ten im Hinblick auf den Begriff Investitionen schon länger umtreibt, über den wir uns auch einmal alle gemeinsam und, wie ich hoffe, etwas unvoreinge nommen unterhalten müssen! Eigentlich, wenn man eine gesunde Haushaltsführung hatte und keine Haushaltsnotlage, dann galt – galt, das ist ja ab 2020 anders! –, dass man Kredite in Höhe der Investitionen aufnehmen konnte. 2020 können wir keine Kredite mehr aufnehmen, dafür haben wir die Schulden bremse. Was heißt das aber für uns in Bezug auf die Frage der Investitionen?
Wir haben nach meiner Auffassung ab dem Jahr 2020 kein Maß mehr dafür, wie wir beurteilen wollen, was in der Haushaltsführung eine sinnvolle Größe für die Investitionen ist. Ich glaube, wir müssen uns darüber austauschen, wie wir uns auch darüber austauschen müssen, ob der Investitionsbegriff, wie er bis heute klassisch verwendet wird, in Zukunft noch richtig ist. Herr Hilz, ich kann Ihrer Argumentation zu den Investitionen insofern folgen, weil ich auch glaube, dass Investitionen im klassischen Sinne tatsächlich dazu führen, Wirtschafts- und Finanzkraft stärken zu können.
Auf der anderen Seite sehe ich aber – und eigentlich sehen Sie das ja auch –, dass wir auch im konsum tiven Bereich, im Personalbereich bei Schulen und Kitas einen dringenden Bedarf haben, den wir auch abdecken müssen. Das müssen wir schlichtweg zu sammenbringen. Deshalb wäre ich sehr dankbar, wenn wir uns alle einmal darüber Gedanken machten, wie wir eigentlich ab 2020 mit diesen Begrifflichkeiten und Abgrenzungen umgehen wollen. Es wäre schön, wenn das ein Ergebnis sein könnte. Das würde mich zu Weihnachten dann auch noch einmal freuen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde die Folgerungen aus dieser heuti gen Debatte spannend. Ich nehme mit, dass die CDU sich für das weitere Sanierungsverfahren inhaltlich stärker einbringt als vorher, das finde ich gut. Ich glaube, das wird der Senat auch annehmen.
Ich will aber heute auch ein paar, um es so zu for mulieren, Gegendarstellungen machen, aber das gehört dazu.
Ich will zuerst einmal sagen, was beim Stabilitätsrat in diesem Jahr diskutiert wurde und wie das Verfahren beim Stabilitätsrat läuft. Es ist natürlich nicht so, dass die Bundesregierung der Stabilitätsrat ist, sondern es sind auch die anderen Finanzminister dabei. Die
Vorlagen, die wir im Senat gemeinsam mit den Res sorts beschließen und halbjährlich erstellen, werden in den Arbeitsgruppen in Berlin sehr genau mit den anderen Ländern, die uns beobachten, diskutiert, auch kritisiert, und es gibt auch Nachfragen, die wir rückmelden, sodass Sie davon ausgehen können, dass ein solcher Bericht, wenn er im Stabilitätsrat ankommt, sehr genau durchdacht und besprochen worden ist. Es gibt viele Fragen, die hin- und herge hen, und wir sagen auch immer ein bisschen leidend, dass wir es eigentlich nicht gut finden, dass es so ein Sanierungsverfahren gibt, denn das sind schon auch sehr anstrengende Diskussionen.
Das bedeutet aber auch, dass die Maßnahmen, die in den letzten Sitzungen dort von uns vorgetragen wurden – ich konnte es kaum glauben, ich habe jetzt auch schon zehn von diesen Sitzungen mitgemacht –, jedenfalls von dem Stabilitätsrat als gute Maßnahmen akzeptiert wurden, zum Teil sogar als Maßnahmen, von denen andere sagen, sie auch ergreifen zu wollen, wenn sie verfolgen, was in Bremen im Hinblick auf den E-Haushalt, beim Forderungsmanagement und in anderer Hinsicht geschieht. Auch andere Städte schauen darauf, und sogar der Bund fragt nach, was wir da tun. Wir sind auch ein Vorzeigeland, das will ich an der Stelle einfach einmal sagen, damit das nicht immer untergeht.
Dann gibt es den Vorwurf, wir würden zu wenig bei den Ausgaben kürzen. Als Sie im Jahr 2011 gemeinsam den Sanierungspfad besprochen haben – ich war noch gar nicht hier –, ist klar gesagt worden, dass wir pro Jahr 125 Millionen Euro Defizit im Finanzierungssaldo abbauen müssen. Pro Jahr 125 Millionen Euro! Allen Beteiligten, auch hier im Hause, war klar, dass das nicht mit 125 Millionen Euro Ausgabeneinsparun gen geht, das ist unmöglich, das würde auch kein Land fordern, sondern wir müssen auch vernünftige Einnahmeverbesserungen erzielen, und das hat der Senat in den fünf Jahren gut gemacht. An vielen Stellen sind auch Steuereinnahmen erhöht worden. Auch der Begriff „Wachsende Stadt“ kommt nicht von ungefähr, sondern Bremen wächst, wir haben mehr Einwohner. Auch das ist ein Zeichen dafür, dass der Weg richtig ist. Da sind Sie wahrscheinlich auf der gleichen Linie.
Im Jahr 2011 ist gesagt worden, dass wir uns die fünf Jahre anschauen und danach abrechnen. Abgerech net wird im Juni 2017, wenn alles klar ist. Es ist jetzt immer noch ein Zwischenstand. Als wir 2011 den Vertrag geschlossen hatten, war für die Planung für Ende 2016 ein Sicherheitsabstand von 4,4 Millionen
Euro genannt worden. Jetzt haben wir das vielleicht nicht erreicht, weil wir ein neues Thema hatten, das damals noch niemand bedacht hatte, die Flüchtlings frage. An der Stelle will ich es auch einmal sagen, ich glaube wir können alle gemeinsam ziemlich stolz sein auf das, was in Bremen in dieser Frage geleistet worden ist. Auch dazu sagen andere „Donnerwetter, Hochachtung!“.
Was bedeutet das in Zahlen für Bremen? Sie können in dem Bericht lesen, dass wir im Jahr 2016 von 430 Millionen Euro Mehrausgaben im Flüchtlingsbereich ausgehen. Ich bin immer ein bisschen unangenehm berührt, wenn ich höre, dass Thema sei doch gar kein Thema mehr. Natürlich ist das Thema noch ein Thema! Wir brauchen immer noch Übergangswohn heime, es ist so!
Wir investieren auch noch, wir haben gestiegene Sozialausgaben zu verzeichnen. Das ist jetzt nicht einfach weg, nur weil wir das weghaben wollen, sondern wir haben immer noch Ausgaben, und die Ausgaben belasten den Haushalt. Sie werden auch im nächsten Jahr den Haushalt belasten, und dafür müssen wir gemeinsame Lösungen finden, um die Vereinbarungen auch einzuhalten.
Ich will noch ein Letztes zum Thema „Haushalt 2016“ sagen: Es stimmt doch, wir haben in den Haushalts beratungen gesagt, dass wir dieses Ausgabevolumen im laufenden Haushalt nicht einfach so wegsparen können. Dann haben wir gesagt, dass wir wissen, dass wir einen Vertrag geschlossen haben. In dem Vertrag, in den Sanierungsempfehlungen steht in einem Paragrafen, wie man mit einer Notsituati on umgehen kann. Wir haben gesagt, dass wir das rechtlich klären lassen müssen, und das haben wir hier vorgetragen.
Es gibt ein Gutachten von Herrn Korioth. Dieses Gutachten haben wir, wie wir immer gesagt haben, nur veranlasst, damit wir eine Chance haben, mit dieser Notsituation in Berlin zu bestehen. Wir wa ren uns doch bewusst, dass der Stabilitätsrat nicht sagen würde „Hey, toll, ihr habt eine Notsituation, ihr bekommt euer Geld!“. Es war immer darauf angelegt, dass wir das auch durchsetzen wollten, und jetzt haben wir die Chance beziehungsweise weiß ich nicht, ob wir die Chance haben, aber es ist jedenfalls so, dass wir Möglichkeiten haben, noch im Jahr 2016 Geld nicht auszugeben, was auch nicht unbedingt fehlt, wir müssen es jetzt nicht ausgeben, und da tun wir alles, was wir können. Der Begriff „Hektik bei der Finanzsenatorin“ ist da falsch! Wir haben keine Hektik, sondern wir haben vielleicht eine
Herr Eckhoff, das wissen Sie auch, am Jahresende haben wir bei uns immer mehr Arbeit als im laufen den Jahr, weil wir gemeinsam den Abschluss machen wollen, und wir versuchen, für Bremen ein gutes Bild abzugeben. Wo wir landen, wissen wir noch nicht. Das haben wir ja vorhin auch gesagt, Sie bekommen im frühen Januar eine Rückmeldung, wo wir gelandet sind. Insofern hoffe ich, dass wir danach, im ersten Quartal 2017, über die weiteren Schritte auf dem Sanierungspfad sprechen können, und darauf freue ich mich! – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats mit der Drucksachen-Nummer 19/770 Kenntnis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die verbleiben de Zeit unserer heutigen Sitzung rufe ich noch den Tagesordnungspunkt 15 auf.
Berufsanerkennung und -beratung im Land Bremen aktiver, sichtbarer und effektiver gestalten Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 24. November 2016 (Neufassung der Drucksache 19/724 vom 6. September 2016) (Drucksache 19/845)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Deutschland gilt der Nachweis einer beruflichen Qualifikation als Eintrittskarte für eine qualifizierte Arbeitsstelle.
In Bremen haben wir besonders viele Menschen mit ausländischen Wurzeln. Folgerichtig muss alles daran gesetzt werden, dass Menschen ihre im Ausland erwor benen Qualifikationen anerkennen lassen, anpassen oder ergänzen, um sie anschließend auch nutzen zu können. Damit gewinnen sie Zutritt zu qualifizierter Arbeit, sie können selbstbestimmt und unabhängig leben und etwas zur Gesellschaft beitragen.
Jeder weiß, viel zu selten findet dieser Prozess ide altypisch statt. Zugewanderte stellen oft fest, dass es
ihren Berufsabschluss im Land Bremen nicht gibt, dass sich Ausbildungsinhalte unterscheiden, dass ihr Abschluss veraltet ist oder dass sie ihre berufliche Qualifikation gar nicht schriftlich nachweisen können. Hier muss eine kompetente Berufsanerkennungsbe ratung und Begleitung einsetzen. Teilanerkennungen, Kompetenzfeststellungsverfahren und ergänzende Qualifikationsbausteine sind notwendig, damit die Zugewanderten die Qualifikationserfordernisse des deutschen Arbeitsmarktes erfüllen können.
Funktionieren diese Prozesse nicht, belastet es un nötig die Sozialsysteme und produziert auch eine Art Dominoeffekt: Wenn nämlich die Zugewanderten unterhalb ihrer eigenen Qualifikation arbeiten und diese Arbeitsplätze nicht mehr mit Menschen mit ge ringerer Qualifikation besetzt werden können, dann frustriert es nicht nur die Betroffenen, sondern diese Situation konterkariert natürlich auch die Bemühun gen zur Deckung des Fachkräftebedarfs.
Seit 2014 gibt es deshalb das Bremische Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, nach dem Menschen mit ausländischen Abschlüssen einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren haben. In Bremen sieht die operative Bilanz allerdings nicht so positiv aus. Während sich die Anzahl der ar beitssuchenden Menschen mit Migrationshintergrund in den Jahren 2013 bis 2016 ungefähr verdoppelt hat, stieg die Zahl der anerkannten Berufsabschlüsse lediglich um zehn Prozent. Der Anspruch und die Wirklichkeit klaffen also weit auseinander. Auf diese Weise funktioniert die Integration nicht.
Wir sehen es als eine vordringliche Aufgabe des Senats an, die Beratungs- und Anerkennungspraxis im Land Bremen zu verbessern und zu vereinheit lichen. Die Möglichkeiten und Zuständigkeiten der Berufsanerkennung im Land Bremen müssen stärker bekannt gemacht werden, und es muss auch erfolg reicher kooperiert werden.
Es geht dabei – und dieses Thema haben wir heute bereits mehrfach angesprochen – nicht um Geld, und es geht dabei nicht um die Anpassung der Gesetze. Es geht vielmehr darum, dass der Senat in dem Bereich, in dem er selbst für das Anerkennungsverfahren zuständig ist, einheitliche, zügige und kundenfreund liche Verfahren durch kompetentes Fachpersonal sicherstellt. Knapp drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, finde ich, kann man das auch erwarten.
Als gleichstellungspolitische Sprecherin der CDUFraktion möchte ich ergänzen, der Senat könnte hier etwas ganz nebenbei für die viel diskutierte Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt tun, denn er ist beispielsweise für die Anerkennungsverfahren der Lehramts-, Erziehungs-, Sozial- und Gesundheits fachberufe zuständig, in denen vorwiegend Frauen Qualifikationen bundesweit vorweisen können.
Die zuständigen Stellen gehen mit fehlenden Do kumenten, Sprachanforderungen und Teilanerken nungen recht unterschiedlich um. Es ist für mich
nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen für die landesrechtlich geregelten Berufe von der Möglich keit von Teilanerkennungen und Kompetenzfeststel lungsverfahren bisher kaum Gebrauch gemacht wird. Weiterhin kann ich auch nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen die Gesundheitssenatorin bei den Gesundheitsfachberufen schon bei der Antragstellung ein Sprachniveau erwartet, das gesetzlich eigentlich erst für den Berufseinstieg vorgeschrieben ist.
In unserem Antrag fordern wir weiterhin vom Senat eine längst fällige und aussagekräftige Landesstatis tik, wie sie im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vorgeschrieben ist. Wie immer ist eine regelmäßige solide Datenbasis unverzichtbar, um kontinuierliche Optimierungsprozesse einleiten zu können.
In Bremen wird die Beratungsarbeit insgesamt vom IQ-Netzwerk vorbildlich koordiniert, aber weil die Zahl der potenziellen Antragsteller durch den Flücht lingszuzug stark angestiegen ist, ist nach unserer Einschätzung eine Personalaufstockung um zwei Stellen erforderlich.