Frau Staatsrätin, Sie haben eben im Zusammenhang mit dem Carsharing betont, dass Sie bei neuen Baugebieten und neuen Bauprojekten Konzepte für eine Elektromobilität entwickeln. Ich habe jetzt eine konkrete Nachfrage: Es wird im Augenblick das Baugebiet mit dem wun derschönen Namen Gartenstadt Werdersee entwickelt. Ist für dieses Baugebiet eine Förderung der Elektro mobilität in dem Sinne vorgesehen, das Ladestation und Carsharing-Punkte eingeplant werden?
Es sind ja keine Konzepte, die von der Bau- oder Umweltbehörde geplant werden. Die privaten Bauträger müssen ein entsprechendes Konzept entwickeln, und sie können damit an uns herantreten, denn jeder hat ja seinen Stellplatznach weis zu erfüllen. Im Rahmen des Stellplatzortsgesetzes haben wir die Möglichkeit eröffnet, bei der Vorlage eines Mobilitätskonzepts durch die Bauträger auf die Errichtung einer bestimmten Stellplatzanzahl verzichten zu können.
Bei dem Baugebiet Gartenstadt Werdersee ist mir momentan nicht bekannt, dass Mobilitätskonzepte eingereicht worden sind. Die Planung ist aber auch noch nicht soweit fortgeschritten. Der nächste Schritt ist die Auslegung des Bebauungsplans. Die Diskussion kann also noch sehr gut befördert werden. Ich habe es bereits bei der Beratung zum Carsharing ausgeführt, dass wir in der Überseestadt an der Hafenkante zwei Projekte haben, die sich genau um das Mobilitäts management kümmern. Es sind Konzepte vorgelegt worden, die auch zum Zuge kommen.
In der Innenstadt werden im Rahmen eines großen Gewerbebaues ebenfalls ein Carsharing-Angebot und Ladestationen konzipiert, um das Stellplatz ortsgesetz in Anspruch nehmen zu können. Diese Möglichkeit spricht sich bei den privaten Bauträgern augenscheinlich immer mehr herum, und sie stößt auf Wohlwollen.
Frau Staatsrätin, wäre es nicht sinnvoll – Sie sagten, Sie warteten darauf, dass von den Bauträgern die Initiative ausgehe und eine Antragstellung erfolge –, wenn das Bauressort auf Bauherren und Investoren zugeht und ihnen die Vorteile der Elektromobilität für große Baugebiete wie die Gartenstadt Werdersee erläutert?
Das wäre nicht nur sinnvoll, sondern es ist sinnvoll, und wir tun es. Jeder Bau träger, der einen Bauantrag einreicht, wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassend beraten. Das Thema Elektromobilität in den Baugebieten spielt bei der Beratung natürlich auch eine Rolle.
Frau Staatsrätin, Sie sehen also aus der Sicht des Senats keine Mög lichkeit, dass man den Bauträgern und Investoren vorgibt, dass es wünschenswert wäre, im Sinne der Elektromobilität Maßnahmen vorzusehen?
Wie gesagt, das passiert im Rahmen der Beratung. Wir haben keine rechtlichen Möglichkeiten, Zwang auszuüben, aber wir vermitteln ein Anreizangebot. Bremen arbeitet ja sehr gern und erfolgreich mit Anreizangeboten, und in diesem Fall geschieht es mit dem Stellplatzortsgesetz. Wenn ich es richtig weiß, ist einstimmig beschlossen worden, dass auf die Errichtung von Stellplätzen verzichtet werden kann, wenn ein Mobilitätskonzept vorgelegt wird.
Es ist dazu ein vertieftes Beratungsangebot für die Bauträger vorhanden. Es wird immer mehr in Anspruch genommen. Das zeigt ja auch, dass das offensichtlich auf fruchtbaren Boden fällt und dass die Bauträger sich dadurch angesprochen fühlen.
Frau Staatsrätin, Sie haben eben gesagt, dass es keine rechtliche Handhabe gebe, Verpflichtungen auszusprechen, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien an den Ladesäulen zur Verfügung gestellt wird. Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien, und ist nicht das schon allein ein Beitrag dazu, dass die 30 bis 35 Prozent genutzt werden, um ökologischer zu fahren?
Ja, selbstverständlich, aber es sind nicht 100 Prozent! Das war ja, so habe ich Herrn Saffe verstanden, seine Nachfrage.
Frau Staatsrätin, steht es nicht jedem Nutzer frei, sich einen Stromanbieter auszuwählen, sodass er 100 Prozent für sich errei chen kann?
Frau Staatsrätin, auf welche Weise beabsichtigt der Senat bei der Beschaffung des Stroms für seine Elektrofahrzeuge vorzugehen, die er gegebenenfalls zukünftig betreiben will?
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Zulagen der Polizei bei Einsätzen in anderen Ländern“. Die Anfrage trägt die Unter schriften der Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.
In welcher Höhe werden dem Land Bremen für Ein sätze seiner Polizeibeamten in den anderen Ländern Zulagen erstattet?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Es werden den Ländern Zulagen für „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ gemäß der vom Bund vorgegebenen Tabelle in Rechnung gestellt und von diesen erstattet.
Zu Frage zwei: Die Zulagen bei Einsätzen außerhalb Bremens werden in Höhe der Zulagen für „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ der Freien Hansestadt Bremen mit dem Gehalt ausgezahlt.
Zu Frage drei: Eine etwaige Differenz geht in den Haushalt der Polizei ein. Sie wird in der Regel durch die Unterstützung, die Bremen durch andere Län der erhält, wieder aufgezehrt. In den vergangenen Jahren hatte Bremen regelmäßig höhere Kosten für Fremdkräfte aufzuwenden, als anderen Ländern in Rechnung gestellt wurde. – Soweit die Antwort des Senats!
Ist es also richtig, Herr Senator, dass Sie mit dem Einsatz von Polizisten in anderen Bundesländern einen Überschuss in Ihrem Haushalt erzielen?
Herr Abgeordneter, wenn Sie nicht Polizeibeamter gewesen wären, würde ich etwas anderes sagen. Noch einmal, wenn zum Beispiel der HSV zu uns kommt, brauchen wir Einsatzkräfte aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, auch der Bund ist dabei. Das kostet uns ungefähr 200 000 Euro, die wir dann diesen Polizeien erstatten. Es gibt für diese Abrechnung ein einheitliches System, das heißt, es ist definitiv festgelegt – der Bund macht das für alle –, wie viel eine Stunde kostet, und das reicht herunter bis zum Polizeipferd, man weiß, dass ein Pferd, egal wie viel Heu es hier frisst, ungefähr 16 Euro in der Abrechnung bringt. Das ist das Grundmodell.
Wenn wir uns anschauen, was wir in den letzten Jahren ein- und ausgegeben haben – es ist ja nicht so, dass nur Einsatzkräfte nach Bremen kommen, sondern es gehen auch Einsatzkräfte von uns nach draußen –, dann können wir feststellen, dass wir immer mehr Polizei angefordert haben, als wir geben konnten. Wir haben für die anderen Polizeien Ausgaben im Jahr in einer Größenordnung von ungefähr einer Million Euro und nehmen circa eine halbe Million Euro ein. Das einmal zum Thema Einnahmen, Sie erwecken den Eindruck, wir würden uns daran bereichern, das Gegenteil ist der Fall. Wir haben ein Defizit nach dem Ausgleich untereinander.
Es ist richtig, dass die Zulagen in Bremen niedriger sind als die Zulagen, die uns in diesem Abrechnungs modell zur Verfügung stehen. Wenn Sie am Samstag zwischen 13 und 20 Uhr ausreiten, dann bekommen Sie in Bremen 77 Cent pro Stunde und nach dieser
Vereinbarung 1,15 Euro. Dieser Differenzbetrag geht in den Haushalt, aber wie gesagt, die Verluste glei chen diese Einnahmen nicht aus.
Herr Senator, Sie haben erklärt, wie das zustande kommt, aber das bedeutet doch, dass die Bremer Polizeibeamten, die in anderen Bundesländern tätig werden, im Gegenzug ihre Zu satzkosten für Beamte aus anderen Bundesländern in Bremen finanzieren!
Noch einmal, es ist ja auch so, dass wir unterschiedliche Besoldungstabellen in den Län dern haben. Es wäre doch schierer Wahnsinn, wenn wir, sobald Polizeikräfte aus Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen bei uns sind, einen Mehrbetrag leisten würden. Jeder Beamte bekommt natürlich sein Gehalt nach Landesrecht, und er bekommt die Zulagen nach Landesrecht, unabhängig davon, wie wir abrechnen. Sonst hätten wir ein Problem. Wir haben in den Ländern keine einheitliche Besoldungs struktur mehr. Deswegen braucht man eine einheit liche Regelung, die es uns ermöglicht, ohne großen Aufwand die Kosten miteinander aufzurechnen, und das ist vernünftig.
Herr Senator, wollen Sie bei diesem Zulagensystem für die Bremer Polizeibeam ten bleiben, das offensichtlich niedrigere Zulagen vorsieht als in anderen Bundesländern?