Protocol of the Session on June 14, 2017

Ich danke an dieser Stelle Arno Gottschalk, der in den Grundzügen festgestellt hat, dass die Mitteilung des Senats über die allgemeine Hochschulzulassung einen Staatsvertrag aus dem März 2016 in Landesrecht umsetzt. Wir begrüßen die allgemeine Hochschulzulassung, die dadurch transparenter, komfortabler und eben auch einheitlich in ein Online-Bewerbungsverfahren mündet. Es hat den Vorteil, dass es Doppelungen und zu lange unbesetzte freie Stellen verhindert und viele Nachteile der Mehrfachbewerbungen außer Kraft setzt. Es entlastet die Hochschulen.

Zudem gibt es noch den dritten Punkt, nach dem die Schaffung der vollständigen Anerkennungsfähigkeit von Berufsqualifizierungsfeststellungen für im Ausland ausgebildete Lehrkräfte vorgesehen ist. Auch das ist von uns lange gewollt. Insofern besteht hier große Eintracht darüber, dass man über Medizinzulassungen an anderer Stelle angesichts des Bedarfs an Medizinern diskutieren kann. Das ist hier nicht vorgesehen. Wir werden dem Gesetz zustimmen. - Insofern danke ich für Ihre kurze Aufmerksamkeit!

(Heiterkeit und Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

(Abg. Frau Grotheer [SPD]: Jetzt kommt etwas gegen den Zentralismus!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir befinden uns in einem Werbeblock für diesen Staatsvertrag. Eigentlich sind alle einer Meinung, und es gibt ein paar Differenzen an wenigen Punkten, zu denen man noch etwas sagen

Landtag 3409 45. Sitzung/14.06.17

kann. Der Werbeblock lautet: Es ist ein transparentes Verfahren, das zum Datenaustausch führt und Entbürokratisierung befördert. Wir haben ein zentrales Zulassungsverfahren. Es wird für die Studierenden planbarer. Es ist Entbürokratisierung. Das unterstützen die Freien Demokraten wirklich. Insofern ist es ein wirklich guter Staatsvertrag.

(Beifall FDP - Heiterkeit und Zurufe)

Ohne Frage gibt es noch den einen oder anderen Optimierungsbedarf. Den kann man haben. Wenn man weiß, dass man von der Note her sieben Wartesemester hat und auf die Idee kommt, eine Ausbildung zu absolvieren, ist es zumutbar, sich parallel zur Ausbildung siebenmal zu bewerben, um diese Zeit zu überbrücken, und parallel die Ausbildung abzuschließen. Es wäre vielleicht komfortabler lösbar, ist nun aber auf diese Weise gelöst worden.

Natürlich gibt es lange Wartezeiten. Die langen Wartezeiten lösen Sie aber nicht durch ein anderes Zulassungsverfahren, sondern durch etwas Schlichtes, das „mehr Studienplätze“ heißt. Insofern bin ich froh, dass die Koalition in Nordrhein-Westfalen jetzt vereinbart hat, dass in Bielefeld noch eine medizinische Fakultät zur Verfügung stehen wird und dass wir in Oldenburg-Groningen Mediziner ausbilden. Das verringert die Wartezeit in der Medizin. Es löst nicht das Zulassungsverfahren.

(Beifall FDP, CDU, Bündnis 90/Die Grünen)

Zu der Lehramtsanerkennung, die Sie angesprochen haben, kann man natürlich auch darüber diskutieren, ob es dort mehr Plätze geben sollte. Die erste Frage, die sich aber stellt, lautet: Müssen die Leute überhaupt durch dieses Verfahren? Sollte uns nicht daran gelegen sein, dass sie überhaupt nicht das Verfahren durchlaufen müssen, sondern ohne Zweitstudium anerkannt werden? Erst dann taucht das Problem auf, das Sie aufgeworfen haben. Uns Freien Demokraten ist dabei der Spatz in der Hand in Form von ein paar Plätzen lieber als die Taube auf dem Dach. Insofern stimmen wir mit vollem Herzen diesem Staatsvertrag zu. - Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als Nächster hat das Wort Herr Staatsrat Kück.

(Zuruf: Jetzt etwas Neues! - Abg. Frau Grotheer [SPD]: Einen völlig anderen Gesichtspunkt!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte Ihnen neun Seiten vortragen. Ich

habe eine Rede dafür vorbereitet. Ich werde aber angesichts der großen Übereinstimmung darauf verzichten. Wir werden vermutlich im Ausschuss noch eine Debatte dazu führen, und wenn es keine Debatte dazu gibt, dann werden wir uns sicherlich zumindest über das Thema austauschen können.

Dass in diesem Zusammenhang eine Debatte über die Einrichtung von Medizinstudienplätzen geführt wird, hat mich allerdings etwas überrascht. Das gebe ich unumwunden zu. Das ist nämlich eigentlich nicht die Thematik, die mit diesem Staatsvertrag geregelt werden soll. Es geht darum, dass Medizinstudienplätze überhaupt in dieses zentrale Verfahren einbezogen werden. Das soll die Studierenden entlasten, die Medizin studieren wollen, aber natürlich auch die Hochschulen. Es soll die Vergabe von Medizinstudienplätzen noch stärker offenlegen und das nicht im bilateralen Verhältnis zwischen den einzelnen Hochschulen und den Studierenden geschehen lassen. Darüber, was das eigentlich für Bremen bedeutet, würde ich gern an anderer Stelle diskutieren wollen.

Im Übrigen möchte ich gern darauf hinweisen, dass es eine Verabredung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz gibt. Sie nennt sich „Masterplan Medizinstudium 2020“. Dort geht es darum - darauf haben sich beide Politikbereiche geeinigt , dass die Studienplatzzahl in der Tat erhöht werden muss. Das ist keine Frage, die über das Zulassungsverfahren geregelt wird. Wir haben vielleicht noch einmal Gelegenheit, darüber zu diskutieren.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es diese zentralen Regelungen, diese Zulassungsverfahren gibt. Die Universität Bremen ist die erste Universität, die alle Studiengänge einbezogen hat. Das ist übrigens nicht so einfach. Die anderen Hochschulen haben eben - um ihre eigenen Verfahren zu sichern - große Probleme damit, dieses Verfahren zu übernehmen. An der Stelle müssen wir großes Engagement auf Bundesebene und auf Ebene der anderen Länder aufbieten, damit sich die Hochschulen auch wirklich zu 100 Prozent an diesem Verfahren beteiligen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Landtag 3410 45. Sitzung/14.06.17

Wer das Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung und zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze, Drucksache 19/1074, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Schäfer [LKR])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE, Abg. Tassis [AfD])

Stimmenthaltungen?

(Abg. Frau Wendland [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Erzieherinnen/Erzieher gesucht - Bedarf an pädagogischen Fachkräften Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 8. März 2017 (Drucksache 19/976)

Dazu

Mitteilung des Senats vom 6. Juni 2017 (Drucksache 19/1091)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Frau Senatorin, dass Sie die Antwort des Senats, Drucksache 19/1091, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE nicht mündlich wiederholen möchten.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. - Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Leonidakis.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und

Kollegen! Warum haben wir diese Anfrage gestellt? Seit Jahren steigen bekanntermaßen der Bedarf und die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen. Bekanntlich sind dafür nicht nur Mobilbauten oder Gebäude, sondern auch Fachkräfte notwendig. Allein für Bremen-Stadt wird mit 4 100 notwendigen zusätzlichen KitaPlätzen gerechnet. Wir haben deswegen nach dem mit dem Ausbau einhergehen Personalbedarf sowie nach dem Bedarf gefragt, der durch Fluktuation, Renteneintritt, Elternzeiten, Krankheitsvertretung et cetera entsteht. Wir haben nach dem Einsatz von Sozialpädagogischen Assistentinnen und deren Weiterbildung, nach der notwendigen indexbezogenen Personalausstattung und nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Erzieherinnen selbst gefragt.

(Unruhe)

Da es die Präsidentin nicht macht, muss ich um Ruhe bitten. Ich kann mich so schlecht konzentrieren, wenn es so laut ist.

Über der Antwort des Senats steht zwar „Antwort“, es ist aber relativ wenig Antwort darin enthalten. Ich glaube, das ist fast schon verbraucherschutzrelevant, denn hier handelt es sich tatsächlich um einen Etikettenschwindel. Sie sagen selbst, dass Ihre Zahlen unvollständig sind, geben keine Gewähr für die Validität und weisen auf die begrenzte Aussagekraft hin. An dieser Stelle haben wir immerhin eine zutreffende Aussage vom Senat bekommen.

Sie tun so, als ob Sie selbst keinerlei Kenntnisse über die Anstellungsverhältnisse der Träger hätten. Das allein wäre schon beunruhigend. Das ist aber nicht zutreffend. Sie haben schon einmal besser geantwortet, zum Beispiel bei der Mitteilung des Senats auf die Anfrage der CDU. Darin sind sehr detaillierte Informationen zum Beispiel zu Teilzeitanteilen bei den Beschäftigten, zu einzelnen Ausbildungs- und sogar zu einzelnen Jahrgängen inklusive des Geschlechts der Auszubildenden enthalten. Das haben Sie uns jetzt vorenthalten. Das finde ich dramatisch.

Sie haben sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, nach einzelnen Ausbildungsgängen zu differenzieren. Zu der Frage nach dem vermehrten Einsatz der Sozialpädagogischen Assistentinnen wird einfach nur die Richtlinie zitiert. Die kenne ich allerdings auch. Dafür muss ich keine Anfrage an den Senat richten.

(Vizepräsident Imhoff übernimmt den Vorsitz.)