Frau Präsiden tin, verehrte Anwesende! Herr Rohmeyer und auch Herr Buchholz, ich finde, dass Sie dieses Thema ohne Grund aufgebauscht haben.
Wenn wir den Istzustand betrachten, dann sind in jedem Ressort Bürgerbeauftragte implementiert, und das ist gut so. Bürgerbeauftragte sind eine andere Institution, als wenn sofort eine Petition eingereicht würde. Für die Bürgerbeauftragten ist keine Voll zeitstelle vorgesehen, weil eine Vollzeitstelle nicht benötigt wird. Es reicht meines Erachtens aus, dass die Bürgerbeauftragten im Ressort angebunden sind, und zwar sinnvollerweise im Senatorenbüro.
Wenn ich die Antwort auf die Große Anfrage richtig verstanden habe, leitet der Bürgerbeauftragte die An liegen der Bürger an die entsprechende Fachabteilung weiter. Wenn aus einem Anliegen eines Bürgers eine Petition erwachsen soll, also der Bürgerbeauftragte ein Schriftstück entgegennimmt, dann würde es an die Fachabteilung weitergeleitet werden, und es würde zu einer Petition kommen.
Des Weiteren ergibt sich aus der Antwort auf die Große Anfrage, dass keine statistische Datenerfas sung erfolgt. Im Durchschnitt werden mündlich und schriftlich etwa 100 Anliegen an die Bürgerbeauf tragten herangetragen. Ich meine, dass es nicht zu vertreten wäre, wenn eine Statistik für 100 Anliegen geführt werden müsste. Viel wichtiger ist es, dass die Bürger, die sich an die Bürgerbeauftragten wenden, eine schnelle Antwort bekommen und dass ihnen geholfen wird.
Für die Bürgerbeauftragten ist es vielleicht auch gar nicht so einfach, die Anliegen entgegenzunehmen und den Bürgern eine adäquate Auskunft zu geben. Aus meiner Sicht leisten sie eine gute Arbeit.
Es ist schön, dass es die Institution des Bürgerbe auftragten gibt, und ich meine, dass die Aufgaben wahrnehmung durch die Bürgerbeauftragten in der bisherigen Form beibehalten werden sollte. Ich möchte das Thema nicht kleinreden, aber mir fällt an dieser Stelle nicht mehr dazu ein. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die Antwort des Senats auf die Große Anfrage etwas dünn ausge fallen ist, könnte auch daran liegen, dass die Große Anfrage etwas dünn ausgefallen ist. Es liegt nicht etwa daran, dass das Thema nicht relevant sei, aber es sind relativ wenige Fragen aufgeworfen worden, und zwar zur Art und zum Umfang, welche Anliegen bei den Bürgerbeauftragten vorgetragen werden.
Wir haben erfahren, dass der Umfang der Anliegen von Ressorts zu Ressort differiert. Für mich ist aus der Antwort auf die Große Anfrage relevant ableitbar, auf welche Weise ein Beschwerdemanagement stattfindet: Ein Beschwerdemanagement findet nicht statt. Der Antwort auf die Große Anfrage können wir nämlich entnehmen, dass gegebenenfalls eine Eingangsbe stätigung oder eine Zwischenmitteilung erteilt wird.
Man sollte sich schon darauf verständigen, dass der Bürger eine Eingangsbestätigung oder eine Zwi schenmitteilung erhält. Wenn entsprechend verfahren würde, dann stünde auch einer Dokumentation nichts im Wege. Ehrlich gesagt, dass die Aufgaben des Bürgerbeauftragten ehrenamtlich wahrgenommen werden, ist aus meiner Sicht kaum nachvollziehbar. Es sind Stellenvolumen angegeben worden, die im Geschäftsverteilungsplan einfach anderen Stellen zugeordnet worden sind. Ich verstehe die Antwort des Senats dahin gehend, dass für Bürgerbeauftragte keine Stellen extra ausgewiesen worden sind. Es wird also versucht, die Tätigkeit eines Bürgerbeauftragten durch eine Angliederung der Aufgaben bei anderen Stellen abzusichern.
Uns ist aufgrund der Antwort des Senats auf die Große Anfrage kaum die Möglichkeit gegeben, irgendeine Form der Kontrolle auszuüben. Ausreichende Daten sind uns nicht zur Verfügung gestellt worden. Das heißt, wenn man sich mit dem Sachverhalt näher beschäftigen wollte, dann wäre das nur über ein ausgebautes Beschwerdemanagement möglich.
Die anderen Fragen, die sich in diesem Zusammen hang anschließen: Das Zusammenwirken zwischen den Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss haben wir bereits während einer Ausschusssitzung besprochen, und bei der Beurteilung des Petitions rechts besteht weitestgehend Einigkeit.
Zusammenfassend können wir sagen: Ja, wir könnten sicherlich ein besser ausgebautes Beschwerdema nagement erörtern. Ob wir in diesem Bereich jedoch zusätzliche Stellen benötigen, ergibt sich, glaube ich, aus den Zusammenhängen in den unterschiedlichen Ressorts. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Zunächst noch einmal ein Dank für die heutige Diskussion hier im Parlament und die durchaus kritischen Zwischentöne! Man muss nichts beschönigen, nichts ist so gut, als dass es nicht besser werden kann. Es wird immer wieder Fälle geben, dass Anliegen von Bürgern nicht hinreichend, nicht schnell genug und nicht klar genug beantwortet werden. Ich glaube, es ist selbstverständlich, dass entsprechende Fälle vorkommen können. Trotzdem muss man die Debatte über die Bürgerbeauftragten und die Funktion der Bürgerbeauftragten vielleicht ein Stück weit einordnen.
Ich glaube, dass es in Bremen wie in kaum einem anderen Land Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger gibt, auf verschiedensten Wegen ihre Anliegen an die Verwaltung und an die Politik heranzutragen. Das Ganze ist sicherlich zum Teil auch unserer Über sichtlichkeit geschuldet, die hier einen Vorteil zeigt, aber es gibt auch darüber hinaus Angebote.
Der Petitionsausschuss ist bereits mehrfach erwähnt worden. Ich möchte diese Institution um den Hinweis auf die Stadtteilbesuche der Senatsmitglieder ergän zen, aber auch auf das Bürgertelefon, das vor mehreren Jahren entwickelt, eingerichtet und zunehmend mit Leistungen angereichert worden ist. Allein über dieses Instrument kommt es in einem steigenden Maße zu einer direkten Kontaktaufnahme, und Beschwerden werden zum Teil sehr zentral abgearbeitet.
Weiterhin gibt es dann natürlich die Bürgerbeauftrag ten in den senatorischen Dienststellen. Hier muss man sich einmal das Themenspektrum anschauen, das von ihnen bearbeitet wird: Es geht hier eher selten um große politische Fragestellungen, sondern es sind eher Beschwerden über persönliche Situationen, oft geht es um finanzielle Aspekte oder nicht beschiedene An träge, nicht rechtzeitig aufgenommene Kontakte von Sachbearbeitern beziehungsweise erste Beschwerden über Entscheidungen. Über das Bürgertelefon wird ein Großteil der Anliegen abgearbeitet, denn es sind nicht förmliche Eingaben oder ein Brief, sondern es erfolgt eine telefonische Erledigung.
An dieser Situationsbeschreibung ist schon zu erken nen, an welcher Stelle der Wert der Bürgerbeauftrag ten liegt, nämlich eher in der Unterstützung und der Hilfe im Kleinen. Sie übernehmen in dieser Weise sehr häufig den direkten Kontakt mit den Bürgern und Hilfesuchenden und suchen gemeinsam nach weiteren Schritten und Lösungen.
Sie leiten selbstverständlich die Anliegen dann auch weiter oder veranlassen eine Bearbeitung, dieser Fall ist hier benannt worden. Frau Senatorin Stahmann hat berichtet und bestätigt, wenn es zum Beispiel Probleme beim Amt für Soziale Dienste gibt, dass dann sehr viele Fälle, die zentral über das Bürger
telefon bekannt werden, im Ressort zugeordnet und dann bearbeitet werden. Diese Verfahrensweise kann nicht durch eine automatisierte Lösung erledigt wer den, sondern nur durch den direkten Kontakt vom Bürgerbeauftragten zum Bürger.
Kritisch ist hier Nachfolgendes angeklungen: Ich emp finde die Tätigkeit der Bürgerbeauftragten durchaus als Seismografen oder Beschwerdemanager, aber den jeweiligen Ressorts zugeordnet. Wenn man mit dem Wort Bankettreferat das Rathaus meint, dann ist es nicht das Bankettreferat, sondern der Bür gerbeauftragte ist dem Zentralbereich zugeordnet, der direkt bei mir angesiedelt ist. Das stellt sicher, dass ein unmittelbarer Hinweis gegeben wird, wenn entsprechende Vorgänge dem Bürgerbeauftragten bekannt werden oder gehäuft auftreten. Es ist dann ein erster Hinweis, dass irgendetwas bei der Bear beitung verbessert werden kann.
Meinen Beitrag möchte ich an dieser Stelle – und das ist, glaube ich, zumindest von einer Rednerin geäußert worden – mit einem ausdrücklichen Dank an die Bürgerbeauftragten abschließen, die die Tä tigkeit als Bürgerbeauftragte nicht im Nebenamt erledigen, sondern mit Stundenanteilen und mit Herz und Seele. – Danke!
Das Wort zu einer Kurzin tervention hat der Abgeordnete Rohmeyer. Ihnen stehen eine Minute und 30 Sekunden zur Verfügung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich versuche, es ganz kurz zu machen! Wir hier im Hause sind ja Schlaumeier, die wissen, wann sie sich an den Beirat – den möglichst zuständigen Beirat –, an das zuständige Senatsressort, vielleicht auch an die Stadtbürgerschaft, den Landtag, den Bundestag oder an das Europaparlament wenden können. Es gibt jedoch Bürgerinnen und Bürger, die sich ein Mal an „die Politik“ wenden, und dann ver sandet ihr Anliegen in den Senatsressorts, und zwar, weil irgendein Vorgang nicht dokumentiert wird.
Ich vermisse zumindest das Problembewusstsein der Koalition, dass etwas versanden kann. Das wissen wir aus der Antwort auf unsere Große Anfrage.
Es ist ja nun nicht so, dass nur mir das aufgefallen ist. Wenn Sie sich die Beiträge der geschätzten Kol legen der LINKEN und der FDP noch einmal vor Augen führen, scheine ich mit meiner Meinung nicht allein zu sein. Wir sollten uns mit dieser Thematik beschäftigen.
Es gibt viele Fälle, in denen Eingaben im Senatsbe reich versanden, die eigentlich auch den Petitions ausschuss oder das Parlament vielleicht interessieren
könnten, und bei vielen Eingaben – ich kann Ihnen eine ganze Liste solcher Einzelfälle dokumentiert zeigen – hat es weder einen Zwischenbescheid noch eine Antwort gegeben.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, ihr Problem bewusstsein für dieses Thema zu schärfen! – Danke!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/769, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Fiskalische Auswirkungen des Sanierungspro gramms 2012/2016 auf die Freie Hansestadt Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 24. August 2016 (Drucksache 19/713) Dazu Mitteilung des Senats vom 11. Oktober 2016 (Drucksache 19/770)
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Staatsrat, dass Sie die Ant wort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wir heute Morgen schon teilweise über dieses Thema diskutiert haben, allmählich auf Weihnachten zugehen und die Sitzung zum Ende kommt, möchte ich mich bei diesem Punkt auf drei bis vier Bemerkungen konzentrieren und nicht noch eine lange Grundsatzdiskussion über das, was wir heute Morgen schon debattiert haben, wiederholen.