Protocol of the Session on August 24, 2017

Das Wohnungsaufsichtsgesetz haben wir - ich erwähnte es bereits - vor zwei Jahren hier einstimmig beschlossen. Ich möchte jetzt nicht die gesamte Argumentation wiederholen, die von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen hier vorgetragen worden ist. Ich möchte nur noch einmal betonen, dass ich dieses Gesetz durchaus für berechtigt und seine Einhaltung für sehr wichtig halte. Ich bin auch der Meinung, Herr Janßen, dass weiterhin kontrolliert werden muss, ob dieses Gesetz seine Wirksamkeit entfaltet.

In der Großen Anfrage ist beschrieben, dass die zuständigen Behörden eng zusammenarbeiten müssen, damit das Gesetz funktioniert. Ansonsten ist der Antwort des Senats leider nicht so viel zu entnehmen. Nehmen wir als Beispiel die Antwort auf die Frage fünf, in der es um Schrottimmobilien geht. Es wird gefragt, wie viele Schrottimmobilien vorhanden sind und welche saniert werden. Die Antwort lautet: Ja, in Bremerhaven wird die eine oder andere Schrottimmobilie bereits saniert. Ich hätte mir eine Antwort gewünscht, die aussagt, wie hoch der Anteil der Schrottimmobilien, die saniert werden, an den gesamten Schrottimmobilien ist, und wann die Sanierungen abgeschlossen sind. Wie viel zusätzlicher Wohnraum entsteht durch die Sanierung der Schrottimmobilien, wenn sie saniert werden können, wann in Bremerhaven?

Die Antworten des Senats sind alle sehr kurz und knapp gehalten. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir in der zuständigen Baudeputation in Zukunft regelmäßig einen Sachstandsbericht über den Fortschritt nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz bekommen würden.

Die Personalsituation ist ebenfalls angesprochen worden. Herr Pohlmann wird sich sicherlich während der Haushaltsberatungen darum kümmern und sich sehr für das notwendige Personal einsetzen. Ich will noch einmal sagen, auch hierzu ist in dieser Antwort nicht so viel zu lesen.

Trotzdem finde ich es wichtig, dass Sie diese Große Anfrage gestellt haben, denn wir sind wach geworden und haben festgestellt, dass ein Gesetz, das wir vor zwei Jahren verabschiedet haben, noch nicht so umgesetzt wird, wie es sein sollte.

Landtag 3703 48. Sitzung/24.08.17

Wie gesagt, ich würde mich freuen, wenn wir in Zukunft in der Deputation regelmäßige Sachstandsberichte über den weiteren Verlauf der Umsetzung des Gesetzes bekommen würden. - Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Deutschendorf.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, hier die Gelegenheit zu haben, das erste Mal von dieser Stelle aus zu Ihnen sprechen zu dürfen.

(Beifall)

Sie haben recht, für den Einstieg ist es kein ganz leichtes Thema, aber trotzdem ist es von Bedeutung und Wichtigkeit.

Das Wohnungsaufsichtsgesetz erweitert unseren Handlungsrahmen, um Fehlentwicklungen und Missstände im Wohnungswesen zu verhindern und zu beseitigen. Deshalb ist es aus meiner Sicht durchaus ein wichtiges Instrument, und es ist hier in der Debatte genauso auch bezeichnet worden. Wir werden es natürlich bei Bedarf anwenden. Meine Damen und Herren, es gibt solche Fehlentwicklungen und Missstände im Wohnungswesen in Bremen und Bremerhaven, und wir sehen auch die Notwendigkeit, hier einzuschreiten.

Wenn uns solche Fehlentwicklungen und Probleme bekannt werden, greifen wir sie selbstverständlich auf, gehen ihnen nach. Ich versichere Ihnen, die Verwaltung ist in allen Fällen, die uns bekannt geworden sind, konsequent eingeschritten. Dabei greifen wir jeweils auf die gesetzliche Grundlage zurück, die im konkreten Fall am effektivsten und auch mit hoher Rechtssicherheit genutzt werden kann. Denn - und das ist ja in der Debatte auch schon angeklungen - über das Wohnungsaufsichtsgesetz hinaus, werden natürlich weiterhin alle anderen Instrumente genutzt, um ähnlich gelagerte Problemfälle, wie sie das Gesetz beschreibt, zu erkennen und natürlich am Ende auch zu beheben. Das Bauordnungsrecht über die Landesbauordnung sowie der Brandschutz sind genannt worden.

Natürlich haben auch verschiedene soziale Dienste einen ganz anderen Zugang zu bestimmten Menschen und Kreisen. Es handelt sich hier im Einzelnen um eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte, mit denen wir es zu tun haben, beispielsweise Schimmelbefall, Messietum, Überbelegung, Brandschutzmängel, bei denen die Bremer Bauverwaltung - aber auch andere Ressorts

- bei Bekanntwerden unverzüglich und konsequent einschreitet. Denn - und darauf möchte ich auch hinweisen - an den Zuständigkeiten der Behörden wurde durch das Gesetz nichts geändert, das heißt, Soziales, Gesundheit und Inneres müssen in bestimmten Fällen auch weiterhin ihrerseits tätig werden.

Dass das Wohnungsaufsichtsgesetz selbst bislang nicht unmittelbar zur Anwendung gekommen ist, mag unter anderem auch daran liegen, dass ein Teil der Fehlentwicklungen, die ich eben gerade umrissen habe - also, wenn sie sich beispielsweise in Kellern oder Dachböden abspielen -, vom Gesetz nicht erfasst werden, weil es sich nicht um Wohnraum im Sinne des Gesetzes handelt. Dort müssen wir dann ohnehin die anderen uns zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen.

Meine Damen und Herren, alle diese Leistungen werden in diesem Zusammenhang von der Verwaltung neben den erhöhten Aktivitäten erbracht, die zum Beispiel die Flüchtlingssituation mit sich gebracht hat, nämlich die Schaffung des dringend benötigten Wohnraums in Bremen. Das ist in Anbetracht des Konsolidierungskurses und bei dem Verzicht auf neue Stellen dann insgesamt schon ein Kraftakt, denn die neue Aufgabe ist bisher nicht mit einer Personalverstärkung einhergegangen. Gleichzeitig haben wir eben viele personelle Ressourcen in dem Bereich des Sofortprogramms Wohnungsbau verlagert. Wir haben es mit einer stetig steigenden Zahl von Bauanträgen und Baugenehmigungen zu tun.

Aufgrund der Prioritätensetzungen sind wir auch weiterhin darauf angewiesen, dass Missstände oder auch Missbrauch von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern und von den Beiräten angezeigt werden.

Meine Damen und Herren, uns sind einzelne Problembereiche in der Stadt bekannt, in denen wir zukünftig verstärkt aktiv werden wollen. Wir sehen auch Chancen, künftig durch eigene Ermittlungen häufiger auf Fälle von Überbelegung oder Ähnlichem aufmerksam zu werden. Es wird zum Beispiel - und das versprechen wir uns auch - bedingt durch das Schwerpunktthema sichere und saubere Stadt vermehrt Personal in den Stadtteilen unterwegs sein, und auch dadurch erhoffen wir uns natürlich zusätzliche Erkenntnisgewinne.

Insgesamt sei mir noch die Anmerkung erlaubt, bestenfalls, meine Damen und Herren, gelingt es uns über andere Maßnahmen, wie die hier auch schon kurz angesprochenen integrierten Entwicklungskonzepte, über das Programm Soziale Stadt, zu verhindern, dass sich in Quartieren solche Fehlentwicklungen überhaupt erst ergeben.

Landtag 3704 48. Sitzung/24.08.17

Abschließend möchte ich Ihnen noch einmal mitteilen: Wir nehmen alle Fälle von Fehlentwicklungen und Missständen sehr ernst und gehen diesen konsequent nach. Wir sind sensibilisiert. Wir haben ein offenes Auge für stattfindende Veränderungen und akute Problembereiche. Darüber hinaus werden wir unsere Aktivitäten in diesem Bereich ausbauen und dafür weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen. - Herzlichen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Bücking.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, lieber Herr Staatsrat! Ich wollte noch einmal einen Gedanken kommentieren. Ich glaube, ein Gesetz ist natürlich im engsten Sinn ein formales Regelwerk. Das muss auch entsprechend angewandt werden, das ist soweit klar, aber hinter einem Gesetz steht auch eine politische Intention.

(Abg. Rupp [DIE LINKE]: Tatsächlich?)

Ja! Diese politische Intention hat das Haus hier ja artikuliert, indem gesagt wurde, wir beobachten einen Missstand, wir vermuten, er ist größer als das, was man sieht, und wir verlangen, dass unsere Behörden aktiv Verantwortung übernehmen und aufspüren, wo es schlecht geht. Das war die Intention. Die Antwort war nun, wie auch Antworten immer sind, formal. Es wurde nach verschiedenen Dingen gefragt, ich habe sie also ebenfalls ausgearbeitet, und entsprechend wurde, wie man das so macht, auch reduziert geantwortet: Das haben wir getan, das ist gar nicht zutreffend, das haben wir so und so erledigt. Für mich ist entscheidend, dass wir zu der Sache der Intention zurückkehren, denn mir ist völlig egal, ob es die Bauordnung, der Brandschutz, die Gesundheit ist, was man als Argument nimmt, und was man als Rechtsgrundlage ansetzt für das Eingreifen. Mir ist aber nicht egal, ob es uns gelingt, zwischen all den zuständigen Behörden, mit dem Bauresort als Zentrum, eine Verständigung darüber herzustellen, dass wir uns aktiv um dieses Thema kümmern. Das ist nicht unwichtig. Darauf sollten wir uns konzentrieren, und der Herr Staatsrat hat jetzt auch angedeutet, dass sie das tun wollen.

Ich glaube, man wird am Ende des Tages die Öffentlichkeit mobilisieren und Aufmerksamkeit sichern müssen, damit hier wirklich etwas passiert. Formale Aufträge sind gar nicht der Kern der Sache. Das wollte ich noch einmal gesagt haben. - Herzlichen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Professor Dr. Hilz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Bücking, für diese Ausführungen! Ich wollte eigentlich gar nicht mehr reden, aber Sie haben mich doch noch einmal hier hinter das Pult gelockt, sodass ich noch einmal ein paar Sachen sage.

(Zuruf: Aber hinter dem Pult bleiben, bitte!)

Zwei Sätze zu Ihrem Gesetz und der Intention! Da haben wir eine völlig andere Auffassung. Wir brauchen aus unserer Sicht nur Gesetze, die man auch anwendet.

(Beifall FDP)

Gesetze, die nicht angewendet werden, brauchen wir nicht. Das nennen wir Bürokratie, und Bürokratieabbau würde bedeuten, solche Gesetze wieder abzuschaffen. Die politische Intention, das habe ich ja gesagt, teilen wir voll und ganz. Die politische Intention hinter diesem Gesetz, da sind wir voll dabei, aber nur, wenn wir es auch durchsetzen können, und nur, wenn wir mit einem Gesetz auch Tatbestände erfassen, die mit anderen Gesetzen nicht erfasst sind, was in diesem Fall offensichtlich bisher nicht der Fall ist. Nur dann lohnt es sich, ein neues Gesetz, zusätzliche Bürokratie zu schaffen, um tatsächlich gezielt Missstände abzustellen. Das sehen wir in diesem Fall nicht, deswegen sind wir der Meinung, wir müssen uns sehr stark überlegen, ob wir dieses Wohnungsaufsichtsgesetz noch brauchen. - Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 19/1132, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.

Schmerzensgeldansprüche übernehmen - Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 6. April 2017 (Drucksache 19/1020) 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Lühr.

Landtag 3705 48. Sitzung/24.08.17

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses in ihrer 44. Sitzung am 11. Mai 2017 in erster Lesung beschlossen.

Bevor wir zur zweiten Lesung kommen, möchte ich darauf hinweisen, dass folgende redaktionelle Änderung zu berücksichtigen ist:

Im Artikel 1 des Gesetzes muss es in Satz 1 richtig heißen „das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juni 2017 (Brem.GBl. S. 278) geändert worden ist,“.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schnittker.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unseren Antrag „Schmerzensgeldansprüche übernehmen“ haben wir ja bereits in der Mai-Sitzung debattiert und auch die entsprechende Gesetzesänderung schon in der ersten Lesung beschlossen. Daher gehe ich davon aus, dass wir heute auch entsprechend abstimmen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich noch einmal für die Unterstützung dieser Gesetzesänderung zu bedanken.

(Abg. Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber gern doch!)