Die Frage, ob ein Instrument geeignet ist, hängt auch mit der Frage zusammen, ob es in großer Zahl sinnvoll administrierbar ist. Ein Instrument, mit dem man Wohnungen in kleinen Häusern mit drei oder vier Parteien heraussucht, sicherstellt und die entsprechenden Verfahren betreibt, setzt einen relativ hohen Aufwand für eine relativ geringe Anzahl Wohnungen voraus, sodass wir hier nicht die Lösung des Problems sehen, sondern glauben, dass hier die Kooperation und die Zusammenarbeit weit höhere Erträge bringt, zumal es auch nicht nur darum geht, Wohnungen, die leer stehen, zu akquirieren, sondern auch darum, zu schauen, ob man in bestehendem Wohnraum Menschen zur Vermietung von Einliegerwohnungen bewegen kann et cetera, was keinen klassischen Leerstand beträfe, für den solche Gesetze und Möglichkeiten greifen. Ich glaube, dass wir hier die Potenziale noch nicht ganz ausgeschöpft haben und durch Intensivierung unserer bisherigen Arbeit noch viel erreichen können. Daher meinen wir nicht, dass wir noch ein Gesetz brauchen, das auch Regelungen für Einheiten unterhalb der Schwelle von 300 Quadratmetern beinhaltet, und auch nicht mehr auf das OPR zurückgreifen wollen. Ein letzter Aspekt noch zu dem letzten Teil der Unterbringung, denn als die CDU-Fraktion über die Messe redete, ist mein Kollege Ekkehart Siering nervös auf dem Stuhl hin- und hergerutscht: Die Frage, worüber man redet, wird immer dann interessant, wenn es konkret wird. Über was reden wir, wenn wir für länger als bis Anfang Januar in den Messehallen – wir sind gerade dabei, sie zu beziehen – bleiben würden? Dann heißt das, wir verzichten auf die Sixdays, wir brauchen die Bremer Altbautage nicht, die Classic Motorshow nicht und die fish international nicht. Das kann man so bewerten, das ist eine politische Entscheidung, aber ich glaube, dann muss man auch die Ehrlichkeit haben, es beim Namen zu nennen und nicht abstrakt über die Messe zu reden. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/124, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich Mitglieder des Vereins „800 Jahre Osterholz e. V.“ und spanische Auszubildende des Europaprojekts MobiPro. Dieses Projekt dient der Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa.
Grundversorgung von Flüchtlingen nach dem Sachleistungsprinzip verbessern: Internetzugänge und Nahverkehrsnutzung ermöglichen! Antrag der Fraktion der CDU vom 13. Oktober 2015 (Drucksache 19/107)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der rot-grüne Senat in Hamburg hat es vorgemacht und ist bereits ein paar Schritte weiter als die Kollegen hier in Bremen. Dort wird das Bus- und Bahnfahren für Asylbewerber ab dem 1. Januar 2016 nach dem Sachleistungsprinzip eingeführt. 25 Euro werden dann allen neu ankommenden Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen direkt von den 143 Euro Taschengeld abgezogen. Diese Einführung entspricht auch dem Beschluss der Bundesregierung, das sogenannte Taschengeld für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften künftig möglichst durch Sachleistungen zu erbringen, sofern der Verwaltungsaufwand das rechtfertigt.
In Bremen wurde aber von der SPD und von den Grünen sofort beschlossen, darauf komplett zu verzichten. Sie glauben auch nicht, dass mögliche Fehlanreize für eine Flucht aus wirtschaftlichen Gründen durch Sachleistungen minimiert werden könnten,
obwohl selbst der serbische Ministerpräsident Deutschland eindringlich warnt, weil nach seiner Meinung gerade dieses monatliche Taschengeld für die serbische Bevölkerung den Effekt hat, dass die Leute geradezu von Deutschland angelockt werden. Ich vertraue einmal dem serbischen Ministerpräsidenten, dessen Namen ich mir jetzt leider nicht gemerkt habe.
Die Grünen gehen derweil sogar so weit zu sagen, dass es ein grundlegendes Menschenrecht sei, dass Flüchtlinge die 143 Euro monatlich als Barleistung bekommen müssten. Ich würde dagegen setzen, dass es ein grundlegendes Menschenrecht ist, Schutz, Sicherheit und Grundversorgung zu finden, meine Damen und Herren!
In dieser Grundversorgung, die in einer Gemeinschaftseinrichtung gewährleistet wird, sind bestimmte Dinge, die Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter für den Haushalt, bereits vorgesehen. Das sogenannte Taschengeld aber ist eine Leistung, die den Flüchtlingen zwar einen gewissen finanziellen Spielraum für eine eigene Kaufentscheidung gibt, über die man aber durchaus diskutieren darf. Es ist ja im Prinzip auch nur eine Barleistung für persönliche Bedarfe wie Freizeitgestaltung, Süßigkeiten, eventuell Zigaretten, aber eben auch für private Bus- und Bahnfahrten, für Telefonkarten und die Internetnutzung.
Die CDU-Fraktion findet, dass man die Bereiche Busund Bahnfahrten und die Internetnutzung ganz wunderbar für alle Asylbewerber, nicht nur für die aus den sicheren Herkunftsländern, als Sachleistung gewähren kann.
Auch der bislang erhebliche Aufwand mit den Tickets, die in den Unterkünften für notwendige Fahrten vergeben werden, könnte so vermieden werden, und auch weil viele Flüchtlinge – das ist auch in Hamburg so – schlichtweg nicht wissen oder verstehen, vielleicht auch nicht verstehen wollen, wie das Bus- und Bahnfahren funktioniert, kämpfen die Einrichtungsleitungen jeden Tag erhebliche Zeit mit den Folgen von Schwarzfahrten. Das Problem wäre dann auch gelöst.
Das Bus- und Bahnfahren aber grundsätzlich umsonst zu ermöglichen, wie es die Bremer Grünen bereits gefordert haben, wäre sogar ungerecht. Es gibt Bremerinnen und Bremer, die nur ein wenig mehr Geld
zur Verfügung haben als Asylbewerber, aber das Stadtticket, ein vergünstigtes BSAG-Monatsticket, kostet sie 33,70 Euro im Monat. Auch für Asylbewerber ist es daher möglich, für ihre Bus- und Bahnfahrten zu bezahlen, aber es sollte wegen des geringeren Bargeldes auch weniger sein als 33,70 Euro. Hamburg liefert mit den 25 Euro eine gute Vorlage für Bremen.
Asylbewerber mit einem solchen BSAG-Ticket könnten unkompliziert Ämter, Ärzte und soziale Angebote wahrnehmen, die bislang oft unerreichbar sind, wie Fahrradwerkstätten, Ausflüge, Bildungs- und Kulturangebote, Gottesdienste, Sportmöglichkeiten, und natürlich auch Sprachkurse wahrnehmen. Bisher scheitern ehrenamtliche Initiativen doch oft daran, dass man nicht weiß, wie man die Flüchtlinge an den Ort bekommt, wo man für seine Angebote entsprechende Räume zur Verfügung hat. Zudem wäre es für die Flüchtlinge mit einem Monatsticket auch viel leichter, in Eigeninitiative die Stadt kennenzulernen und Freunde zu treffen. Für die allermeisten Flüchtlinge wäre solch ein Ticket auf jeden Fall ein Gewinn und keineswegs ein Verlust, denn für jede Hin- und Rückfahrt sind jetzt gut fünf Euro weg. Das sind bereits 25 Euro bei nur fünf Fahrten im Monat.
Ähnlich verhält es sich mit der Internetnutzung. Das Internet bietet die Möglichkeit, Kontakt mit Familie und Freunden in der Heimat zu halten, sich über Deutschland zu informieren, die Sprache zu lernen und so weiter. In den Einrichtungen bekommen die Flüchtlinge aber keinen Zugang zum Netz und müssen deshalb einen Großteil ihres Taschengeldes für die Nutzung des mobilen Internets ausgeben. Handyverträge sind ihnen schon wegen eines fehlenden Girokontos verwehrt.
Die CDU-Fraktion ist der Überzeugung, dass beide Sachleistungen, das BSAG-Ticket und der Internetzugang, sinnvolle Dinge wären und dass auch der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand überschaubar wäre.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollegin Grönert, Sie haben recht, das Stadtticket kostet 33,70 Euro. Wir haben schon oft gesagt, dass wir das für zu viel halten, weil es eben nicht dem Warenkorbanteil im SGB-II-Satz entspricht. Dafür müsste es zehn Euro günstiger sein. Wir sind natürlich dafür, dass alle Menschen in dieser Stadt unabhängig von ihrem Portemonnaie die Möglichkeit haben sollen und müssen, mobil zu sein.
Frau Grönert, der Unterschied ist, dass Hartz-IVEmpfängerinnen und Empfänger das Stadtticket nicht zwangsweise bei gleichzeitigem Abzug vom HartzIV-Regelsatz bekommen. Genau das haben Sie bei Asylsuchenden vor. Das finde ich völlig verkehrt. Mobilität ist ein wichtiger Bestandteil von Teilhabe, aber es sollte keine Zwangsmobilität sein. Da messen Sie doch mit zweierlei Maß. Das finde ich etwas merkwürdig, das ist das eine.
Das Zweite ist: Sie haben ein Konzept, wonach Geflüchtete ein reduziertes Stadtticket erhalten, das dann von dem sogenannten Taschengeld abgezogen werden soll. Schauen Sie sich einmal die Abteilungen im Asylbewerberleistungsgesetz an! Gemäß den Abteilungen 7 bis 12 bekommt man 143 Euro im Monat, wenn man Glück hat, wenn man schon im Sozialzentrum registriert ist. Sie haben recht, in den 143 Euro sind die Anteile für Verkehr, Kommunikation, Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Bildung enthalten.
Schauen Sie sich aber die anderen Abteilungen an, für die Asylsuchende in Notunterkünften nichts ausgezahlt bekommen – das betrifft Nahrung, Bekleidung, Energie, Gesundheitspflege –, weil davon ausgegangen wird, dass sie eine Vollverpflegung haben! Ich weiß nicht, ob Sie einmal in einem der Zelte oder in einer Turnhalle waren. Ich war schon in einigen, und ich habe gesehen, dass die Leute da mit Flip-Flops herumlaufen, weil sie noch nicht einmal zwei Ausstattungen an Bekleidung und Schuhen haben, um sich im Winter oder dann, wenn sie ihre Sachen waschen müssen, angemessen kleiden zu können. Das heißt, die 143 Euro werden selbstverständlich benötigt, um sich erst einmal angemessen auszustatten. Alles das wird in den Erstunterkünften leider nicht in dem notwendigen Umfang zur Verfügung gestellt.
Insofern haben die Leute faktisch gar nicht den finanziellen Spielraum, um von den 143 Euro noch auf 25 Euro zu verzichten. Dann würden sie sich wirklich das Allernötigste, die Grundausstattung, vom Mund absparen. Ich glaube, das ist überhaupt nicht zumutbar.
Sie wollen laut Ihrem Antrag das Sachleistungsprinzip stärken. Ich glaube, a) dieses Prinzip funktioniert nicht richtig, im Moment läuft es eher spendenbasiert, und b) ist es überhaupt kein Zukunftsmodell. Nicht umsonst hat sich Bremen glücklicherweise schon vor Jahren gegen das Sachleistungsprinzip entschieden, denn das bedeutet einen hohen Verwaltungsaufwand, und es entmündigt die Menschen. Wir wollen mündige Bremerinnen und Bremer jeder Herkunft, die in
Zuletzt noch zu Ihrer Unterstellung, dass Leute nur für das Taschengeld hierherkommen: Ich weiß nicht, ob ich den serbischen Ministerpräsidenten als Quelle verwenden würde, aber schauen Sie sich einmal die Reiseberichte von Recherchegruppen nach Serbien, in den Kosovo oder nach Mazedonien an! Erst vorletzte Woche gab es einen Reisebericht der Recherchegruppe aus Bremen. Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten und dort hingegangen wären oder sich die Berichte durchgelesen hätten, dann würden Sie verstehen, dass die Leute ganz sicher nicht wegen 143 Euro im Monat kommen, sondern weil es ihnen sehr dreckig geht, weil sie systematisch ausgegrenzt und diskriminiert werden.
Wir haben hier schon öfter über das Thema geredet. Ich finde es einfach absurd zu denken, dass 143 Euro so ein riesiger Anreiz wären und man den Betrag deswegen reduzieren müsste, aber vielleicht ist das ja Ihr Ziel. Ich weiß es nicht. Wir werden Ihren Antrag jedenfalls ablehnen. – Danke schön!