Aus Sicht der GRÜNEN sind sie eben kein Hobby, sondern Innensenator Mäurer und der Senat setzen nur das fort, wofür diese rot-grüne Regierungskoalition steht, nämlich einen sehr klaren und strengen Kurs im Waffenrecht, meine Damen und Herren.
Wir halten das Vorgehen des Senats für richtig. In den Ausführungen zu der Drucksache wurden viele Hintergrundinformationen gegeben, darauf komme ich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Diese Waffen wurden bei mehreren Verbrechen verwendet, und auch, wenn bei dieser Waffe kein Dauerfeuer möglich ist, sind die Folgen aber verheerend, wie wir in dieser Welt schon erlebt haben. Es stellt sich also doch die Frage: Wer braucht eigentlich diese Waffen? Dazu steht in Ihrem Antrag: Sportschützen! Wer aufmerksam Zeitung liest, wird im „Weser-Kurier“ ein Zitat des Präsidenten des Fachverbands Schießen im Lande Bremen gefunden haben, das da lautet: „In unseren Wettkämpfen werden solche Waffen definitiv nicht eingesetzt.“
Dann fragt man sich, vielleicht sind es ja die Jäger, denn auch sie haben es ja als Begründung für Ihren Antrag geschafft. Dort könnten wir jetzt aber mit einem einfachen Blick in das Bundesjagdgesetz feststellen, dass auch Jägerinnen und Jäger diese Waffe benutzen dürfen, allerdings nur, wenn sie eine Kapazität von bis zu drei Schuss hat, weil man ja das Tier töten und nicht zerlöchern will. Also, auch bei ihnen haben Sie keinerlei Lobby und sachliche Notwendigkeit für eine solche Waffe. Also, diejenigen, denen die FDP helfen will, wollen gar nicht, dass ihnen geholfen wird, aber Fakt ist, die FDP bleibt aus Sicht der GRÜNEN ein Büttel der Waffenlobby, nichts mehr und nichts weniger, meine Damen und Herren!
Nun könnte man es dabei belassen, aber wenn man sich den Antrag weiter anschaut, der ja eigentlich eine Bundesratsinitiative betreffen soll, dann finden wir in sehr viel Text die Position der FDP-Fraktion zum Fall Amri. Jetzt verrate ich Ihnen einmal etwas: Ich finde Teile davon auch sachlich inhaltlich richtig, weil nämlich die Frage, welche Organisationen beim Fall Amri versagt haben, in der Tat zu klären ist, aber mit der Bundesratsinitiative, um die es ja in der Überschrift geht, „Populismus ist keine Antwort auf Terror“, hat das Ganze hier überhaupt nichts zu tun!
Gut, könnte man meinen, man kann ja trotzdem munter Dinge durcheinander fordern, aber der Senat hat in seiner Bundesratsinitiative weder den Namen Amri noch irgendetwas mit Terror genannt. Dann haben wir jetzt so ein bisschen ein Problem, und ich fände es schön, wenn wir uns über die Dinge unterhalten, die in der realen Welt sind, und das sind die Drucksachen und nicht irgendwelche Dinge, die einem noch einfallen.
Die Debatte über die Sicherheitsgesetze, über den Fall Amri, haben wir – lassen Sie mich kurz überlegen! – in der letzten Sitzung der Bürgerschaft sehr ausführlich geführt, und dass der FDP nun einfällt, für heute einen Antrag zu dieser Thematik zu stellen, sorry, aber dafür werden Sie uns jetzt nicht mehr gewinnen können! Der Zug ist schon ziemlich weit gefahren, da können wir jetzt auch nicht auf Sie warten.
Ich will zum Schluss noch kurz unser Abstimmungsverhalten erläutern! Die Bundesratsinitiative finden wir richtig, sodass wir Ziffer 1 ablehnen. Dass sich der Senat an der Aufklärung des Falles Amri zu beteiligen hat: Im Rahmen seiner Möglichkeiten macht er das, glaube ich, und dazu brauchen wir ihn hier nicht aufzufordern. Wie hoch der Erkenntnisgewinn sein wird, lassen wir einmal dahingestellt.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz in Niedersachsen zu einem gemeinsamen Landesamt zu vereinen, auch darüber haben wir hier lange diskutiert. Das ist meines Wissens auch schon lange an die Innendeputation überwiesen worden und brauchen wir auch nicht. Insgesamt also halten wir es dann doch eher mit dem Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts von 1999: „So wenig Waffen wie möglich ins Volk!“ – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tschöpe, ich würde Sie bitten, mir gleich einmal zu erzählen, wo das
denn genau stehen soll, denn Sie sagen ja, dass Sie angeblich schon im Juni damit begonnen haben! Ich habe zu einer Pressekonferenz eben nichts gefunden, und Fakt ist, dass der erste Gesetzentwurf, den Sie hier vorlegen und uns bekannt ist, nun einmal erst jetzt eingereicht wurde, und das eben erst nach den Attentaten. Sie beziehen sich in Ihrer Begründung eindeutig auf Amok und Terror, und das steht in diesem Gesetzentwurf und auch in der Begründung.
Es ist toll, dass Sie schön gebastelt haben, und das finde ich auch hervorragend, damit man einmal sieht, worüber wir reden, aber Sie haben kein Wort zu den strengen Waffengesetzen gesagt, die wir hier wirklich haben.
Herr Yazici hat ja auch noch einmal sehr eindeutig erklärt, was man alles machen muss, um überhaupt legal an eine Waffe zu kommen. Bekanntermaßen haben Verbote bisher noch nie dazu geführt, dass Schwarzmärkte eingedämmt wurden, sondern ganz im Gegenteil, eher wurden sie dann noch weiter angeheizt, und Sie haben kein Wort zu den 20 Millionen illegalen Waffen gesagt, die es nun einmal gibt.
Fakt ist, diese Fakten haben Sie offensichtlich ignoriert. Sie sind ja bekannt dafür, immer alles regulieren zu wollen, aber Sie werden durch solche Verbote sicherlich kein Attentat verhindern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erstens: Frau Steiner, ich lasse Sie gern an meiner tiefen Erkenntnis teilhaben, dass illegale Waffen in Deutschland illegal sind.
Zweitens: Haben wir strenge Waffengesetze, oder haben wir keine strengen Waffengesetze? Es gibt Leute, die sagen, wir haben strenge Waffengesetze. Ich kann für mich feststellen, ich halte sie für deutlich zu liberal. Solange Amokläufe in Deutschland mit legal beschafften Waffen möglich sind, glaube ich, dass unsere Waffengesetze zu liberal sind.
Ich sage Ihnen noch einmal, wenn das alles so richtig wäre, wie Sie es darstellen, aus welchen Gründen hat es Erfurt geben können?
Jemand hat legal eine Pumpgun in Deutschland gekauft. Er ist legal in einen Schützenverein eingetreten und ist dann, nicht mehr legal, in einer Schule Amok gelaufen. Wie kann es sein, dass es Winnenden gegeben hat? Jemand besitzt legal eine Beretta, 15 Schuss, Automatik, Großkaliber.
Ja, dann wird es illegal! Sein Sohn hätte sie aber nicht nehmen können, wenn er sie nicht besessen hätte, natürlich nicht! Winnenden hat es nur gegeben, weil wir legalen Waffenbesitz erlauben.
Wer aus diesen gesellschaftlichen Zuständen nicht die Konsequenz zieht, dass zumindest kriegswaffenähnliche oder großkalibrige Waffen in Deutschland verboten werden, der hat in der Tat eine völlig andere Wahrnehmung als ich.
Frau Steiner, die strengen Waffengesetze! Wir haben in Bremen mit unserer Politik eine jährliche Überprüfung durchgesetzt. Das ist, ich glaube, republikweit – dazu kann bestimmt Staatsrat Ehmke noch etwas sagen – fast einzigartig. Die Waffenbehörden anderer Länder nehmen überhaupt keine Kontrollen über die Aufbewahrung vor, sondern Sie bekommen einen Waffenschein, wenn Sie nachweisen können, dass Sie unbescholten und Mitglied eines Schützenvereins sind, und dann dürfen Sie eine Waffe kaufen.
(Abg. Frau Steiner [FDP]: Das ist eine Waffenbesitz- karte! Dann kennen Sie das offensichtlich nicht!)
Doch, Frau Steiner! Ich glaube, Sie können mir nicht vorwerfen, dass ich mich nicht mit den Ganzen, die Sie angerufen haben, schon in meinem Leben auseinandergesetzt habe.
Jetzt will ich noch einmal eine Sache sagen, weil mich das richtig ärgert. Mich ärgert richtig, wer die Fragestellung zum liberalen Waffenrecht, die ich gern mit Herrn Dr. Yazici vertiefen möchte, mit salafistischem Terror vermengt und das verbreitet, der stellt eine derartige Ahnungslosigkeit unter Beweis, dass mich das persönlich schmerzt.
(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau Steiner [FDP]: Dann schreiben Sie es doch nicht in Ihren Antrag!)
Ich sage Ihnen abschließend, wenn wir über die Sicherheitsarchitektur reden – der Kollege Zenner war doch Mitglied des parlamentarischen Untersuchungsausschusses und hat seine Beschlüsse mitgetragen. Der Kollege Zenner hat die Empfehlung an das Parlament mitgetragen, dass es beschließen möge, dass wir die Aufgabenanalyse und Aufgabenkompetenzen auf den Bund übertragen wollen. Es ist dann unverständlich, wie sich dann hier eine Fraktion hinstellen und fordern kann, wir wollen nicht auf den Bund übertragen, sondern auf das Nachbarland. Frau Steiner, das ist Parlamentarismus auf Ein-EuroNiveau. Frau Steiner, bitte besser!
(Abg. Frau Steiner [FDP]: Sie haben es doch selbst in Ihrem Papier stehen! Ich habe Sie doch nur zitiert!)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich jetzt genötigt gefühlt, mich doch noch einmal zu Wort zu melden, weil ich nicht möchte, dass ein falscher Eindruck entsteht, nach welchen Kriterien der Senat hier gehandelt hat. Ich empfehle noch einmal das Lesen der Drucksachen.
Man findet dann den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes, A. Problem. Die menschenverachtenden Amoktaten in Orlando am 12.06.2016 mit 50 Todesopfern, in Newton … Die Verfügbarkeit und auch der Reiz bestimmter Waffen begünstigt die Tatausführung löst sie die gegebenenfalls auch erst aus.“ Der Senat, noch einmal, begründet seine Bundesratsinitiative mit den Amokläufen.
Nun habe ich aber das Problem verstanden, denn ich habe Ihren Antrag aufmerksam gelesen. In Ihrem Antrag heißt es:„ Die Verweise auf die grausamen Morde von Utøya und Orlando belegen, dass der Senat seine Verbotsbestrebungen in einen direkten Zusammenhang mit Amokläufen und Terroranschlägen stellt.“ – Sagen Sie mir doch einmal bitte, welcher dieser beiden Taten ein Terroranschlag war?