Ich eröffne die 20. (außerordentli- che) Sitzung der Bürgerschaft (Landtag). Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.
Zur Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde interfraktionell vereinbart, dass für die Beratungen zum Haushalt 2016/2017 in erster Lesung eine verlängerte Redezeit von bis zu 30 Minuten für den ersten Redner je Fraktion vorgesehen ist.
Nach der Einbringungsrede der Senatorin für Finanzen, Frau Bürgermeisterin Linnert, erhalten die Redner der Fraktionen in der Reihenfolge CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP und ALFA-Gruppe das Wort. In die Aussprache im Landtag fließt die Debatte über den Stadthaushalt ein, sodass in der Stadtbürgerschaft auf eine Aussprache verzichtet werden kann.
Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie dem Umdruck der Tagesordnung mit Stand von heute, 13.00 Uhr, entnehmen. Diesem Umdruck können Sie auch die Eingänge gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um Tagesordnungspunkt 4, Rechtsgutachtliche Stellungnahme von Herrn Professor Dr. Korioth, Ludwig-Maximilians-Universität München, Vereinbarkeit der Mehrausgaben für geflüchtete Menschen in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 mit dem Konsolidierungshilfengesetz und der Landesverfassung, Mitteilung des Senats vom 3. Mai 2016 (Drucksache 19/413), und um Tagesordnungspunkt 5, Umsetzung des Integrationskonzepts des Senats, Mitteilung des Senats vom 3. Mai 2016 (Drucksache 19/414).
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Bericht der Freien Hansestadt Bremen vom April 2016 zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012/2016 Mitteilung des Senats vom 26. April 2016 (Drucksache 19/402) Wir verbinden hiermit:
Konsolidierungsbericht 2015 der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 5 Abs. 7 Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen Mitteilung des Senats vom 26. April 2016 (Drucksache 19/403) sowie Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017; Finanzplanung 2015 bis 2020 Mitteilung des Senats vom 3. Mai 2016 (Drucksache 19/412) 1. Lesung und Rechtsgutachtliche Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Korioth, Ludwig-Maximilians-Universität München, Vereinbarkeit der Mehrausgaben für geflüchtete Menschen in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 mit dem Konsolidierungshilfengesetz und der Landesverfassung Mitteilung des Senats vom 3. Mai 2016 (Drucksache 19/413) des Weiteren Umsetzung des Integrationskonzepts des Senats Mitteilung des Senats vom 3. Mai 2016 (Drucksache 19/414)
Ich weise noch darauf hin, dass in diese Aussprache auch die Beratung des Stadthaushalts einbezogen werden soll. Ich hatte gerade darauf hingewiesen, dass eine verlängerte Redezeit vereinbart ist. Sie beträgt für den jeweils ersten Redner einer Fraktion bis zu 30 Minuten, und im Übrigen richtet sich die Redezeit nach der Geschäftsordnung.
Als erste Rednerin hat das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert. – Bitte, Frau Bürgermeisterin, Sie haben das Wort!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der bewegenden Trauerfeier für Hans Koschnick ist es jetzt gar nicht so leicht, aber wir machen das trotzdem. Für den Senat lege ich Ihnen heute die Haushaltsentwürfe für das Land und die Stadtgemeinde Bremen für die Jahre 2016 und 2017 vor. Zuerst möchte ich mich ganz herzlich bedanken bei Haushaltsdirektor Schneider und Personalchefin Anke Saebetzki und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilungen 2 und 3 bei der Senatorin für Finanzen, die das hier unter herausfordernden Bedingungen, Zeitnot, ständig sich verändernden Prognosen und mit knappen Ressourcen mit ganz hohem persönlichen Einsatz möglich gemacht haben. Sie hatten trotzdem immer noch Einfälle, was wir besser machen können, haben Ressort
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anliegen mit Rat und Tat und oft auch Geld unterstützt und haben fast nie die gute Laune verloren. Dank auch an die Staatsräte Henning Lühr und Dietmar Strehl, die es fertigbringen, 20 Bälle in der Luft zu halten und gleichzeitig ein Bollwerk gegen allzu spontihaft vorgebrachte Geldwünsche zu sein!
Dank an die Verwaltungsleiter und -leiterinnen aller Ressorts, die unsere nächsten Ansprechpartner und -partnerinnen sind, und natürlich besonders an Olaf Joachim und die Senatskanzlei! Nicht zuletzt ein Dank an Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, für die Bereitschaft zu dieser Sondersitzung und einem ambitionierten Zeitplan! Ihnen ist es zu verdanken, dass wir vor der Sommerpause einen beschlossenen Haushalt bekommen werden.
Etwa 13 Kilogramm Papier liegen vor Ihnen, diesmal in neuer Form. Nur die wenigsten haben das mitgeschleppt. In den einzelnen Bänden beispielsweise für das Bildungsressort finden Sie alle Informationen auf einen Blick, den kameralen und den Produktgruppenhaushalt, den Stellenplan, die Wirtschaftspläne unserer Eigenbetriebe und Sondervermögen. Neu in diesen Bänden ist, dass Sie darin auch die jeweils zugehörige maßnahmenbezogene Investitionsplanung finden. Sie erhöht das Maß an Transparenz im Investitionshaushalt enorm.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Bremen ist gesetzlich der Schuldenbremse verpflichtet, und deshalb ist es auch nicht so, wie eine wichtige Bremer Tageszeitung heute titelt: Bremen will die Schuldenbremse lockern. Das ist bei gesetzlichen Vorgaben erstens nur schwer möglich, und zweitens haben wir das auch nicht vor. Wir sind der Schuldenbremse verpflichtet. Wir haben eine Vorgabe der Landesverfassung, dass wir unsere Nettokreditaufnahme Jahr für Jahr deutlich senken, bis wir im Jahr 2020 eine Neuverschuldung von null erreichen. Fünfmal in Folge ist uns das bisher gelungen. Darauf sind wir stolz, und wir stehen hinter diesem Weg. Wir halten den Konsolidierungspfad nicht nur aus Verpflichtung, sondern aus Überzeugung ein.
Wenn Sie diesen Haushalt verabschieden, beenden Sie eine etwa sechsmonatige haushaltslose Zeit. In dieser Zeit durfte nach Artikel 132 a der Landesverfassung nur das Allernötigste ausgegeben werden, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und gesetzlich vorgegebene Ausgaben zu tätigen. Daran sind wir gebunden. Es geht hier um die demokratische Vorstellung, dass das neugewählte Parlament über die zukünftigen Ausgaben entscheidet und nicht an Vorgaben des vorangegangenen Parlaments gebunden ist. Also haben wir erst nach der Konstituierung des Parlaments und nach der Senatswahl mit der Haushaltsaufstellung begonnen. Wir haben uns angestrengt, unsere Arbeit zügig und zugleich ordentlich zu erledigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Haushaltsaufstellung steht unter ganz besonderen Vorzeichen. Sehr viele Menschen sind im vergangenen Jahr zu uns geflohen, vor Krieg, Terror und großer Not. Diese Menschen brauchen unsere Hilfe. Wir sind uns sicherlich darin einig, dass das sprichwörtliche Dach über dem Kopf nur der Anfang ist. Es braucht mehr, damit ein mittel- und langfristiges Zusammenleben in unserer Gesellschaft gelingen kann. Integration ist der Schlüssel dafür – Integration über Sprachkurse, eine eigene Wohnung, Kindergarten- und Schulplätze, Qualifikations- und Ausbildungsmöglichkeiten, Anerkennung von vorhandenen Berufsabschlüssen und Qualifikationen. Wir müssen viel aufwenden, damit sich die Menschen ein eigenes, selbstbestimmtes Leben aufbauen können und schließlich Hoffnung für eine Zukunft entwickeln.
Die gerade aufgezählten Aspekte der Flüchtlingsintegration kosten auch sehr viel Geld. In den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen müssen wir im Jahr 2016 mit zusätzlichen, flüchtlingsbedingten Mehrausgaben in Höhe von 314 Millionen Euro und im Jahr 2017 in Höhe von 269 Millionen Euro rechnen. Bis heute ist die Abschätzung äußerst schwierig. Im vergangenen Jahr kamen etwa 12 000 Menschen nach Bremen. In diesem Jahr rechnen wir in Anlehnung an die Annahmen des Bundes mit 8 000 Flüchtlingen und im Jahr 2017 mit 6 000 Flüchtlingen.
Wir legen Ihnen heute einen Haushalt vor, der die zusätzlichen Kosten für die Aufnahme und die Integration von Flüchtlingen gesondert ausweist, nicht herausrechnet. Damit können wir einerseits zeigen, dass Bremen in seinen Konsolidierungsanstrengungen nicht nachlässt und diese auch in den kommenden Jahren fortführen wird. Bremen ist und bleibt vertragstreu.
Andererseits können Sie so sehr genau nachvollziehen, wofür wir das zusätzlich benötigte Geld ausgeben. Die Mehrausgaben setzen sich zusammen aus Sozialleistungen, Investitionen für Flüchtlingsunterkünfte, Kosten des dritten Sofortprogramms, Mieten für Flüchtlingsunterkünfte sowie aus dem Integrationsbudget. Da diese Ausgaben dazu führen werden, dass Bremen die Defizitobergrenze ab 2016 voraussichtlich überschreitet, wird der Senat sie nur bei einzeln nachgewiesenem Bedarf und genauem Verwendungszweck beschließen. Die Mittel werden zentral veranschlagt und mit einem Sperrvermerk versehen. Über ihre Freigabe entscheidet der Haushalts- und Finanzausschuss.
Die Herausforderung der hohen zusätzlichen Belastung teilen wir uns mit allen Kommunen und Ländern. Die dreistelligen Millionenbeträge in den Jahren 2016 und 2017 kann Bremen nicht aus dem laufenden Haushalt bezahlen. Um sie zu kompensieren,
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müssten wir beispielsweise alle Zahlungen an die Hochschulen stoppen. Der Bremer Senat geht davon aus, dass die Kosten der Flüchtlingsaufnahme eine Ausnahme vom Konsolidierungspfad rechtfertigt. Diese Ausnahme ist auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse extra im Grundgesetz, in der Bremer Landesverfassung und im Konsolidierungshilfengesetz vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass hier eine Ausnahme für außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorliegt. Zur Absicherung unserer Rechtsauffassung haben wir den Rechtswissenschaftler Professor Dr. Stefan Korioth beauftragt, eine rechtsgutachterliche Stellungnahme zu erstellen. Wie Sie aus Ihren Unterlagen ersehen können, hat Professor Dr. Korioth unsere Rechtsauffassung eindeutig bestätigt. Dennoch wissen wir, dass wir mit diesem Weg rechtliches Neuland betreten, was immer ein gewisses Risiko bedeutet. Werfen wir einen Blick auf das große Ganze! Die Ausgaben im Haushalt 2016 betragen 5,27 Milliarden Euro, im Jahr 2017 sind es 5,32 Milliarden Euro inklusive der Weiterleitung der Konsolidierungshilfen an Bremerhaven. Die Einnahmen veranschlagen wir mit 4,7 Milliarden Euro für 2016 und 4,9 Milliarden Euro für das Jahr 2017 inklusive der 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfen. Auch bei einer reduzierten Nettokreditaufnahme steigt der Schuldenstand Bremens weiter von 19,9 Milliarden Euro im vergangenen Jahr auf 20,4 Milliarden Euro im Jahr 2016 und 20,7 Milliarden Euro im Jahr 2017. Zur Haushaltswahrheit gehört, dass der Sicherheitsabstand zur maximal zulässigen Kreditaufnahme im Jahr 2016 noch 87 Millionen Euro ohne die Flüchtlingskosten und im Jahr 2017 nur 48 Millionen Euro beträgt und dass wir im Jahr 2017 noch eine globale Minderausgabe von 39 Millionen Euro aufzulösen haben. Natürlich haben uns günstige Rahmenbedingungen, niedrige Zinsen und gute Steuereinnahmen geholfen. Zum Erfolg beigetragen haben aber auch unsere eigenen Anstrengungen. Ein Ergebnis unserer Eigenanstrengung ist, dass wir zum zweiten Mal seit 23 Jahren im Jahr 2015 einen sogenannten positiven Primärsaldo hatten. Das bedeutet, dass Bremen ohne die Schuldenlast finanziell lebensfähig ist. Wir sind also auf dem richtigen Weg. Das Anliegen des Senats ist es, Bremen eine Zukunft zu eröffnen, die nicht von erdrosselnden Zinslasten geprägt ist, sondern wieder mehr und mehr an politischem Gestaltungsspielraum gewinnt.
In diesem und im nächsten Jahr wird Bremen voraussichtlich jeweils knapp 600 Millionen Euro für Zinsen ausgeben müssen. Solche Summen wollen wir lieber für die Bremerinnen und Bremer ausgeben, anstatt sie an Banken für Zinszahlungen zu überweisen.
Bei aller finanziellen Enge setzt der Bremer Senat selbstverständlich auch 2016 und 2017 politische Schwerpunkte. Wir legen heute einen Haushalt der Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes vor, in dem sich zusätzliche Mittel für unsere zentralen politischen Schwerpunkte im Bereich der Kinderbetreuung und Bildung, der Ausbildung und Arbeitsmarktförderung, im Wohnungsbau oder bei der Ausstattung von Feuerwehr und Polizei finden.
Neben der Aufgabe der Flüchtlingsintegration wollen und müssen wir soziale Konkurrenz vermeiden. Wir setzen die vorhandenen Ressourcen weiter dafür ein, Schwächere und Benachteiligte in unserer Stadtgesellschaft zu stärken und ihnen Perspektiven zu eröffnen.
Bremen ist eine wachsende Stadt. Die Kinderzahlen steigen. Deshalb planen wir, 16 zusätzliche Klassenverbände einzurichten und 550 Plätze für unter Dreijährige und 700 Plätze für über Dreijährige zu schaffen. Wir wollen, dass alle Kinder einen guten Start in der Schule haben, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Elternhaus. Deshalb werden acht weitere Grundschulen zu Ganztagsschulen.
Unser Ziel ist es, dass noch mehr Jugendliche die Schule mit einem Abschluss verlassen. Schulabgängerinnen und Schulabgänger sollen nicht in Warteschleifen hängenbleiben, anstatt ein Studium zu beginnen oder mit einer Ausbildung in das Berufsleben zu starten. Deshalb haben wir die Jugendberufsagentur entwickelt und stellen jeweils 4 Millionen Euro für die Umsetzung der Ausbildungsgarantie in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung.
Unsere Gesellschaft braucht gut ausgebildete und selbstbewusste junge Frauen und Männer, die ihr Leben selbst in die Hand nehmen und unsere Gesellschaft mitgestalten wollen. Mehr Kita-Plätze und Ganztagsschulen sorgen dafür, dass Eltern bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit stellen wir im Jahr 2016 2 Millionen Euro und im Jahr 2017 5 Millionen Euro für ein Landesprogramm zur Förderung von 500 Langzeitarbeitslosen bereit, die viel zu oft gar keine Perspektive mehr hatten.
Damit stabilisieren wir auch die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen und bremsen das Auseinanderdriften von reichen und armen Quartieren in Bremen. Um die wachsende soziale Stadt Bremen zukunftsfest zu machen, brauchen wir mehr bezahlbaren Wohnraum für Alteingesessene genauso wie für Neubremerinnen und Neubremer. Deshalb wollen wir zu
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sätzlich zum Senatswohnungsbauprogramm mit dem Sofortprogramm Wohnungsbau bis Ende 2017 weitere 2 000 Wohneinheiten schaffen. In den Jahren 2016 und 2017 stellen wir außerdem insgesamt 2,5 Millionen Euro für die Fertigstellung von zunächst 140 Wohneinheiten für studentisches Wohnen bereit. Kurzfristig sollen darüber hinaus noch 3 500 weitere Angebote in Wohnmodulbauten entstehen, die auch dazu dienen, dass Flüchtlinge aus Zelten und Turnhallen ausziehen können.
Eine wachsende Stadt braucht gute Verkehrskonzepte, um allen Bremerinnen und Bremern Mobilität zu ermöglichen. Der Flächennutzungsplan und der Verkehrsentwicklungsplan 2025 liefern wichtige Grundlagen dafür, wie in Bremen in Zukunft nachhaltig gebaut und Mobilität organisiert werden kann. Bremen kann nur dann als wachsende Stadt erfolgreich sein, wenn sie auch eine wettbewerbsfähige Wirtschaft mit guten Rahmenbedingungen hat. Im Bereich der Wirtschafts- und Hafenpolitik werden die zentralen strukturpolitischen Projekte wie das Offshore-Terminal Bremerhaven EcoMaT, die Erschließung von Gewerbegebieten, die weitere Entwicklung der Überseestadt und die Innovationsförderung umgesetzt.
Ein zentrales Moment einer demokratischen Gesellschaft ist, dass der Staat die Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger garantiert. Da eine wachsende Stadt auch wachsende Anforderungen an die Sicherheit hat, stehen für die Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen bei Polizei und Feuerwehr 2016 und 2017 rund 4,3 Millionen Euro zur Verfügung. 1 Million Euro sollen in die Erneuerung von Schutzausstattung, Waffen und Geräten der Spezialeinheiten der Polizei fließen.
Der Senat hat im Januar ein mittelfristig ausgerichtetes Konzept zur Integration der Flüchtlinge beschlossen. Hierfür haben wir derzeit 20 Millionen Euro im Jahr 2016 und 30 Millionen Euro im Jahr 2017 eingeplant. Mit diesem ressortübergreifenden Integrationsbudget sollen Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Kindertagesbetreuung, Sprachförderung, Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt, Sicherheit, Ehrenamt, Gesundheit und Integration in die Quartiere finanziert werden.