Protocol of the Session on June 16, 2016

(Abg. Pohlmann [SPD]: Danke für den Hinweis!)

Als nächster Redner hat Herr Staatsrat Strehl das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es ganz kurz machen. Ich war auch dankbar für die Anfrage, weil die Antwort noch einmal darstellen kann, wie viele Maßnahmen auch in Bremen in diesen Bereichen durchgeführt werden. Man muss das immer wieder betonen, dass Bremen auch in Haushaltspositionen saniert, investiert und finanziert. Wir haben gerade Haushaltsberatungen hinter uns, gestern für die beiden Haushaltsjahre 2016 und 2017. Auch darin stecken sehr viele Maßnahmen, nicht nur über diese Mittel, sondern auch über 400 Millionen Euro jedes Jahr an Investitionen in die Sanierung unserer Einrichtungen.

Mir ist bei der Diskussion etwas aufgefallen, und deshalb möchte ich noch einmal auf die Haushaltsberatungen hinweisen. Wenn wir über Investitionen reden, reden wir nicht mehr über Eckwerte. Wir haben uns verständigt, dass wir eine maßnahmenbezogene Investitionsplanung machen, die leider dazu führt, dass sich alle hier im Hause sehr genau die Maßnahmen ansehen müssen, die in den nächsten Jahren anstehen. Es ist ja jetzt schon so – das merkt man, und in den Haushaltsberatungen hat man es auch gespürt –, dass viele Maßnahmen über längere Jahre laufen

und auch Vorbelastungen für zukünftige Haushalte hervorgerufen haben. Wir verfolgen das ziemlich genau und merken natürlich – das werden wir Ihnen auch übermitteln –, dass die Planungen auch enger werden, je weiter man hinauskommt.

Die gute Botschaft ist, dass wir in den nächsten Jahren, 2018 und 2019, noch freie Mittel zur Verfügung haben. Wir können also noch andere Investitionen tätigen. Wir haben auch noch die Mittel vom Bund, die bis 2019 kommen, zur Verfügung. Die schlechte Nachricht auch für uns persönlich hier bei der Finanzsenatorin: Wir fangen jetzt schon an, die Haushalte 2018 und 2019 vorzubereiten. Der Haushaltsplanentwurf soll ja wahrscheinlich schon im Januar zur Diskussion griffbereit sein. Da können Sie alle mitmischen – bei jeder Maßnahme –, und es ist Ihre Aufgabe, dann auch eine vernünftige Prioritätensetzung festzustellen. Das ist nicht die Aufgabe von Außenstehenden, sondern wir und Sie müssen das zusammen leisten. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/415, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer Mitteilung des Senats vom 8. März 2016 (Drucksache 19/324) Wir verbinden hiermit: Datenschutz bei polizeilicher Telekommunikationsüberwachung Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 10. März 2016 (Drucksache 19/334) Dazu Mitteilung des Senats vom 5. April 2016 (Drucksache 19/354) Wir verbinden hiermit: Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer Mitteilung des Senats vom 26. April 2016 (Drucksache 19/404) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Ehmke.

Herr Staatsrat Ehmke, ich gehe davon aus, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP nicht mündlich wiederholen möchten.

Wir treten in die Aussprache ein.

Herr Zenner hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit der Telekommunikationsüberwachung. Paragraf 110 a Strafprozessordnung behandelt diese Problematik. Er räumt die Möglichkeit ein, bei gewichtigen Straftaten beziehungsweise gewichtigen Strafsachen verdeckte Ermittlungen durch Überwachung der Telekommunikation von Privatpersonen zu ermöglichen. All dies ist nur machbar aufgrund richterlichen Beschlusses, und es müssen, wie gesagt, gravierende Straftaten vorliegen.

Zur aktuellen Situation: Bremen hat ein Verwaltungsabkommen mit Niedersachsen über die technische Lösung dieser Probleme und arbeitet mit dem LKA Hannover zusammen. Angedacht ist, ab 2020 diese Einrichtung für alle norddeutschen Bundesländer verfügbar zu machen, und zwar durch einen entsprechenden Staatsvertrag und die Schaffung eines Rechen- und Dienstleistungszentrums für fünf norddeutsche Bundesländer. Der entsprechende Entwurf liegt vor.

Wir begrüßen grundsätzlich die Zusammenarbeit auch auf größerer Ebene. Das müssen nicht nur zwei Bundesländer sein, sondern es kann auch Sinn haben, das auf eine größere Basis zu stellen. Dadurch gibt es sicherlich Synergieeffekte und vielleicht auch die Anregung, in anderen polizeilichen Feldern enger zusammenzuarbeiten.

Die Bedenken allerdings ergeben sich aus der Beantwortung der Großen Anfrage. Wir haben uns durch diese Anfrage mit der derzeitigen Situation des Verwaltungsabkommens, der Erhebung der Daten und der Speicherung der Daten in Hannover beschäftigt. Wie sich aus dieser Anfrage und der Beantwortung ergibt, bestehen erhebliche Bedenken in Bezug auf die Einschränkung der Rechte der Person beziehungsweise der Grundrechte der Bürger. Auch die Datenschutzbeauftragten haben erhebliche Mängel in der bisherigen Praxis festgestellt.

Ich möchte Ihnen einige Mängel nennen: Aussagen zur Risikolage sind unvollständig. Die Mandantenfähigkeit, also die Trennung der Mandanten, wird nicht hinreichend vorgenommen. Das Rechte- und Rollenkonzept ist unvollständig. Die Protokollierung ist zu ergänzen. Die Dokumentenlage ist lückenhaft. Die Verschlüsselung von Inhalts- und Verkehrsdaten ist zu verbessern, und auch die Sicherungsmaßnahmen für eine Fernwartung müssen verbessert werden.

Dies sind aktuelle Mängel, die es erheblich bedenklich machen, diese Situation fortzuschreiben. Aus der Anfrage und aus den Antworten ergibt sich nicht, wann und wie all diese Mängel behoben werden. Die Vo

raussetzung der Mängelbehebung muss erfüllt werden, wenn man diese Einrichtung auf eine größere Basis stellen will.

Wir möchten in der Zukunft keine bösen Überraschungen erleben. Wir setzen hier auf Solidität, auf Seriosität und nicht auf Hektik in der Umsetzung. Für uns sind die Rechte der Personen, Grundrechte, Datenschutz wichtige Rechte im Rahmen eines Rechtsstaates. Das ist kein Feigenblatt und auch kein rechtlicher Hinterhof, sondern diese Mängel müssen abgeschafft und technisch beseitigt werden, sodass jeder davon ausgehen kann, dass mit seinen Daten kein Missbrauch betrieben werden kann.

(Beifall FDP – Präsident Weber übernimmt wieder den Vorsitz.)

Da dies zurzeit nicht gegeben ist und wir auch nicht erkennen, dass das kurzfristig der Fall sein wird, wird für uns ein Schuh daraus, erst die Behebung der Mängel vorzunehmen und dann die entsprechenden Verträge zu unterschreiben. Weil nur das die richtige Reihenfolge ist, lehnen wir zurzeit dieses vorgesehene Abkommen ab. – Danke schön!

(Beifall FDP)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Hamann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Zenner hat ja schon die Grundlagen erläutert, weshalb es sinnvoll ist, dass man gemeinsam im Verbund mit mehreren Bundesländern IT-Lösungen erarbeitet. Dazu die Stichworte Synergieeffekte, Einführung neuer Technologien. Das ist als einzelnes Bundesland vielleicht etwas schwierig; gerade wir in Bremen haben ja Probleme, dann auch entsprechendes Personal zu finden, und deswegen ist es sehr angebracht, solche Maßnahmen gemeinsam durchzuführen, daher sind wir als SPD-Fraktion natürlich daran interessiert, das auch so umzusetzen.

Ich greife jetzt schon einmal vor, wir empfehlen auch, an der Stelle den Staatsvertrag anzunehmen.

(Beifall SPD)

Trotzdem hat Herr Kollege Zenner natürlich vollkommen recht, wenn er sich einmal die Antwort des Senats durchliest – und ich will noch einmal auf zwei, drei Sachen eingehen –, es ist schon schwierig. Zum Beispiel wird geantwortet, und so lese ich es, dass von 274 Einzelpunkten, die von den entsprechenden Datenschutzbehörden bemängelt worden sind, aktuell 31 noch gar nicht betrachtet wurden. Des Weiteren steht darin, dass für die Behebung bestimmter Mängel technische sowie strukturelle Anpassungen

vorgenommen werden müssen. Das bedeutet für mich, die Software kann das noch gar nicht, und das heißt, hier muss nachgearbeitet werden.

Wir haben in Bremen schon mehrere Projekte im Bereich der Software. Im letzten Monat ging es einmal um die Diskussion im Sozialbereich, wo es auch Probleme gibt. Dies können wir noch weiter fortführen. Es wird nicht ganz einfach sein, und da bin ich gespannt auf die Antwort, die der Senat uns gleich mitteilen wird.

Dann die Mandantenfähigkeit, Herr Kollege Zenner hat es angesprochen, was bedeutet das? Mandantenfähigkeit muss man sich so vorstellen, Sie haben ein Softwaresystem, und das kann von verschiedenen Kunden benutzt werden, aber jeweils ist sichergestellt, dass der Kunde A auch nur auf die Daten von Kunde A zugreifen kann und umgekehrt. Es ist natürlich sehr sinnvoll, dies sicherzustellen. Wenn es dort nämlich Problemlagen gibt, dann kann das dazu führen, dass bestimmte Daten eben völlig frei auch von anderen Personen angesehen werden können. Gerade im Bereich Polizei und Justiz ist das nicht trivial, denn, meine Damen und Herren, wir reden zwar nur von Datenschutz, aber es geht nicht um Daten, die geschützt werden sollen, sondern es geht um Personen. Hinter Daten stehen Personen, also Menschen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Deshalb ist gerade in diesem Kontext das Thema sehr ernst zu nehmen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie werden Zeuge oder sind als Zeuge in einem Prozess beteiligt und sollen gegen jemand aussagen, der vielleicht bei den Hells Angels organisiert ist! Da wäre es doch wunderbar, wenn Sie darauf vertrauen könnten, dass entsprechende Angaben auch nur dort bleiben, wo sie sein dürfen. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Mandantenkonzept ordnungsgemäß abgearbeitet wird.

Des Weiteren das Rechterollenkonzept! Auch das wird bemängelt, und das bedeutet, es muss genau nachvollzogen werden, wer welchen Datensatz, wer welche Angabe anschauen darf. Wenn Sie sich die Antwort des Senats einmal genau ansehen, dann gibt es dort zu der Frage sieben eine Antwort, darin geht es darum, wie der Senat mit diesen Mängeln umgeht. Die Antwort lautet, ich darf zitieren: „Sowohl zwischen der Innenverwaltung als auch zwischen den Polizeibehörden der Länder Bremen und Niedersachsen haben auf verschiedensten Ebenen Kontakte stattgefunden. Aufgrund der seit Jahren bestehenden vielfältigen Kontakte kann aber nicht im Einzelnen nachvollzogen werden, welche Ergebnisse sich jeweils ergeben haben.“ Das heißt, es wird miteinander geredet, aber es gibt keine Ergebnissicherung, so sehe ich das. Auch das nicht ganz schön.

Daher: Ja, wir stimmen dem zu, aber ich weiß jetzt schon, dass wir zukünftig in einem entsprechenden

Ausschuss mit sicherlich enger Begleitung unserer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit einem Dauerthema zu tun haben werden.

(Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Ja, das glaube ich auch!)

Nein, Frau Kollegin Vogt, das glaube ich nicht, das weiß ich jetzt schon, weil wir in der Vergangenheit öfter dieses Problem hatten. Wie gesagt, das ist nicht trivial, und deswegen ist es sehr wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass die staatlichen Institutionen mit diesen Daten entsprechend vernünftig umgehen. – Vielen Dank!

(Beifall SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Mustafa Öztürk.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer von Vorteil, wenn ein Kollege, der als Vorredner nach vorn tritt und uns hier die ganzen technischkomplexen Inhalte so gut nachvollziehbar darstellt, denn dann muss man nicht darauf eingehen, deswegen würde ich mir diesen ganzen wirklich komplexen Bereich gern ersparen.

Vorweg möchte ich sagen, wir sind ebenfalls für die Zustimmung, auch wenn man bei der einen oder anderen Sache durchaus Bedenken geäußert hat, aber der Senat hat es dennoch geschafft, in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP zumindest die datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte als nicht bedenklich einzustufen, aber in den weiteren Antworten darauf einzugehen, dass an der einen oder anderen Stelle durchaus Verbesserungsbedarf besteht.

An dem Punkt ist es für uns Grüne natürlich wichtig, dass wir das auch kritisch begleiten werden, auch in den entsprechenden Gremien, jedoch die Hoffnung selbstverständlich nicht aufgeben, dass im Rahmen der Umsetzung dieser Verwaltungsvereinbarung der norddeutschen Küstenländer hier auch nachgebessert wird. Ich wünsche mir einfach, dass das auch rasch geschieht, denn seitens der Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden die Punkte bemängelt, die auch nur teilweise behoben werden konnten. Damit können wir Grüne uns, wie gesagt, nicht zufriedengeben. Wichtig ist – und das werden wir kritisch begleiten –, dass das im Kontext dieser Vereinbarung erfolgt.

Positiv an der Antwort des Senats ist, dass der Senat eingesteht, dass es erforderlich ist, das bestehende Verwaltungsabkommen mit Niedersachsen zu überarbeiten sowie weiterzuentwickeln. Ich denke, das ist eine Aussage, auf die wir uns verlassen können. Ich schaue auch einmal in die Richtung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,

dort hat mit Sicherheit auch eine Kommunikation stattgefunden, und insofern hege ich da keine allzu großen Bedenken. Vielleicht noch einmal zur Erinnerung auf den vorgebrachten Einwand von Herrn Zenner: Natürlich ist solch eine Maßnahme der Telekommunikationsüberwachung immer ein tiefer Eingriff in die Rechte der Bürger, gar keine Frage, aber Sie hatten ja auch erwähnt, dass es nicht für Straftaten im Sinne von Lappalien gilt, sondern wirklich um einen schwerwiegenden Eingriff für sehr schwere Taten geht. Ich denke, dass wir uns da rechtlich eher in einem einwandfreien Bereich bewegen.

(Abg. Zenner [FDP]: Auch da ist Sorgfalt geboten!)

Genau! Da bin ich bei Ihnen. Also, dass diese Eingriffe erforderlich sind, darüber haben wir keine Differenz, das ist gut. Ich denke, dass man das aber ganz sorgfältig macht und die Daten schützt, so wie es Herr Kollege Hamann hier ausführlich geschildert hat, und dass dann diese Kooperation auch in ein sehr positives Umfeld münden kann, und dennoch – auch das ging aus der Antwort des Senats hervor – drückt uns auch eine gewisse Kostenlage wegen der gestiegenen technischen Anforderungen, die im Raum stehen. Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, als alleiniges Bundesland eine solche Anlage zu betreiben. Die Anlage ist jetzt nicht mehr in Betrieb. Wir haben die Kooperation, und wenn es uns jetzt gelingt, mit den norddeutschen Küstenländern hier auch Geld zu sparen und sich gleichwohl dieses technischen Zugriffs bedienen zu können, dann, finde ich, ist das richtig. Wie gesagt, wir werden das kritisch begleiten. Ich bin auch gespannt auf die Antwort des Senats. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)