Protocol of the Session on May 25, 2016

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben als CDUFraktion im September, wie es eben gerade schon erwähnt wurde, einen Antrag eingereicht, der die Thematik der bewährten Standards in Handwerk und in Freien Berufen enthält. Worum geht es? Auf EU-Ebene gibt es immer wieder Versuche und Ansätze, das Thema Meisterbrief beziehungsweise Zugangsbeschränkungen zu qualifizierten Berufen infrage zu stellen, zum Beispiel der Architekten und Ingenieure für gewisse Dienstleistungen, weil dort in den Augen der Kommission immer wieder eine Verletzung der Transparenzrichtlinie gesehen wird, eine Abschottung von regionalen Märkten, und dies den Wettbewerb behindert.

Wir als CDU-Fraktion, nicht nur hier im Land Bremen, sondern auch auf Bundesebene, haben uns immer gegen diese Einschätzung gewehrt beziehungsweise haben eine dezidiert andere Auffassung, sodass wir uns Mitte letzten Jahres veranlasst sahen, diesen Antrag einzureichen. Damals nahm diese Thematik über Transparenzrichtlinien auf der Bundesebene eine entscheidende Position ein. Weiter gibt und gab es Regelungen, die über Landesgesetze geregelt werden, wie zum Beispiel bei den Architekten und Ingenieuren, wo gewisse Dinge durch das Architektengesetz beziehungsweise das Ingenieursgesetz geregelt werden.

Deswegen waren wir eigentlich etwas überrascht, dass bei diesem allgemeinen Sachverhalt unterschiedliche Auffassungen entstehen. Ich weiß, dass es beim Meisterbrief unterschiedliche Auffassungen gibt, auch hier im Hause, vermute ich einmal. Das ist kein großes Geheimnis, auch kein großer Anlass, nun hier Schlachten der Vergangenheit zu schlagen, zumal das ja bundesgesetzlich geregelt wird. Da hätte man auch sagen können, wir lassen das Bundesgesetz außen vor und konzentrieren uns auf die landesgesetzlichen Regeln. Wir haben dann doch verwundert zur Kenntnis genommen, dass die Regierungskoalition unseren Ansatz in unserem Antrag, nämlich insbesondere was die qualitätsgebundenen Berufszugänge in Deutschland und somit auch bei den Architekten und Ingenieuren, aber auch Vorbehaltsaufgaben und Fremdkapitalverbot bei den Freien Berufen angeht, abgelehnt hat. Das Ressort selber schreibt – ich zitiere aus dem Bericht:

„Der Antrag der CDU-Fraktion beschreibt die Problematik des Berufszugangs im Handwerk und in den Freien Berufen zutreffend.“

Etwas weiter heißt es dann: „Angesichts dieser Faktenlage“ – dass ein ähnlicher Beschluss auf Bundestagsebene mit Stimmen der SPD und CDU gefasst worden ist –, „wurde seinerzeit seitens des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen kein Mehrwert darin gesehen, gegenüber dem Bund zusätzlich aktiv zu werden. Dementsprechend wurde hinsichtlich des CDUAntrags – trotz der berechtigten Inhalte – empfohlen, diesen abzulehnen.“

Manchmal hat man den Eindruck, weil ein Antrag von der CDU kommt, darf er nicht angenommen werden. Auch dieser Antrag scheint in dieses Kapitel beziehungsweise in die Schublade von Rot-Grün gepackt zu werden. Das verwundert uns umso mehr, weil eine Stellungnahme der Architektenkammer und der Ingenieurskammer auf die Notwendigkeit hingewiesen hat, sich hierfür einzusetzen und Position zu beziehen. Jeder, der sich in der bundespolitischen Diskussion ein wenig auskennt, der sich in der europapolitischen Diskussion auskennt, weiß ganz genau, dass solche Stellungnahmen aus Ländern beziehungsweise von den Organen, die gesetzgeberische Kraft besitzen – das tun wir als Landtag im Bereich des Architekten- und Ingenieursgesetzes schon –, zur Kenntnis genommen werden und wir Einfluss nehmen können. Deswegen ist es umso unverständlicher, dass RotGrün hier die Zustimmung verweigert.

Ich habe gehört, dass man hier trotz der Stellungnahme der Architektenkammer und der Ingenieurskammer offensichtlich bei dieser Negativhaltung bleiben will. Wir bedauern das sehr und finden das sehr schade, hoffen aber, dass wir uns in der Sache an anderer Stelle wieder Schulter an Schulter treffen, trotz der politischen Opportunität, die eher taktischen als inhaltlichen Erwägungen geschuldet ist. – Herzlichen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Reinken.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kastendiek, ich glaube, wir sind an der Stelle gar nicht so weit auseinander, wie Sie jetzt versuchen, das zu konstruieren. Ich glaube auch nicht, dass es eine Frage von taktischen Spielchen ist. Ich erinnere hier vorab nur daran, dass Sie gelegentlich zu Recht die Bemerkung machen, wir sollen nicht so viel Symbolpolitik betreiben.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Da bin ich ja ganz bei Ihnen.

Wir hatten beim Studium dieses Antrags und des Hintergrunds ein bisschen den Eindruck, dass hier ein bisschen zu viel Symbolpolitik drinsteckt und uns gemeinsam von der Sache, die wir miteinander diskutieren können, wegbringt. Der Antrag, den Sie im September letzten Jahres eingebracht haben, spricht in der Tat ein wichtiges Thema an, nämlich die Frage, welche Regulierung wir in einem weiter zusammenwachsenden Binnenmarkt brauchen, welche nationalen Besonderheiten in den jeweiligen gesellschaftlichen Historien wohl begründet und schützenswert sind, aber auch, welche Abschottung nationaler Märkte in einer Ökonomie und in einer Gesellschaft Fehler machen und wo Überregulierungen möglicherweise das Zusammenwachsen in einem gemeinsamen Europa behindern.

Ich glaube, das Problem ist heute, dass sich diese Fragen gegenwärtig auch in der politischen Debatte in einer besonderen, aktuellen Brisanz stellen. Es gibt Unmut über Ansprüche europäischer Bürokratien, weil auch die europäischen Bürokratien immer Abgesandte der Nationalstaaten sind. Das bricht sich Bahn in pauschalisierter Europakritik. Das sehen wir in vielen Ländern, auch bei uns. Das bricht sich Bahn in bestimmten Formen des Populismus; es bricht sich Bahn bis hin zu Fragen wie Brexit.

Deswegen ist es wichtig, dass alle diejenigen, die sich mit den Fragen europarechtlicher Regulierung befassen, das in der nötigen Tiefe und in der nötigen Gründlichkeit und möglichst ohne Oberflächlichkeit tun. Insofern sind wir für den CDU-Antrag dankbar, denn er beschreibt die Probleme in diesem Segment richtig, und er benennt auch richtige Forderungen. Es ist wichtig, herauszustellen, dass die Grundlage wirtschaftlicher Entwicklung in Deutschland ein ausgewogenes Verhältnis von Regulierung und Freiheit ist und dass es darüber auch einen gesellschaftspolitischen Konsens gibt, wenn auch nicht immer. Ich will das noch einmal herausstellen: Ich würde mir wünschen, dass die Vertreter Freier Berufe oder auch ihre politischen Exponenten mit genau demselben Engagement, wie sie diese Regulierungen in ihren Berei

chen verteidigen, die auch richtig sind, zum Beispiel das deutsche Arbeitsrecht verteidigen würden,

(Beifall SPD)

oder wenn sie, wenn sie völlig zu Recht auf dem Recht bestehen, Kosten- und Honorarsätze festzulegen, gleichzeitig mit derselben Energie zum Beispiel das Recht auf Tarifverträge verteidigen würden, oder wenn sie, wenn sie auf dem Recht der Selbstverteidigung durch Selbstverwaltung bestehen, im gleichen Atemzug sagen würden: Das ist für uns ein fester Bestandteil von Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen, das gehört zur deutschen Kultur. Ich glaube, es wäre wichtig, dass man das immer wieder tut. Ich habe nichts gegen einen ausgewogenen Kooperatismus, wenn er denn zu einem gesellschaftlichen Ausgleich beiträgt. Alles dem Markt zu überlassen, wäre der größte Fehler, den wir machen könnten.

(Beifall SPD)

Wir empfehlen trotzdem, den Antrag der CDU abzulehnen. Das ist kein Widerspruch, denn wir stellen für uns fest, Herr Kollege Kastendiek, dass all die von Ihnen angesprochenen Punkte in herausragender Art und Weise, in sehr deutlicher Art und Weise im Bundestagsbeschluss 18/5217 auf Antrag der Koalitionsparteien formuliert und beschlossen sind, also unserer Partei und Ihrer Partei, und zwar mit einer großen Mehrheit im Bundestag. Sie fordern, dass wir die Bundesregierung in Marsch setzen. Ich sage: Wir haben sie bereits im Juni letzten Jahres in Marsch gesetzt, und zwar zu all den Punkten, die Sie im Beschlussteil fordern.

Sie sagen unter Punkt eins, Sie wollen den qualifikationsgebundenen Berufszugang erhalten. Völlig richtig! Das wollen wir auch! Dazu steht in dem Bundestagsbeschluss sehr deutlich:

„Ziel muss es sein, die hohen Qualitätsstandards bei den Freien Berufen und dem Handwerk in dem sich ständig verschärfenden wirtschaftlichen Wettbewerb als strukturellen Wettbewerbsvorteil zu bewahren. Von entscheidender Bedeutung ist daher das Herausstellen der positiven Aspekte deutscher Berufszugangsregelungen einschließlich bestimmter Regulierungen, zum Beispiel dem Meistervorbehalt.“

Es ist also beschlossen!

Auch zu dem zweiten Punkt, den Sie ansprechen, die Vorbehaltsaufgaben in den Freien Berufen, finden Sie in dem Beschluss des Bundestags eine klare Richtlinie für die Bundesregierung:

„Neben diesem ökonomischen Aspekt spielt die Qualitätssicherung auch für den Verbraucherschutz eine bedeutsame Rolle... Deshalb darf die Ausübung bestimmter besonders verantwortungsvoller und gefahrengeneigter Tätigkeiten nur unter dem Vorbehalt einer fachspezifischen Qualifikation erfolgen.“

Auch hier ist die Bundesregierung auf den Weg gebracht, sehr deutlich vorzugehen.

In Ihrem Beschlusspunkt drei sprechen Sie das Fremdkapitalverbot an. Auch das ist im Punkt sieben des Beschlusses des Bundestags sehr deutlich und korrekt geregelt:

„Mit den Regelungen zur Fremdkapitalbeteiligung (ist) sicherzustellen, dass die Unabhängigkeit der Berufsausübung der Freien Berufe nicht durch wirtschaftliche oder sachfremde Interessen gefährdet wird.“

Auch das hat der Bundestag im letzten Jahr auf den Weg gebracht, und auch das ist wichtig und richtig.

Zum Punkt vier, Kosten- und Honorarordnung, ist unter Punkt acht des Beschlusses festgestellt, dass das beibehalten werden muss, und zum Meisterbrief, den Sie hier noch einmal in der Diskussion zitiert haben: Sie haben völlig recht. Ich halte die Lockerung des Meisterzwangs in der Vergangenheit an einigen Stellen für einen Fehler. Es hat sich an vielen Stellen bewahrheitet, dass das unter anderem dazu führt, dass Berufsausbildung und Qualitätsstandards zurückgehen. Wir würden einen großen Fehler machen, wenn wir eine weitere Lockerung des Meisterzwangs zulassen würden. Aber auch das haben ja unsere beiden Koalitionsparteien mit dem Beschluss im Bundestag der Bundesregierung auf den Weg gegeben.

Deswegen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sagen wir: Es macht keinen Sinn, jetzt, eindreiviertel Jahr, nachdem die Bundesregierung wesentliche Richtlinien auf den Weg bekommen hat, zu beschließen, dass sie sich jetzt bitte auf Wunsch des Landes Bremen in Marsch zu setzen habe, wo sie längst in Marsch ist.

(Zuruf Abg. Kastendiek [CDU])

Wenn es denn, Herr Kastendiek, besondere Probleme gibt, die auf landesrechtlichen Vorgaben – die in Ihrem Antrag ja gar nicht erwähnt sind – beruhen und möglicherweise noch einmal zu bearbeiten sind, sind wir gern bereit, das auf der landesrechtlichen Ebene zu diskutieren. Aber mit diesen fünf, sechs allgemeinen Punkten Ihrerseits der Bundesregierung etwas auf den Weg zu geben, was sie jetzt schon macht, halten wir unnötig. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die Führung eines Handwerksbetriebs oder die Ausübung eines Freien Berufs abhängig sein soll vom Meisterbrief oder der Kammerprüfung, ist ja das traditionelle deutsche System. Ich möchte nicht auf die alten Schlachten eingehen; wir haben

uns ja hier schon einmal weidlich damit auseinandergesetzt. Dieses System hatte und hat immer einen Doppelcharakter: Einerseits setzt es einen Ausbildungsstandard und damit eine bestimmte Qualitätsanforderung. Andererseits schafft es aber einen Flaschenhals, der den Zugang zu bestimmten Berufen verknappt und selbstverständlich eine zusätzliche Hürde zur Ausübung eines selbstständigen Berufs darstellt. Zusammen sorgt dieses System dafür, dass es eine gewisse Einkommensgarantie gibt, oft ergänzt durch Honorarordnungen, die von den Kammern gesetzt oder gesetzlich verankert wurden.

Es schließt aber andere auch aus, und damit verhindert es auch eine gewisse soziale Mobilität. Es steht immer in einem Widerspruch zur Idee der Gewerbefreiheit. Die Honorarordnungen sind nämlich das Gegenteil von Markt. Diesen Widerspruch muss man sehen; wir haben uns hier damit auseinandergesetzt. Der Meisterzwang schützt diejenigen, die einen Meisterbrief haben, und benachteiligt jene, die etwa die entsprechende Ausbildung und die Erfahrung haben, aber eben nicht den Meisterbrief.

Weil es diesen Widerspruch gibt, wird es wahrscheinlich auch keine glatte Lösung geben. Es ist nämlich richtig: Der EU schwebt das Ziel mehr Konkurrenz, sinkende Preise und auch schlechtere Bezahlung vor. Es ist aber auch richtig: Gerade der Meisterzwang oder die Kammerprüfung sind tatsächlich oft diskriminierend. Wer einen Ausbildungsberuf gelernt hat, darf im deutschen System als selbstständiger Handwerker tätig sein, aber immer mit der Einschränkung des Reisegewerbes. Es gibt immer die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung, aber die kann eben erteilt werden oder auch nicht.

Man kann also sehr wohl eine kritische Position zum generellen Meisterzwang haben. Das ist ähnlich wie mit der Habilitation im wissenschaftlichen Bereich: Man hat eigentlich die Ausbildung schon hinter sich, aber es gibt noch einen zusätzlichen Flaschenhals zum Zugang zu einer entsprechenden Karriere an der Universität.

Ich finde viel problematischer, dass die immer längere Liste der zulassungsfreien Gewerbe nicht nur das Meisterprinzip abschafft, sondern jegliche Anforderung an Berufsqualifikation. Da ist überhaupt keine abgeschlossene Ausbildung mehr erforderlich; da braucht man weder Meisterbrief noch Gesellenbrief. Das ist eine enorme Entwertung. Wenn wir auf der einen Seite sagen, alle jungen Leute sollen eine Ausbildung machen können, weil sie einen Zugang zu einem qualifizierten und auch existenzsichernden Beruf bietet, und auf der anderen Seite, niemand braucht mehr diese Ausbildung, weil man diese Handwerker auch als Ungelernte anbieten kann, dann bekommen wir wirklich ein großes Problem. Dann sinkt nämlich tatsächlich der Preis der Arbeit, und die Ausbildung sichert nicht mehr die Existenz.

Deshalb schlägt mein Herz eigentlich nicht so sehr für die Erhaltung des Meisterbriefs und für die Hono

rarordnung der Architektenkammer und für all das, was in diesem zünftigen Prinzip heute noch drinsteckt; das ist ja letztendlich auch eine ziemlich vehement geführte Standespolitik. Aber es ist völlig richtig, dass das Projekt der EU, nationale Ausbildungen umfassend zu entwerten, gestoppt werden muss.

(Beifall DIE LINKE)

Man kann nur dann eine Struktur mit qualifiziertem Fachpersonal haben, wenn man dieses qualifizierte Fachpersonal auch nehmen muss und nicht auf beliebige Billigkräfte ausweichen kann.

Ausbildung – das finde ich in dem Zusammenhang völlig wesentlich – muss einen Wert haben, und dazu muss sie für bestimmte Arbeiten vorgeschrieben sein, sonst hat sie diesen Wert eben nicht. Uns ist bei diesem Antrag der CDU aufgefallen, dass genau dieser Aspekt hier letztendlich nicht drin ist. Hier trennt die CDU nicht: Er spricht sich für den qualifikationsgebundenen Berufszugang aus, und das ist auch völlig in Ordnung. Aber er sagt gleichzeitig, das gibt es nur im Rahmen des traditionellen Meisterbriefs. Das finde ich eben an dem Punkt falsch. So, wie es eine qualifizierte Wissenschaft sehr gut ohne Habilitation geben kann, kann es ein qualifiziertes Handwerk auch ohne Meisterbrief geben.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte einen wichtigen Punkt hinzufügen, den mein Kollege Reinken schon angesprochen hat: dass diese Auseinandersetzung gerade an diesem Punkt besonders interessiert und vehement von der CDU geführt wird. Ich würde mir wünschen, die gleiche Leidenschaft würde auch an anderen Punkten zum Tragen kommen. Der Versuch von Liberalisierung und Dequalifizierung wie beispielsweise bei den tariflichen Fragen, aber auch Stichworte wie Port Package oder die Einführung einer ein- oder zweijährigen Billigausbildung wären Punkte, die man entsprechend an der Marge ausrichten müsste. Es ist nicht richtig zu sagen: Na ja, das ist auf der Prioritätenliste für uns nicht ganz so wichtig!

Ich kann nachvollziehen, dass der Bericht zwar darstellt, dass man alles gut finden kann, was die CDU beantragt hat, es aber trotzdem ablehnt. Ich persönlich finde es durchaus begreifbar, dass das als Widerspruch interpretiert wird. Es geht mir an dem Punkt ganz ähnlich. Wir haben dazu eine andere Haltung. Wir lehnen den Antrag aus anderen Gründen ab. Das haben wir hier auch schon weidlich dargestellt. Insofern werden wir das an dem Punkt auch tun und Ihren Antrag im Grunde genommen auf Ablehnung befürworten, aber aus anderen Gründen. – Vielen Dank!