Protocol of the Session on September 22, 2016

Auch das halte ich für sehr, sehr wichtig, denn es ist auch ein Teil der Lebenswelt. Wir haben die Lebens welt in den Quartieren, aber auch die Lebenswelt Arbeitsplatz. Für uns steht dabei im Fokus, dass wir an die Kleinst- und Kleinbetriebe herankommen, vor allem an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Leiharbeit sind und mit Werkverträgen arbeiten, da sie diejenigen sind, die ganz prekär arbeiten und für die häufig bestimmte Angebote überhaupt nicht zutreffen, da sie an diese nicht herankommen. Auch beim Arbeitsschutz gibt es das eine oder andere Pro blem. Angebote der Prävention sollten betrieblich so angebunden werden, dass wir damit die Menschen erreichen, die über das betriebliche Segment für uns zugänglich werden.

Sie können davon ausgehen, dass wir sehr engagiert an dieser Frage arbeiten, und wir werden sehen, dass wir darüber auch in der Deputation berichten können.

Einen Punkt habe ich von Herrn Erlanson aufge nommen: strukturkonservativ. Ich weiß nicht, ob es strukturkonservativ ist, wenn man an das anknüpft, was es bereits gibt. Das halte ich, ehrlich gesagt, für klug. Vielleicht ist strukturkonservativ auch klug. Wir wollen das jetzt nicht weiter erörtern. Aber an dieser Stelle ist es gut, so zu arbeiten, dass man es aufsetzt und nicht versucht, etwas Neues zu entdecken und zu entwickeln. In diesem Sinne freue ich mich, dass wir zu diesem Thema gemeinsam konsensual diskutiert haben. – Danke schön!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen lie gen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/630 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, ALFA, Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/744 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, ALFA, Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist kurz vor 13.00 Uhr, es lohnt sich nicht mehr, eine neue Debatte auf zurufen. Ich schlage vor, wir unterbrechen für eine Mittagspause bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 12.50 Uhr)

Vizepräsidentin Dogan eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich Rechtspflegean wärterinnen und Rechtspflegeanwärter des Oberlan desgerichts Bremen.

Seien Sie herzlich willkommen in der Bremischen Bürgerschaft!

(Beifall)

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktion DIE LINKE ihre Neufassung, Drucksache 19/750, zum Antrag „Ausbildung für das Lehramt nach KMK-Typ 3 in Bremen erhalten“, zurückgezogen hat.

Wir setzen die Tagesordnung fort.

(Zurufe SPD, CDU: In der Neufassung!)

Gesetz zur Änderung des Bremischen Lehreraus bildungsgesetzes Mitteilung des Senats vom 13. September 2016 (Drucksache 19/731) 1. Lesung 2. Lesung Wir verbinden hiermit: Ausbildung für das Lehramt nach KMK-Typ 3 in Bremen erhalten Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 19. September 2016 (Drucksache 19/745)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Pietrzok.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Anpassung des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes an die KMK-Standards hat in der Deputation breite Zustimmung gefunden und ist durch ein umfangreiches Beteiligungsver fahren gelaufen.

Inhaltlich geht es um folgende Punkte: Zunächst wird zukünftig die schriftliche Abschlussarbeit durch das Kolloquium zu einer Präsentation ersetzt. Das ist schon lange eingefordert worden, denn der Nachweis einer wissenschaftlichen Arbeit wird eigentlich – –.

(Unruhe)

Ich bitte um etwas Ruhe, damit die Abgeordnete die Rede fortsetzen kann, meine Damen und Herren.

Vielen Dank, meine Herren! Der Nachweis wird im Prinzip schon durch eine Bachelor- oder Masterarbeit erbracht und ist aus unserer Sicht im Referendariat darüber hinaus nicht mehr erforderlich.

Die mündliche Prüfung wird durch ein Prüfungsge spräch ersetzt. Durchaus kontrovers besprochen wurde

in der Anhörung – in der Beteiligung – das ausbil dungsbegleitende Gutachten der Ausbildungsschule. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Ausbildungs schule bereits nach zwölf Monaten ein Gutachten abgeben kann, das gegebenenfalls auch die Aussage trifft, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat die Prüfung wahrscheinlich nicht bestehen wird. Hierzu gab es Rückmeldungen von unterschiedlicher Seite, und wir begrüßen, dass die Frist in der uns vorlie genden Fassung auf 18 Monate geändert wurde. Die Beurteilung durch die Schule ist wichtig, da sind wir alle einer Meinung, aber aus unserer Sicht ist ein Zeitraum von zwölf Monaten dafür zu kurz.

Zur systematisch engeren Verzahnung zwischen den Qualitätsanforderungen und Professionalisie rungsschritten findet jetzt rechtzeitig vor Abgabe des Schulgutachtens ein verbindliches Feedback der Gespräche statt, um insbesondere denjenigen, die im Referendariat Probleme gehabt haben oder haben, die Möglichkeit zu geben, zukünftig erfolgreicher zu arbeiten.

In einer weiteren Neuerung legen wir ein Kompe tenzniveau der deutschen Sprache fest. Wir sind der Meinung, dass für Unterrichtende an unseren Schulen C2 ein notwendiges Erfordernis ist. Allerdings gehen wir davon aus, dass Menschen auch mit C1-Niveau die Ausbildung anfangen können. Wir sind froh darüber, dass in Bremen entsprechende Qualifizie rungsangebote möglich sind, sodass im Laufe des Referendariats das Niveau C2 erreicht werden kann und es nicht ausschließlich den Menschen überlassen bleibt, sich um diese Qualifizierung zu kümmern.

Darüber hinaus gibt es zukünftig eine duale Promo tion – etwas, das, denke ich, von allen Seiten begrüßt wurde. Jetzt gibt es eine strukturelle Verzahnung mit dem Vorbereitungsdienst. Wir gehen davon aus, dass wir Menschen, die vielleicht auf Dauer nicht im Schuldienst bleiben mögen, auf diese Weise ermöglichen, sich wissenschaftlich auszurichten und trotzdem als Lehrkräfte in unseren Schulen zu arbeiten. Zu diesen Änderungen des Gesetzes gab es breite Zustimmung.

Darüber hinaus haben wir es mit einem Antrag der LINKEN zu tun, der nicht auf das Gesetz abhebt, sondern auf die die Verordnung zur Prüfungs- und Lehrerausbildung. Eingefordert wird, dass der so genannte Lehramtstyp 3, der nicht gleichzeitig die Befähigung für das Lehramt an Oberstufen vermit telt, sondern ausschließlich auf die Sekundarstufe I bezogen ist, zukünftig die Möglichkeit haben soll, in das Referendariat zu gelangen. Sie gehen davon aus, dass wir insbesondere niedersächsischen Menschen den Zugang ermöglichen wollen. Wir haben wir uns entschieden, dies erst einmal nicht zu tun. Unsere Ausbildung ist auf den sogenannten Lehramtstyp 4 ausgerichtet: Diejenigen, die das Studium dahin ge hend durchlaufen, haben die Qualifikation, sowohl in der Sekundarstufe I als auch der Sekundarstufe II zu arbeiten. Das ist von uns politisch so gewollt.

Sie argumentieren, dass wir perspektivisch in eine Situation laufen, immer weniger Kandidatinnen und Kandidaten für den Schuldienst zu bekommen. Da sind wir durchaus einer Meinung. Da wir schauen müssen, wie wir für Bremen möglichst viele Men schen bekommen – die beste Qualifizierung, die Menschen für den Bremer Schuldienst bekommen können, ist, dass sie durchs Bremer Referendariat gegangen sind –, ist Ihre Forderung nicht abwegig. Wir sind der Meinung, dass bei 450 Bewerberinnen und Bewerbern auf 187 Plätze im Referendariat, die zurzeit besetzt werden können, keine Notwendigkeit besteht, dem Antrag der LINKEN zu folgen. Ich will aber nicht verhehlen, dass auch ich glaube, dass wir bei der angespannten Situation auf Bundesebene das Ganze im Blick behalten müssen, um perspektivisch darauf zu reagieren. Das können wir allerdings durch Anpassung der Verordnung. Hier, wo wir es mit dem Gesetz zu tun haben, lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Böschen hat im Grunde unseren Antrag schon vorgestellt und auch begründet.