Protocol of the Session on August 24, 2017

Die Informationen über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren obliegt ohnehin dem Bundesgesetzgeber und der StPO. Wir können uns aus kompetenzrechtlichen Gründen nur zu gefahrenabwehrrechtlichen Hinweisen verhalten. Deshalb, es gibt solche Speicherungen, die wir hiermit nicht feststellen könnten, sondern es geht hier

konkret um Hinweise, die aufgenommen worden sind, um das polizeiliche Handeln gegenüber Beschuldigten, gegenüber potenziell Gewalttätigen, gegenüber ansteckenden Kranken und in ähnlichen Fällen zur Eigensicherung und zur Verhinderung zukünftiger Straftaten vorzunehmen.

Wir müssen dabei auch die verschiedenen Datenbanken unterscheiden. Das ist alles hochkomplex. Die Datenbank, in denen die gefahrenabwehrrechtlichen Hinweise gespeichert sind, ist INPOL. Die Datenbank, in der die Zeugen gespeichert werden, ist Artus. Artus ist aber kein Abfragesystem für die Polizei, sondern ein Vorgangsbearbeitungssystem, in dem die gefahrenabwehrrechtlichen Hinweise nicht vermerkt werden. Das würde gar keinen Sinn machen. Der Beamte würde bei der Kontrolle gar nicht feststellen, dass ein entsprechender Hinweis vorliegt. Insofern, es ist auch in technischer Hinsicht eine etwas komplizierte Aufstellung. Hinsichtlich der gefahrenabwehrrechtlichen Hinweise ist nicht immer zwingend - denn es gibt ja auch verdeckte gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen -, aber doch häufig für den anderen, vielleicht nicht die konkrete Speicherung, aber zumindest der Anlass über eine Speicherung bekannt, sodass ich meine, dass ein Auskunftsersuchen nicht vollständig unzumutbar ist.

(Beifall SPD - Glocke)

Herr Staatsrat, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage von Frau Vogt?

Ja!

Bitte, Frau Vogt!

Nur auf Ihre letzte Bemerkung hin: Das heißt - jetzt einmal ganz ernsthaft -, wenn ich in eine anlassbezogene, aber nicht auf Gefahrenorte bezogene Personalkontrolle komme, weil irgendetwas am Stadion oder auf dem Ziegenmarkt passiert ist, dann muss ich davon ausgehen, dass ich in dieser Datenbank gespeichert bin. Das heißt, wenn mich jetzt Leute fragen - ich nehme noch einmal das Beispiel der G-20-Akkreditierung -, muss ich ihnen dann raten, ein Auskunftsersuchen zu stellen, obwohl sie vielleicht gar nicht beschuldigt sind?

Nein! Ich habe nicht gesagt, dass die Daten von jedem, der irgendwann einmal etwas mit der Polizei zu tun gehabt hat, gespeichert worden sind - dann hätten wir mit Sicherheit mehr als 16 000 Speicherungen vorliegen -, sondern ich habe gesagt - -.

(Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Aber es sind ja die Beispiele bekannt!)

Landtag 3696 48. Sitzung/24.08.17

Wenn Sie im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten worden sind und wenn Ihr Kofferraum voller Drogen gewesen ist, dann würde ich empfehlen, hinterher bei der Polizei einmal nachzufragen, ob Sie als BtM-Konsumentin geführt werden.

(Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Dann habe ich ein ganz anderes Problem. Das wissen Sie auch, dass ich das habe! Das ist doch albern! Können Sie nicht vernünftig auf meine Frage antworten?)

Ich antworte vernünftig!

Ich habe gesagt, wenn man einen allgemeinen Kontakt mit der Polizei gehabt hat, ohne dass es dabei Hinweise auf vorwerfbares Handeln gegeben hat, dann muss man nicht automatisch davon ausgehen, dass jetzt gefahrenabwehrrechtliche Speicherungen von der Polizei vorgenommen werden. Ich habe aber gesagt, wenn Personen als Beschuldigte in einem Strafverfahren geführt sind oder einen Polizeieinsatz auslösen, also einen gefahrenabwehrrechtlichen Vorgang, weil sie zum Beispiel als Suizident drohen, sich umzubringen und dann von der Feuerwehr und der Polizei gerettet werden, dann sind diesen Menschen ja die äußeren Umstände bekannt, die darauf hindeuten, dass möglicherweise bei der Polizei Daten über sie vorliegen. Ich finde, für diesen Personenkreis ist es nicht unzumutbar, eine entsprechende Anfrage an die Polizei zu richten.

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, Herr Staatsrat Ehmke?

Nur zu!

Bitte, Frau Vogt!

Für mich haben Sie ein bisschen an meiner Frage vorbeigeredet.

(Staatsrat Ehmke: Nein!)

Mir geht es darum - ich greife den Fall der G-20Akkreditierung auf -, dass Leute im Rahmen ihrer Berufstätigkeit in eine Situation geraten sind, in der sie sich ausweisen mussten, obwohl sie selbst mit den Vorfällen gar nichts zu tun gehabt haben. Das heißt, sie müssen jetzt damit rechnen, dass sie in gefahrenabwehrrechtlichen Polizeidatenbanken gespeichert sind?

(Zurufe: Nein!)

Das ist doch passiert!

(Unruhe - Zurufe)

Frau Vogt, Sie haben darüber gesprochen, dass es diesen Fall gegeben haben

soll. Erstens: Zum G-20-Gipfel haben wir eine Frage beantwortet. Bremer Sicherheitsbehörden haben im Hinblick auf den Entzug von G-20-Akkreditierungen keine Informationen geliefert. Insofern sind unsere Datensätze schon einmal nicht betroffen.

Zweitens: Ich glaube, es war der Kollege Hamann, ich bin mir jetzt nicht vollständig sicher, der darauf hingewiesen hat, dass unzulässigerweise eine langfristige Speicherung im System verblieben ist. Es ist natürlich nie vollständig ausgeschlossen, dass Daten nicht gelöscht werden.

Für unseren Bremer Datenbereich kann ich nur sagen, es gibt klare Löschfristen, und zwar zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Eine solche Benachrichtigung würde ja nichts ändern. Der Betroffene würde die Nachricht erhalten, wir haben einen Datensatz, und der Datensatz wird in drei Jahren gelöscht. Wenn er dann fälschlicher- und rechtswidrigerweise nicht gelöscht werden würde, dann stünden die Daten nach wie vor in der Datenbank. Das ist so, aber das ist natürlich nicht vorgesehen.

Was können wir tun? Wir können dafür ein Regime entwickeln. Dieses Regime ist mit den Löschfristen zwischen einem Jahr und zehn Jahren vorhanden. Im Übrigen sind die Löschfristen, nach denen hier verfahren wird, auch mit den Datenschutzbeauftragten abgestimmt.

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/1046 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE, FDP, Abg. Frau Wendland [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, BIW, Abg. Tassis [AfD])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Landtag 3697 48. Sitzung/24.08.17

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich recht herzlich auf der Besuchertribüne die Mitglieder der Indischen Community aus Bremen begrüßen.

Seien Sie heute hier herzlich willkommen!

(Beifall)

Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes in Bremen und Bremerhaven Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 10. Mai 2017 (Drucksache 19/1069)

Dazu

Mitteilung des Senats vom 20. Juni 2017 (Drucksache 19/1132)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Deutschendorf.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 19/1132, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Herr Staatsrat Deutschendorf, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE nicht mündlich wiederholen möchten.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll.