Protocol of the Session on February 16, 2017

sondern es gibt schlicht aktuell noch gar nichts dazu zu sagen. Erstens sind wir in einem Interessenbekundungsverfahren. Wir haben unser Interesse bekundet, ja, wenn dieses großartige Ereignis in Deutschland stattfinden sollte, dann wären wir bereit, auch in Bremen als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stehen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Für uns wäre das ein ungemeiner Gewinn, das will ich noch einmal sagen. Wenn Sie selbst vielleicht schon einmal beim Spiel einer Europa- oder Weltmeisterschaft waren und sehen, was dort in den Städten passiert, wie viele Menschen dahin kommen, was das in der Regel für ein sehr, sehr friedliches Fest ist, auch mit Fanmeilen, die dort möglich sind, um auch den Menschen, die nicht im Stadion sind, die Möglichkeit zu geben, bei diesem Fußballfest dabei zu sein. Es kann also für uns in Bremen aus meiner Sicht nur ein großer Gewinn sein, um tatsächlich die Menschen in unsere Stadt zu locken.

Herr Abgeordneter Zenner, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sehen Sie weitere Kostenrisiken über diese Polizeieinsätze hinaus bei der Austragung von Spielen in Bremen?

Auch das ist eine Frage, die wir zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht beantworten können, weil wir die Anforderungen selbst, die an der Stelle der DFB beziehungsweise die UEFA an uns richten würden, noch gar nicht kennen. Das ist ja die allererste Stufe. Wir haben gesagt, wir wären bereit, wären gern Austragungsort, weil wir bei der letzten Weltmeisterschaft in Deutschland schon nicht berücksichtigt worden sind. Das wollen wir gern tun.

Danach kommt ja erst das Verfahren, dass wir selbst kennenlernen, was denn die konkreten Anforderungen sind. Wir wissen, dass es Stadien sein müssen, die beispielsweise mindestens 30 000 Plätze vorhalten. Das bietet unser Weser-Stadion, es wäre also eine der Bedingungen erfüllt. Was ansonsten zum Beispiel die neuen Anforderungen sind im Bereich von Pressetribünen oder Ähnliches, kennen wir schlicht noch nicht, deswegen können wir das heute noch nicht abschließend sagen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie ist das Verhältnis des Senats oder die Atmosphäre zum Deutschen Fußballbund, zur Deutschen Fußballliga aufgrund des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, und könnten Sie sich vorstellen, dass es von daher Schwierigkeiten geben könnte aufgrund mangelnder Unterstützung durch die Deutschen Sportverbände?

Herr Abgeordneter, ich muss Ihnen sagen, das Verhältnis im Senat ist erst einmal ausgezeichnet.

(Beifall SPD)

Im Verhältnis des Senats zu den Sportverbänden sehe ich ebenfalls keine großen Schwierigkeiten. Wir haben uns für eine Gebühren- und Beitragsordnung im Land Bremen entschieden, die Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sind, das wollen wir einmal abwarten. Dass es dieses Verfahren unmittelbar belasten würde, das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal noch gar nicht entdecken. Ich sage es noch einmal, wir haben unser Interesse bekundet, wir würden das gern machen, lassen Sie uns doch abwarten, wie die Gespräche weitergehen, welche Kriterien hier eine Rolle spielen, dann werden wir das beantworten.

(Beifall SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Die unendliche Geschichte der Mittelweser – Zustand durch Ausbau verschlechtert?“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Professor Dr. Hilz, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Professor Dr. Hilz!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwieweit und seit wann sind dem Senat entweder der Bericht der Generaldirektion Wasserstraße und Schifffahrt Hannover an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Juli 2016, in dem die Generaldirektion die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens „Mittelweseranpassung an das GMS – Mikroskopische Verkehrssimulation – Verkehrsprognose 2030“ zusammenfasst oder das Gutachten selbst bekannt?

Zweitens: Wie bewertet der Senat die Informationen, die aus den Schriftstücken hervorgehen, insbesondere die Tatsache, dass sich die Fahrdauer auch für Europaschiffe deutlich verlängern wird und ein Teil der bisher nicht durchgeführten Uferrückverlagerungen doch noch durchzuführen sind, um weitere Einschränkungen und Verlangsamungen zu verhindern?

Drittens: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus diesen Informationen, insbesondere bezogen auf die vertraglich vereinbarten Zielsetzungen beim Mittelweserausbau, die offenkundig bisher nicht erfüllt sind?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Siering.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI, hat zusammen mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, GDWS, Außenstelle Hannover, am 22. September 2016 das Ergebnis der Probefahrt eines Großmotorgüterschiffes, GMS, auf der Mittelweser sowie die Ergebnisse der Verkehrssimulation der Öffentlichkeit vorgestellt. Hierbei waren, ebenso wie bei der Probefahrt, Vertreter Bremens direkt beteiligt.

Darüber hinaus wurden am 19. Januar 2017 zwischen Vertretern der GDWS und des BMVI sowie hochrangigen Wirtschafts- und Verbandsvertretern die Verkehrspotenziale der Mittelweser diskutiert, die Ergebnisse der Versuchsfahrt und der Verkehrssimulation erläutert und die weiteren Planungen des Bundes und der GDWS zum Mittelweserausbau vorgestellt. Auch dieser Termin fand mit Beteiligung Bremens statt. Bei dem angesprochenen Bericht der GDWS an das BMVI vom 22. Juli 2016 handelte es sich offensichtlich um ein internes, nicht autorisiertes

Papier des BMVI. Papiere dieser Art werden vom Senat nicht kommentiert.

Zu Frage zwei: Da dem Senat die angesprochenen Schriftstücke nicht bekannt sind, kann die Frage insoweit nicht beantwortet werden. Hinzuweisen ist auf die Ergebnisse der Verkehrssimulation, wonach die theoretische Fahrtdauer von Bremen nach Minden ohne bauliche oder betriebliche Maßnahmen im Mittel um circa drei Stunden verlängert wird. Als Ursachen dafür benennt die GDWS die steigende Anzahl der Schiffe und vor allem die steigenden Wartezeiten an den Schleusen.

Diese Wartezeiten wären nach Aussage der GDWS durch eine Umsetzung aller Uferrückverlegungen in den nördlichen Flussabschnitten – 9 von 19 planfestgestellten Uferrückverlegungen sind bisher umgesetzt – nur marginal zu verkürzen. Die GDWS schließt daraus, dass die Umsetzung des planfestgestellten Zustandes im Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen nicht wirtschaftlich ist. Eine Ausweitung der Schleusenbetriebszeiten beziehungsweise Sonderschleusungen hat dagegen deutlich positivere Auswirkungen auf die Verkürzung der Gesamtpassagedauer. Mit einer Ausweitung der Schleusenbetriebszeiten am Sonntag wäre die dreistündige Verlängerung der Fahrtdauer laut Ergebnis der Verkehrssimulation zu kompensieren. Ein 24‑Stunden-Betrieb würde danach sogar zu deutlichen Fahrtzeitverkürzungen gegenüber dem Ist-Zustand führen.

Zu Frage drei: Zielsetzung des Verwaltungsabkommens ist die Anpassung der Mittelweser an den Verkehr mit auf 2,50 m abgeladenen 1 350-t-Schiffen und den Verkehr von Großmotorgüterschiffen mit Begegnungs- und Abladeeinschränkungen. Die Ergebnisse der genannten Probefahrt zeigen, dass dieses Ziel im Grundsatz erreicht ist.

Bremen hat gegenüber dem Bund deutlich gemacht, dass sichergestellt sein muss, dass durch geeignete bauliche oder regelnde Maßnahmen die Passage eines Europaschiffes oder eines GMS auf der Mittelweser zukünftig nicht länger dauern darf als bei den derzeit eingesetzten Europaschiffen. Dazu kann es sinnvoll sein, die kleine Schleuse in Dörverden zumindest vorübergehend in Betrieb zu halten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Bremen sieht darüber hinaus die Notwendigkeit der GMS-Anpassung der südlichen Flussabschnitte. Hierzu sind entsprechend der Darstellungen der GDWS Planverfahren erforderlich, die zügig einzuleiten sind. Bremen hat sowohl in der Stellungnahme an die GDWS zum Ergebnis der Probefahrt als auch bei der Präsentation der Ergebnisse der Verkehrs simulation auf diese Punkte hingewiesen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Professor Dr. Hilz, haben Sie eine Zusatzfrage. – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, wie bewertet der Senat, dass es jetzt auf 15 Kilometer einen Einbahnstraßenverkehr für das Europaschiff geben soll, obwohl die Verwaltungsvereinbarung Entsprechendes nicht vorsieht?

Bitte, Herr Staatsrat!

Es wird Einschränkungen im Begegnungsverkehr geben. Das hat die Verkehrssimulation gezeigt. Das wird aber vor allen Dingen das Großmotorgüterschiff betreffen und weniger das Europaschiff. Hinzu tritt, dass zukünftig die zunehmende Elektronisierung der unterschiedlichen Navigationseinrichtungen dazu führt, dass wir zukünftig zwingend vorgesehen haben, solche Geräte auf der Weser einzusetzen. Das heißt, dass sehr frühzeitig Begegnungsverkehre vermieden werden können.

Ich will noch einmal betonen: Unser gemeinsames Ziel – und damit auch das Ziel des Senats – ist es nach wie vor, dass sich die Fahrzeiten zukünftig nicht verlängern. Das ist das Primäre. Es ist auch klar, dass, wenn es zu Wartezeiten kommt, sie andernorts aufgeholt werden müssen, deshalb die Optimierung der Schleusenzeiten.

Herr Professor Dr. Hilz, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Herr Staatsrat, erwartet der Senat, dass der Ausbau der Mittelweser in ihrem augenblicklichen Stadium dazu führt, dass zusätzliche Güter auf Binnenschiffe verladen und über die Mittelweser transportiert werden?

Eine Zunahme der Verkehre auf der Weser als umweltfreundliches Verkehrs- und Transportsystem ist für uns immer wünschenswert. Die Weser ist für uns eine vitale, eine wichtige Verkehrsachse für die bremischen Häfen. Insofern freuen wir uns über zusätzliche Ladung, die auf der Weser transportiert wird.

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer. – Bitte, Frau Dr. Schaefer!

Herr Staatsrat, Sie haben gerade ausgeführt, dass vor allen Dingen die Ausweitung der Schleusenzeiten zur Verkürzung der Wartezeiten hilfreicher sei, als die Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen zur Flussbegradigung. Können Sie kurz etwas zur Wirtschaftlichkeit der beabsichtigten Flussbegradigungen sagen? Welche Kosten entstehen, wenn die noch ausstehenden Maßnahmen durchgeführt werden würden, und in welchem Verhältnis stehen sie zu den Kosten, die durch die Ausweitung der Schleusenzeiten verursacht werden würden?

Gestatten Sie mir zunächst den kleinen Hinweis, dass es sich nicht um Flussbegradigungen handelt. Eine Flussbegradigung bedeutet, dass sich die Fließgeschwindigkeit des Flusses unglaublich verändert und dass man tatsächlich eine kurvenreiche Fahrt verändert. Hier geht es vor allen Dingen um sogenannte Uferrückverlegungen, das heißt, dass die Fahrrinne verbreitert wird. Ich betone das deswegen, weil der Eingriff in die Natur weit weniger schwerwiegend ausfällt.

Zur Kostenrelation, und damit zu Ihrer eigentlichen Frage! Das BMVI hat uns dazu mitgeteilt, dass es sich um einen höheren Millionenbetrag handelt, ich habe ihn leider jetzt nicht präsent. Ein höherer Millionenbetrag wäre notwendig, um die neuen Uferrückverlegungen, die jetzt noch ausstehen, tatsächlich durchzuführen. Dem höheren Millionenbetrag stünde eine Verringerung der Fahrzeiten von weniger als drei Minuten gegenüber. Dieses Ergebnis wurde uns in dem letzten Gespräch berichtet. Insofern ist tatsächlich der Aufwand von mehreren Millionen im Verhältnis zur Verkürzung der Fahrzeit von weniger als drei Minuten wohl als unverhältnismäßig anzusehen.

Wichtig ist die Optimierung der Schleusenzeiten. Im Herbst wird die neue Schleusensteuerung in Minden den Betrieb aufnehmen. Minden wird dann für weitere Schleusen auf der Weser zuständig sein. Der Steuerstand ist dort erneuert worden, wie gesagt, im Herbst ist die Betriebsaufnahme vorgesehen, sodass man auch damit zu einer weiteren Optimierung kommen wird.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Handlungsempfehlungen im Umgang mit dem Wolf“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Buchholz, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Buchholz!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwiefern verfügt das Land Bremen über ein Wolfskonzept und steht über Maßnahmen im Umgang mit dem Wolf im Austausch mit Niedersachsen und dem Bund?

Zweitens: Welche Schutzbemühungen und schadensvorbeugende Maßnahmen gibt es, und welche finanziellen Mittel stehen dafür zur Verfügung?

Drittens: Welche Grundsätze zum finanziellen Ausgleich von Schäden gibt es?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Meyer.