In NRW hat die Evaluierung der Tarifbindung bei Ausschreibungen keinen positiven Effekt auf die Fairness im Wettbewerb ergeben. Die Mehrheit der Unternehmen gibt sogar an, dass sie eine spürbare Mehrbelastung durch mehr Aufwand haben. Wir sollten uns auf den Kern konzentrieren und insbesondere in den gefährdeten Branchen die Schwarzarbeit in den Griff bekommen. Daher lehnen wir den Antrag der Koalition und der LINKEN zum Thema Tarifbindung ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte vorwegschicken: Unser Änderungsantrag wurde quasi kalt erlegt, denn er hat sich durch die Neufassung weitgehend erledigt. Das ist nicht in allen Punkten so. Das werde ich nachher noch erläutern. Das heißt, die Drucksache 19/371 steht hier nicht mehr zur Debatte.
Ich möchte von Anfang an auf beide Aspekte eingehen. Das eine sind die Wertgrenzen, das andere ist die Tarifbindung. Zum einen: Wie weit wollen wir die lokale Wirtschaft fördern, indem wir bei bestimmten Auftragswerten auf die öffentliche Ausschreibung verzichten? Zum anderen: Wie weit kann die Reichweite einer Tarifbindung gehen?
Wir sind bei beiden Fragen dafür, den Spielraum relativ weit auszuschöpfen. Bei den Wertgrenzen teilen wir die Position der CDU. Ich möchte auch sagen, warum. Mehr Aufträge freihändig und in beschränkter Ausschreibung zu vergeben heißt, dass wir auch mehr Aufträge hier im Land Bremen vergeben können, und das ist gut! Wir haben relativ hohe Insolvenzzahlen, wir haben einen Abbau und eine Verlagerung von Arbeitsplätzen, und wir haben durchaus erheblichen Druck auf die Produktionskosten und die Löhne, was die zweite Frage tangiert. Wir halten diese öffentlichen Aufträge für die bremische Wirtschaft für eine der wichtigsten Formen von Wirtschaftsförderung.
Es mag sein, dass man bestimmte Aufträge durchaus etwas billiger vergeben kann, wenn man mehr Aufträge öffentlich ausschreibt. Diese Ausschreibung hat letztlich ihren Preis. Wenn man Aufträge nicht regional vergibt, kostet uns das hier unweigerlich Arbeitsplätze. Das halten wir selbstverständlich für nicht akzeptabel.
Wir haben aber grundsätzlich den Konsens, dass die Wertgrenzen angehoben werden müssen. Die Koalition hat das letztlich in ihrem Antrag auch formuliert. Wir halten es für richtig, die Stärkung der regionalen Wirtschaft durchzuführen.
Ich möchte noch kurz auf die Frage der Tarifbindung eingehen und das vielleicht in einem zweiten Beitrag ausführen. Ich bin sehr froh, dass unser Vorschlag in der Neufassung faktisch Aufnahme gefunden hat. Das Problem ist nicht unkompliziert. SPD und Grüne hatten vorgeschlagen: Wenn freihändig oder in beschränkter Ausschreibung vergeben wird, dann soll Tarifbindung gelten. Wir hatten uns in der Fragestunde im Februar dieses Jahres vor folgendem Hintergrund danach erkundigt: Wenn wir das relativ hoch setzen, heißt das auch, dass wir damit einen relativ hohen Anteil von Tarifbindung bewerkstelligen können.
Der Senat hatte geantwortet: Das funktioniert gar nicht, denn ob man Tarifbindung fordert, hängt überhaupt nicht an der Art der Vergabe und diesen entsprechenden Werten. Es geht immer nur darum, dass der Auftrag auch binnenmarktrelevant ist. Das ist eine Unterscheidung, die die EU-Kommission in ihrer Klarstellung eingeführt hat. Das nennt sich Unterschwellenvergabe. Der EuGH hat das in seinem Urteil bestätigt. Das heißt, das Gebot der Transparenz und der Nichtdiskriminierung, das Verbot von Tarifbindung gilt nicht erst ab den EU-Schwellenwerten, sondern immer dann, wenn ein Auftrag binnenmarkrelevant ist, wenn er also auch für ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedsland attraktiv sein könnte.
Das heißt im Umkehrschluss – das ist nicht uninteressant –, wir können Tarifbindungen sehr wohl auch für Aufträge fordern, die in öffentlicher Ausschreibung vergeben werden. Wir können sie für alle Aufträge bis zu diesen EU-Schwellenwerten fordern. Das wäre faktisch möglich. 209 000 Euro sind es, glaube ich, bei Dienstleistungen und 5,2 Millionen Euro bei Bauaufträgen. Das ist letztlich zu begrüßen. Deswegen haben wir dies in unserem Änderungsvorschlag ursprünglich angeführt: Tarifbindung soll immer dann gelten, wenn der Auftrag nicht binnenmarktrelevant ist. Das ist die maximale Ausdehnung von Tariftreue.
Erfreulicherweise nimmt die Koalition das zum Teil jetzt in Bezug auf die Bauleistungen mit der Begründung auf: Da muss man allerdings eine Struktur aufbauen, die diese Prüfung vornimmt. Da sind wir
bei dem interessanten Zusammenhang von mehr Bürokratie und Kontrolle. Das wird unweigerlich die Folge sein, ist aber im Kern richtig. Wir wollen dies erst einmal unterstützen, wenn es umgesetzt werden soll. Es ist eine ernsthafte Herangehensweise. Wir müssen das operationalisieren. Wir müssen auch in der Lage sein, die Einhaltung zu überprüfen. Das ist beim Mindestlohngesetz ähnlich gewesen. Die Debatte hatten wir hier ausführlich, und da haben wir durchaus sehr unterschiedliche Positionen hier im Raum. Das halten wir für notwendig, denn sonst nützt es nichts.
Mein Ziel ist es – das wird Sie aus unserer Fraktion nicht weiter wundern –, dass wir das auf weitere Bereiche ausdehnen. Wir unterstützen aber auf jeden Fall den ersten Schritt. Wir müssen in dem Zusammenhang schauen, dass die Unternehmen hier in Bremen und Bremerhaven keine Aufträge verlieren, bloß weil es irgendjemanden in der EU gibt, der entsprechend niedrigere Löhne bezahlt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie meine Vorredner schon ausgeführt haben, behandeln wir zwei Punkte im Zusammenhang mit Vergaben: bei der Beauftragung von Bauleistungen, Lieferaufträgen und so weiter auf der einen Seite die Frage der Schwellenwerte bei freihändigen und beschränkten Vergaben und auf der anderen Seite die Frage, mit welchen sonstigen Auflagen und Vorgaben Bauaufträge, Lieferaufträge und Ähnliches vergeben werden. Genannt worden sind das Stichwort Tarifbindung, die Frage der Existenzgründer und der Versuch, Nebenangebote in einen breiteren Raum einzubinden. Man versucht, das, was allgemein unter Nachträgen verstanden wird, besser auszuschließen.
Ich will in meinem ersten Beitrag auf die Frage der Schwellenwerte eingehen, weil mir ehrlicherweise der Antrag mit den Punkten der Tarifbindung, den Sondervorschlägen, den Nachträgen und den Existenzgründern nicht so ganz klar ist. Hier werden offensichtlich doppelt und dreifach Dinge in den Raum geworfen werden, die schon existieren beziehungsweise die durch so einen Prüfauftrag nicht lösbar sind.
Ich komme zu den Schwellenwerten. Fakt ist, dass sich Bremen seit einigen Jahren, was die Schwellenwerte für die Vergabe freihändiger und öffentlicher Vergaben angeht, an der absoluten Untergrenze befindet und wir im Vergleich zu Niedersachsen, Hamburg oder anderen norddeutschen Bundesländern die Situation haben, dass dort andere Schwellenwerte gelten. Es ist natürlich, das ist schon angesprochen worden, auch die Frage, wie ich regionale Wirtschaftsunternehmen, Handwerksbetriebe, mittel
ständige Unternehmen besser an den in der Region zu vergebenden Aufträgen partizipieren lasse – das ist kein Muss, es ist eine Kann-Vorschrift – und wie ich die Qualität vor Ort besser sichern kann.
Ich wünsche zum Beispiel allen viel Spaß, bei Fragen der Gewährleistung im Bereich der technischen Gebäudeausstattung zu versuchen, ein Unternehmen von der deutsch-polnischen Grenze für einen Gewährleistungsfall in Höhe von 50 oder 150 Euro zu bekommen! Das wird so gut wie gar nicht gelingen. Es ist völlig naiv, das außer Acht zu lassen. Deswegen dieser Vorschlag, mit den erhöhten Schwellenwerten die zwei Komponenten Bürokratieabbau und Verkürzung von Verfahren zu ermöglichen!
Ein Punkt, der in der vergangenen Legislaturperiode schon angesprochen worden ist, auf dessen Vollzug – Herr Kottisch! – wir schon zwei Jahre warten, ist die einheitliche Vergabestelle. Ich frage mich, warum das so lange dauert. Es geht doch nur um 60 bis 70 Mitarbeiter. Das Vergaberecht ist auch relativ klar: VOB Teil A und VOL Teil A, also relativ einfache Prozessstrukturen. Vielleicht kann der Senator schildern, warum das alles so lange dauert und warum man nicht einmal einen entscheidenden Schritt nach vorne macht, um Prozesskosten insgesamt zu reduzieren.
In dem Zusammenhang ist auch die Stellungnahme des Rechnungshofes, die schon von dem einen oder anderen Redner angesprochen worden ist, schlichtweg nicht nachvollziehbar, weil darin Äpfel mit Birnen verglichen werden. Es werden einzelne Aspekte aus der Gesamtprozesskostenkette genommen und mit einem etwas merkwürdigen Multiplikationsspiel in Vergleich gesetzt. Das ist ehrlicherweise – erlauben Sie mir diese Bemerkung an den Rechnungshof! – nicht stichhaltig und nicht zu verifizieren. Das, was sie als Beispiel heranziehen, trägt schlichtweg nicht.
Es wäre in der Denke auch ein Schritt nach vorne, die Bürokratiekosten bei den Unternehmen zu reduzieren. Nicht nur die Bürokratiekosten der öffentlichen Hand, die wir als Politik im Auge haben, sondern auch die Bürokratiekosten der Unternehmen, die teilweise einen erheblichen Aufwand für kleinere Aufträge vornehmen müssen, sind ein Aspekt, den man durchaus in die Betrachtung einbeziehen darf und kann. Wir glauben, dass die Stellungnahme des Rechnungshofes an dieser Stelle nicht stichhaltig und nicht nachhaltig ist.
Wir freuen uns, dass sich die Koalition gegen den Widerstand der Finanzsenatorin in der Wirtschaftsdeputation doch dazu durchgerungen hat, zumindest einen kleinen Schritt zu machen und die Vergabegrenzen anzuheben. Leider hatten Sie nicht den Mut und den Schmackes, den Forderungen unseres Antrags nachzukommen, den wir im November letzten Jahres eingebracht hatten – die Koalition ist nach zwei Monaten nachgezogen – und diesen Schritt ganz zu vollziehen. Deswegen bleiben wir bei unserer Position.
Wir wären im Vorfeld gern dazu bereit gewesen, uns auf etwas Gemeinschaftliches einzulassen; ich weiß nicht, warum es nicht funktioniert hat. Sei es, wie es ist! Auf der einen Seite ein bisschen Wehmut: Es ist wohl ein Schritt nach vorn, aber leider nur ein kleiner Schritt. Wir hätten uns den großen Schritt gewünscht. Deswegen bleiben wir bei unserer Position der erhöhten Vergabegrenzen und erhalten unseren Antrag aufrecht. Ich denke auch, dass es hinsichtlich der Transparenz und der Offenheit von Informationen durchweg Wege gibt, den Bedenken hinsichtlich Korruption entgegenzutreten. Das muss ganz klar sein, es muss nachvollziehbar sein, es muss transparent sein. – In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Öffentliche Aufträge müssen ausgeschrieben werden. Für die Länder besteht jedoch eine Regelungskompetenz, bis zu welchen Auftragswerten eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung erfolgen kann. Der Kollege Kottisch hat bereits die Details des gemeinsamen Antrags von SPD und Grünen dargelegt, sodass ich mir das an dieser Stelle ersparen möchte.
Eine Anhebung der Wertgrenzen sollte aus unserer Sicht wohlüberlegt sein. Der Bundesrechnungshof wie auch der bremische Landesrechnungshof stehen freihändigen Vergaben eher skeptisch gegenüber, da diese in der Vergangenheit zu einer höheren Belastung der öffentlichen Haushalte geführt haben; als Beispiel wird immer das Konjunkturpaket des Bundes aufgeführt.
Auf der einen Seite muss in diesem Zusammenhang auch die Frage der Korruptionsprävention diskutiert werden. Auf der anderen Seite steht aber die Chance, den lokalen und regionalen Markt zu stärken und Bürokratie abzubauen. Gerade kleinere Betriebe überlegen zumeist sehr genau, ob sie sich dem sehr komplexen Vergabeverfahren stellen und dort Arbeitskraft binden.
Über diese Abwägung zwischen den verschiedenen Punkten haben wir in der grünen Fraktion ausführlich diskutiert. Auch wenn wir den Aspekten, die eher gegen eine Erhöhung der Schwellenwerte sprechen, eine besondere Bedeutung zumessen, war die Möglichkeit einer Stärkung unserer Unternehmen im Land Bremen für uns ausschlaggebend. Daher sind wir Grüne bereit, diese Wertgrenzen heute gemeinsam mit den Sozialdemokraten anzuheben.
der Wirksamkeit dieses Instruments wird immer gern diskutiert. So haben wir uns gemeinsam dazu entschieden, diese Anhebung nach einem gewissen Zeitraum zu evaluieren.
Zum zweiten Antrag, der Ihnen heute vorliegt! Vergaben an die Tariftreue zu binden, scheint uns ein sinnvolles Instrument zu sein. Wir beginnen mit dem Baugewerbe, Frau Kollegin Bernhard hat bereits darauf hingewiesen, als erstem Schritt. Wir halten das für angemessen, weil hier sicherlich Erfahrungswerte zu sammeln sind, weil es hier tatsächlich zu einem Mehraufwand kommt. Ich glaube, dass man den Nutzen und den Einsatz sehr genau bewerten muss.
Allerdings sehen wir als SPD und Grüne es gemeinsam als Beitrag zu einem fairen Wettbewerb, der sich in erster Linie gegen die Firmen richtet, die versuchen, mit Dumpinglöhnen öffentliche Aufträge zu ergattern. Dem möchten wir heute einen Riegel vorschieben. Wir sehen es auch als Unterstützung all derjenigen Unternehmen, die sich mit fairen Wettbewerbsbedingungen am Markt etablieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kottisch hatte angekündigt, dass ich zu dem zweiten Teil unseres Gesetzesvorschlags noch ein paar Anmerkungen machen will. Ich will das gern tun.
Vorab noch eines: Das mit den Wertgrenzen, lieber Kollege Kastendiek und auch alle anderen, haben wir nicht erst sozusagen im Spätherbst letzten Jahres erfunden, weil von Ihnen oder sonst jemandem die Initiative gekommen wäre. Dass wir uns dieses Themas annehmen und dass wir dazu eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen vorschlagen werden, haben die Koalitionsparteien im Sommer letzten Jahres in ihren Koalitionsvertrag hineingeschrieben. Das heißt, wir sind jetzt bei der Konkretisierung dessen, was wir seinerzeit politisch angekündigt haben. Das ist auch sehr richtig und wichtig. Dass man dann über Zahlen und Volumina streiten kann, ist selbstverständlich. Wir machen genau das, was wir angekündigt haben!
Zu dem Komplex der Erweiterung der Tariftreue! Auch dieses Thema haben wir frühzeitig angekündigt, und mit dem, was wir heute vorschlagen, bewegen wir uns bei der Gesetzesänderung in dem von uns gegenwärtig für sinnvoll und möglich gehaltenen Rahmen. Das ist nötig, weil das Unterlaufen von Arbeits- und Sozialstandards in großen Teilen der
Wirtschaft Realität ist und natürlich auch nicht Halt bei öffentlichen Vergaben macht. Kollegin Bernhard hat ja dankenswerterweise schon auf einige Rechtsprechungen, die sich aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes ergeben haben – Stichwort Rüffert-Urteil – hingewiesen. Ja, Kollegin Bernhard, es ist richtig, dass die Idee, das an die Binnenmarktrelevanz anzubinden, völlig richtig ist.
Die ist uns – dazu ist die erste Lesung eines Gesetzes in der Regel richtig gut – nach der ersten Lesung deutlich geworden. Insofern folgen wir da gern dem Vorschlag, den Sie eingebracht haben, wobei wir uns jetzt nicht darüber streiten wollen, wer sozusagen das Rad erfunden hat. Es ist völlig richtig, die Binnenmarktrelevanz bei dieser Entscheidung nach vorne zu stellen.
Lassen Sie mich an der Stelle nur eine Anmerkung in Richtung Bürokratie und Übertreiben von gesetzlichen Regelungen machen! Das Rüffert-Urteil, das Verbot, solche Vergaben an Tarifverträge zu binden, findet in einigen Ländern Europas, die nicht als sozial überliberalisiert gelten, überhaupt keine Anwendung, zum Beispiel in den Niederlanden oder in Österreich. Warum nicht? Weil wir dort ein viel höheres Niveau allgemeinverbindlicher Tarifverträge haben. Überall dort, wo ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag per Gesetz für allgemeinverbindlich erklärt worden ist, spielt das Rüffert-Urteil keine Rolle.
Wir haben in Deutschland das Problem, weil wir noch gewisse Lücken haben, weil wir zu wenig Allgemeinverbindlichkeit haben. Also müssen wir regional ausschöpfen, was wir regional ausschöpfen können, und ich glaube, wir tun das sehr gut mit dem Ihnen vorliegenden Vorschlag.
Was können wir regional tun? Wir als Bremer Landesparlament waren Vorreiter bei der Tariftreue und Vergabe; wir waren Vorreiter beim Mindestlohn hier im Land und damit auch für die bundespolitische Diskussion.
Wir wollen jetzt eine weitere regional schließbare Lücke schließen; das, was wir beeinflussen können, wollen wir beeinflussen. Wir wollen das ausdrücklich auch tun, um die regionale Partnerschaft von Tarifvertragsparteien zu stärken. Das ist nämlich ein Vorschlag, der sich an diejenigen richtet, die sich hier in Bremen und in der Region gemeinsam auf der Arbeitgeberseite und auf der Gewerkschaftsseite darum bemühen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der hier Beschäftigten in regionale Tarifverträge zu gießen, wovon wir eine ganze Menge haben. Es ist sinnvoll, das zu tun, und es ist sinnvoll, im Ausschreibungsverfahren nicht nur darauf zu schauen, ob da jetzt 8,50 Euro als Mindestlohn für einen Heizungs- und Sanitärfacharbeiter eingetragen sind, oder so, wie wir es vorhaben, darauf zu schauen, was in der Region für die Heizungs- und Sanitärtechnik