sind Sie eben schon einmal eingegangen. Ich komme, wie so oft, nicht ganz zu Ihrem Schluss, Herr Hinners, weil Sie ja feststellen, dass das Ganze seit April 2016 zuverlässig funktioniert, weil auch schon ab dem ersten Werktag nach Ankunft in der ZASt eine sogenannte ID-Behandlung erfolgt. Die Frage der Mehrfachidentitäten bezieht sich vor allem auf die Fälle vor dem genannten April 2016. Die Frage, die sich natürlich schon stellt, ist, warum diese Fälle eigentlich nicht zur Anzeige gebracht werden. Ich glaube aber, Herr Kollege Hinners, darüber, wo die Verantwortung hierfür eigentlich liegt, müsste man sich noch einmal unterhalten.
Zum Thema Passverlust ist von Ihnen kritisiert worden, dass Menschen auf der Flucht nach Deutschland ihre Pässe verlieren. Wenn Sie sich einmal die Bilder dieser vollkommen überfüllten Rettungsboote ansehen, wie da versucht wird, quasi mit Nussschalen über das Mittelmeer nach Europa zu kommen, dann den Menschen den Vorwurf zu machen, dass dabei womöglich das Gepäck nicht vollständig - vielleicht auch noch inklusive des Impfausweises - mitgenommen werden kann, das halte ich nicht für zulässig! Ich glaube vielmehr, Sie müssen auch bedenken, Herr Hinners, dass die Schlepper teilweise auch ganz bewusst die Pässe einkassieren.
Auch das können wir am Ende des Tages nur lösen, wenn wir vernünftige Einreiseregelungen nach Deutschland und vernünftige Wege schaffen, nach Europa zu kommen, meine Damen und Herren!
Ganz spannend ist die Frage neun - -. Herr Kollege, lassen Sie mich eben im Ganzen vortragen, Sie haben ja gleich noch die Gelegenheit! Bei der Frage neun geht es nämlich um die hohe Zahl von geprüften syrischen Pässen, und vielleicht erinnern Sie sich daran, dass der derzeitige Bundesinnenminister, Herr de Maizière, irgendwann einmal behauptet hat, dass ein Drittel aller syrischen Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, gar nicht Syrer seien. Bei dieser Passprüfung ist aber herausgekommen, dass die Quote ge- oder verfälschter Pässe 2,25 Prozent beträgt. Mit anderen Worten, Herr de Maizière hat zumindest Schwächen in der Mathematik, wenn er nicht gar bewusst versucht hat, die Zahlen nicht richtig zu lesen.
Abschließend bleibt die Frage nach der Dauer der Verfahren, und auch das ist spannend, die Visumsverfahren dauern nämlich immer noch über ein Jahr. Meine Damen und Herren, das ist natürlich kein akzeptabler Zustand. Sehen Sie es mir nach, das wiederum liegt im Bereich des Auswärtigen Amtes, ich glaube, dass auch da deutlich nachgearbeitet werden muss!
Lassen Sie mich zu guter Letzt noch einmal zu den Pässen kommen, weil auch da die Frage ist, warum die Fälle eigentlich nicht angezeigt wurden, Herr Kollege Hinners! Die Frage würde ich Ihnen gern stellen, warum wegen dieser gefälschten Pässe, auch wenn es nur so wenige sind, eigentlich keine Anzeigen erstattet worden sind. Die Verantwortung dafür liegt aus meiner Sicht beim Bundesamt. Ich bin verwundert, dass das Bundesinnenministerium das dann nicht macht. Es wird seine Gründe haben.
Insgesamt bleibt nur noch ein Punkt, über den ich zum Abschluss gern sprechen würde, nämlich über die polizeiliche Kriminalstatistik. Das sind in der Tat auch aus meiner Sicht erschreckende Zahlen, aber auch da lohnt es sich, ein bisschen in die Statistiken zu schauen. Sie haben zwar den Anstieg bei den Straftaten abgefragt, aber den muss man wiederum in Relation zum Bevölkerungszuwachs setzen. Das soll das Ganze aber in keiner Weise negieren, es gilt, sich das im Detail anzuschauen. Auffällig und problematisch - das sage ich Ihnen allerdings auch - ist der Zuwachs vor allem im Bereich der schweren Straftaten, nämlich bei Straftaten gegen das Leben, bei Sexualstraftaten und Rohheitsdelikten.
Ich glaube, es bringt uns überhaupt nichts, das zu verschweigen. Ansonsten würden wir uns nur wieder den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass wir der Wahrheit nicht ins Auge blicken.
Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Hinners, für Ihren letzten Satz. Sie haben nämlich gesagt, dass Bremen verurteilte Straftäter konsequent abschiebt. Das wollen wir auch in Zukunft so handhaben. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wenn ich Ihr Zwiegespräch unterbrechen darf! Es geht hier um die Große Anfrage der Fraktion, die da lautet: „Wie geht es bei der Bearbeitung von Asylverfahren in Bremen und Bremerhaven voran?“ So eine Frage, wie es denn bei einem läuft, macht erst einmal einen freundlichen Eindruck, und dann, muss ich sagen, richtet sich diese Frage eigentlich an einen falschen Adressaten, denn, wie auch mein Vorredner gerade zu Recht bemerkt hat, für eine Vielzahl dieser Antworten ist ja das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig, das BAMF. Es unterliegt nicht der parlamentarischen Kontrolle dieses Landes, aber trotzdem werden ja von hier aus Antworten gegeben. Viele Teile der Antworten auf die Große Anfrage, die hier in der Antwort stehen, wurden aus Drucksachen des Bundestags entnommen. Da geht es um viele Statistiken und Tabellen, und diese wären auch bei eigener Recherche zugänglich,
Kommen wir zu inhaltlichen Dingen! Wenn hier jetzt angemerkt wurde, dass zum Beispiel die Verfahrensdauer sechs Monate beträgt, dann muss man auch einmal darauf hinweisen, dass man auch einen bestimmten Zeitraum benötigt, um Unterlagen zu beschaffen.
Innerhalb sehr viel kürzerer Zeit wird das also nicht abzuarbeiten sein, auch für diejenigen, um die es dann selbst geht.
Letzten Endes ist es wohl so, dass die Bearbeitungszeiten durchaus der Verbesserung zugänglich sein mögen, sodass ich dort einen deutlichen Handlungsbedarf in den Reihen der CDU sehe, die dann dafür auf Bundesebene zuständig ist. Diese ist deutlich erkennbar, das muss dann gesagt werden können.
Weitere Erkenntnisse aus den Antworten, die hier gegeben wurden, lassen darauf schließen, dass die Mehrzahl derjenigen, die hierher gekommen sind, durchaus des Schutzes bedürftig ist. Ich finde, da wird dann mit dieser Frage oder dem, was daraus jetzt gerade abgeleitet wurde, ein falsches Bild erweckt, nämlich als ob jeder, der hier herkommt, straffällig ist
Es gibt Fristen, die einzuhalten sind, und so lange sind Duldungen auszusprechen. Fristen müssen eingehalten werden, und es wird hier auch vonseiten des Senats sehr dazu beigetragen und mitgeholfen, dass die Papiere beschafft werden, die für eine freiwillige Ausreise notwendig sind, die ja durchaus stattfindet und meines Erachtens daher auch richtig ist.
Wenn eben gerade gesagt wurde, dass zu den Punkten fünf bis sieben, also in Bezug auf die Mehrfachidentitäten, wie soll ich sagen, nichts vorliegt, auch das unterliegt eben diesem Zuständigkeitsbereich, sodass praktisch auf der Seite zu fragen ist und nicht hier.
Abschließend möchte ich fragen, wie jetzt zum Beispiel mit gewaltbereiten Terroristen umgegangen werden soll, weil es diese ja auch durchaus gibt, das ist Fakt. Da halte ich es für einen sachgerechten Vorschlag von unserer Seite, hier eine Straffung von Gerichtsverfahren durchzuführen, das ist ein sachgerechter Umgang damit. Ich meine nur abschließend für diesen Moment, man sollte jetzt nicht alle über einen Kamm scheren. Mit dieser Anfrage, finde ich, wird in diese Richtung gelenkt, und das ist nicht korrekt, das wird den Menschen nicht gerecht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur Behandlung der Asylverfahren in Bremen, das man muss vorab sagen, bekommen wir zu jeder Deputationssitzung eigentlich immer eine vernünftige Übersicht über die monatliche Entwicklung.
Ich will das hier jetzt noch nicht alles abqualifizieren! Ich will einfach nur einmal sagen, was Fakt ist, das muss man ja auch einmal sagen.
Fakt ist auch - ich wiederhole das -, dass wir zu jeder Deputationssitzung ein umfangreiches Papier, so will ich das einmal nennen, bekommen, in dem man sich informieren kann, wie sich die Situation der Ausländer-/Asylverfahren monatlich entwickelt, und man kann dazu seine Fragen stellen. Das einmal vorab, das ist schon einmal eine gute Tat für alle, die sich daran beteiligen.
Aus dieser Anfrage, die Sie gestellt haben, ergeben sich neue Gesichtspunkte, die aus diesen anderen Papieren nicht ganz ersichtlich sind. Für
mich wurde noch einmal deutlich - und das möchte ich auch hier noch einmal erklären -, dass wir in den letzten Jahren zwar einen leichten Anstieg von Asylverfahren hatten, die hier zur Abfrage gestellt worden sind, aber aus der Beantwortung ergibt sich, dass der originäre Asylrechtsstatus sehr weit unten bei einem, maximal zwei Prozent liegt. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Dennoch gibt es eine große Zahl, die bei uns den Flüchtlingsstatus bekommt, also auch einen Aufenthaltstitel und auch einen subsidiären Schutz.
Das ist zeitlich begrenzt, aber immerhin, sie leben hier legitim, und dann haben wir noch diejenigen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber zum Beispiel aus humanitären Gründen eine Duldung bekommen. Dann haben wir also einen ganz großen Teil von 80 Prozent, der quasi irgendeinen Aufenthaltstitel hat, der Rest ist abgelehnt und müsste eigentlich ausreisen.
Bei den Duldungen, das ist meine Erfahrung, könnte man ab und zu noch ein bisschen stärker den Finger in die Wunde legen, da habe ich manchmal von der Praxis der Behörde den Eindruck, dass man wieder einmal um drei Monate und noch einmal um drei Monate verlängert, vielleicht auch aufgrund des Arbeitsstresses, dem man dort unterlegen ist. Da habe ich nicht immer das Gefühl, dass man dem Anliegen auch wirklich sachlich gerecht wird.
Die erkennungsdienstliche Behandlung, die hier abgefragt worden ist, ist jedenfalls seit 2016 verbessert worden, das muss man auch erkennen. Die Umverteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer hat sich seit dem Jahr 2016 verbessert, und das hat sicherlich auch Auswirkungen darauf, dass sich die Straffälligkeit aus diesem Milieu, aus diesem Kreis, nach unten entwickelt hat. Das ist sicherlich positiv zu bemerken.
Bei den Mehrfachidentitäten wird mittlerweile offenbar ein seriöses Urkundenüberprüfungsverfahren praktiziert. Das hätte man sich alles vielleicht schon wesentlich früher wünschen können, aber immerhin ist dies auf den Weg gebracht. Von der Fachkompetenz her gehe ich für die Zukunft davon aus, dass man das weiter abarbeiten wird, und wo sich Mehrfachidentitäten zeigen, muss man natürlich ausländerrechtlich oder auch strafrechtlich die Konsequenzen ziehen, das ist Urkundenfälschung! Die Zahl der Fälschungen, das wurde schon gesagt, liegt bei unter fünf Prozent, es hängt allerdings auch ein bisschen davon ab, aus welcher Region, aus welchem anderen Land die Geflüchteten zu uns kommen. Immerhin ist es aber ein Prozentsatz, den man,
Auffällig ist, und das wurde hier eben auch schon angesprochen, dass die Zahl der Straftaten von ausländischen Mitbürgern auch ansteigt. Wenn man sich die Tabelle noch einmal ansieht, dann sind es also durchaus Straftaten - es wurde schon gesagt -, Hoheitsdelikte, Diebstahl unter erschwerenden Umständen, Vermögens- und Fälschungsdelikte, sonstige Straftatbestände, sonstige Taten im Rahmen strafrechtlicher Nebengesetze, Rauschgiftdelikte et cetera. Also, wir haben in diesen ganzen Regionen eine erhebliche Anzahl von Straftaten. Wie diese im Verhältnis zu den Straftaten der Nichtausländer stehen, kann ich nicht ganz übersehen, aber es gilt, hierauf ein Augenmerk zu legen und dann auch ausländerrechtlich die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Wer hier straffällig wird, der hat sein Gastrecht irgendwann verwirkt.