Protocol of the Session on March 9, 2017

Eine weitere Zusatzfrage der Ab geordneten Frau Grönert! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben eben gesagt „wenn die Assistenzhunde als solche auch erkennbar wären“. Das stimmt, das würde ich auch unterschreiben. Ich frage mich nur, wenn Sie sich dafür einsetzen würden, dass Assistenzhunde irgendwo hineinkommen, auch ohne gesetzliche Grundlage, inwieweit Sie dann auch die Ausbildung der Hunde berücksichtigen würden. Würden Sie sich dann nur für Hunde einsetzen, die entsprechend zertifiziert sind? Es gibt ja im Grunde keine Zertifi zierung der Ausbildung, das weiß ich, aber würden Sie dann einfach sagen, wir erlauben, wenn jemand sagt, sein Hund sei Assistenzhund, dass er den mit hineinnimmt, oder würden Sie schon genauer hin schauen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich glaube, man muss zwischen einer seits dem freiwilligen Agieren der entsprechenden Institutionen – wir würden dafür werben, dass sie damit großzügig und kulant umgehen – und andererseits der Frage, wie wir als Staat handeln, unterscheiden. Dort, wo wir als Staat handeln, ist genau das die Fra ge: Welche Hunde können wir als Assistenzhunde bezeichnen? Das ist der Punkt, an dem wir gesagt haben, dass wir es in Bremen nicht hinbekommen, dies sauber zu bescheinigen, denn diese Bescheinigung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. Das ist das Problem, vor dem wir gerade stehen.

Frau Kollegin, haben Sie eine wei tere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich kann mir die Frage fast selbst beantworten: Setzen Sie sich auf Bundesebene weiter für eine Lösung ein, also nicht nur gedanklich, sondern auch indem Sie das immer wieder auf den Plan rufen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Selbstverständlich, denn wir teilen Ihr Anliegen!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Wissen schaftlicher Nachwuchs ohne Nachwuchs?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Müller, Frau Dr. Kappert-Gonther, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Dr. Müller!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist dem Senat der aktuelle Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 bekannt, in dem dargestellt wird, dass jede zweite Nachwuchswissen schaftlerin aufgrund mangelnder Planungssicherheit auf Familiengründung verzichtet?

Zweitens: Liegen dem Senat ähnliche Erkenntnisse für den Hochschulraum des Landes Bremen vor?

Drittens: Welche Unterstützungsangebote halten die Hochschulen im Land Bremen vor, um Nachwuchswis senschaftlerinnen die Entscheidung für eine Famili engründung auch während der Qualifizierungsphase zu erleichtern?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Kück.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der aktuelle Bundesbericht Wissen schaftlicher Nachwuchs 2017 ist dem Senat bekannt. Der Senat begrüßt, dass seit 2008 ein unabhängiges Konsortium im Auftrag der Bundesregierung regel mäßig einmal pro Legislaturperiode mit wechselnden Schwerpunkten über die Situation des wissenschaft lichen Nachwuchses in Deutschland berichtet. Der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs enthält statistische Daten und aktuelle Forschungsbefunde zur wissenschaftlichen Qualifizierung in der Promo tions- und Postdoc-Phase sowie zu Karrierewegen, Beschäftigungsbedingungen und beruflichen Pers pektiven für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in Deutschland. Darin sieht der Se nat eine wichtige Grundlage für die Diskussion und Weiterentwicklung der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Es ist richtig, dass im Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 der Anteil der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, die endgültig kinderlos bleiben, auf 49 Prozent geschätzt wird. Für wissenschaftliche Mitarbeiter liegt die Schätzung bei 42 Prozent. In einer für den Bundesbericht Wissenschaftlicher Nach wuchs 2017 ausgewerteten Studie führen kinderlose Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kinderwunsch

zu 54 Prozent eine zu geringe Planungssicherheit als Hauptgrund für das Aufschieben von Kinderwünschen an. Kinderlose wissenschaftliche Mitarbeiter treffen diese Aussage zu 50 Prozent.

Zu Frage zwei: Die im Bundesbericht Wissenschaft licher Nachwuchs 2017 getroffenen Aussagen zur endgültigen Kinderlosigkeit von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen basieren auf einer Sonderauswer tung des Mikrozensus 2006. Die Aussage über die Gründe des Aufschiebens von Kinderwünschen wurde im Rahmen des Projekts „Balancierung von Wissenschaft und Elternschaft“ getroffen, dem eine Onlinevollerhebung des wissenschaftlichen Personals an 19 deutschen Universitäten zugrunde liegt. Ent sprechende Daten für den bremischen Hochschulraum liegen nicht vor.

Zu Frage drei: Die Hochschulen haben unter Feder führung des Wissenschaftsressorts gemeinsam mit der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Bremer Hochschulen, dem Deutschen Gewerkschafts bund Bremen und der Bremer Arbeitnehmerkammer den Bremer Rahmenkodex „Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigten an den staatlichen Bremischen Hochschulen“ vereinbart. Der Rahmenkodex enthält im Sinne von Mindest standards einvernehmlich abgestimmte Grundsätze zur Vertragsdauer, zum Beschäftigungsumfang, zu den Möglichkeiten von Vertragsverlängerungen und zu den beruflichen Perspektiven für den wissen schaftlichen Mittelbau. Zur konkreten Ausgestaltung werden die Hochschulen hochschulinterne Leitlinien beschließen. Damit wurde auch ein großer Schritt hin zur besseren Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren und der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie gemacht.

Mit der im Verfahren befindlichen BremHG-Novelle zur neuen Personalstruktur werden Rahmenbedin gungen geschaffen, die die Planbarkeit der Karrie rewege erhöhen und bessere Bedingungen für eine Familienplanung schaffen.

Sowohl die Universität Bremen als auch die Hoch schule Bremen sind bereits zum vierten Mal in Folge erfolgreich im Rahmen des Audit familiengerechte Hochschule auditiert. Die Hochschule Bremerhaven ist Mitglied im Best Practice Club „Familie in der Hochschule“. In diesen Zusammenhängen werden Maßnahmen zur Familiengerechtigkeit organisations weit vorangetrieben und auch zielgruppenspezifische Angebote für den wissenschaftlichen Nachwuchs gemacht.

Konkrete Angebote für den weiblichen wissenschaftli chen Nachwuchs an der Universität Bremen sind „Plan M“, ein Mentoringprogramm für Nachwuchswissen schaftlerinnen, die Professorin werden möchten oder eine Führungsposition in der Wissenschaft anstreben, und „Perspektive Promotion“, ein Programm, dass über Seminare und Workshops Absolventinnen und Promovendinnen der Geistes- und Sozialwissenschaf

ten, Fachbereiche 6 bis 12, den Weg zur Promotion erleichtert und den Promotionsprozess unterstützt.

Weitere Angebote umfassen Kinderbetreuungen, Fe rienfreizeiten, Spielecken in verschiedenen Gebäuden sowie Still- und Wickelräume. Für Fragen rund um die Studien- und Arbeitsorganisation stehen Eltern und pflegenden Angehörigen verschiedene Bera tungsstellen und das Familienportal der Universität zur Verfügung. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Frau Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Die Antwort war so ausführlich, nein, vielen Dank!)

Es gibt eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Strun ge. – Bitte sehr!

Stimmen Sie mir zu, dass das größte Problem bei der Frage, ob man sich für Kinder entscheidet oder nicht, der hohe Befristungsanteil ist, da Sie gerade selbst gesagt haben, dass Sie auch in diesem Bericht sehen, dass er bei 93 Prozent liegt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das ist sicher auch ein Element, es ist überhaupt keine Frage, dass wir die Zahl der Befristungen reduzieren müssen. Das hängt aber auch mit dem Wissenschaftssystem zusammen: Wenn ich einen hohen Beschäftigungsanteil über diese sogenannten Drittmittel habe, dann habe ich auch immer das Problem, dass diese Drittmittel auch immer nur befristet zur Verfügung stehen und ich vor dem Hintergrund auch nur befristete Verträge abschließen kann. Ich finde, man muss sich einmal darüber unterhalten, ob es nicht auch noch andere Wege gibt, durch die auch befristete Beschäftigte innerhalb der Hochschulen eine größere Chance erhalten, auf eine unbefristete Stelle zu kommen.

Haben Sie eine weitere Zusatz frage? – Bitte sehr!

Im Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs steht auch, dass auch der Anteil der Befristungen über die Grundmittel ge stiegen ist, also nicht nur über die Drittmittel. Liegen Ihnen Kenntnisse dazu vor, wie es diesbezüglich an den bremischen Hochschulen ist?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nach den Informationen, die uns zugänglich sind, ist das, was die Finanzierung an geht, jedenfalls nicht in dieser Form auf Bremen zu übertragen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfra ge? – Bitte sehr!

Plant der Senat ein Entfristungsprogramm, oder hat er Pläne, wie er insbesondere für schwangere Frauen Möglichkeiten einer sicheren Beschäftigung schafft?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich kann sagen, dass wir kein Ent fristungsprogramm planen, das ist finanziell auch einfach nicht möglich. Ich sage aber, dass wir mit der Novellierung des Bremischen Hochschulgeset zes gerade auch andere Karrierewege sicherstellen wollen, die im Rahmen der gesetzlichen Möglich keiten bisher nicht beschritten werden können. Wir versuchen auch, entfristete Stellen zu schaffen – das werden wir dann auch in dem Gesetzesverfahren im Wissenschaftsausschuss zu diskutieren haben –, wir werden eben auch Stellen schaffen, die, ich sage jetzt nicht unterhalb, sondern neben der Professur auch andere unbefristete Beschäftigungssituationen an den bremischen Hochschulen sicherstellen.

Haben Sie eine weitere Zusatz frage? – Bitte sehr!

Die Antwort war jetzt so interessant, dass ich noch einmal nachfragen möchte, um wie viele Stellen es sich dabei vermutlich handeln wird.

Bitte, Herr Staatsrat!

Das hängt dann wiederum von den jeweiligen Hochschulen ab, welche Stellen sie aus der bisherigen Befristung herausnehmen und dann entfristen.

Haben Sie eine weitere Zusatz frage? – Bitte sehr!

Nach meinem Ein druck handelt es sich zunächst einmal um einen sehr geringen Stellenumfang, der nicht die grundsätzliche Problematik an den Hochschulen verändert.

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich würde es nicht von dieser Stelle aus quantifizieren wollen, weil wir auch zunächst ein mal mit den Hochschulen darüber sprechen müssen, in welchem Umfang sie dann von dem neuen Gesetz Gebrauch machen wollen, das ist keine Sache, die die Freie Hansestadt Bremen als Landesregierung entscheidet.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich glaube, dass ein solches Entfristungsprogramm gerade aus finanzieller Sicht schwierig ist, dennoch ist hier auch noch einmal meine Frage: Es sind ja nicht alle Wissenschaftler, die einen befristeten Vertrag haben, immer darauf aus, eine Führungsposition oder eine Professur zu bekommen, deren Anzahl sehr begrenzt sind. Meinen Sie nicht auch, dass man gerade den Frauen im akademischen Mittelbau schon auch noch mehr Chancen geben müsste? Dort gibt es doch in der Tat das Problem, sich zeitlich auf eine Schwangerschaft einlassen zu können, sage ich einmal, wenn man weiß – gerade bei Drittmit telprojekten, die dann für ein bis zwei Jahre laufen –, dass man anfängt und dann eigentlich schon den nächsten Antrag schreiben muss und überhaupt keine monetäre Planungssicherheit hat. Dort müsste man gerade den Wissenschaftlerinnen im Mittelbau doch auch mehr Unterstützung zukommen lassen!