Zu Frage drei: In den letzten zehn Jahren sind Beschwerden eingegangen, da diese derzeit statistisch nicht erfasst werden, kann eine generelle Auswertung und Bewertung nicht erfolgen.
Bei den wenigen zurückzuverfolgenden Fällen, die dem AGG zuzuordnen waren, handelte es sich überwiegend um Beschwerden, die im
Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren geltend gemacht wurden. Als Diskriminierungsgründe wurden Alter und Schwerbehinderung angeführt. In weiteren Fällen wurde als Diskriminierungstatbestand die ethnische Herkunft angegeben. - Soweit die Antwort des Senats!
Die 13. Anfrage trägt die Überschrift „Reichsbürger und Führerscheine der ,BRDGmbH‘“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Senkal, Tschöpe und Fraktion der SPD.,
Erstens: Welche Schlüsse ziehen die Polizeien in Bremen, soweit sie bei Verkehrskontrollen „Reichsbürger“ überprüfen, aus der oftmals sichtbaren querulatorischen Grundhaltung der Überprüften in Hinsicht auf deren Fahreignung?
Zweitens: Werden in diesen Fällen Pflichtmitteilungen gemäß Paragraf 2 Absatz 12 Straßenverkehrsgesetz, StVG, an die für den Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde gemacht?
Drittens: Gibt es in Bremen ein verbindliches Verfahren von der Feststellung der den Rechtsstaat negierenden und querulatorischen Grundhaltung eines „Reichsbürgers“ bei Verkehrskontrollen, zur Überprüfung der Eignung von „Reichsbürgern“ nach Paragraf 11 Fahrerlaubnisverordnung für eine Fahrerlaubnis, hin zu einem möglichen Entzug der Fahrerlaubnis nach Paragraf 3 Absatz 1 StVG?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen eins und zwei: Den Polizeien in Bremen liegen bisher keine Erkenntnisse zu Reichsbürgern und Selbstverwaltern und deren möglicherweise unkooperativem Verhalten bei Verkehrskontrollen vor. Grundsätzlich schöpfen die Polizeien in Bremen bei uneinsichtigen Verkehrsteilnehmern die rechtsstaatlichen Mittel konsequent aus und treffen geeignete Maßnahmen. In Fällen, in denen die charakterliche Eignung eines Verkehrsteilnehmers bezweifelt wird, wird eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde zwecks Überprüfung gemacht. Dies gilt auch für Reichsbürger und Selbstverwalter.
Zu Frage drei: Ein verbindliches Verfahren zur Überprüfung der Eignung von Reichsbürgern nach Paragraf 11 Fahrerlaubnisverordnung hin zu einem möglichen Entzug der Fahrerlaubnis nach Paragraf 3 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz gib es bisher nicht. Sollten zukünftig vermehrt Probleme mit dieser Personengruppe im Straßenverkehr auftreten, wird der Senat ein solches Verfahren entwickeln. - Soweit die Antwort des Senats!
Wir haben hier im Parlament vor etwa einem halben Jahr darüber gesprochen, dass Reichsbürger grundsätzlich ungeeignet sind, eine Waffenrechtserlaubnis zu haben. Hintergrund ist, dass, wer die Rechtsordnung der Bundesrepublik komplett negiert, eigentlich auch keine Erlaubnis für den Betrieb gefährlicher Gegenstände erhalten kann. Ist das nicht eine vergleichbare Rechtssituation? Wenn ich negiere, dass es diesen Staat überhaupt gibt, kann ich dann ernsthaft eine Fahrerlaubnis dieser GmbH haben?
Ich teile Ihre Einschätzung. Die Frage und insbesondere ihre Beantwortung beschränken sich ja auf einen Teilaspekt, und es entsteht der Eindruck, als hätten wir keine Probleme. Das Gegenteil ist der Fall, wir haben in Bremen eine massive Szene, wir haben 47 Personen identifiziert, die wir dieser Gruppierung der Reichsbürger und Selbstverwalter zurechnen. Von diesen 47 Personen hat die Polizei 22 in die Kategorie 1 eingestuft, das heißt, diese Personen betrachten wir als gefährlich.
Ich glaube, wir sind gut beraten, dieses Problem ernsthaft anzugehen. Gerade die Ereignisse zuletzt in Sachsen-Anhalt und in Bayern zeigen das. Ein toter SEK-Beamter, zwei Schwerverletzte, das war die letzte Bilanz, und es gab ja auch in Bremen vergleichbare Situationen, etwa bei Zwangsräumungen im letzten Jahr in Bremen-Nord, in diesem Jahr in Bremerhaven. Das ist nur mit einem massiven SEK-Einsatz über die Bühne gegangen. Es ist also Vorsicht angesagt.
Wir haben sechs Personen identifiziert, die im Besitz eines kleinen Waffenscheins sind. Daran arbeiten wir zurzeit, ein Bescheid ist herausgegangen, die anderen folgen. Das heißt, wir werden da genauso vorgehen wie - eingangs beschrieben - bei den NPD-Mitgliedern.
Es gibt auch noch einen Nachtrag in Sachen Fahrpraxis, wir haben inzwischen den zweiten Lagebericht vom 8. Mai. Darin wird nach der Beantwortung, die wir im Senat geleistet haben, genau das aufgegriffen, was Gegenstand dieser Frage ist: Es gibt zwei Fälle, einen bei Dodenhof und einen hier in der Stadt, in denen Personen nicht kooperativ gewesen sind, als sie nach ihren Papieren gefragt wurden. Insofern ist dieser Hinweis richtig, wir werden da genauso vorgehen und versuchen, wenn wir die rechtlichen Möglichkeiten haben, ihnen die Eignung für das Führen von Fahrzeugen abzuerkennen.
Überstunden bei der Polizei müssen bezahlt werden! Antrag der Fraktion der FDP vom 3. Mai 2017 (Drucksache 19/1045)
Bevor ich dem ersten Redner das Wort erteile, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich den Personalrat der Polizei, der heute mit 20 Mitgliedern zu dem Tagesordnungspunkt bei uns ist.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten schon beim letzten Mal das Thema Überstunden anlässlich der von uns gestellten Anfrage auf der Tagesordnung und über die Polizei debattiert. Auch beim letzten Mal haben wir hören dürfen und übrigens auch selbst errechnen können: Wenn man diese 300 000 Überstunden, die mittlerweile bei der Polizei aufgelaufen sind, ausbezahlen würde, würde das 6 Millionen Euro kosten.
Jetzt haben Sie, Herr Fecker, für Ihre Fraktion schon einmal Gesprächsbereitschaft signalisiert. Das freut uns sehr, und deshalb dachten wir, jetzt machen wir Nägel mit Köpfen, deshalb unser heutiger Antrag!
Die Haushaltsberatungen stehen kurz bevor. Deshalb fordern wir den Senat auf, zumindest Rückstellungen für die geleisteten Mehrdienststunden bei der Polizei in die Haushalte 2018/2019 einzustellen!
Herr Staatsrat Ehmke hat beim letzten Mal noch gesagt, dass es ganz toll sei, dass man im Jahr 2015 300 000 Euro und im Jahr 2016 500 000 Euro in die Hand genommen habe, um den Überstundenberg kontinuierlich abzubauen. Das kann man ja auch sehr schön in dieser Halbzeitbilanz lesen, darin steht es auch noch einmal groß. Ganz ehrlich, liebe Kollegen, wenn es bei diesen Beträgen bleiben sollte, dann dauert der gesamte Abbau des Überstundenbergs zwischen zwölf und 20 Jahren! Für die Polizisten, die das jetzt hören, klingt das, glaube ich, nicht sehr ermutigend. Wir finden, das kann man den Polizisten auf gar keinen Fall zumuten!
Lieber Senat, ganz ehrlich, diese 300 000 bis 500 000 Euro sind wahrlich kein Erfolg, und ich finde den Umgang mit der Leistung der Polizei, die jeden Tag erbracht wird, einfach unerträglich! Unsere Polizisten sorgen nämlich jeden Tag mit ihrem Leben für unsere Sicherheit. Sie schieben Überstunden, die vom Senator - das stand ja sogar in Ihrer Antwort auf die Anfrage - als normal deklariert werden, weil nämlich sowohl Rot-Schwarz als auch Rot-Grün über Jahre versäumt haben, eine vernünftige Personaldecke sicherzustellen.
Unsere Polizisten halten ihren Kopf hin, wenn es brenzlig wird, und machen eben nicht den Dienst nach Vorschrift. Es wird hier leider immer wieder vergessen, unsere Polizisten sind am Wochenende unterwegs, an Feiertagen, nachts, immer, wenn es sein muss, rund um die Uhr, und sie müssen sich zum Teil bepöbeln, bespucken und beschimpfen, ja, manchmal sogar auslachen lassen, wenn hier die Justiz einmal wieder nicht durchgreift. Sie werden seit Monaten mit den kriminellen Ausländern alleingelassen, weil die Grünen aus ideologischen Gründen eine geschlossene intensivpädagogische Einrichtung hier verhindert haben. Ja, ist es denn zu fassen, dass unter diesen Umständen unsere Regierung noch nicht einmal dafür sorgt, dass die Leute, die sich das jeden Tag antun, zumindest die geleisteten Überstunden
Mich macht aber nicht nur der Umgang mit den Polizisten hier richtig wütend, sondern auch, dass Sie uns beim Thema Überstunden bei der Polizei in der Antwort echt für dumm verkaufen wollen! Über unsere Große Anfrage zu dem Thema haben wir beim letzten Mal diskutiert, und wir haben darum gebeten, dass Sie uns jeweils monatlich angefallene Mehrdienststunden seit dem Jahr 2013 hier auflisten und benennen. In der Antwort hat der Senat dann allen Ernstes geschrieben, und ich zitiere: „Die gewünschte differenzierte Betrachtung der Mehrarbeit ist nicht darstellbar, da keine entsprechenden statistischen Auswertungen vorliegen.“ Das stand darin, Sie können es nachlesen.
Wissen Sie, was ich Ihnen mitgebracht habe? Das ist total schön, schauen Sie einmal! Das ist eine ganz tolle Auflistung. Wissen Sie, was das ist? Das ist eine Auflistung, eine Grafik, monatlich seit 2013, Mehrdienststunden bei der Polizei ab 2013! Es geht noch weiter, das gibt es auch noch für den Mehrdienst der Mitarbeiter mit über 200 Stunden, ab 2013, es gibt die komplette Ist-Beschäftigung, das ist alles grafisch dargestellt, das gibt es alles!
Allen Ernstes: Sie wollen mich doch hier nicht für blöd halten! Sie wollen doch hier Fakten verschleiern, oder warum sagen Sie, dass es keine Fakten gibt, wenn sie hier alle schön dargestellt sind? Ich finde, es ist eine Frechheit, dass Sie das Parlament, dass Sie uns hinters Licht führen wollen und Fakten vorenthalten! Das sage ich Ihnen auch als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, dass ich mir das nicht bieten lasse, denn jedes Unternehmen muss für angeordnete Überstunden Rückstellungen bilden, das ist auch richtig so!
Deshalb muss dasselbe für den Senat gelten. Wenn Sie von ihren Bediensteten Mehrarbeit verlangen, dann müssen Sie sie bezahlen können! Seit Jahren mahnt der Rechnungshof Sie an, das zu tun, und Sie behaupten immer wieder, das gehe nicht, weil Sie keine Zahlen hätten. Das ist, wie man ja sieht, anscheinend eine Lüge, und das kann ich so nicht hinnehmen. Das werden wir auch noch einmal im Rechnungsprüfungsausschuss weiterverfolgen und uns damit beschäftigen.
Es sind aber nicht nur bilanzielle Versäumnisse, die hier vorliegen, sondern das, was Sie mit den Polizisten tun, hätte in der Privatwirtschaft übrigens auch schwere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Wir haben mehr als 400 Polizisten, bei denen insgesamt jeweils mehr als 200 Überstunden aufgelaufen sind, und Sie wissen laut Antwort des Senats nicht, wie oft und in wie vielen Fällen gegen die Vorschriften zur maximalen Arbeitszeit nach der Arbeitszeitrichtlinie verstoßen wurde. Ich glaube eher, dass Sie das gar nicht wissen wollen, aber schon meine Oma hat immer gesagt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! So ein fahrlässiges Verhalten macht einen wirklich sprachlos, denn damit gefährden Sie die Gesundheit der Polizisten. Was in dem Fall auch noch der Knaller ist: Als Lösung, was man gegen Burnout oder sonstige stressbedingte Erkrankungen vorbeugend tun könnte, empfehlen Sie nur eines: Dienstsport! Also, das ist, finde ich, ehrlich gesagt eine Lachnummer, gerade bei dem Pensum, was die Polizisten jeden Tag haben.