Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität! So lautet der Antrag der FDP. Bisher ist es ja so, dass der Entzug der Fahrerlaubnis möglich ist, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs nachgewiesen wird.
Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD auf Bundesebene hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Zusammenhang zwischen einer Straftat auf der einen Seite und dem Führen eines Kraftfahrzeugs auf der anderen Seite abzuschaffen. In Zukunft soll ein Fahrverbot nicht nur nach einer Trunkenheitsfahrt oder dann möglich sein, wenn ein Auto als Fluchtwagen benutzt wurde. Künftig soll auch Schlägern, Steuersündern und Einbrechern der Führerschein für eine begrenzte Zeit entzogen werden können. Wir als CDU-Fraktion finden, dafür gibt es gute Gründe.
Im Prinzip gibt es im deutschen Strafrecht zwei Strafarten. Das hat der Kollege Welt eben schon geschildert. Das sind zum einen die Geldstrafe und zum anderen der Freiheitsentzug. Die Freiheitsstrafe wirkt häufig übertrieben, weil oft auch die berufliche Existenz in Gefahr ist. Wird sie zur Bewährung ausgesetzt, spürt der Delinquent kaum Konsequenzen. Das hat der Kollege eben auch gesagt. Auch die Geldstrafe scheint oft als Abschreckung nicht so recht zu funktionieren.
Wir als CDU-Fraktion finden, dass das deutsche Strafrecht zu undifferenziert ist und die Richter bei der Auswahl der Straffestlegung mehr Wahlfreiheit haben müssen. Daher ist ein Fahrverbot für Straftäter eine sinnvolle Alternative. Wir als CDU-Fraktion sind davon überzeugt, dass die Einschränkung der Bewegungsfreiheit für viele Menschen ein empfindliches Übel ist, das abschreckend und gerade für junge Straftäter als Denkzettel wirkt. Natürlich liegt die Auswahl der
Der Richter muss entscheiden und abwägen, welche Strafe für den Täter in welcher Situation infrage kommt und ob zum Beispiel der Führerscheinentzug sinnvoll ist oder nicht.
Dabei muss natürlich auch die Frage berücksichtigt werden, ob der Täter in der Stadt wohnt und möglicherweise den ÖPNV nutzen kann, oder ob er auf dem Land wohnt und eine Fahrerlaubnis für die berufliche Tätigkeit zwingend notwendig ist. Das ist eben schon angesprochen worden. Entscheidend für uns als CDU-Fraktion ist die Tatsache, dass die Richter die Wahlfreiheit und somit eine weitere Möglichkeit bei der Strafauswahl haben.
Lassen Sie mich noch drei Punkte aufgreifen, die – wie eben in der Diskussion – immer wieder als Argumente gegen das Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität aufgeführt werden.
Ich finde es überhaupt nicht logisch, dass eine Person bei Beantragung einer Fahrerlaubnis über ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen muss, dass sie wegen bestimmter Straftaten nicht verurteilt wurde, und andernfalls das ganze Verfahren untersagt wird, weil die Behörde davon ausgeht, dass die Person charakterlich ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Wenn sie die Fahrerlaubnis schon hat und dann Straftaten begeht, dürfen diese aber keine Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben. Das leuchtet mir nicht ein, meine Damen und Herren.
Wir müssen uns doch fragen, ob ein 25-jähriger Führerscheininhaber, der mehrfach seine Frau vermöbelt, charakterlich in der Lage ist, im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Müssen wir unterscheiden, ob jemand vor oder nach Erteilung der Fahrerlaubnis eine Bank überfallen hat? Das finde ich nicht!
(Beifall CDU – Abg. Frau Grotheer [SPD]: Wenn ihr klatscht, brauche ich das ja nicht mehr zu tun! – Hei- terkeit SPD, CDU)
Eben wurde schon das Problem der Überwachung angesprochen und dass es nicht möglich sei, die Einhaltung des Fahrverbots zu überwachen. Das ist ein regelrechtes Totschlagargument. Ja, es stimmt, es wird schwierig, das zu überwachen. Bei dieser Argumentation müssen wir aber auch Straftatbestände
wie Beförderungserschleichung oder das Bußgeld abschaffen, wenn man bei Rot über die Ampel geht, denn das kann man auch nicht überwachen.
Lassen Sie mich etwas überspitzt noch einen letzten Satz von mir geben. Warum muss es eigentlich diesen Zusammenhang zwischen Strafe und Straftat geben? Die wenigsten Kriminellen, die zu einer Haftstrafe verurteilt werden, haben ihre Opfer zuvor eingesperrt. – Wir lehnen Ihren Antrag aus guten Gründen ab. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf drei Punkte hinweisen. Aus allen Debattenbeiträgen ist deutlich geworden, dass wir uns hier in ein Fahrwasser begeben, das zur Ungleichbehandlung von Personen und dazu führen wird, dass wir eine Vielzahl von Rechtsmitteln in diesem Bereich bekommen.
Für alle Bürger gelten die Geld- und die Freiheitsstrafe. Über Geld und über die Freiheit verfügt ein jeder. Bei der Geldstrafe sind die Gerichte in der Lage, die Strafhöhe nach den Einkommensverhältnissen anzupassen. Freiheitsstrafe ist der stärkste Einschnitt, der gemacht wird. Er trifft einen am meisten. Wenn man wirklich gegen Straftäter einschreiten und sie aus dem Verkehr ziehen will, dann muss man zur Freiheitsstrafe kommen und sie entsprechend für eine erhebliche und fühlbare Zeit hinter Gitter bringen. Das ist die richtige Einwirkung. Das gilt nicht für ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten, das sich entsprechende Täter abkaufen können. Das ist auf keinen Fall die richtige Lösung. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In seinem bisherigen Anwendungsbereich hat sich das Fahrverbot als geeignetes Instrument erwiesen, um das Verkehrsverhalten zu beeinflussen. Die zunehmende Motorisierung, die wachsende Bedeutung der Mobilität und der Prestigewert des Kraftfahrzeugs machen das Fahrverbot zu einer empfindlichen Sanktion, die in manchen Fällen eine größere Präventivwirkung haben
Warum sollte nicht etwa ein Diebstahl mit einem Fahrverbot belangt werden können? Dies stellt gerade bei jungen Menschen häufig eine empfindlichere Reaktion auf ein strafbares Handeln dar. Damit verbinde ich die Hoffnung, dass sich Straftäter nachhaltig beeindrucken lassen und sich künftig an die Gesetze halten.
Die Bandbreite strafrechtlicher Sanktionen, die ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausschließlich für Straftaten vorsieht, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden, gibt der Justiz im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität bisweilen zu wenige Reaktionsmöglichkeiten, um in geeigneter Weise auf Straftäter einzuwirken. Denken Sie an vermögende Straftäter, die eine Geldstrafe allenfalls als lästiges Übel empfinden!
Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Fahrverbots auf alle Straftaten gibt den Gerichten jenseits von verkehrsbezogenen Delikten ein zusätzliches Mittel an die Hand, um zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter oder die Täterin einzuwirken. Zugleich kann das Fahrverbot durch eine Kombination mit der Geldstrafe das Verhängen einer an sich angezeigten Freiheitsstrafe ersetzen oder auch zusammen mit einer Freiheitsstrafe die Möglichkeit eröffnen, deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen.
Kritiker der geplanten Regelung behaupten, die Sanktion treffe die Verurteilten unterschiedlich hart. In ländlichen Gebieten beispielsweise sei man gerade auch aus beruflichen Gründen stärker auf das Fahrzeug angewiesen als in Großstädten, in denen der öffentliche Personennahverkehr in Anspruch genommen werden könne. In der Tat kann das so sein. Die Gerichte haben die Auswirkungen einer Strafe auf die persönliche Situation des Verurteilten aber immer in ihre Überlegungen einzubeziehen. Im Verhältnis zur Schwere der Tat darf eine Strafe niemals unangemessen hart sein. Ich habe da insgesamt volles Vertrauen in die Gerichte.
Die Argumente, die für und gegen ein Fahrverbot als vollwertige Strafe sprechen, sind übrigens schon länger ausgetauscht. Ich darf erinnern, schon vor neun Jahren, am 15. Februar 2008, hat der Bundesrat aus den beschriebenen guten Gründen auf Antrag Hamburgs mit den Stimmen Bremens den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe beschlossen. Insofern bin ich für die breite Unterstützung in diesem Haus und für das Vorgehen des Bremischen Senats im Jahr 2008 ebenso ausgesprochen dankbar wie dafür, dass wir die Bundesregierung bei diesem Vorhaben unterstützen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/929 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt die Konsequenzen aus dem McLaren-Report ziehen, Spitzensportförderung an fairen Wettbewerbsbedingungen ausrichten Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU, DIE LINKE und der FDP vom 10. Februar 2017 (Drucksache 19/935)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sport ist die schönste Nebensache der Welt. Darum haben wir ausgerechnet jetzt und – das darf man, glaube ich, sehr anerkennend sagen – gemeinsam mit allen Fraktionen diesen Antrag auf den Weg gebracht. Wir reden hier nicht über unsere Sportvereine im Lande Bremen, in Bremen und in Bremerhaven. Dort wird in der Tat eine hervorragende Arbeit im Bereich der Ehrenamtlichkeit derer geleistet, die für unsere Bürgerinnen und Bürger da sind.