist schon beim Entschließungsantrag der Fall gewesen und hat sich natürlich auch nicht geändert. Es macht Sinn, dass für diejenigen, die sich im Staatsdienst für die Allgemeinheit einsetzen und Probleme haben, ihre persönlichen Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen, der Dienstherr übernimmt und dann versucht, gegenüber den Schuldnern über einen Zeitraum von 30 Jahren entsprechend zu vollstrecken.
Die Grenze von 250 Euro kann man ziehen. Ich weise aber darauf hin, wir sind nicht in Amerika, in Deutschland ist es um die Schmerzensgeldansprüche doch etwas anders bestellt. Manch einer, der ein HWS-Schleudertrauma oder Ähnliches davongetragen hat, ist manchmal nur mit 200 oder 100 Euro abzufinden, empfindet jedoch das, was ihm da widerfahren ist, anders. Nun gut, wir können auch mit dem Ergebnis von 250 Euro leben.
In Paragraf 83 a Absatz 1 hätte ich auf den letzten Halbsatz, „wenn er der Höhe nach angemessen ist“, vielleicht verzichtet. Es hätte gereicht, wenn man da einen Punkt gesetzt hätte, Urteil und Vergleich sind gleich. Es bleibt dann ja bei 250 Euro. Dieser halbe Satz, „wenn er der Höhe nach angemessen ist“, gibt vielleicht wieder Anlass zu Spekulationen, ob das dann beim Vergleich anders sein könnte. Da hätte man den Halbsatz weglassen können, nun gut.
Insgesamt ein guter Antrag, ein gutes Gesetz und, ich denke, das sind wir den Beamtinnen und Beamten unseres Staates schuldig. Wir stimmen dem Antrag zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz hat meines Erachtens zwei Besonderheiten. Die eine Besonderheit ist, dass eine Opposition eine vernünftige und gute Anregung macht, diese auch von den Regierungsfraktionen aufgegriffen wird und wir dann in einen Prozess eintreten, der diese Anregung verbessert, um dann gemeinsam einen Gesetzentwurf zu verabschieden, der auch Gültigkeit hat. Das ist nicht immer selbstverständlich. Ich kenne auch Fälle in diesem Parlament, in denen ich gedacht hätte, das wäre auch so eine Anregung, die man einem ähnlichen Verfahren unterziehen könnte. Wahrscheinlich war in diesen Fällen die Einschätzung anders. Ich will nur dafür werben, dass das etwas ist, was vielleicht Politik auch nach außen deutlich attraktiver macht, wenn Anträge nicht nur deswegen abgelehnt werden, weil sie von der falschen Partei sind. Wir machen uns zur Angewohnheit, das Abstimmungsverhalten zu Anträgen davon abhängig zu machen, ob wir sie für gut oder für richtig halten, und dann ist es uns egal, von welcher der demokratischen Parteien hier sie kommen.
Die zweite Besonderheit: Es ist auch nicht selbstverständlich, denn alle Rednerinnen und Redner haben gesagt, dass dieses Gesetz noch nicht alle denkbaren Varianten abdeckt. Ich kenne auch Verfahren, in denen man ein Ansinnen deswegen sozusagen beerdigt hat, weil immer noch ein neues Problem ausgemacht worden ist, das das Gesetz dann auch noch lösen sollte. Wenn man das Problem dann gelöst hatte, kam noch ein weiteres hinzu - erst die Auslandseinsätze und dann die anderen -, und schlussendlich dauerte das eben alles viel zu lang, wenn überhaupt etwas herausgekommen ist. Das haben wir bei diesem Gesetz auch nicht gemacht. Wir haben also unsere Arbeit gemacht.
Ich habe so eine Gewohnheit: Wenn man seine Arbeit gut macht, muss man nicht unbedingt Danke sagen, denn das ist unser Job. Wir müssen unsere Arbeit gut machen.
Deswegen ist dieses Bedanken immer so zweischneidig, das ist, wie sich auf die eigene Schulter zu klopfen. Natürlich finden wir, dass wir gut unterstützt worden sind, auch vom Finanzressort, aber das ist auch dessen Job. Darum habe ich immer so ein kleines Problem.
Man kann Danke sagen, ja, okay, dann sage ich auch Danke an alle, die sozusagen zum Gelingen beigetragen haben,
Inhaltlich stimmen wir auch darin überein, dass die Bagatellgrenze eher überflüssig ist. Wir werden dem Gesetz trotzdem zustimmen, denn im ursprünglichen Entwurf standen 500 Euro, das ist auch noch einmal auf 250 Euro gesenkt worden.
Selbstverständlich, finde ich, muss man darüber nachdenken, ob es nicht auch für andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes - Feuerwehr, Rettungskräfte - Situationen gibt, auf die man dieses Gesetz anwenden kann. Wie ich eingangs aber schon sagte, wenn wir das jetzt auch noch gemacht hätten, dann hätte es wieder viel länger gedauert. Ich bin ganz froh, dass wir jetzt einen Schritt weiter gegangen sind und gesagt haben, wir schauen einmal, wo wir dann stehen, und gehen dann den zweiten. Deswegen ist es, finde ich, in der Tat ein guter Prozess gewesen, eine gute Initiative, eine gute Reaktion dieses Parlaments, und wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. - Vielen Dank!
Staatrat Lühr: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat begrüßt die zur Entscheidung anstehende Regelung. Das Finanzressort hat die Regelung sehr konstruktiv - vielen Dank für die positiven Rückmeldungen! -, im Haushalts- und Finanzausschuss unterstützt, weil es immer eine Regelungslücke war, die geschlossen werden musste.
Ich möchte Ihnen noch einmal kurz Folgendes zur Empirie mitteilen: Die Bedeutung des Problems wird durch die Zahl der Fälle in den letzten Jahren deutlich. Im Jahr 2013 waren es 16 Gewaltdeliktsfälle, im Jahr 2014 waren es 65 Gewaltdeliktsfälle, im Jahr 2015 waren es 42 Gewaltdeliktsfälle, und im Jahr 2016 waren es 43 Gewaltdeliktsfälle. Im Augenblick liegt nur die Auswertung bis Juni vor, weil die laufenden Akten - auch über das, was Sie heute Morgen diskutiert haben - noch nicht vollständig sind, weil die Ansprüche noch nicht tituliert sind und weil sie deshalb natürlich nicht bei uns auftreten können.
Erfahrungsgemäß kann die Hälfte der Fälle nicht vollstreckt werden. Wir als Personalbehörde und auch die Betroffenen selbst mussten das zum Teil in einem langwierigen Verfahren machen. Deswegen ist das hier ein Ansatzpunkt konkretisierter Personalfürsorge. Die Behörde tritt ein und stellt fest, wenn es keine Bagatellangelegenheit ist, dann gehen wir den Fällen nach. Sie werden dann von unserem bewährten Forderungsmanagement in der Landeshauptkasse aufgegriffen und immer wieder weiterverfolgt.
Wir unterstützen gern die weitere Präzisierung der Regelung für andere Einsatzkräfte. Das sind aber dann unterschiedliche Rechtsgebiete, denn das Beamtenrecht gilt nur für Beamtinnen und Beamte. Wir müssen dann sehen, wie wir das für Tarifbeschäftigte, also Angestellte im Polizeidienst oder für andere Einsatzkräfte, erweitern. Als Finanzressort stehen wir gern dafür bereit. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!