Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind und sollen künftig die Ausnahme für die Beschäftigung im öffentlichen Sektor sein. Wenn entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um Arbeitsspitzen abzudecken, Aushilfen zu schaffen, dann nach klaren Bedingungen, also Bezahlung entsprechend der Wertigkeit und keine Lohndrückerei.
In der Bremer Erklärung zu fairen Arbeitsbedingungen, die die beiden Bürgermeister, Frau Bürgermeisterin Linnert und Bürgermeister Dr. Sieling, mit dem Gesamtpersonalrat geschlossen haben, hat der Senat seine Grundsätze festgelegt: faire Ar
beitsbedingungen, Entgeltgleichheit und Einkommenssicherung, um von eigener Arbeit leben zu können, das heißt also auch, Einschränkungen bei der Frage der Teilzeitbeschäftigung, langfristige Bindungen, um gute Mitarbeiterinnen und gute Mitarbeiter mit hoher Qualität halten zu können. Es nützt ja nichts, wenn man Leute befristet einstellt, die zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen, sodass man neue Beschäftigte suchen muss, oder dass man Kettenverträge abschließt, die dann auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Die Gegenleistung dafür, dass unbefristete Einstellungen vorgenommen werden, ist, dass wir eine hohe Flexibilität erwarten. Das ist bei der Personalsteuerung, glaube ich, zwischen allen Beteiligten Konsens.
Es ist ein Ausdruck von Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten, dass man, perspektivisch gesehen, die Beschäftigten motiviert, sich für die Belange des öffentlichen Sektors einzusetzen. In der Bremer Erklärung ist die Leiharbeit ausdrücklich für zulässig erklärt worden, allerdings in Ausnahmefällen. Konkret heißt das, ich will das jetzt an zwei bis drei kleinen Beispielen kurz erläutern: Jedes Jahr schließen ungefähr 90 Nachwuchskräfte ihre Ausbildung mit dem Bachelor ab. Im Nachwuchspool für Führungskräfte stellen wir jedes Jahr 25 Juristen, Ökonomen und so weiter ein. Sie werden flexibel eingesetzt.
Wir haben also einen Pool, mit dem wir Engpässe befrieden können. Auf der anderen Seite stehen die jungen Leute vor einer Herausforderung, denn sie sind in unterschiedlichen Aufgabengebieten eingesetzt, und sie lernen unterschiedliche Anforderungen kennen. Wir schlagen im Grunde genommen zwei Fliegen mit einer Klappe.
Die Übernahme von circa 100 Beschäftigten der Schulvereine in den öffentlichen Dienst ist vollzogen. Das ist im Januar beschlossen worden. Sie befinden sich jetzt in sozialversicherungspflichtigen und tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen, weil wir sonst für Overhead wiederum Unterstützung bei den Schulvereinen bezahlen müssten.
Das ist im Grunde genommen ein Nullsummenspiel. Ich kann Ihnen gern die entsprechende Senatsvorlage noch einmal zur Verfügung stellen.
Im Schulbereich haben wir den externen Beschäftigungsträger, der quasi als Zubringer für Beschäftigungsverhältnisse vorhanden ist, wobei die Gewinnung von Nachwuchskräften - also beispielsweise der Musikstudent, der sechs Stunden Musikunterricht erteilt, und wenn der Bedarf vorhanden ist, dann kann man die Anforderung neu organisieren - hier als Flexibilisierungsinstrument anzusehen ist.
Es geht hier nicht darum, Leiharbeit zu Bedingungen zu schaffen, die quasi eine Lohndrückerei darstellen. Die Aussage ist nicht korrekt, dass sie sehr unterschiedlich bezahlt werden. Natürlich werden sie nicht nach A 13 bezahlt, weil die Tarifverträge im öffentlichen Dienst die Vergütung nach Qualifikationen vorsehen. Wenn jemand noch keinen Studienabschluss nachweisen kann, dann wird er eben nach dem unteren Segment vergütet. Wenn er einen Bachelorabschluss nachweisen kann, dann wird nach der entsprechenden Vergütungsgruppe gezahlt. Der voll ausgebildete und qualifizierte Lehrer mit Referendariatsexamen erhält die höchste Bezahlung. Es sind also Unterschiede vorhanden, sie sind aber nicht willkürlich gesetzt. Man handelt also keine Vergütung je nach Marktlage aus, sondern es spielt eine andere Orientierung eine Rolle.
Rechtlich handelt es sich um Beschäftigte im Arbeitnehmerüberlassungsstatus. Deshalb kommt es auch zu dieser hohen Zahl, die sich einfach aus der rechtlichen Klassifizierung ergibt.
Sie haben sicherlich Erfahrungen, weil Sie dort täglich die Dienstleistung in Empfang nehmen. Wir haben bei der Einstellung von Beschäftigten, die für die Betreuung und die Aufnahme von Geflüchteten eingesetzt werden sollen, immer dafür gekämpft, dass unbefristete Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen und dass sie zentral eingestellt werden. Das hat Frau Steiner im Haushalts- und Finanzausschuss ausdrücklich kritisiert. Jetzt hat sich der Effekt aus dieser Einstellungspraxis eingestellt. Es sind hoch motivierte Leute vorhanden, die wir geschult haben. Jetzt kommt es beispielsweise zu einer Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes, und es entsteht ein Personalbedarf von 35 Beschäftigten. In diesem Fall können wir das Personal neu organisieren, um eine Bearbeitung sicherzustellen.
Im Vorgriff kann ich sagen, dass der Senat in der nächsten Woche eine Vorlage des Finanzressorts beraten wird, in der es um die Einrichtung eines mobilen Arbeitskräftepools geht, um bestehende Spitzen selbst abdecken zu können. Also quasi ein internes Instrument, mit dem wir bewertete unbefristet Beschäftigte als Springer - es handelt sich um 21 Beschäftigte, die tätig werden sollen - bei Engpässen auf Behörden verteilen und sie zuordnen können. Sie sollen helfen, die Arbeitsspitzen abzubauen. Das wird in der nächsten Woche weiter projiziert werden und natürlich auch bei den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses eine Rolle spielen. Ich wollte schon einmal ankündigen, dass diese Vorlage dort beraten werden wird, um genau die vorhandenen Probleme bewältigen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben aus meinen Ausführungen und den kleinen Beispielen, die ich Ihnen vorgestellt habe, entnehmen können, dass wir sehr überlegt und strategisch mit der Personalsteuerung im öffentlichen Dienst umgehen. Bei der Gesamtherausforderung, der rasanten Aufgabenentwicklung sowie der riesigen Verteilung von Berufssituationen und der Fluktuation müssen wir das natürlich immer eng schalten. Wir bemühen uns nicht nur, sondern ich kann sagen, dass wir die Situation im Griff haben und dass wir auch weiterhin zielgerichtet handeln werden.
Manchmal dauert es - wie Sie es gesagt haben - etwas länger, aber wir sind im öffentlichen Dienst auch immer mit der Situation konfrontiert. Wir kämpfen darum, dass das dann auch realisiert wird. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme den Zwischenruf von Frau Kohlrausch zum Anlass, mich hier doch noch einmal zur Stadtteilschule zu Wort zu melden, denn er war völlig berechtigt. interjection: (Abg. Frau Kohlrausch [FDP]: Danke, danke!)
Ich möchte diese Stelle nutzen, um auf ein Problem hinzuweisen, dass tatsächlich dringend gelöst werden muss. Es ist eine Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorhanden, und die Kolleginnen und Kollegen an der Stadtteilschule haben damit spätestens im September 2018 ein Problem, und zwar auch die unbefristet beschäftigten Kolleginnen und Kollegen.
An der Stadtteilschule sind circa 111 unbefristete Stellen vorhanden, und davon arbeiten 20 Beschäftigte in der Stadtteilschule selbst. Sie organisieren die Stadtteilschule, und sie sind davon nicht betroffen. Es sind jedoch circa 90 befristet beschäftigte Kolleginnen und Kollegen an Schulen tätig, und zwar nicht nur als Unterrichtsvertretung oder in den Vorkursen - für die ist jetzt eine offene Bewerbung möglich, aber bislang auch nur für die befristet Beschäftigten -, sondern auch als nicht unterrichtendes Personal in den Medienabteilungen der Schule und am LIS.
Wir müssen dringend darauf aufpassen, dass die Frist nicht abläuft, bevor diese Beschäftigten in den Dienst des Bildungsressorts übergehen. Ich möchte auf das Problem hinweisen - und deswegen hat es auch bei dem Schulverein so lange gedauert -, dass das zum Teil Kolleginnen und Kollegen sind, die dort seit zehn Jahren arbeiten. Es geht natürlich darum, dass sie in den öffentlichen Dienst übernommen werden, und zwar unter Anrechnung ihrer Erfahrungsstufen.
Gerade bei denjenigen, die zum Beispiel in niedrigen Entgeltgruppen sind, ist das sonst ein herber Rückschlag. Ich möchte daher die Gelegenheit ergreifen und dafür werben, dass der Senat diese Aufgabe ernst nimmt, dass er die Frist nicht verstreichen lässt, dass er nicht, wie bei dem Schulverein, die Betroffenen erst einen Monat vorher nach dem Motto, reicht einmal die Unterlagen ein, anschreibt, denn dann kann es nicht mehr geregelt werden. Im Grunde muss der Senat jetzt eine Lösung herbeiführen, und zwar nicht nur für befristet beschäftigte Lehrkräfte oder sonstige Beschäftigte, sondern auch für die unbefristet Tätigen, denn sonst haben sie im September nächsten Jahres ein Problem.
Ich bitte inständig darum, dass der Senat - ich greife das jetzt auf, Herr Staatsrat, weil Sie hier sind - sich dieses Problems möglichst rechtzeitig annimmt und dass tatsächlich auch die Möglichkeit geschaffen wird, dass eine Übernahme, aber keine Neueinstellung, stattfindet. Gerade diejenigen nämlich, die bereits prekär beschäftigt sind, auch noch in den Erfahrungsstufen zurückfallen zu lassen, ist meiner Ansicht nach nicht nötig. - Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/1040, Neufassung der Drucksache 19/1003, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis.
Die Stelle einer oder eines unabhängigen Polizeibeauftragten schaffen Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20. Februar 2017 (Drucksache 19/947)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema hat uns ja in der einen oder anderen Form auch schon in der vergangenen Legislaturperiode beschäftigt. Es geht um das Verhältnis innerhalb der Polizei. Die Polizei hat in unserem Staat zu Recht eine herausgehobene Rolle. Sie hat das Gewaltmonopol inne, und insofern ist sie befugt und befähigt, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, die auch Grundrechte einschränken.
Daraus ergibt sich natürlich auch eine besondere Verpflichtung zu korrektem Handeln und zur Verhältnismäßigkeit. Um es ganz klar zu Beginn der Debatte zu sagen und damit keine Missverständnisse entstehen: Ich bin froh, dass sich die Polizei in Bremen deutlich von anderen Landespolizeien in der Bundesrepublik abhebt und dass es bei der Polizei Bremen eine sehr positive Fehlerkultur gibt.
Natürlich kommt es bei einer solch großen Gruppe und bei einem anspruchsvollen und oft anstrengenden Einsatzgeschehen - wir in Bremen wissen, dass es auch oft unter sehr schwierigen Bedingungen stattfindet, der Personalmangel ist hier bereits des Öfteren diskutiert worden - zu Fehlern. Das ist erst einmal menschlich. Es kann aber dann zu einem Problem werden, weil Fehler in dem eben von mir angesprochenen Gewaltmonopol eigentlich nicht passieren sollten.
Es ist aber auch nur dann ein Problem, wenn es im Einsatz zu Straftaten kommt, Herr Kollege Hinners.
Es ist nur dann ein Problem, wenn die Polizei in den Verdacht gerät, nicht gegen die eigenen Leute zu ermitteln oder dass es dann - und das beklagen auch Anwälte - sehr schnell zu Gegenanzeigen, zum Beispiel wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, kommt. Im Moment geht gerade der Fall des Polizeibeamten durch die Medien, der in Walle beschuldigt wird, einen unbeteiligten Passanten verletzt zu haben. Der Prozess befindet sich im Revisionsverfahren. Ich wage zu bezweifeln, dass sich der Sachverhalt noch nach fünf Jahren aufklären lässt.
Ein paar Fakten! In den Jahren 2011 bis 2015 wurden bei der Staatsanwaltschaft Bremen 188 Ermittlungsverfahren wegen Gewaltausübung und Gewaltaussetzung durch Polizeibedienstete geführt. Davon sind 180 Ermittlungsverfahren ohne Anklageerhebung eingestellt worden. Das entspricht einem Anteil von 96 Prozent.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Es kann sein, dass 96 Prozent der Anzeigen konstruierte falsche Anschuldigungen gewesen sind. Wir erkennen durchaus an, dass es das gibt. Wir erkennen auch an, welche Folgen falsche Anschuldigungen für die betroffenen Polizeibeamten haben. Es kann aber durchaus auch sein, dass es strukturelle Zusammenhänge gibt, die dort eine Rolle spielen. Zumindest werden zivilgesellschaftliche Organisationen und Strafverteidiger den Eindruck nicht los, dass es relativ schwierig ist, Straftaten, die durch Polizeibeamte begangen worden sind, vor Gericht zu bringen.