Protocol of the Session on November 9, 2016

Der Bremer Richterbund warnt schon lange, dass die personelle Ausstattung der Bremer Justiz völlig unzureichend ist und dass deswegen nur besonders priorisierte Straf- oder Haftsachen wie schwere Ge walt- und Sexualdelikte verhandelt werden. Die anderen Verfahren bleiben dann leider jahrelang liegen – wie beispielsweise das Verfahren zum Bau stellenüberfall in der Neustadt im August 2013.

Damals überfielen Angehörigen eines ethnischen Familienclans vier Bauarbeiter und verletzten diese doch erheblich. Einem der Opfer wurde mit einem Messer eine 15 Zentimeter lange Stichverletzung am Rücken zugefügt. Die Polizei konnte später sechs Tatverdächtige im Alter zwischen 15 und 38 Jahren festnehmen. Die Männer waren sämtlich polizeibe kannt und hatten bereits zahlreiche Eintragungen im Polizeicomputer, in einem Fall sogar 145. Nun, mehr als drei Jahre später, ist immer noch keine Anklage gegen die mutmaßlichen Täter erhoben worden. Das erschüttert nicht nur das Vertrauen der Opfer in unseren Rechtstaat, sondern ist auch genau das falsche Signal an das kriminelle Milieu in Bremen. Es handelt sich auch nicht um einen Einzelfall, wie man annehmen möchte.

Ein weiteres Beispiel! In der Nacht des Finals der Fußballweltmeisterschaft im Juli 2014 zog ein randa lierender Mob durch Vegesack. Zunächst wurde eine Polizeistreife attackiert und deren Einsatzfahrzeug beschädigt. Anschließend wurden wahllos unbetei ligte Passanten angegriffen und teilweise verletzt. Schließlich versuchten die Krawallmacher eine Gast stätte zu stürmen, in der Fans friedlich den Sieg der deutschen Nationalmannschaft feierten, wobei das Eindringen in die Gaststätte glücklicherweise miss lang. Die Polizei konnte insgesamt elf Tatverdächtige feststellen. Bei sieben dieser volljährigen Personen steht die Hauptverhandlung bis heute noch aus. Der Prozess soll erst im Frühjahr 2017 und damit knapp drei Jahre nach dem Vorfall beginnen. Der zeitliche Abstand zwischen Tatbegehung und möglicher Ver urteilung ist allerdings deutlich zu lang, um noch eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Das ist die traurige Realität in Bremen. Selbst wenn die Verhandlungen in den eben beschriebenen Fällen tatsächlich anberaumt werden, so ist es doch fraglich, ob es überhaupt zu einer Verurteilung kommt. Denn wie soll ein Staatsanwalt eine verurteilungsfähige Beweisführung vor Gericht gewährleisten, wenn die Zeugen erst drei Jahre nach der Tat richterlich vorgeladen werden und sich an wichtige Details nicht mehr erinnern können? Je größer der zeitliche Abstand zwischen Tat und Gerichtsverhandlung ist, desto höher ist doch die Chance für den Täter, dass er den Gerichtssaal straffrei verlässt. Das können wir den Opfern der Straftaten aber nicht zumuten.

Deshalb muss der rot-grüne Senat die Missstände in der Justiz endlich beheben. Da nützt es auch nichts, Herr Dr. Stauch, dass man nun auch im Justizressort aufgewacht ist und eine weitere Strafkammer mit drei Richtern einrichten will. Das ist nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein und wird die Zahl der noch offenen etwa 180 anhängigen Strafverfahren nicht spürbar senken.

Wir brauchen deutlich mehr Richter, wir brauchen deutlich mehr Staatsanwälte, wir brauchen deutlich mehr Justizvollzugsangestellte, um den Verfahrens stau bei den Gerichten aufzulösen. Das sind wir den Opfern der Straftaten schuldig, und hier ist der rotgrüne Senat in der Pflicht. – Vielen Dank!

(Beifall ALFA)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Yazici.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Bemerkung vor weg, damit es nicht zu Missverständnissen kommt: Wir haben eine leistungsfähige Bremer Justiz mit engagierten, hochmotivierten Richterinnen und Rich tern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die gewissenhaft seit Jahren ihrer Arbeit nachgehen.

Bei den Amtsgerichten stehen wir im Bundesschnitt sowohl bei den Eingängen als auch bei den Erledi gungen ganz oben an der Spitze. Aktuell, das ist ja auch angeklungen, haben wir extrem hohe Belas tungszahlen bei den Strafkammern. Um die Fristen für Haftsachen einzuhalten, arbeiten diese Menschen teilweise fünf Tage die Woche bis spät abends, und die Strafkammern verhandeln drei Verfahren parallel, die Strafkammer 6 sogar sieben Verfahren parallel. Obwohl wir hohe Erledigungszahlen haben, steigt der Bestand stetig, und es gibt keine Puffer. Die Justiz ist seit Jahren am Limit. Darunter leidet natürlich auch das Image, und das ist für die betroffenen Personen nicht schön. Über das Persönliche hinaus geht es hier auch um das Ansehen der Bremer Justiz und damit auch um das Ansehen unseres Rechtstaates. Es gibt Gründe für die Schieflage, und ich möchte sie kurz skizzieren.

Richtig ist zunächst, dass das Landgericht über die letzten Jahre eigentlich ordentlich ausgestattet worden ist. Bis 2015 lag die Belastung im Bereich der Straf kammern etwa im Bundesdurchschnitt. Richtig ist aber auch, dass wir, wenn wir die aktuelle Schieflage richtig erfassen wollen, einen größeren Bogen span nen müssen. Dann müssen wir auch die Kürzungen in der Vergangenheit einbeziehen, die sich heute immer noch bemerkbar machen. Die Bremer Justiz kämpft vor allem mit hochkomplizierten Fällen, die ganze Strafkammern über Jahre lahmlegen und daher statistisch nicht so einfach messbar sind.

Im Zivilbereich ist es zum Beispiel durch außerge richtliche Streitschlichtungen zu einer spürbaren Entlastung gekommen, aber abgearbeitet wurden hier vor allem die einfachen Fälle, liegengeblieben sind die komplizierten, die vor allem sehr viele Ressourcen über einen längeren Zeitraum binden. Daher müssen wir uns die Verfahren in einer Gesamtschau ansehen und nicht allein auf Eingang und Erledigung. Das ist das eine. Das andere ist, dass von 1993 bis 2011 etwa 20 Prozent des Mitarbeiterstamms weggekürzt worden sind. Darunter leidet, wie gesagt, die Justiz noch heute.

Sie können sich sicherlich noch an den Hilferuf der Präsidentinnen und der Generalstaatsanwälte im Jahre 2011 erinnern. Sie sind an die Presse getreten und haben deutlich gemacht, dass sie mit dieser Personalkürzung nicht einverstanden sind, dass vor allem die jungen Juristen auf diese Weise verheizt werden und dass das so nicht mehr weitergehen kann. Seitdem ist es in den Haushaltsverhandlungen lediglich gelungen, Einsparungen so weit wie möglich abzuwenden. Es wird aber weiterhin gespart, etwa fünf Stellen pro Jahr. Das ist kein krasser Wert. Wenn aber die Zahl der Strafsachen um 20, 25 Prozent ansteigt, die Haftsachen ebenfalls und wir einen enormen Bestand an Altfällen haben, die abgearbeitet werden müssen, dann kann man dem doch nicht mit einer moderaten Kürzung entgegnen. Hier muss mit Neubesetzungen gegengesteuert werden.

(Beifall CDU, ALFA)

Stattdessen wird weiterhin auf Kante genäht. Es gibt absolut keine Spielräume. Die sind aber nötig, denn Wahrheitsfindung im Gerichtssaal kostet nun einmal Zeit, und die müssen wir gewähren. Wir brauchen daher eine dauerhafte und keine temporäre Finan zierung der Stellen. So wird auch eine neue Kammer, die möglicherweise eingerichtet wird – dann kommen wir vielleicht von 48 auf 50 oder 51 Stellen –, das Problem an den Landgerichten leider nicht lösen können. Vor allem müssen wir an die Altlasten heran, und das geht mit dieser neuen Kammer, die erneut die Haftsachen bearbeiten wird, nicht.

Was schlägt das Justizressort vor? Es spricht von Umschichtungen. Dabei wissen Sie, Herr Professor Dr. Stauch, natürlich noch viel besser als ich, dass es

mit diesen Umschichtungen rechtlich sehr kompliziert ist. Es gibt einen Geschäftsverteilungsplan, der ein Jahr im Voraus festlegt, welche Verfahren auf welche Spruchkörper zukommen, und wenn Spruchkörper besonders belastet sind, können wir eben nicht so einfach nachsteuern. Da sind uns sehr enge Grenzen gesetzt. Mit diesem rechtlichen Problem aus der StPO haben natürlich aktuell die Landgerichte zu tun. So kann es durchaus zu dem paradoxen Fall kommen, dass Richter grundsätzlich zur Verfügung stehen, aber nicht eingesetzt werden können. Die aktuelle Reform in der StPO, von der man sich Abhilfe erhofft hat, die zu einer Verfahrensbeschleunigung führen könnte, hat die Erwartungen nicht erfüllt.

Über die rechtliche Problematik hinaus gibt es aber auch tatsächliche Gründe, wieso eine Umschichtung, also eine interne Regelung, kaum möglich ist. Die Amtsgerichte sind nämlich einfach völlig überlastet, und das auch im Vergleich zum Bundesschnitt. Es kann doch nicht der Anspruch der Bremer Justiz sein, über Jahre hinweg ausschließlich Haftsachen oder priorisierte Verfahren zu bearbeiten. Dann muss man sich ehrlicherweise die Frage stellen, ob der gesetzliche Auftrag hier tatsächlich noch erfüllt wird. Wir wissen, dass es 2013 zwei Klagen gab. Das darf sich nicht wiederholen.

(Beifall CDU, ALFA)

Ob die Altfälle, wenn sie irgendwann angegangen werden, dann jemals angemessen befriedigend ab gearbeitet werden können, steht auf einem anderen Blatt Papier. Zeugen können möglicherweise nicht mehr aufgefunden werden oder können sich an Fäl le, die vor zwei, drei oder vier Jahren geschehen sind, nicht mehr erinnern mit der Folge, dass Täter möglicherweise zu milde bestraft werden. Das ist eine gefährliche Entwicklung, die das Vertrauen in unseren Rechtstaat erschüttern kann. Dagegen muss endlich etwas unternommen werden.

Dass das geht, auch in Bremen, sehen wir bei der Polizei. Da konnten wir auch von 2 500 auf 2 600 Stellen gehen. Dass das Justizressort das in den Verhandlungen bisher nicht geschafft hat, muss ich an dieser Stelle deutlich kritisieren.

Durch technische Hilfsmittel wie etwa die E-Akte, die sicherlich irgendwann schon zu einer Ökono misierung der Arbeitsabläufe führen kann, wird man sicherlich einige Effekte erzielen. Das ist aber ein Paradigmenwechsel. Das wird Zeit kosten, das wird vor allem Geld kosten. Es ist aus meiner Sicht erstens kein Allheilmittel, und vor allem löst es nicht die aktuellen Probleme am Landgericht.

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts hat letzte Woche im Radio gesagt: Wir planen nur noch von Tag zu Tag, hoffen und beten, dass es gutgeht.

Ich hoffe und bete auch, dass diese Sendung mög lichst wenige Bremerinnen und Bremer gehört haben,

denn diese Aussage der Präsidentin ist eine absolute Bankrotterklärung für unseren Justizstaat.

(Beifall CDU, FDP, ALFA)

Mit dem Prinzip Hoffnung und dem Ausstoß von Gebeten kann man keinen funktionierenden Recht staat aufrechterhalten. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass Sie deutlich machen, dass die personelle Ausstattung beim Justizressort nicht gottgewollt ist – um bei der Sprache der Präsidentin zu bleiben –, sondern es eine Entscheidung von Rot-Grün ist. Sie haben diese Schwerpunktsetzung gewählt, Sie haben diese Prioritäten gesetzt. Wir würden, auch mit den Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, andere Prioritäten setzen. Wir würden das Justizressort aus der Sparquote herausnehmen, und wir würden das Justizressort mit Neueinstellungen so ausstatten, dass es seinem gesetzlichen Auftrag gerecht wird. – Vielen Dank!

(Beifall CDU, ALFA)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Zenner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Frühsommer dieses Jahres mussten zwei Häftlinge, die wegen schwerwiegender Strafta ten zur Anklage kommen sollten, entlassen werden, weil das Hauptverfahren nicht innerhalb von sechs Monaten seinen Lauf nehmen konnte. Dies ist eine Blamage für die Selbstorganisation der Justiz. Dies ist eine Blamage für die Justizpolitik. Das ist nicht nur in Bremen vorgekommen. Das macht die Sache aber nicht besser.

(Beifall FDP, ALFA)

Haftentlassungen von Schwerkriminellen schaffen nicht nur ein ungutes Gefühl in der Bevölkerung, sie verbreiten Rechtsunsicherheit, und sie können auch skandalöse Verhaltensweisen hervorrufen.

Worin können die Gründe liegen? Hat man doch etwas verpennt? Hat man etwas übersehen? Hat man den Fristenkalender nicht richtig geführt? Oder war man so überlastet, dass die eine Hand nicht mehr wusste, was die andere tun sollte? Oder wollte man ein justiz politisches Zeichen setzen? Alle drei Gesichtspunkte sind für mich aus dem, was wir im Rechtsausschuss gehört haben, hier enthalten. Die Richterschaft klagt seit Langem über erhebliche Überlastungen, und diese Haftentlassung von U-Häftlingen ist ein inzi denter Beweis, dass hier vieles im Argen liegt. Den noch sind wir der Auffassung, dass hier auch früher hätte gegengesteuert werden können. Hier ist auch etwas verpennt worden. Man kann die Präsidentin des Landgerichtes, die im Rechtsausschuss erläutert hat, warum es zu dieser Situation gekommen ist,

verstehen. Sie hat auch um Verständnis geworben. Letztlich, ganz überzeugt hat uns das allerdings nicht.

Wer sechs Monate Zeit hat, ein Strafverfahren zu betreiben, muss auch dafür Sorge tragen, dass es zu einer Verhandlung kommt und nicht Kriminelle, die in Untersuchungshaft sind, wieder entlassen werden. Hier kommt verstärkt hinzu, dass die Situation der Belastung durch die Verfahren und auch durch die U-Haft-Fälle nicht erst eine Situation aus dem Jahr 2016 ist. Sie hat sich bereits seit zwei Jahren, seit 2014, permanent aufgebaut. Da muss man justizpolitisch mit entsprechendem Personal gegensteuern, und man kann von der Selbstorganisation der ordentli chen Gerichtsbarkeit erwarten, dass man Kammern schafft, auch unter Wahrung des gesetzlichen Richters – das kann man zu Anfang eines Jahres festlegen –, dass solche Situationen nicht entstehen. Da sehen wir durchaus erhebliche Fahrlässigkeit auch in der Selbstorganisation.

Wir haben uns die Eingangsfälle verschiedener Ge richtsbereiche angesehen. Die Belastung in der Zivil gerichtsbarkeit und in der Strafgerichtsbarkeit ist im Vergleich zu anderen Bundesländern oder auch zu anderen Großstädten nicht so, dass wir da erhebliche Ausschläge haben. Was für Bremen aber auffällt: Wir haben erhebliche Neueingänge im Bereich Strafrecht Landgericht, und es ist auch auffällig, dass wir eine überdurchschnittliche Verfahrensdauer für diese Verfahren haben. Den Gründen für die lange Ver fahrensdauer muss nachgegangen werden. Woran liegt es? Liegt es an der Komplexität der Verfahren? Liegt es an der Umfänglichkeit der Beweisaufnahme? Liegt es an einer besonderen Verteidigerstrategie, die diese Verzögerungen hervorruft? Da muss geliefert werden, um sachliche Gründe zu haben, damit hier auch berechtigterweise mehr Personal eingestellt werden kann.

Die Belastung der Justiz ist offensichtlich. Wir verlan gen eigentlich mehr als nur eine erneute Kammer. Sie müssten möglicherweise noch eine zweite Kammer auf den Weg bringen,

(Beifall FDP, ALFA)

und zwar nicht nur, soweit es um die Abarbeitung der vielen Eingänge und der Haftsachen geht. An geklungen ist auch die Bearbeitung der Altfälle. Bei den Altfällen brauchen wir mehr Aufklärung. Da müs sen Sie im Rechtsausschuss noch ein bisschen mehr Offenheit zeigen, und ich werde das entsprechend vorbereiten. Wann ist ein Verfahren ein Altfall? Wie viele Altfälle haben wir? Um welche Delikte geht es? Welchen Verfahrensumfang haben sie? Welche Möglichkeiten bestehen, dass die Beweismöglich keiten wegen der Dauer der Verfahren abnehmen?

All dies sind wichtige Fragen, und darüber müssen wir uns noch sehr sorgfältig unterhalten, um auch für die Zukunft eine richtige Personalaufstellung hinzubekommen.

Des Weiteren erwarten wir, dass Kammern flexibel sind. Justiz muss flexibel sein. Wo Arbeit erheblich anfällt, muss Arbeit auch gemacht werden, und wenn sich dieser Berg erledigt hat, dann muss man in der Lage sein, das Personal anderweitig einzusetzen. Es kann dann nicht quasi immer auf dem gleichen Stand und in der gleichen Formation weitergehen. Wir wollen zügige Bearbeitung. Justiz soll immer auf dem Laufenden sein. Gerade bei Strafjustiz ist es wichtig, dass die Entscheidung so schnell möglich nach der Tat erfolgt. Nur so gibt es eine Einwirkung auf den Täter, und nur insoweit gibt es auch richtige Prävention.

(Beifall FDP)

Die Richterschaft sind nicht Götter in Schwarz, Blau oder Rot, um einmal auf die Roben abzustellen. Sie sind als dritte Gewalt wesentlicher Bestandteil unse res freiheitlichen Verfassungsstaates. Sie verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung und haben ein Recht, zu Bedingungen zu arbeiten, die unsere Ansprüche an eine funktionierende Justiz erfüllen können. Das Vertrauen in die Justiz und in die Recht sprechung darf nicht gefährdet werden. Die FDP als Rechtstaatspartei unterstützt dies vorbehaltlos und erwartet Klarheit, Offenheit und eine permanente Kommunikation, um Entwicklungen durch parlamen tarische Entscheidungen beeinflussen zu können.

Wir unterhalten uns heute nicht nur über die bei den Fälle in der Strafjustiz, sondern es gibt auch in anderen Bereichen, das ist angesprochen worden – Staatsanwaltschaft, Sozialgerichtsbarkeit, freiwillige Gerichtsbarkeit, Nachlasssachen, Grundbuchamt –, erheblich verzögerte Bearbeitungen, wenn man dies mit den umliegenden Gerichten in Niedersachsen vergleicht. Auch hier müssen wir das noch einmal stärker in den Fokus der Betrachtung nehmen und dem Justizgewährleistungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger mehr nachkommen.

(Beifall FDP, ALFA)

Justiz hat in Bremen noch nicht versagt – es läuft alles auf Kante –, Justiz arbeitet aber teilweise am Limit. Justiz muss Selbstorganisationsmöglichkei ten ausschöpfen und kann ansonsten bei sachlicher Rechtfertigung jederzeit auf die Unterstützung der Freien Demokraten rechnen. – Danke schön!

(Beifall FDP, ALFA)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dogan.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Ich möchte damit beginnen, und das schließt an das an, was mein Kollege Herr

Zenner gesagt hat: Aus unserer Sicht hat die Bremer Justiz nicht versagt. Das war ja die Fragestellung für die Aktuelle Stunde heute. Wir wollen allen in der Justiz Beschäftigten unsere Anerkennung und unseren Dank aussprechen und noch einmal deut lich sagen, dass sie wirklich eine gute Arbeit für alle Bürgerinnen und Bürger im Land Bremen leisten.

(Beifall SPD)