Protocol of the Session on March 9, 2017

Volkstrauertag und am Totensonntag von 6 Uhr bis 17 Uhr und am Karfreitag von 6 Uhr bis 21 Uhr jeg liches öffentliche Vergnügen in dieser Art und Weise verboten ist. Sie erinnern sich wahrscheinlich alle auch an die Debatte über die Osterwiese, also über Vergnügungsveranstaltungen wie eine Kirmes, zu der die Leute gehen wollen und es große Probleme deshalb gibt. Viele Leute sagen, dass sie auch am Karfreitag zur Osterwiese gehen möchten und da nicht durch den Staat eingeschränkt sein wollen. Es gibt hier also ein staatliches Verbot, das den ernsten Charakter zweier christlicher Feiertage eigentlich vor guter Laune schützen soll.

Es gibt ein weiteres staatliches Verbot, das den Volks trauertag – das ist kein christlicher Feiertag – absi chern soll, das ist ein Gedenktag der erstmals im Jahr 1919 vorgeschlagen wurde, um der toten deutschen Soldaten vom Ersten Weltkrieg zu gedenken. Zum Hintergrund des Volkstrauertags gibt es, wie ich finde, ein sehr vielsagendes Zitat auf Wikipedia, das aus der Tageszeitung aus Celle vom 27. Februar 1926 stammt – ich zitiere –: „Volkstrauertag! Der erste deutsche Volkstrauertag soll in erster Linie dem Ehrengedenken unserer im Weltkriege gefallenen Väter, Brüder und Söhne gewidmet sein. Es ist nur zu wünschen, dass sich diese ernste Feier recht tief und fest und feierlich, auch ohne viele Reden und Gesän ge, aus dem ureigenen deutschen und menschlichen Empfinden heraus geltend macht in den Herzen des ganzen Volkes.“

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Ojemine, ojemine! – Zuruf Abg. Frau Grotheer [SPD])

Für mich klingt das reichlich antiquiert und natio nalistisch, und auch hier finden Sie schon die Worte „ernste Feier“ und „ohne viele Reden und Gesänge“, die auch heute noch den Kern des Tanzverbots bilden.

(Beifall DIE LINKE)

Das Tanzverbot für den Karfreitag, Totensonntag und den Volkstrauertag ist aus unserer Sicht völlig überholt

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Sie haben überhaupt keine Ahnung davon! Überhaupt keine Ahnung!)

und wird einer multikonfessionellen und in weiten Teilen konfessionslosen Stadtgesellschaft nicht mehr gerecht. Wenn man diese Einschränkungen jetzt trotzdem entfristen will und sozusagen auf Dauer in den antiken Stein meißeln will, können wir das nicht nachvollziehen. Deswegen werden wir dem Artikel 1 des Gesetzes zu den alevitischen Feiertagen selbstverständlich zustimmen und den Artikel 2 zur Wahrung der stillen Feiertage ablehnen.

Zum Antrag der FDP möchte ich sagen, wir sehen, dass es hier darum geht, weiter zu liberalisieren, aber trotzdem hätte ich von der FDP eigentlich erwartet,

dass sie in der Liberalisierung doch noch einen Schritt weiter geht. Aber auch hier finden wir die Befristungen sinnvoll in dem Sinne, dass wir uns zu einem späteren Zeitpunkt dann noch einmal darüber verständigen können, ob man nicht vielleicht noch in Richtung einer weiteren Liberalisierung geht. Wir werden uns deswegen beim Antrag der FDP enthalten.

Als letzten Punkt möchte ich noch einmal sagen, es wird ja die ganze Zeit vom Schutz der Feiertage, von der gemeinsamen Auszeit gesprochen.

(Glocke – Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Das wird auch dringend Zeit!)

Für mich bedeutet der Schutz der Menschen an diesen Tagen, dass sie die Möglichkeit haben, diesen Tag so zu verbringen, wie sie es möchten, am Karfreitag beispielsweise in der stillen christlichen Trauer, aber eben auch so, dass sie zur Osterwiese gehen können. Wir finden, das ist zeitgemäß, und alles andere ist ziemlich altbacken.

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert zu einer Kurzintervention.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet, nicht, um zu erläutern, dass wir für alle Feiertage eine Verkürzung der Verbote von 6 Uhr bis 17 Uhr für angemessen halten, sondern weil wir durchaus der Auffassung sind, dass der Volkstrauer tag heute einen ganz anderen Charakter hat, als er gerade von Frau Strunge dargestellt wurde.

(Beifall FDP, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, LKR)

Es ist nicht zu leugnen, dass er diese Wurzeln hat und auch schon einmal als Heldengedenktag gefeiert wurde, aber heute dient er zum Gedenken an alle Opfer der Kriege, also an alle die Menschen, die auf den Schlachtfeldern dieser Welt verstorben sind, aber auch an die, die zivile Opfer der Schlachtfelder

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Und nicht nur das!)

und all der Gräueltaten geworden sind, die im Umfeld von Kriegen begangen werden. Dies darf man nicht vergessen, und deswegen ist es angemessen, diesen Feiertag auch mit einem entsprechenden Charakter zu feiern.

(Beifall FDP, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, LKR)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehr te Damen und Herren! Ich will auf den ersten Teil des Gesetzesantrags gar nicht weiter eingehen, da allgemeiner Konsens über die Einführung der ale vitischen Feiertage besteht. Das freut mich, und ich glaube, ich muss dazu hier nicht weiter ausführen. Ich will mich deshalb nur kurz auf die Frage der stillen Feiertage konzentrieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Auffassung, wenn man in einer Gesellschaft ge meinsam Feiertage begeht, dann darf man sie nicht gänzlich ihres inhaltlichen Kerns berauben,

(Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen)

sondern muss eine Rückbesinnung darauf vornehmen, warum es diesen Feiertag überhaupt gibt. Wenn man das nicht will, muss man die Forderung konsequent zu Ende denken, finde ich. Dann muss man sagen, lasst uns die Feiertage abschaffen, lasst uns alle arbeiten gehen, und dann können wir noch darüber reden, ob wir den Anspruch auf Mindesturlaub erhöhen oder so etwas. Das sind nicht arbeitsfreie Tage, die wir irgendwie zufällig über das Jahr verteilt haben,

(Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen)

sondern Feiertage, die einen historischen Ursprung und eine inhaltliche Bedeutung haben, die nicht jeder teilen muss, aber man hat sich gesellschaftlich verständigt, sie zu begehen. Meines Erachtens muss man sich mit der Frage auseinandersetzen, ob man als Gesellschaft bestimmte Veranstaltungen, bestimmte Inhalte, bestimmte Themen und bestimmte Anlässe mit einem gemeinsamen Feiertag würdigen will, und wenn man es will, wie man sie so ausgestaltet, dass sie diesem Anspruch auch noch gerecht werden. Das geht mit Sicherheit unterschiedlich, da gibt es Spannbreiten, und das sehen wir auch in Deutsch land, es gibt unterschiedliche Regeln dazu. Solche Regelungen unterliegen auch dem gesellschaftlichen Wertewandel, all das ist richtig. Der Senat ist der Auffassung, dass die Regelung, die bisher gefunden wurde, diesem Anspruch gerecht wird, und schlägt deshalb vor, sie in dieser Form bestehen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass die Kir chen diesen Vorschlag auch entsprechend mittragen werden. Es ist richtig, die förmlichen Stellungnahmen werden noch eingeholt, aber wir waren natürlich im Gespräch. Deshalb haben wir vorgeschlagen, diese Regelung so beizubehalten und auch zu entfristen, weil wir glauben, dass sie den gesellschaftlichen Ausgleich zufriedenstellend herstellt und gleichzeitig den Charakter dieses Tages in angemessener Form wahrt. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Als Erstes lasse ich über den Gesetzesantrag des Senats in erster Lesung abstimmen.

Hier ist getrennte Abstimmung beantragt.

Zuerst lasse ich über Artikel 1 Ziffer 1 des Gesetzes antrages in erster Lesung abstimmen.

Wer den Artikel 1 Ziffer 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Druck sache 19/917, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt den Artikel 1 Ziffer 1 des Gesetzes in erster Lesung.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über den Artikel 1 Ziffer 2 des Geset zesantrages in erster Lesung abstimmen.

Wer den Artikel 1 Ziffer 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Druck sache 19/917, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, LKR, Abg. Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE, FDP, Abg. Tassis [AfD])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt den Artikel 1 Ziffer 2 des Gesetzes in erster Lesung.

Nun lasse ich über den Artikel 2 des Gesetzesantrages in erster Lesung abstimmen.

Wer den Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Drucksache 19/917, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, LKR, Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE, FDP)

Stimmenthaltungen?