Protocol of the Session on April 22, 2015

Dies sind nur Beispiele für die Risiken, mit denen

sich der Untersuchungsausschuss im zweiten großen Komplex befasst hat, den Bauzeitverlängerungen und Kostensteigerungen im laufenden Bauprojekt ab dem Jahr 2010, denn auch wenn das Gewerk Trockenbau in den Jahren 2013/2014 sehr im Fokus stand, wird oft übersehen, dass bereits im Juli 2012 der prognostizierte Gesamtfertigstellungstermin um zwei Jahre nach hinten verschoben war.

Eine wesentliche Ursache hierfür war ein Vergabe

rechtsstreit beim Gewerkrohbau, also die Realisierung eines von Anfang an bekannten projektimmanenten Risikos, für das kein zeitlicher Puffer vorgesehen war.

Neben den projektimmanenten Risiken gab es

eine Vielzahl von Ursachen für Bauzeitverlänge rungen und Kostensteigerungen aus dem laufenden Projekt heraus, seien es Materialmängel, Schlecht leistungen von Bauunternehmen, Planungsfehler oder geänderte Bauherrnwünsche. Auch Ereignisse wie die Keimvorfälle in der Neonatologie mit ihren Auswirkungen auf das Klinikum Bremen-Mitte sowie die Gesamtplanung der GeNo hatten Einfluss auf das Bauprojekt.

Von erheblicher Relevanz waren die Probleme

beim Gewerk Trockenbau, bei denen sich neben Stö rungen im Verhältnis zum Trockenbauunternehmen auch große Mängel an der Arbeit des Generalplaners zeigten. Der Untersuchungsausschuss hat keine Zweifel daran, dass der Generalplaner gerade im Jahr 2013 und gerade bezüglich des Gewerks Tro ckenbau erhebliche Probleme hatte, eine baubare Ausführungsplanung vorzulegen. Trotzdem konnte der Untersuchungsausschuss nicht feststellen, dass die Kündigung des Trockenbauunternehmens im Mai 2014 fehlerhaft gewesen wäre. Es lagen zu diesem Zeitpunkt gutachterliche Stellungnahmen vor, die eine Baubarkeit auf der Grundlage der Pläne bestä tigten, womit eine vollständige Arbeitsverweigerung durch den Trockenbauer ungerechtfertigt gewesen wäre. Zwischen der GeNo und dem Trockenbauer ist bereits ein sogenanntes selbstständiges Beweis verfahren beim Landgericht Bremen anhängig. Eine abschließende juristische Bewertung wird den Ge richten vorbehalten bleiben müssen.

Zugleich wurde auch die Kündigung des Gene

ralplaners diskutiert. Angesichts der Tatsache, dass auf der Baustelle aktuell gut und viel gearbeitet wird und eine Kündigung des Generalplaners nach Ex pertenschätzungen einen mehrjährigen Baustillstand und Kosten von bis zu 70 Millionen Euro verursachen würde, ist eine solche Kündigung nach Ansicht des Untersuchungsausschusses zu Recht von der GeNo nicht ausgesprochen und von der Freien Hansestadt Bremen auch nicht erzwungen worden.

Lassen sie mich zusammenfassen! Die Verzöge

rungen und Kostensteigerungen haben eine Vielzahl von Ursachen. Die Prozesse des Projekts greifen ineinander, und die beobachtete Entwicklung ist ein Ergebnis von vielen kleinen und einigen großen Ursachen, von denen einige wesentliche bereits vor dem eigentlichen Baubeginn gesetzt wurden. Eine exakte Zuordnung der Gesamtbauzeitverlängerung und der Kostensteigerung zu einzelnen Ursachen war dem Untersuchungsausschuss und auch den vernommenen Mitarbeitern der Projektbeteiligten nicht möglich. Die Verantwortlichkeiten und damit Haftungsfragen werden endgültig wohl erst geklärt werden können, wenn der Bau vollendet ist. Sie wer den, sofern etwaige außergerichtliche Einigungsver suche scheitern sollten, voraussichtlich Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Einige der ermittelten Ursachen, insbesondere der

festgelegte Kosten- und Zeitrahmen mit all seinen Konsequenzen, sind auch von der Politik beeinflusst worden. Im laufenden Bauprojekt spielte und spielt die politische Ebene allerdings keine entscheidende Rolle mehr. Das Tagesgeschäft der Großbaustelle muss von der GeNo selbst und von ihren hoch engagierten Mitarbeitern im besonderen Projektmanagement betreut werden. Ein Fehlverhalten der aktuellen Geschäftsführung oder einzelner Mitarbeiter konnte der Untersuchungsausschuss hierbei nicht feststellen. So viel in Kürze zu den wesentlichen Feststellungen des Untersuchungsausschuss!

Ich komme jetzt zu den abgeleiteten Handlungs

empfehlungen: Es müssen einheitliche Standards für die Kostenermittlung bei Großbauprojekten ge schaffen werden. Die Kostenprognosen sollten von unabhängigen Sachverständigen überprüft wer den. Es ist von grundlegender Bedeutung für die fachliche und politische Entscheidungsfindung bei Großbauprojekten, dass eindeutige und vor allem auch im Hinblick auf Kosten und Risiken realistische Entscheidungsgrundlagen vorliegen.

Welche Finanzierungsmodelle für ein Großbauvor

haben gewählt werden, ist eine Frage des Einzelfalls. Sie hängt von den Projektspezifika, den Rahmenbe dingungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ab. PPP-Modelle sind bei langfristigen Vertragslauf zeiten und dynamischen Nutzerprofilen möglichst zu vermeiden.

Ein Bauvorhaben sollte vor Baubeginn eine aus

reichende Planungstiefe aufweisen, um Kosten,

Risiken und Chancen frühzeitig bestimmen zu kön nen. Umfang und Art finanzieller und sonstiger Pla nungsrisiken sind bereits im Voraus nachvollziehbar zu benennen und transparent darzustellen. Bei der Vergabe der Bauleistungen sollte die Planung so weit fortgeschritten sein, dass eine baubegleitende Planung möglichst vermieden werden kann. Die Pla nung sollte möglichst unverändert umgesetzt werden.

Krankenhausumbauten und -neubauten des Kli

nikverbunds Bremen der Gesundheit Nord sind unter besonderer Berücksichtigung einer verbundweiten Medizinstrategie zu planen und baulich umzusetzen. Die Terminpläne sind nach überwiegend baufachli chen Kriterien und nicht primär an den wirtschaftli chen Notwendigkeiten des Auftraggebers sowie mit ausreichenden Reservezeiten aufzustellen. Es ist zu verhindern, dass unrealistische, kurze Terminvorga ben zu Störungen im Bauablauf, zu Behinderungs anzeigen sowie Nachforderungen und damit im Ergebnis zu Baukostensteigerungen führen.

Die Durchführung von angemessenen Wirtschaft

lichkeitsuntersuchungen für alle finanzwirksamen Maßnahmen gemäß Paragraf 7 Absatz 2 Landeshaus haltsordnung Bremen ist konsequent zu beachten. Entscheidungen, denen veraltete Wirtschaftlich keitsuntersuchungen zugrunde liegen, können zu gravierenden finanziellen Nachteilen führen. Der Ausschuss begrüßt deshalb, dass die neuen Verwal tungsvorschriften zu Paragraf 7 Landeshaushalts ordnung nunmehr vorsehen, dass vor und während der Planung und Durchführung von Maßnahmen bei jeder Gremienbefassung stets eine aktuelle Wirt schaftlichkeitsuntersuchung Grundlage sein muss.

Die Projektstruktur eines Großbauvorhabens sollte

möglichst wenige Schnittstellen aufweisen, Zustän digkeiten und Verantwortlichkeiten müssen innerhalb der Projektstruktur klar geregelt sein. Eine getrennte Vergabe der Bauüberwachung und der Planung führt zu zusätzlichen Schnittstellen und kann daher Probleme verursachen.

Die einzelnen Leistungsbilder der am Projekt Betei

ligten sollten in den Verträgen, wie beim Bauprojekt Teilersatzneubau geschehen, möglichst eingehend beschrieben werden, und dies sollte, soweit dies möglich ist, unter Rückgriff auf die VOB oder ver gleichbare Normen erfolgen. Vertragsgestaltungen mit zentralen langfristig eingebundenen Baupro jektpartnern müssen Vertragsauflösungen für den öffentlichen Auftraggeber möglich machen, ohne dass bisherige Projektergebnisse verloren gehen, beispielsweise im Hinblick auf die weitere Nutzung von bereits durchgeführten Planungen. Zudem darf die Höhe einer möglicherweise vereinbarten finan ziellen Entschädigung einer Vertragsauflösung nicht im Wege stehen.

Die Terminpläne und die detaillierten Kostenbe

rechnungen sind in den Verträgen mit den am Bau Beteiligten mit Vertragsstrafen zu bewehren. Unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architek

ten und Ingenieure ist für Planungsleistungen, die technische, wirtschaftliche oder umweltverträgli che Lösungsmöglichkeiten nutzen und zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung des vertraglich festgelegten Standards führen, die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zu prüfen.

Eine Grundvoraussetzung für eine termin- und

kostenstabile Durchführung von Großbauvorhaben ist die umfassende und konsequente Leistungserfüllung der privaten Projektpartner, insbesondere auch eine sorgfältige und detaillierte Planung durch den Ge neralplaner und eine genügende personelle Präsenz in der Bauleitung seitens des Generalplaners. Auf die Durchführung der Überwachungsaufgaben des externen Projektsteuerers gegenüber dem General planer ist deshalb durch den Bauherrn von Beginn des Bauvorhabens an sorgfältig darauf zu achten, und gegebenenfalls sind diese Leistungen umgehend einzufordern. Sie können alle noch?

(Heiterkeit)

Gut! Ich nähere mich aber dem Ende!

Mit zunehmender Komplexität des Bauvorhabens

können unter Berücksichtigung bestimmter Kompe tenzgrenzen flache Hierarchien auf Bauherrnseite zu einer Beschleunigung der Entscheidungsabläufe und damit der Terminpläne führen. Die Einbeziehung ei ner externen Projektsteuerung neben einem internen Bauherrnmanagement hat sich bei der Errichtung des Teilersatzneubaus am Klinikum Bremen-Mitte bewährt.

Öffentliche Großbauvorhaben sind für die Dauer

des Projekts durch ein eigenes, personell hinreichend ausgestattetes Bauherrnprojektmanagement zur Erfüllung der nicht an externe Stellen delegierba ren Aufgaben zu begleiten. Defizite in der bauch fachlichen Kompetenz bei der Wahrnehmung von Bauherrnaufgaben sind im Vorfeld zu ermitteln und gegebenenfalls rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme sowie kontinuierlich auszugleichen. Leistungsdefi ziten einzelner Projektbeteiligter ist im Hinblick auf die komplexe Errichtungsstruktur eines Großbauvor habens und die damit verbundenen gravierenden Folgen für nachfolgende Gewerke unmittelbar und konsequent zu begegnen.

Das durch einen externen Rechtsanwalt durch

geführte Anti-Claim-Management des Bauherrn für bestimmte Gewerke des Bauprojekts, in dem nachträglich intensiv geprüft, bewertet und gege benenfalls beanstandet wird, hat sich bewährt und sollte bei vergleichbaren Großbauprojekten ebenfalls eingesetzt werden. Korruptionsfälle sind bei diesem Großbauvorhaben bisher nicht bekannt geworden, sodass sich die Einbeziehung externen Sachverstands im Hinblick auf die Korruptionsprävention bewährt hat. Sie sollte deshalb auch bei zukünftigen Groß bauvorhaben erfolgen.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss

empfiehlt, die Rolle und Funktion des externen Moni tors in entsprechenden Großprojekten zu überdenken und klarer zu definieren. Wenn Aufsichtsrat oder Fachaufsicht das Projekt hinsichtlich Effektivität und Wirtschaftlichkeit durch einen unabhängigen Fachmann begleiten lassen wollen, so sollte hierfür ein eigenes Vertragswerk erarbeitet und eine Tren nung von der Aufgabe der Korruptionsprävention vorgenommen werden.

Die Sicherung von Erfahrung und Nutzbarma

chung dieser für andere beziehungsweise künftige Großbauvorhaben stellen einen wichtigen Erfolgs faktor dar. Daher sollten zukünftig die im Rahmen der verschiedenen Prozessstufen eines Bauprojekts gemachten Erfahrungen festgehalten werden, damit sie bei zukünftigen Projekten genutzt werden können.

Wie beim Bauprojekt des Teilersatzneubaus bereits

erfolgt, sollte sich der Aufsichtsrat weiterhin konti nuierlich zum Teilersatzneubau berichten lassen und so seine Aufsichtspflicht wahrnehmen. Die intensive Zuarbeit der senatsseitig in den Aufsichtsrat ent sandten Mitglieder ist weiterhin zu gewährleisten. Die Zusammensetzung und Sitzungsfrequenz des Aufsichtsrats der Gesundheit Nord haben sich im Wesentlichen bewährt, insbesondere sollten wei terhin drei Vertreter der Stadtgemeinde Bremen aus verschiedenen Ressorts dem Aufsichtsrat angehören.

Das Beteiligungsmanagement sollte sich stärker

des Sachverstands anderer Behörden bedienen, etwa in bauchfachlicher Hinsicht. Die direkte Einberufung von Sitzungen im Rahmen des Fachcontrollings sowie der Zugriff auf Projektinformationen durch Mitar beiterinnen und Mitarbeiter des Fachressorts haben sich bewährt. Viele Fehlentwicklungen könnten so rechtzeitig erkannt und Gegensteuerungsmaßnah men ergriffen werden.

Die Abteilungsleiterstelle der Abteilung 5 im Ge