Protocol of the Session on August 25, 2016

Wir wissen, dass in der Kommission, die den Min destlohn festlegt, die Arbeitnehmer- und Arbeitge berinteressen gleichmäßig vertreten sind. Das hat auch einen guten Grund, weil es nämlich ein ganz sensibles Instrument ist, von dem jeder weiß, der sich damit beschäftigt, dass man es eben auch überziehen kann. Wenn man hier zu hoch pokert, können nied rigschwellige Arbeitsplätze auch vernichtet werden. Die Gefahr ist nicht vom Tisch. Deswegen müssen ökonomische und soziale Faktoren bei der Festset zung des Mindestlohns ausschlaggebend sein und nicht meine oder Ihre politische Wunschvorstellung oder Ideen von Symbolwirkungen oder Ähnliches.

Übrigens wird der neue bundesweite Mindestlohn ab dem Jahr 2018 auch für die beiden Ausnahmerege lungen gelten. Bisher gilt es nicht für Saisonarbeiter. Bisher gilt es nicht für Zeitungsausträger.

(Abg. Möhle [SPD]: Und Austrägerinnen!)

Letztere sind bei diesen armen Zeitungsverlagen ange stellt, die eine Jahresrendite von ungefähr 15 Prozent bis 20 Prozent statt der üblichen vier Prozent einfahren und die bei der Einführung des Landesmindestlohns behauptet haben, dass gleich die ganze Pressefreiheit gefährdet wäre, wenn sie ihren Zeitungsausträgern den vollen Mindestlohn bezahlen. Das ist natürlich

Quatsch! Es ist gut, dass diese Sonderregelung damit 2018 auch beendet wird.

(Beifall CDU)

Ihr dürft einmal zwischendurch klatschen. Ich bin gleich fertig.

Ich fasse zusammen: Wir begrüßen die Absicht des Senats, die jährliche Anpassung des Landesmindest lohns auszusetzen, um diesen in dem bundesweiten Mindestlohn aufgehen zu lassen. Die CDU-Bürger schaftsfraktion stimmt daher dem vorliegenden Ge setzentwurf zu. Spätestens in einem Jahr besteht für ein eigenes Landesmindestlohngesetz keine Notwen digkeit mehr. Es müssen dann verschiedene andere Gesetze in anderen Bereichen auch entsprechend angepasst werden. Wir erwarten, dass der Senat nächstes Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eigentlich überlegt, da wir schon eine ausführliche erste Lesung hatten, was ich am heutigen Tag sage und hatte kurz überlegt, meine Rede vom letzten Mal vorzulesen. Angesichts der Beiträge hätte ich es vielleicht doch noch einmal tun sollen, weil die Auseinandersetzung, die wir geführt haben und die jetzt hier vorgetragen wurde, exakt die ist, die wir im April dieses Jahres hatten. Es wird Sie, liebe Opposition, nicht verwundern, dass aus Sicht der rot-grünen Koalition dieser Landesmindestlohn ein Erfolgsmodell ist,

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

das den Weg auch auf Bundesebene und in vielen anderen Ländern geebnet hat, dafür Sorge zu tragen, dass Menschen von ihrem Vollzeitjob auch leben können.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Dieses Ziel verfolgen wir sowohl hier im Land Bre men als auch auf Bundesebene gemeinsam weiter. Deswegen ist es auch wichtig, dies an dieser Stelle noch einmal hervorzuheben.

Wir haben natürlich auch Kritik am Bundesmindest lohn. Sie wissen, dass die Grüne-Bundestagsfraktion dem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag zuge stimmt hat. In der Abwägung zwischen den vielen Ausnahmetatbeständen und den Kinken, die dieses Gesetz aus Sicht der Grünen hat, war die historische

Dimension, in Deutschland endlich einen Bundesmin destlohn zu etablieren und gesetzlich zu verankern, ausschlaggebend, dass unsere Bundestagsfraktion dem zugestimmt hat. Ich sage aber auch ganz deutlich, dass aus unserer Sicht das bremische Mindestlohn gesetz in vielen Bereichen weiter als das des Bundes ist. Auch das darf an dieser Stelle angemerkt sein: Auf dieses können wir gemeinsam als Koalition im Land Bremen stolz sein.

Ich will mich noch einmal mit der Zielsetzung ausei nandersetzen. Frau Kollegin Bernhard, das, was Sie vorgetragen haben, ist von der Wortwahl nicht annä hernd zutreffend, weil Sie gesagt haben, wir würden uns vom Mindestlohn verabschieden. Das ist falsch und wird auch durch Wiederholung nicht besser, weil wir das Landesmindestlohngesetz nicht am heutigen Tag abschaffen, sondern dafür sorgen, dass es eine Harmonisierung zwischen dem Bundesmindestlohn und unserem Mindestlohn gibt, damit die Firmen in diesem Land, Arbeitgeberinnen und Arbeitge ber, aber auch die öffentliche Hand am Ende nicht unterschiedliche Mindestlöhne auszahlen müssen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Es ist vollkommen logisch und sinnvoll, dass wir für eine einheitliche Regelung sorgen, wenn der Bund seine Erwägungskompetenz in diesem Bereich wahr nimmt. Jetzt kann man sich noch zwanzigmal hier vorn hinstellen und sagen, dass wir Landesmindestlohn aufheben und dass wir uns davon verabschieden – das habe ich mir notiert –, diese Aussage ist nicht korrekt. Wir setzen die jährliche Anpassung des Landesmindestlohns, so wie er im Gesetz vorgesehen ist, aus und werden uns nach der Harmonisierung des Bundesmindestlohns mit dem Landesmindest lohngesetz mit der Frage befassen, wie es in Bremen weitergeht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Steiner.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Bergmann hat es bereits gesagt, die Bundesmindestlohnkommission hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2017 beschlos sen, und damit wird er eben vier Cent über den in Bremen geltenden Landesmindestlohn liegen.

Wir Freien Demokraten sind nach wie vor der Auf fassung, dass spätestens mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene, und vor allem auch jetzt, da der Landesmindestlohn im nächsten Jahr niedriger liegen wird als der Bun desmindestlohn, er für uns absolut als überflüssig anzusehen ist.

(Beifall FDP)

Wir Freien Demokraten bleiben dabei, aus dem Grun de haben wir ja auch schon im April die Abschaffung des Landesmindestlohns gefordert, und wir bleiben auch bei der Meinung, dass dieser Landesmindestlohn ganz und gar unnötig ist.

(Beifall FDP)

Der Landesmindestlohn stellt unsinnige bürokratische Anforderungen an die Unternehmen, das hat Frau Bergmann bereits ausgeführt, und das haben auch wir schon in der letzten Debatte sehr ausführlich diskutiert, deswegen braucht man das, glaube ich, an der Stelle nicht zu wiederholen. Fakt ist es jedoch, dass die Unternehmen nach wie vor gezwungen sind zu versichern, dass sie als Unternehmen den Landes mindestlohn zahlen, so steht es jeden Fall weiterhin im Tariftreue- und Vergabegesetz. Es stellt sich für uns die Frage, wie es denn eigentlich im nächsten Jahr ablaufen wird. Die Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den höheren Bundesmindestlohn zu zahlen, sollen aber trotzdem noch versichern, dass sie den Landesmindestlohn zahlen, also, wie soll das dann vonstatten gehen? Diese Frage stellt sich für uns absolut.

Heute ist die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, der immerhin dem Senat die Möglichkeit gibt, den Erhöhungsmechanismus des Landesmindestlohns auszusetzen, das unterstützen wir natürlich. Viel besser ist es aber eben in unseren Augen, den Lan desmindestlohn komplett und gänzlich abzuschaffen, und deshalb werden wir uns hier enthalten. – Danke!

(Beifall FDP)

Als Nächster hat das Wort Herr Staatsrat Siering.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist viel gesagt worden zu dem Landesmindestlohn und zu dem Bundesmindestlohn.

(Abg. Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Es war nicht alles richtig!)

Vieles davon war richtig, aber nicht alles, das ist kor rekt, Herr Fecker. Mit der Einführung des bremischen Landesmindestlohns gab es in der Tat einen wirklichen Quantensprung, und das war jetzt die Grundlage da für, dass der Bund nun auch den Bundesmindestlohn hoffentlich entsprechend anpassen wird.

Wir befinden uns auf der Zielgeraden, wir sind aber noch nicht ganz am Ziel. Es liegt im Moment eine Empfehlung vor, das bedarf jetzt noch einer Um setzung im Rahmen einer Rechtsverordnung durch

die Bundesregierung, deswegen ist es allein schon richtig, zunächst einmal am Landesmindestlohn gesetz festzuhalten. Das werden wir auch in der Folge tun, denn entgegen der Auffassung der FDP, macht es überhaupt keinen Sinn, dieses Gesetz ab zuschaffen. Warum nicht? Zum einen wollen wir uns doch die Freiheit nicht nehmen lassen, eigenständig darüber zu entscheiden, ob wir zu einer anderen Lösung kommen. Wir wollen uns zum anderen die Freiheit auch nicht nehmen lassen zu entscheiden, ob wir die Ausnahme- und Übergangsregelungen, die im Bundesmindestlohngesetz geregelt sind, alle so mittragen wollen, oder ob wir möglicherweise hier auch Sonderwege gehen wollen. Daher ist es durchaus richtig, dieses Landesmindestlohngesetz auch zukünftig gesetzt zu belassen, damit wir das jeweils prüfen können. Das werden wir auch in der Zukunft weiter tun.

Dass es dafür einen extrem hohen Prüfungsaufwand geben soll, dem muss ich widersprechen. Für die Unternehmen gibt es diesen nicht. Es geht hier dar um sicherzustellen, dass die Menschen von ihrer eigenen Hände Arbeit leben können, dass sie einen Mindestlohn erhalten, der ihnen ein auskömmliches Dasein überhaupt ermöglicht. Insofern ist es auch an der Stelle ausgesprochen wichtig, dass man auch überprüft, ob das denn in der Form eingehalten wird. Für die Prüfungen, die wir durchführen, die auch dort gemacht werden, gibt es eine Sonderkommission – natürlich gibt es auch in dem Bereich immer wieder schwarze Schafe, die man erwischt –, wir sind aber sehr froh, dass wir in einem ganz großen Umfang die Einhaltung der Landesmindestlohnregelungen fest stellen können. Diese in Bremen getroffene Reglung ist daher gut.

Der Änderungsantrag, den Sie jetzt vorliegen haben, hilft uns dabei, auch zukünftig im Einklang mit dem Bund und den anderen Ländern hier voranzukom men. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Zweite Gesetz zur Änderung des Landes mindestlohngesetzes, Drucksache 19/323, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, ALFA, Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

(FDP)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Mangelhafte Kontrolle der Millionensubvention für die Jacobs University Bremen Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 27. April 2016 (Neufassung der Drucksache 19/401 vom 25. April 2016) (Drucksache 19/410) Dazu Mitteilung des Senats vom 14. Juni 2016 (Drucksache 19/645) Wir verbinden hiermit: Sanierungsziele der Jacobs University effektiv kontrollieren Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 22. August 2016 (Drucksache 19/702) Dazu Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 24. August 2016 (Drucksache 19/714)