Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über die Änderungsanträge abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/456 seine Zustimmung geben möchte, den bitte jetzt ich um das Handzeichen!
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/465 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/384 unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!
Altersarmut stärker bekämpfen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 11. März 2016 (Drucksache 19/336) Dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 24. Mai 2016 (Drucksache 19/464)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine der vor uns liegenden schwierigsten sozialpolitischen Aufgaben in dieser Republik ist die Frage, wie es eigentlich mit der Rente weitergeht. Das ist deswegen eine der schwierigsten Fragen, weil wir zunehmend ältere Menschen haben, die von ihrer Rente nicht mehr leben können. Das heißt, der Staat stockt ihre Rente auf. Ich schlage vor, dass wir eines Tages darüber reden, wie eine Rentenreform insgesamt aussehen könnte, die diesem Umstand, dass immer mehr ältere Menschen in Armut leben, Abhilfe schaffen kann. Das ist aber nicht das, was ich an dieser Stelle hier und heute tun will.
Wir wollen einen relativ bescheidenen Schritt machen. Es gibt einen Unterschied in den Gesetzbüchern. Hartz-IV-Empfänger können mehr dazuverdienen als Rentner. Ich sage es mit meinen Worten und ein wenig verkürzt, damit verständlich bleibt, worum es geht. Wir wollen gern, dass die Rentner genauso viel dazuverdienen können, ohne Abzüge zu haben, wie es bei den Hartz-IV-Empfängern der Fall ist.
Der zweite Punkt ist, dass das verbleibende Vermögen, das angerechnet wird, auch bei Hartz-IV-Empfängern höher als bei Menschen ist, die in Rente gegangen sind und bezuschusst werden. Auch da wollen wir, dass es gleichgestellt wird. Das scheint auf den ersten Schritt ein ganz kleiner Schritt zu sein, ist aber für viele ältere Menschen, die in der Lage sind, noch ein wenig dazuzuverdienen, von ganz zentraler Bedeutung. Wir haben auf vielen Kongressen, auch im Armutsausschuss hier in der Bürgerschaft, festgestellt, dass eine der zentralen Fragen, was Armut betrifft, gerade die Altersarmut betrifft. Insbesondere spielt dabei eine Rolle, dass die Frauen ein hohes Armutsrisiko im Alter haben, alleinerziehende Mütter sowieso schon. Ich glaube, dass wir insgesamt die Frage der Gerechtigkeit an dieser Stelle stellen sollten, stellen müssen und nach vernünftigen Lösungen suchen müssen.
Ich hab noch Norbert Blüm im Kopf, der seinerzeit regelmäßig gesagt hat, dass die Rente sicher ist. Das Gefühl kann man heute so nicht mehr haben. Deshalb ist es eine Aufgabe, die insgesamt in der Bundesrepublik ansteht. Mit diesem kleinen Schritt stoßen wir immerhin einen Schritt an, der in die richtige Richtung geht. Ich bitte deshalb, diesem Antrag zuzustimmen!
Dem Änderungsantrag der LINKEN, die im Grunde genommen möchten, dass der Mindestlohn differenzierter wird, dass man, wenn man fünf Jahre Mindestlohn erhält, etwas mehr Mindestlohn erhält, verstehe ich, ehrlich gesagt, gar nicht so richtig. Für mich ist der Mindestlohn die unterste Kante dessen, was man verdienen soll. Das ist nicht irgendwie staffelbar.
Es ist eine Schwelle, unterhalb der niemand in dieser Republik arbeiten sollte. Wenn man jetzt anfinge, dieses zu differenzieren und höher oder unterschiedlich zu bewerten, würde man einen richtig großen Fehler machen. Was ich nachvollziehen kann, worüber man diskutieren und nachdenken muss, ist, den Mindestlohn anzuheben.
Bei dem zweiten Punkt im Antrag der LINKEN geht es um die Frage der Quoten. Ich möchte gern, dass wir das ablehnen, weil ich glaube, dass der Gesetzgeber ohnehin in der Verpflichtung ist, ab einer bestimmten niedrigen Quote einzuschreiten. Das spielt sich dann in den Jahren 2020, 2030 ab. Ich hoffe, dass ich dann schon glücklich in Rente bin und auch eine auskömmliche Rente habe. Das werde ich aber abwarten müssen. Meiner Meinung nach ersetzt unser Antrag, damit dann gar nicht gleich eine schräge Debatte entsteht, überhaupt nicht das, was wir an Rentenreform vor uns haben. Ich sage es daher noch einmal. Es ist ein kleiner, aber, wie ich finde, richtiger und wichtiger Schritt in die Richtung, mehr Gerechtigkeit für alte Menschen herzustellen, die noch in der Lage sind, dazuzuverdienen. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie dem Antrag zustimmen und lausche der jetzt folgenden Debatte. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll von seiner Rente leben können. Das ist eigentlich selbstverständlich.
Die Realität sieht leider anders aus. Die Kollegin Vogt sagt es zu Recht. Viele Menschen, die ihr Leben lang eingezahlt haben, sind auf aufstockende Hilfen angewiesen. Das halten wir nicht für richtig, und das würden wir gerne ändern. Durch den Abschlussbericht des Armutsausschusses in der letzten Legislaturperiode haben wir fraktionsübergreifend eine Reihe von wichtigen Dokumenten erarbeitet, die sowohl die vielfältigen Ursachen von Altersarmut, aber auch von Armut insgesamt, als auch präventive Strategien
benennt. Das war, wie ich finde, ein richtiger Schritt. Wir müssen immer weiter daran bleiben, diese Maßnahmen zu bearbeiten. Für alle, die aktuell oder in naher Zukunft Rente beziehen werden, greifen diese vorgeschlagenen Maßnahmen zur Prävention, also zur Vorbeugung der Altersarmut selbstverständlich zu spät. Daher wollen wir, genau wie es der Kollege Möhle eben gesagt hat, mit unserem Antrag in einem kleinen, ersten Schritt die bestehenden Ungleichbehandlungen bei dem Bezug von Sozialleistungen beenden und eigene Anstrengungen wieder stärker anerkennen.
Mit welcher Begründung wollen wir Unterschiede zwischen den Sozialgesetzbüchern XII und II machen, also zwischen Grundsicherung im Alter und dem, was wir Hartz IV nennen? Schon der gesunde Menschenverstand legt nahe, dass das Unsinn ist. Ich sage Ihnen ein Beispiel: Wer Arbeitslosengeld II bezieht, darf 150 Euro pro Lebensjahr als Barvermögen, mindestens aber 3 100 Euro pro Person als allgemeinen Freibetrag als Vermögen behalten. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, darf nur 1 600 Euro, bei Vollendung des 60. Lebensjahres dann 2 600 Euro Barvermögen besitzen. Das bedeutet, dass Menschen, die bislang Hartz IV erhalten haben, bei Eintritt in die Altersgrundsicherung ihre letzten Rücklagen aufbrauchen müssen. Eigene Sparanstrengungen der Betroffenen werden quasi bestraft. Das ist für die Betroffenen frustrierend und ergibt unserer Meinung nach keinen Sinn. Daher fordern wir im Beschlusspunkt eins unseres Antrags die gleichen Freibeträge der beiden Empfänger- und Empfängerinnengruppen.
Zweites Beispiel: Wer Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, bezieht, kann die ersten 100 Euro Hinzuverdienst komplett behalten, ohne dass der Verdienst angerechnet wird. Bei Einnahmen über 100 Euro hinaus verbleiben 20 Prozent beim Hartz-IV-Empfänger. Wer aber Grundsicherung im Alter bezieht, kann nur 30 Prozent des Hinzuverdienten behalten und nur bis zur Höhe der Hälfte des Eckregelsatzes. Das bedeutet, wer 200 Euro hinzuverdient, dem bleiben letztlich nur 60 Euro im eigenen Portemonnaie. Dabei sind gerade ältere Menschen darauf angewiesen, kleine Beträge unbürokratisch und leicht hinzuverdienen zu können. Diese unterschiedlichen Anrechnungsarten zwischen den Sozialgesetzbüchern wollen wir verändern.
Drittes Beispiel: Wer während seiner Erwerbsbiografie in eine betriebliche Altersversorgung oder beispielsweise in die Riester-Rente eingezahlt hat, hat nichts davon, da sie komplett auf den Bezug der Grundsicherungsleistung angerechnet wird. Daher fordern wir, zumindest einen Teil anrechnungsfrei zu lassen.
Diese formulierten Beschlüsse in unserem Antrag, die alle auf die Beispiele, die ich eben aufgeführt habe, eingehen, sind kurzfristig umzusetzen und stellen sinnvolle, kleine Verbesserungen dar, die aber den Betroffenen immerhin erst einmal etwas Luft im Alltag verschaffen.
Für uns ist es wichtig, der Kollege Möhle hat es schon angeführt, insgesamt einen weiteren Schritt in Richtung einer umfassenden Rentenreform zu gehen. Das sieht auch der nächste Beschlusspunkt unseres Antrags vor, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Wir möchten, dass diese Reformen seriös und insbesondere bezüglich der Finanzierung nachhaltig sind. Wir halten es nicht für zielführend, jetzt schon besondere Aspekte in diese Bundesratsinitiative einzuspeisen, wie es DIE LINKE vorschlägt. Deshalb werden wir den Antrag der LINKEN ablehnen. Wir wollen eine umfassende Reform des Rentensystems, um grundsätzliche Veränderungen herbeizuführen, insbesondere für Frauen, aber nicht nur für Frauen, anstatt uns mit einzelnen Nachbesserungen zufriedenzugeben. Wenige davon können wir heute beschließen.