Protocol of the Session on April 21, 2016

Die Frage, ob es eines Gütesiegels bedarf, und die Frage, ob der Begriff des Bildungsurlaubes wirklich das vermittelt, was in diesen Tagen passiert, sind aufgeworfen worden, sodass mir übrigbleibt zu sagen, dass wir als grüne Fraktion gespannt sind, welche tollen Ideen uns unser kreativer Senat im Bericht vorstellen wird. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vieles ist in der Debatte schon gesagt worden. Das will ich jetzt gar nicht alles wiederholen. Ich möchte zwei, drei Aspekte besonders herausstellen. Hier ist eben gesagt worden, die Spannungsbreite, in der sich der Bildungsurlaub bewegt, ist, einerseits berufsbezogen zu wirken und andererseits nicht allein auf den Arbeitsplatz ausgerichtet zu sein. Das heißt, der Bildungsurlaub – anders als die große Säule der betrieblichen Weiterbildung – ermöglicht gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, eigene Bildungsziele und eigene Entwicklungsperspektiven zu verfolgen. Ich glaube, diese Perspektiven sind nicht zu missachten, und ich glaube, dass wir da die Stärkung sehen müssen, aber uns nicht allein an dem ausrichten dürfen, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wünschen, wie wir uns zu entwickeln haben.

Eben ist schon die Studie erwähnt worden, die wir durchgeführt haben. Die Studie hat ergeben, dass die Teilnahmequote bei drei Prozent liegt. Das ist im Bundesvergleich kein besonders guter, aber eben auch kein besonders schlechter Wert. Bremen ist berühmt dafür, dass sein Bildungsurlaub besonders gut ausgestaltet und sehr attraktiv für Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer ist. Dennoch gelingt es uns nicht, ausreichend zu mobilisieren.

Das Ziel muss sein, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermuntern. Das ist das, was der Antrag fordert. Deshalb freue ich mich, dass er hier auf eine solch große und breite Unterstützung stößt.

Ich möchte noch darauf eingehen, dass eben infrage gestellt worden ist, dass das eine einseitige Leistung sei. Jetzt ist Frau Bergmann nicht mehr hier!

(Abg. Eckhoff [CDU]: Sie sitzt hinter mir! – Heiterkeit)

Entschuldigung!

Sie hatten eben darauf verwiesen, dass die Arbeitgeber Bildungsurlaub gewähren müssten. Mit genau dieser Formulierung wäre ich sehr vorsichtig. Wir müssen an dieser Stelle deutlich machen: Es ist ein Recht, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Von diesem Recht sollen sie auch Gebrauch machen.

(Beifall SPD)

Die Arbeitgeber profitieren auch davon. Genau das hat uns die Bildungsforschung gezeigt. Derjenige, der am Bildungsurlaub teilnimmt, steigert damit insgesamt seine Lernbereitschaft und seine Lernkompetenz. Das wirkt sich auch förderlich im Betrieb aus.

Der Antrag läuft somit auch bei uns offene Türen ein. Ich will einige Punkte nennen, bei denen wir längst unterwegs sind. Rund um die Ergebnisse der Studie hat nämlich im September letzten Jahres ein Fachtag stattgefunden. Bereits im März hat es Folgegespräche gegeben. Verabredet wurde, dass gemeinsam mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite eine gemeinsame Publikation erstellt wird, die deutlich macht, wo die Vorteile und die Besonderheiten des Bildungsurlaubs liegen. Das ist ein Punkt, der ganz wichtig ist.

Wir müssen das negative Image des Bildungsurlaubs überwinden. Das negative Image ist das, was eben blümerant wieder genannt worden ist, all die schönen Vorurteile, die sich auch in Arbeitgeberköpfen über die Sinnhaftigkeit und Nichtsinnhaftigkeit von Bildungsurlaub noch befinden. Wir haben es gehört: In der Clearingstelle laufen so wenige Fälle auf, dass das eigentlich kein Faktum mehr ist und die Problemlage nicht widerspiegelt. Das heißt, wir haben ein Imageproblem – Frau Vogt ist jetzt leider schon weg – auch in der Hinsicht, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte nicht Bescheid wissen und diffuse Ängste haben. Denn auch Beschäftigten in Betrieben ohne Kündigungsschutz steht dieses Recht zu. Der Arbeitgeber hat überhaupt keinen Grund und vor allem kein Recht dazu, Beschäftigte zu entlassen, die dieses Recht in Anspruch nehmen. Diese Ängste müssen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nehmen. Insofern kann eine Imagebroschüre, die gemeinsam von den Sozialpartnern getragen wird, dazu beitragen.

(Beifall SPD)

Eben ist auch schon deutlich gemacht worden: Wir müssen stärker herausstellen, dass im Bildungsurlaub echte Kompetenzen erworben werden. Ein Gütesiegel könnte eine Möglichkeit sein. Ich glaube auch, wir müssen im Gesetz deutlich machen, welcher Kompetenzerwerb damit verbunden ist. Ich glaube, uns werden weitere Maßnahmen einfallen. Wir haben es eben schon gehört. Mein alter Chef würde sich „einen Ast freuen“, wenn es uns in Bremen gelingt, den Begriff „Bildungsurlaub“ abzuschaffen und durch einen besseren Begriff wie zum Beispiel die Bildungszeit zu ersetzen. Er fordert das seit 25 Jahren. Wenn ich als seine Schülerin das durchsetze, wäre das eine schöne Sache.

(Beifall SPD)

Den Auftrag, in diesem Sinne weitere Maßnahmen zu bündeln und zu fixieren, nehme ich gern an. Ich versichere Ihnen, Herr Fecker, wir werden kreative Lösungen finden. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/253 seine Zustimmung geben möchte, bitte ich nun um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, teile ich Ihnen mit, dass aufgrund einer interfraktionellen Vereinbarung der Tagesordnungspunkt 11, No Hate Speech!, Antrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD, Drucksache 19/264, für die heutige Sitzung ausgesetzt wird.

Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft – Änderung der Verhaltensregeln für Abgeordnete für mehr Transparenz bei entgeltlichen Tätigkeiten außerhalb des ausgeübten Berufes Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 17. November 2015 (Drucksache 19/146)

Dazu Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 14. März 2016 (Drucksache 19/339) Wir verbinden hiermit: Verhaltensregeln für Abgeordnete Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 8. Februar 2016 (Drucksache 19/263)

Der Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft – Änderung der Verhaltensregeln für Abgeordnete für mehr Transparenz bei entgeltlichen Tätigkeiten außerhalb des ausgeübten Berufs vom 17. November 2015, Drucksache 19/146, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 10. Sitzung am 9. Dezember 2015 zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/263 seinen Bericht dazu vor.

Bevor ich die Beratung eröffne, teile ich Ihnen mit, dass bei der Drucksache 19/146 unter Punkt II Satz 1 nach dem Wort „erfolgt“ noch das Wort „und“ eingefügt werden muss.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Anliegen ist gut, das Anliegen ist richtig, nämlich mehr Transparenz bei Nebenverdiensten zu schaffen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu wissen, in welchen Abhängigkeiten und in welchen Zusammenhängen Abgeordnete dieses Hauses stehen und arbeiten. Wichtig dabei ist zu sehen, dass die Bürgerschaft kein Vollzeitparlament ist. Die Bremische Bürgerschaft ist aus gutem Grund ein Halbtagsparlament. Das ermöglicht ihr noch mehr als anderen Parlamenten, Menschen aller Berufsgruppen in diesem Parlament zu haben. Das ist ein hohes Gut, das wir als Freie Demokraten erhalten wissen wollen.

(Beifall FDP)

Eine Transparenzregelung muss also immer mit der Freiheit der Berufsausübung und der Freiheit der Ausübung des Abgeordnetenmandats abgewogen werden. Wir als Halbtagsparlament müssen eben vielleicht das eine oder andere Mal genauer hinschauen. Die Abgeordneten sollen die Wähler in ihrer Gesamtheit repräsentieren, aber auch arbeiten dürfen. Es darf keine individuellen Berufsverboten geben, auch nicht indirekt dadurch, dass man gewisse Dinge offenlegen muss, die nicht offenlegbar sind.

Vollzeitparlamentarier sind nicht im Sinne der Landesverfassung und auch nicht im Sinne der Steuerzahler. Jede Regel, die einem faktischen Berufsverbot gleichkommt, muss auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden. Wir wollen hier in Bremen keine Berufspolitiker, die nur vom Willen ihrer Partei oder der Wählerklientel abhängen. Wir wollen eigenständige Politiker haben, die ihren Beruf ausüben und unabhängig sind und nur ihrem Gewissen verantwortlich.

(Beifall FDP)

Daher haben wir unseren ursprünglichen Antrag zurückgezogen und einen Kompromiss vorgeschlagen, der ergänzt, was aus unserer Sicht ergänzt werden muss. Verträge, in denen vertragliche Verschwiegenheitspflichten enthalten sind, müssen eingehalten werden können. Das geht weiter als das, was in NRW vereinbart werden konnte, weil das dortige Parlament ein Ganztagsparlament und eben kein Halbtagsparlament ist, also andere Transparenzkriterien angelegt werden können als hier.

Diese Änderungen schlagen wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag vor. Wir bitten um Zustimmung. Wenn Sie dem nicht folgen, können wir Ihren Antrag leider nicht annehmen. – Danke!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP hat Unrecht. Die FDP hat schon Unrecht in der Grundannahme der Konstruktion unseres Abgeordnetenmandates. Es ist richtig: Viele von uns sind berufstätig und sollen das auch sein. Deshalb sind die Verhaltensregeln darauf ausgerichtet, dass für ihre normale Berufstätigkeit auch das normale Steuergeheimnis, Einnahmegeheimnis, wie in jedem Beruf, gilt. Das steht explizit darin.

Außerhalb des eigentlichen Berufes wird das Mandat nach unserer Landesverfassung halbtags ausgeübt. Das ist transparent. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung wird veröffentlicht.

Dann gibt es einen Bereich, der neben dem eigentlichen Beruf und dem Mandat liegt. An diesem Bereich haben die Bürger ein Interesse, denn sie wollen wissen, welche wirtschaftlichen Abhängigkeiten bestehen. Für diesen Bereich treffen wir klare Regelungen, und zwar andere Regelungen, als sie der Bundestag trifft. Wir wollen, dass überhaupt kein Zweifel entsteht, dass unsere Entscheidungen von wirtschaftlichen Abhängigkeiten beeinflusst sind.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weil wir das wollen, glauben wir, dass es gut und richtig ist, dass alle Einnahmen, die nicht mit dem

eigentlichen Beruf zusammenhängen, öffentlich gemacht werden müssen. Das ist rechtlich auch überhaupt kein Problem.

Wenn wir das so gemacht hätten, wie Sie von der FDP das wollen, dann wäre es ein Leichtes für diejenigen, die tatsächlich wirtschaftliche Vorteile aus ihrem Abgeordnetenmandat ziehen wollen, oder für diejenigen, die wirtschaftliche Vorteile für Gefälligkeitsentscheidungen gewähren wollen, einfach in einen Vertrag zu schreiben: Über diesen Vertrag ist Stillschweigen zu wahren.

Das kann im Sinne der Transparenz überhaupt keine Lösung sein. Deshalb ist der Vorschlag, den die Mehrheit des Hauses – außer der FDP – trägt, der richtige, um Transparenz herzustellen. – Ich danke Ihnen!