Protocol of the Session on June 16, 2016

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Zenner, ich will Ihnen die Antwort auf die Frage nicht schuldig bleiben. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir hier zwei unterschiedliche Dinge debattieren.

Die Kritikpunkte beziehen sich auf die gegenwärtige Telekommunikationsüberwachung beim LKA Niedersachsen. Sie beziehen sich nicht auf das RDZ, das es überhaupt noch nicht gibt, sondern das erst aufgebaut werden soll. Insofern ist es falsch, hier einen Zusammenhang herzustellen. Das RDZ soll gerade den von Ihnen kritisierten Zustand ablösen. Sie fordern uns jetzt auf, diesen Zustand aufrechtzuerhalten und nicht an der Ablösung dieses Zustandes zu arbeiten, weil Sie Kritik am Status quo haben. Mit Verlaub, das ergibt in meinen Augen keinen Sinn.

(Beifall SPD, CDU)

Zur Kritik am Status quo! Das zuständige niedersächsische Innenministerium – es ist nämlich das Innenministerium Niedersachsen, das für die Abstellung dieser Missstände, wenn es sie denn in der Form gibt und man darüber Einigkeit erzielt, zuständig ist, aber nicht der Senator für Inneres in Bremen –, arbeitet sehr intensiv an der Abstellung der behaupteten datenschutzrechtlichen Mängel, soweit sie zu beheben sind. Das Ziel ist nicht, am Status quo herumzuwerkeln, sondern ihn so schnell wie möglich durch eine überzeugende neue Konstruktion abzulösen.

Herr Staatsrat, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Vogt?

Bitte!

Bitte, Frau Vogt!

Herr Staatsrat, mir liegt hier ein Artikel von Netzpolitik.org über diese Sitzung von vor zwei Wochen vor. Es heißt dort, nach unseren Informationen ist der Beschluss zur QuellenTKÜ von allen 16 Ländern einstimmig gefasst worden. Sie berichten auch, dass es inzwischen in einigen rot-grün regierten Ländern, aber auch in Thüringen deswegen etwas Ärger gibt. Herr Stauch war anwesend, das kann man dem Foto entnehmen. Wie hat sich Herr Stauch bei der Abstimmung verhalten, wenn hier steht, es habe Einstimmigkeit geherrscht?

Frau Abgeordnete, wenn dort steht, dass der Beschluss einstimmig gefasst worden ist und

wenn das stimmt, dann ergibt sich damit die Antwort auf Ihre Frage. Ich war nicht dabei, ich kann es nicht sagen. Ich unterstelle jetzt einmal, dass das stimmt. Ich gehe dann davon aus, dass Staatsrat Stauch, genauso wie im Übrigen, ich glaube, der brandenburgische Justizminister, den DIE LINKE stellt, ebenfalls zugestimmt hat.

Das hat jetzt aber nichts mit diesem Staatsvertrag zu tun. Wenn es die Rechtsgrundlage dafür gibt, dann kann theoretisch auch in diesem RDZ die entsprechende TKÜ stattfinden, aber nicht deshalb, weil wir einen Staatsvertrag geschlossen haben, sondern eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Wenn es diese gesetzliche Grundlage eben nicht gibt, dann kann auch die Quellen-TKÜ nicht stattfinden.

Man kann die Debatte dazu ja führen, aber man muss sie an der Stelle führen, wo sie zu führen ist, nämlich zu der Frage, ob wir eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ schaffen wollen. Wir schaffen hier und heute keine Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ. Das wäre eine Beratung, die im Deutschen Bundestag bei einer Änderung der StPO zu erfolgen hätte.

Herr Staatsrat, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Vogt?

Bitte!

Bitte, Frau Vogt!

Das ist nur eine Kurzintervention. Ich finde, es ist jetzt sehr schön schwurbelig, wenn man die Rechtsgrundlage hat, dass man dann auch im RDZ – –. Aber egal! Es war jetzt die Kurzintervention, dass ich das sehr schwurbelig finde und dass meine Befürchtungen damit nicht ausgeräumt sind.

Ich will Ihre Befürchtungen gar nicht ausräumen. Ich will nur sagen, dass wir heute nicht darüber entscheiden. Wenn es eine Rechtsgrundlage für eine Quellen-TKÜ gäbe und die Polizei in Bremen aufgrund richterlicher Anordnung in einem Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft aufgefordert würde, eine solche Maßnahme durchzuführen, dann müssten wir auch die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben. Ob es jemals dazu kommt, hat nichts mit dem Staatsvertrag zu tun, sondern mit der Frage, ob die StPO entsprechend geändert werden wird.

Herr Staatsrat, Sie haben die Fragen umfassend beantwortet.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienst

leistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer, Drucksache 19/404, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, ALFA, Abg. Ravens [parteilos], Abg. Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE, FDP)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Interfraktionell wurde vereinbart, die Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.

Ich lasse jetzt darüber abstimmen, ob wir die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen nun zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer, Drucksache 19/404, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, ALFA, Abg. Ravens [parteilos], Abg. Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE, FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 19/324, und von der Antwort des Senats, Drucksache 19/354, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt noch einige Tagesordnungspunkte auf, für die interfraktionell vereinbart wurde, sie ohne Debatte zur Abstimmung zu bringen. Nach diesen Tagesordnungspunkten kommen wir noch zu zwei weiteren Tagesordnungspunkten, zum einen zu der namentlichen Abstimmung zur Wahl eines Mitglieds zum Vorstand der Bremischen Bürgerschaft und zum anderen zu der geheimen Abstimmung zu dem Controllingausschuss.

20. KEF-Bericht Mitteilung des Senats vom 17. Mai 2016 (Drucksache 19/434) Wir verbinden hiermit: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk verschlanken – Konzentration auf die Kernaufgaben Antrag der Fraktion der FDP vom 14. Juni 2016 (Drucksache 19/644)

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Für den 20. KEF-Bericht ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

Wer dieser Überweisung des 20. KEF-Berichtes mit der Drucksachen-Nummer 19/434 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?