Sie müssen diese Argumentationsweise mit sich selbst ausmachen, ich kann das nicht mehr nachvollziehen.
Ich finde die Argumentation, der Senat hätte schon in diesem Jahr die Haushalte 2016/2017 vorlegen können, und der Senat sei damit schuld, dass in der haushaltslosen Zeit nicht agiert werden könne, vor dem Hintergrund der Beratungen in den letzten 14 Tagen unverständlich. Ich weiß nicht, wo Sie heute oder in den letzten 14 Tagen gewesen sind. Nein, ich weiß es doch, Sie waren ja hier, ich habe Sie ja gesehen!
Wir haben einen Nachtragshaushalt debattiert, und wir haben darüber geredet, dass wir spezielle Probleme gehabt haben, die wir alle unterschiedlich gewertet haben, aber natürlich sind die speziellen Probleme Diskussionsgegenstand der nächsten Haushaltsberatungen, und ihre Folgen spiegeln sich in den Haushaltsberatungen wider. Die Erwartungshaltung, dass man sowohl die akuten Probleme löst als auch gleichzeitig den nächsten Haushalt vorlegt, ist, glaube ich, zu weit gespannt.
Meine Damen und Herren, wir werden den Antrag der LINKEN ablehnen. Wir wissen, dass wir uns wie immer damit keine Freunde und keine Freude machen. Das ist auch klar. Wir wollen aber auch keine Ausnahmeregelung in diesem Bereich jetzt beschließen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit einer guten Nachricht beginnen: Die gute Nachricht ist, dass Bremen befördert. Wenn manche das in Verkennung der Rechts- und vielleicht auch Finanzlage für selbstverständlich halten oder wie Sie, Herr Rupp, so tun, als ob es sich um einen Rechtsanspruch handelt, dann sage ich Ihnen allen, das ist nicht der Fall, sondern es ist eine freiwillige Leistung Bremens, zu der der Senat steht.
Wir wollen diese Leistung erbringen. Dass es sich um keine Selbstverständlichkeit handelt, das kann man daran sehen, dass 47 nordrhein-westfälische Städte und Großstädte, die unter Haushaltskuratel stehen, Beförderungen für eine unbestimmte Zeit ausgesetzt haben. Ich finde, es muss der Wahrheit zuliebe hier noch einmal gesagt werden, ich möchte gern, dass den Beschäftigten gesagt wird – und wir tun das –, dass wir so lange, wie es irgendwie geht, an dem Instrument der Beförderung festhalten. Das ist auch der Hinweis darauf, dass der Senat zu seinen Beamtinnen und Beamten steht und nicht möchte, dass sich Bremen von den anderen Ländern abkoppelt. Der von Ihnen konstruierte Rechtsanspruch ist objektiv nicht vorhanden.
Die Summe, die Sie genannt haben, Herr Rupp, ist nicht zutreffend. Bremen spart – in Wirklichkeit muss es heißen, Bremen gibt weniger aus – 700 000 Euro. Das ist der Betrag, der in der Kasse vorhanden sein müsste, damit Beförderungen ein halbes Jahr früher ausgesprochen werden könnten.
Ich möchte hier im Plenum erklären, dass alle Personalräte der Auswahl derjenigen, die befördert werden sollen, zugestimmt haben und die Gespräche, die wir geführt haben – mit Ausnahme des Gesamtpersonalrats, der ist dagegen, das weiß ich auch –, eher von Verständnis und von der Wertschätzung für die Leistung, die darin besteht, dass wir Beförderungen möglich machen können, gekennzeichnet gewesen sind.
Herr Hilz, Sie möchte ich bitten, mir das Land zu nennen, in dem Haushalte in fünf Monaten aufgestellt werden! Man ist manchmal etwas ratlos. Ich sage einmal, ein Mindestmaß der Beschäftigung mit den Fakten ist manchmal ganz hilfreich.
nicht dass es wieder zu der Situation kommt, dass ich eine Zwischenfrage stellen möchte und die Senatorin nicht mehr zur Verfügung steht.
Ich setze mich dann lieber der Gefahr aus, dass Sie die Frage ohnehin beantwortet hätten, und vielleicht können Sie die Antwort vorziehen!
Ja, das versuche ich jetzt! Herr Rupp, setzen Sie sich lieber hin, wenn ich mich mit Ihrem Antrag auseinandersetze. Anderenfalls ist mir das unangenehm.
Nein! Frau Präsidentin, Herr Rupp möge sich wieder hinsetzen! Ich möchte einfach mit meiner Rede fortfahren!
Herr Rupp, die Senatorin erlaubt keine weiteren Zwischenfragen. Deshalb gebe ich jetzt der Frau Bürgermeisterin Linnert das Wort.
Ich will mich sehr gern mit Ihrem Antrag auseinandersetzen und dann auch erklären, warum das, was Sie heute in der Bremischen Bürgerschaft beantragt haben, rechtlich nicht möglich ist und worin sich die heutige Situation von der Situation vor zwei Jahren unterscheidet.
Sie haben akzeptiert, dass wir im nächsten Jahr eine lange haushaltslose Zeit haben, in der keine Beförderungen stattfinden können. Jetzt sagen Sie, dass das kein Problem sei und wir das eben am 30. Dezember dieses Jahres beschließen können. Sie meinen, dass die Beförderungen dann vorgezogen wären und man theoretisch eine Ausnahme von der Haushaltssperre machen könnte. Das ist in der Tat richtig, wobei wir hier heute keine Ausnahmen von der Haushaltssperre beschlossen haben, sondern Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten Jahre. Gut, okay, wie dem auch sei.
Jedenfalls ist es natürlich möglich, Ausnahmen von der Haushaltssperre zu machen. Allerdings besteht dann das Problem, dass diejenigen, die vor zwei Jahren befördert wurden, die notwendige Wartefrist von zwei Jahren nicht erfüllt haben, was insbesondere für die Angehörigen der unteren Besoldungsgruppen ein größeres Problem bedeutet, weil sie häufiger befördert werden, Frau Schierenbeck hat versucht, das zu erklären. Das heißt, wir hätten es dann mit einer großen Anzahl von rechtsunwirksamen Beförderungen zu tun, insbesondere im Bereich der Feuerwehr und der anderen unteren Besoldungsgruppen. Wir finden, dass das nicht verantwortlich ist und sich die von Ihnen vorgeschlagene rechtliche Möglichkeit nicht umsetzen lässt. Darüber hinaus müsste man das gesamte Mitbestimmungsverfahren neu durchführen. Das kann nicht funktionieren.
Vor zwei Jahren haben wir einen Weg gefunden. Daran kann man sehen, dass der Senat das Instrument der Beförderungen sehr ernst nimmt. Wir wissen, dass es für Verdruss sorgt, wenn Beförderungen nicht so, wie in zeitlicher Hinsicht erwartet, erfolgen. Damals hatte die vorherige Beförderungsrunde im Oktober stattgefunden. Deshalb war es möglich, die Beförderungen auf den 1. Dezember zu verschieben, ohne in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten. Insofern kann man diese beiden Fälle nicht vergleichen.
Es ist also nicht Willkür oder böser Wille des Senats, sondern der in der Tat etwas vertrackten Lage aus erstens bestehender Haushaltssperre und zweitens haushaltsloser Zeit geschuldet. Ich verhehle nicht, dass
wir die Meldung an den Stabilitätsrat über die 0,7 Millionen Euro als Einsparung mit aufnehmen werden, aber diese Einsparung ist nicht die oberste Intention gewesen, sondern im Wesentlichen der Effekt dieser vertrackten Lage. Wir werden jetzt aber sicherstellen – ich glaube, das wurde schon im Haushaltsausschuss vorgetragen –, dass das Inkraftsetzen der Besoldungserhöhung, die zum 1. Januar erfolgt, keine Fristprobleme für die nächste Beförderung in zwei Jahren auslöst. Das ist wichtig, um zu vermeiden, dass wir dann in neue Probleme geraten.
Ingesamt lassen Sie mich hierzu Folgendes sagen: Das ist ein schwieriges Thema für den Senat und für die Beschäftigten, weil sich, wie wir wissen, die Frage der Wertschätzung selbstverständlich auch in der Besoldung niederschlägt.
Folgendes aber finde ich nicht so schön. Ich meine, dass es die CDU gewesen ist, die maßgeblich dafür gesorgt hat, dass das Weihnachtsgeld in Bremen gestrichen wurde. Wenn man in der Opposition ist, dann macht man hier ganz dicke Backen, aber wenn man selbst regiert, dann weiß man, dass die Wirklichkeit ein bisschen anders aussieht. Ich weiß nicht, wie glaubwürdig es ist, wenn man sich vorher so einen schlanken Fuß gemacht hat.
Bei der FDP verhält es sich doch mindestens genauso. In vielen Gesprächen erzählen Sie, dass wir viel zu viel gut bezahlte Verwaltung haben, aber wenn es dann hier darauf ankommt, haben Sie nicht den Mut, dafür zu sorgen, dass sich das niederschlägt, sondern dann tröten Sie ins Horn, wie man hieran sieht. Ich fände es schön, wenn Sie in die Gespräche mit der Handelskammer, auf die Sie sich bei Ihrer Kritik an der angeblich nicht so leistungsfähigen Verwaltung maßgeblich stützen, auch einfließen lassen würden, wie Sie sich hier heute verhalten haben.
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Hilz, aber nur zu einer Kurzintervention, weil die Redezeit abgelaufen war. – Bitte!
Ich möchte ganz kurz intervenieren und damit auf die Aussage von Frau Linnert reagieren. Wir sind der Ansicht, dass wir nicht über verzögerte Beförderungen sparen wollen, und wollen insgesamt einen Personalabbau und eine damit verbundene Aufgabenkritik und somit auch Aufgaben abbauen. Das ist das Ziel. Es ist nicht unser Ziel, einzelnen Beamten, denen jetzt eine Beförderung zusteht, diese zu verwehren. – Danke!
Ich möchte nur festhalten: Weil man nicht alle zum 30. Dezember befördern kann, weil einige Betroffene die Fristen noch nicht erfüllt haben, befördert man lieber niemanden! – Vielen Dank.