Gibt es Beispiele, bei denen so etwas gemacht wor den ist, bei denen es lange Verfahren gab, wie zum Beispiel beim Autobahnbau oder bei Verlängerungen von Straßenbahnlinien, und erneute Wirtschaftlich keitsberechnungen im Anschluss gemacht wurden?
Ich möchte auch noch einmal nach der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung fragen. Der Terminal ist ja ausschließlich für den Offshore-Bereich vorgesehen. Wie schätzt der Senat die Marktentwicklung für den Offshore-Bereich ein, insbesondere in der Nordsee?
Wenn Sie die Situation verfolgen, dann können Sie erkennen, dass sich das Ausbauziel für die Offshore-Windenergie bis zum Jahr 2030 zwischen dem Zeitpunkt der Planfeststellung und dem Zeitpunkt heute nicht verändert hat.
der Ostsee zu bauen. Was unternimmt der Senat, um weiterhin darauf hinzuwirken, dass auch in der Nordsee weitere Ausbauziele durchgesetzt werden?
Es gibt ja mindestens einen Tur binenhersteller, nämlich die Firma ADWEN, die in ein Projekt in der Ostsee involviert ist. Insofern stellt sich die Marktaufteilung zwischen Ostsee und Nordsee aus meiner Sicht nicht als das entscheiden de Kriterium einer Wirtschaftlichkeit für den OTB dar oder für die Firmen, die dort ansässig sind. Im Gegenteil, in der von Herrn Altmaier verursachten Krise der Offshore-Industrie waren das Überleben und die Wirtschaftlichkeit einiger Unternehmen vor Ort in Bremerhaven nur deswegen gesichert, weil sie exportiert haben. An der Stelle einzig und allein auf den Markt in der Nordsee zu schauen, greift erheblich zu kurz.
Da Bremerhaven nun einmal an der Nordsee liegt und der Weg zur Nordsee kürzer ist als der bis zur Ostsee: Wäre es nicht von Vorteil für die Wirtschaftlichkeit des OTB, wenn die Ausbauziele in der Nordsee erhöht werden?
Natürlich ist die Frage der Entfernung zu einem Offshore-Windpark unter den Logistikkosten eine entscheidende, aber ich will noch einmal darauf hinweisen, dass es einen gesamtdeutschen Markt gibt, einen gesamteuropäischen Markt, und an die sem Markt hat Bremerhaven in der Vergangenheit teilgenommen, in der Ostsee und in Europa. Das kann und wird Bremerhaven auch zukünftig tun. Das war bisher auch kein Hindernis
Die zehnte Anfrage trägt die Überschrift „Datenschutz beim Bewohnermanagement in Unterkünften für Geflüchtete“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Leonidakis, Rupp, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Welche Daten werden auf der neu einge führten Chipkarte im Rahmen der Programme „Be wohnermanagement für Flüchtlingsunterkünfte“ und „umA Passau“ gespeichert und wie lange?
Zweitens: Welche Institutionen, Träger, Behörden und Mitarbeitende haben Zugriff auf die Daten und können diese gegebenenfalls personalisiert auslesen?
Drittens: Wie bewertet der Senat die Einführung der genannten Programme im Hinblick auf den Daten schutz?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beant worte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Auf den Chipkarten der Software für das Bewohner- und Quartiersmanagement – kurz: BQM – wird lediglich die Kartennummer digital gespeichert. Die Karte wird mit folgenden Informationen bedruckt: Vorname, Nachname, Herkunftsland, Kartennummer, Bild der Karteninhaberin/des Karteninhabers. Das Verfahren „umA Passau“ ist noch nicht eingeführt. Es sieht keinen Einsatz von Chipkarten vor, sondern unterstützt ausschließlich die mit der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern verbundenen Verwaltungsprozesse.
Zu Frage zwei: Beim Verfahren BQM werden Daten lediglich in der Software gespeichert und von Dataport in einem abgesicherten Rechenzentrum gehostet. Das Programm verfügt über ein umfassendes Rollen- und Rechtekonzept, das den Zugang auf die Daten beschränkt. Die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer haben nur Zugriff auf die Daten, die sie zur Durchfüh rung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen. Zugang zu der Software haben autorisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterkunft. Die Zugriffsrechte seitens der Träger beschränken sich auf die jeweili ge Unterkunft. Des Weiteren haben die steuernden behördlichen Einheiten Zugriff auf das Verfahren. Hierbei handelt es sich um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats 31 – Zuwandererangelegen heiten –, der Zentralen Aufnahmestelle, der Fachstelle für Flüchtlinge sowie des Lagezentrums Flüchtlinge. Die genannten Einheiten sind Teil des Ressorts der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Für den Einsatz von „umA Passau“ würden die Sicherheits- und Datenschutzvorgaben analog zu BQM angewandt.
Zu Frage drei: Aufgrund des umfassenden Rollen- und Rechtekonzepts erfüllt die Software BQM die datenschutzrechtlichen Anforderungen im vollen Umfang. Dataport, eine Anstalt öffentlichen Rechts, hält die Daten in einem Rechenzentrum vor, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstech nik zertifiziert ist. Das Datenschutzkonzept wurde mit dem Datenschutzbeauftragten der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport abgestimmt und befindet sich gegenwärtig in der abschließenden redaktionellen Bearbeitung. Ein Basis-Sicherheitscheck nach dem IT-Grundschutz
wurde gemeinsam mit Dataport sowie den weiteren Trägerländern Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführt. Auch mit der „umA Passau“ lassen sich alle datenschutzrechtlichen Anforderungen um setzen. Die hierzu erforderlichen Schritte werden zum gegebenen Zeitpunkt eingeleitet. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staats rat, trifft es zu, dass auf den Chipkarten des BQM auch die Daten zur Essensausgabe, die An- und Abmeldungen in den Einrichtungen, also in Richtung Bewegungsprofile, und sogar Gesundheitsdaten gespeichert werden?
Wie vorhin schon erwähnt, ist auf der Karte lediglich die entsprechende Nummer ge speichert. Weitere Daten sind auf der Karte nicht gespeichert.
Die entsprechenden Daten sind in der Tat auf dem Server gespeichert. Es ist relevant, welche Daten auf der Karte und welche auf einem Server gespeichert sind.
Nein! Die sind aus unserer Sicht zur Steuerung der Einrichtung erforderlich und deswe gen notwendig.
Wurde die Lan desdatenschutzbeauftragte vor der Einführung des BQM und des Datenschutzkonzeptes konsultiert?
Nein! Nach dem Gesetz ist es er forderlich, dass wir das mit der betrieblichen Da tenschutzbeauftragten unseres Ressorts tun. Das haben wir getan.