Das würde voraussetzen, dass die pauschal gestellten Anträge alle beim Bundesamt vollständig als Anträge anerkannt worden sind. Teilweise sind sie wegen Formfehlern nicht bearbeitet oder nicht als Anträge anerkannt worden, daher können Sie die Zahlen also nicht einfach komplett aufsummieren. Deswegen ist das ein Tatbestand, über den ich gern noch einmal in einer Form, in der man dialogischer agieren kann als hier im Plenarsaal, bereit bin, Auskunft zu geben.
In der Deputation! Herr Staatsrat, es gibt keinen Ort, an dem man mehr dialogisch agieren kann als hier im Parlament!
Die vierte Anfrage betrifft die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen in der bremischen Hafenwirtschaft. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Tsartilidis, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie viele Fördermittel werden dem Land Bremen zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen im Bereich der Hafenwirtschaft basierend auf dem nationalen Hafenkonzept 2015 bis zum Jahr 2020 zur Verfügung stehen, und wie hoch ist die Kofinanzierung?
Zweitens: Wie viele Plätze werden im Rahmen welcher Programme geschaffen werden können, und wie viele davon könnten auf Frauen entfallen?
Drittens: Welche Merkmale – außer Langzeitarbeitslosigkeit – müssen erfüllt werden, um im Rahmen der im nationalen Hafenkonzept 2015 genannten Maßnahmen in Bremen gefördert zu werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die Fragen eins bis drei werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hat im Nationalen Hafenkonzept 2030 angekündigt, ein Programm zur Qualifizierung und Integration von Langzeitarbeitslosen aufzulegen, falls sich das Umschlagwachstum in den deutschen Häfen wie in der Seeverkehrsprognose 2030 vorhergesagt entwickelt.
Unter dieser Voraussetzung werde die Bundesagentur für Arbeit – Agenturen für Arbeit und Jobcenter – Qualifizierung und Einstellung der 1 000 vorwiegend Langzeitarbeitslosen sowie die Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen über das Programm Weiterbildung von Geringqualifizierten und beschäftigten Älteren in Unternehmen mit bis zu 30 Millionen Euro fördern. Da eine Umsetzung des Programms bislang nicht vorgenommen worden ist, sind Aussagen über die Ausgestaltung des Programms nicht möglich. – Soweit die Antwort des Senats!
bis 2015. Können Sie uns darüber Auskunft geben, wie viele Maßnahmen aus diesem Förderkonzept 2009 bis 2015 in den bremischen Häfen umgesetzt worden sind?
Ich bedauere sehr, dass ich die Zahlen jetzt nicht parat habe. Wir können aber gern in der Deputation dazu berichten.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Zukunft der Mehrgenerationenhäuser. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Frau Yildiz, Bücking, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser in Bremen und Bremerhaven im Hinblick auf die zunehmend älter und vielfältiger werdende Gesellschaft?
Zweitens: Wie sehen die Pläne des Bundes aus, die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser fortzuführen?
Drittens: Wird das Land Bremen sich auch zukünftig an der Finanzierung beteiligen, wenn ja, in welcher Höhe?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Der Senat schätzt die Mehrgenerationenhäuser als Orte des nachbarschaftlichen Miteinanders, als Anlaufpunkte für bürgerschaftliches Engagement und als Orte für alle Generationen und Kulturen. Kernpunkt ist, dass Begegnungen ermöglicht werden, die angesichts des gesellschaftlichen Wandels zunehmend wichtiger werden. Das Zusammenspiel der Generationen bewahrt Alltagskompetenzen auf der einen Seite sowie Erfahrungswissen auf der anderen Seite. Mit ihrem niedrigschwelligen Zugang und ihren Angeboten insbesondere auch für zugewanderte Familien leisten sie einen wichtigen Beitrag für das Ankommen und die Integration im Stadtteil. Der Senat anerkennt die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser als wertvollen Beitrag zur Förderung des sozialen Zusammenhalts.
ser II startet der Bund am 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern, das zunächst bis 2020 angelegt ist. Dazu hat der Bund ein neues, zweistufiges Bewerbungsverfahren eingeführt. Es besteht aus einem Interessenbekundungsverfahren, das bereits seit 31. Mai 2016 beendet ist, und der bis Ende Oktober 2016 möglichen Antragstellung, wenn die Einrichtung vom Bund eine Aufforderung zur Bewerbung erhalten hat. Bisherige Standorte und Trägerstrukturen sollen möglichst umfassend erhalten bleiben, um Erfahrungswissen zu sichern.
Das neue Bundesprogramm bietet eine höhere Flexibilität als das vorherige. Statt vier wird es künftig nur noch zwei Vorgaben für inhaltliche Schwerpunkte geben, innerhalb derer die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und flexibel gestalten können. Die Gestaltung des demografischen Wandels bildet den obligatorischen Schwerpunkt, und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte ist fakultativer Schwerpunkt.
Zusätzlich werden drei Querschnittsziele verfolgt. Das sind die generationenübergreifende Arbeit, die Einbindung freiwilligen Engagements und Sozialraumorientierung. Gleichzeitig ist das Programm auf eine stärkere kommunale Verankerung der Mehrgenerationenhäuser ausgerichtet. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens muss die Gebietskörperschaft eine Erklärung zur Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 000 Euro abgeben. Die jährliche Bescheiderteilung bleibt bestehen. Unverändert zum Aktionsprogramm II wird auch die Gesamtfördersumme je Haus in Höhe von jährlich 40 000 Euro beibehalten, der Bundeszuschuss beläuft sich auf 30 000 Euro.
Zu Frage drei: Die für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren erforderlichen Absichtserklärungen zur Kofinanzierung sind vonseiten der Stadtgemeinde Bremen für vier Bewerbungen und vonseiten des Magistrats der Stadt Bremerhaven für eine Bewerbung abgegeben worden. Die verbindliche Kofinanzierungszusage ist bis Ende Oktober 2016 für 2017 und mit jedem jährlichen Antrag auf Verlängerung der Förderung abzugeben. Vorbehaltlich der Verabschiedung der Haushalte 2016/2017 in den beiden Stadtgemeinden und der entsprechenden Auswahl des Bundes für Mehrgenerationenhäuser im Land Bremen wird der Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10 000 Euro je Haus erbracht werden. Sollten alle Bremer Bewerbungen den Zuschlag für die Aufnahme in das Bundesprogramm erhalten, belaufen sich die zu erbringenden Kofinanzierungen auf 40 000 Euro für die Stadtgemeinde Bremen und 10 000 Euro für die Stadt Bremerhaven. – Soweit die Antwort des Senats!
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Bearbeitungszeit von Steuererklärungen“ Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.
Erstens: Wie ist es aus Sicht des Senats zu erklären, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für eine Steuererklärung durch die Finanzämter in Bremen länger ist als in jedem anderen Bundesland?
Zweitens: Welche konkreten Maßnahmen sind vom Finanzressort bislang ergriffen worden, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, und welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?
Drittens: Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer für eine Steuererklärung strebt das Finanzressort für 2017 an? Bitte differenzieren Sie das nach Arbeitnehmern/Rentnern und Gewerbetreibenden/Freiberuflern!
Zu Frage eins: Die Bearbeitungszeiten für Steuererklärungen in Bremen sind vor dem Hintergrund der Umorganisation der Finanzämter im Jahr 2013 zu sehen. Zum 1. Februar 2013 wurden die zwei großen für die Einkommensteuerveranlagung zuständigen Finanzämter Bremen-Ost und Bremen-West zu einem neuen Finanzamt Bremen zusammengeführt. Im Zuge der Zusammenführung kam es zu mehrwöchigen Einschränkungen der Erklärungsbearbeitung mit der Folge, dass sich im Finanzamt Bremen Rückstände aufgestaut hatten, die nicht so schnell wie erwartet abgebaut werden konnten und die noch bis weit in das Jahr 2014 angedauert haben.
Die Rückstände und deren Abarbeitung haben sich jedoch nicht in allen Bereichen gleichmäßig entwickelt: Im Bereich für Gewerbetreibende/Freiberufler lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Steuererklärungen wegen des zuvor beschriebenen Rückstaus in 2014 bei 120 Tagen und konnte durch gezielte Gegenmaßnahmen im Jahr 2015 auf durchschnittliche 56 Tage verkürzt werden. Im Bereich für Arbeitnehmer/Rentner lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Steuererklärungen in 2014 bei 87 Tagen und konnte im Jahr 2015 auf durchschnittliche 78 Tage verkürzt werden. Aktuell liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei rund 65 Tagen.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Bremen nur in dem Bereich für Arbeitnehmer/Rentner die längsten Bearbeitungszeiten. Insgesamt ist aber auch in diesem Bereich eine stetige Verkürzung der Bearbeitungsdauer festzustellen.