Herr Röwekamp, in diesem Fall gebe ich Ihnen recht, es ist in diesem Bereich in den letzten Monaten nichts passiert, und das darf wirklich nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte deswegen meine Ausführungen wiederholen, die ich hier bereits vor einem Jahr gemacht habe. Für die fakultativ geschlossene Unterbringung sind rechtliche Hürden vorhanden. Es ist eben nicht so – das hat mir gegenüber auch Herr Kannenberg bestätigt, der in Hessen eine fakultativ geschlossene Einrichtung betreibt –, dass nach Paragraf 42 SGB VIII die Unterbringung gewährleistet ist, sondern nach wie vor nach einem regulären Verfahren nach Paragraf 1631 b BGB. Die Unterbringung muss durch das Familiengericht angeordnet werden.
Nach Paragraf 1631 b BGB, das ist die rechtliche Grundlage, wäre es auch in Bremen möglich, dass Jugendliche außerhalb Bremens in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen werden könnten, wenn das Familiengericht eine entsprechende Anordnung trifft. In Bremen ist es in den letzten fünf Jahren lediglich zu zwei Anordnungen gekommen. Das wird Gründe haben. Viele Familiengerichte sind nämlich nicht davon überzeugt, dass das wirklich die Ultima Ratio und dass sie Anordnung zielführend ist.
Wenn man sich einmal die Kosten für eine geschlossene Unterbringung anschaut, dann stellt man fest, dass sie bei 350,00 bis 400,00 Euro pro Person und pro Tag liegen. Das heißt, wir kommen auf 10 000 Euro
pro Monat zuzüglich der Baukosten. Für dieses Geld hätte die Sozialsenatorin die Jugendhilfe schon lange so ausbauen können, dass meine Bekannten und Kollegen, die in diesem Bereich arbeiten, keine Angst vor hoch aggressiven Menschen, die unter Drogen stehen, haben müssten, sondern dass eine ausreichende Betreuung leistbar wäre. – Ich danke Ihnen!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/256 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 19/288 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/293 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/297 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bedeutung und Perspektiven des Landesmindestlohns Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 5. November 2015 (Drucksache 19/130) Dazu Mitteilung des Senats vom 22. Dezember 2015 (Drucksache 19/230) Wir verbinden hiermit: Gesetz zur Aufhebung des Mindestlohngesetzes für das Land Bremen Antrag der Fraktion der FDP vom 18. Februar 2016 (Neufassung der Drucksache 19/285 vom 16. Februar 2016) (Drucksache 19/294) 1. Lesung
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 19/230, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Senator Günthner, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE nicht mündlich wiederholen möchten.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.
Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet. Wir kommen gleichzeitig zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.