Protocol of the Session on February 18, 2015

Ich persönlich habe in anderer Funktion in einem Bremer Metallbetrieb erlebt, wie ein sozusagen speziellerer Tarifvertrag den Flächentarifvertrag unterlaufen hat und höchstrichterlich festgestellt wurde, dass der speziellere Tarifvertrag der gültige Tarifvertrag war, weil er nur für diesen Betrieb gültig war. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2010 war also nicht so toll. Sie war richtig und hat einige Probleme geklärt, dafür aber einige neue aufgeworfen.

Zu den neu aufgeworfenen Problemen einmal ein paar praktische Problemstellungen: Unterschiedliche Tarifverträge mit unterschiedlichen Lohnansprüchen kann man ja vielleicht im Betrieb noch ganz gut regeln, das läuft dann daraus hinaus, dass man gleiche Arbeit ungleich bezahlt. Das kann man machen, es stellt sich aber die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz. Tarifverträge regeln aber auch Betriebsnormen, zum Beispiel in Fragen des Gesundheitsschutzes oder der erweiterten Mitbestimmung von Betriebsräten. Wie regelt man das in einem Betrieb mit ganz vielen unterschiedlichen Tarifverträgen? Wie regeln das dann im Übrigen auch die Betriebsräte?

Wir haben die Sperrklausel nach Paragraf 77 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz. Themen, die nicht in Tarifverträgen geregelt sind, können nicht die Betriebsräte regeln. Frau Schaefer, das ist das, was ich Ihnen heute Morgen am Beispiel der Firma Nehlsen zu erklären versucht habe. Wie soll man denn als betrieblicher Interessenvertreter im Betrieb damit umgehen, wenn unterschiedliche Tarifverträge unterschiedliche Sperrwirkungen in Betrieben haben? Ein ganz schwieriges Thema!

Der letzte Punkt! Das Bundesarbeitsgericht hat im November 2014 die Frage verneint, ob ein Arbeitgeber erfahren darf, wer in welchem Betrieb in welcher Gewerkschaft ist. So weit, so gut! Wie klärt man aber jetzt eigentlich, wem im Betrieb welche Leistungen zustehen?

(Abg. J ä g e r s [SPD]: Genau!)

Wenn der Arbeitgeber das zu Recht nicht weiß, dann muss der Arbeitnehmer das persönlich geltend machen. Ist das immer eine kluge Entscheidung, dass man als Arbeitnehmer offenbaren muss, nach welcher tarifvertraglichen Struktur der Arbeitgeber ihn bezahlen muss, weil er in einer anderen Organisation ist? Das sind also komplizierte Fragen – das Bundesarbeitsgericht hat dazu übrigens eine Entscheidung getroffen, aber noch keine Begründung vorgelegt –, die man nicht einfach einmal mit voluminösen Behauptungen über die Einschränkung des Streikrechts ignorieren kann.

Ich teile die Einschätzung, dass ein Teil des Problems dadurch entstanden ist, dass wir eine Auffächerung der Betriebslandschaften haben, unter anderem durch Tarifflucht, aber das ist auch nur ein Teil der Wahrheit. Natürlich haben wir auch in diesem Sektor so etwas wie Rosinenpickerei. Frank Bsirske von ver.di hat vor Kurzem zu Recht darauf hingewiesen, dass die Streiks wegen der Altersversorgung im Bereich der Luftfahrt auch von ihm als ver.di-Vorsitzendem durchaus kritisch gesehen werden.

Ich sage für die SPD sehr deutlich: Wir wollen keine Situation, in der die Arbeitgeber sich ihre Partner auf der Gewerkschaftsseite sozusagen danach aussuchen können, welche gerade die günstigsten sind.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Prinzip „ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ bei uns ist ein gutes Prinzip! Das ist im Übrigen das einzige Prinzip, das sicherstellt, dass auf Augenhöhe miteinander geredet werden kann, und diese Zusammenarbeit muss man so auf der betrieblichen Ebene regeln.

Abschließend: Es ist doch völlig klar, dass man die Frage des Streikrechts nicht leichtfertig behandeln kann. Unter den DGB-Gewerkschaften gibt es unterschiedliche Meinungen dazu. Sie fingen damit an, dass sie es von der Politik gefordert haben, zwischenzeitlich gibt es unterschiedliche Meinungen, ver.di, NGG und GEW sind dagegen, IG Metall, IG Bau-Agrar-Umwelt und IG Chemie sind dafür.

Ich zitiere einmal aus der Stellungnahme der IG Metall zum jetzigen Gesetzentwurf: „Die Umsetzung des Prinzips „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ darf nicht mit einem gesetzlichen Eingriff in das Arbeitskampfrecht verbunden werden. Der Gesetzentwurf enthält keine Regelungen zum Arbeitskampf. Insbesondere ist eine Erstreckung der Friedenspflicht aus einem Tarifvertrag auf Andersorganisierte nicht vorgesehen.“ Das macht die Bandbreite unterschiedlicher Einschätzungen deutlich, und das ist nicht so ganz profan zu diskutieren und zu entscheiden.

Ich möchte abschließend nur auf die verfassungsrechtliche Debatte hinweisen. Wir haben in der Bundesrepublik eine ganze Reihe unterschiedlicher Erfahrungen damit, das Bundesverfassungsgericht hat zum einen den aus meiner Sicht immer noch verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie für richtig erklärt, als es um das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ging.

Damals wurden die befristeten Verträge tarifwidrig für verfassungsgemäß erklärt. Zum anderen meine ich den mittlerweile aufgehobene Paragrafen 249 a SGB III,

(Glocke)

der den Lohnkostenzuschuss daran gebunden hat, dass man untertariflich zahlt. Das sind schwere Eingriffe in die Tarifautonomie gewesen, die seinerzeit nicht vom Bundesverfassungsgericht kritisiert und sanktioniert worden sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die man diskutieren kann. Von der Sache her wäre ich für die Ablehnung des Antrags der LINKEN, aber wir überweisen ihn jetzt an den Rechtsausschuss und können uns über diese Fragen, die damit im Zusammenhang stehen, weiterhin trefflich streiten und auch die bundespolitische Diskussion dazu begleiten. Keine Einschränkung des Streikrechts, dafür stehen wir! – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Willmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Anders als der Kollege Reinken – das ist bei uns in der Koalition aber auch kein Geheimnis – sehen die Grünen das geplante Tarifeinheitsgesetz als einen Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit und damit als einen Angriff auf das Streikrecht. Anders als der Senat im Bundesrat, der keine Einwände gegen das Gesetz formuliert hat, hat die Fraktion in ihrer Beratung sehr wohl Einwände dazu definiert, das sage ich Ihnen vorweg.

Tarifpluralität gehört zu den Grundprinzipien unserer Demokratie. Alle Beschäftigten haben das Recht, sich zu organisieren, und müssten in letzter Konsequenz auch das Recht haben, für ihre Anliegen auf die Straße zu gehen und zu streiken. Gleichzeitig ist unbestritten, dass die Tarifpolitik der Gewerkschaften von Solidarität lebt. Tarifpluralität erfordert deshalb Kooperation zwischen den Gewerkschaften. Nur solidarisch können alle Beschäftigten angemessen vertreten und in ihren Anliegen unterstützt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, das geplante Tarifeinheitsgesetz wird aus unserer Sicht dafür aber nicht den notwendigen Betriebsfrieden schaffen, ganz im Gegenteil! Es wird die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften und den Kampf um Mitglieder enorm verschärfen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Solidarität und Kooperation lassen sich aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen nicht verordnen, schon gar nicht auf gesetzlicher Grundlage erzwingen. Beides ist nur auf freiwilliger Basis zu haben, und dies zu erreichen, ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, auch nicht des Bundesrates oder dieses Parlaments, sondern es ist die Aufgabe der Gewerkschaften, der Tarifpartner. Deshalb, das vorweg, beantragen auch wir die Überweisung des Antrags in den Rechtsausschuss, auch um dort über die zu erwartenden Klagen wegen Verstößen gegen den Artikel 9 des Grundgesetzes beraten zu können und das weitere Verfahren zu begleiten.

Meine Damen und Herren, jahrzehntelang galt der Grundsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“, das hat der Kollege Reinken vorhin auch gesagt, und im Juni 2010 hat das Bundesarbeitsgericht dann seine bisherige Rechtsprechung zur Tarifeinheit revidiert und an die längst existierende Tarifpluralität angepasst. Seither läuft die Debatte um eine gesetzliche Tarifeinheit, mittlerweile liegt auch der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vor mit der Begründung, die Kollision von Tarifverträgen konkurrierender Gewerkschaften be

einträchtige die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie.

Fakt ist jedoch, dass in den letzten Jahren nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts keine neuen relevanten und streikfähigen Berufsgewerkschaften entstanden sind, konkurrierende Gewerkschaften haben in der Vergangenheit eben häufig kooperiert, insbesondere wenn es um neue Tarifverträge ging. Bei Streiks gibt es ausreichend gerichtliche Kontrollinstrumente, und vor allem sind die Streiktage weiterhin überschaubar, auch wenn die GDL uns aktuell schon wieder mit einem Bahnstreik den Bahnverkehr lahmlegen möchte, so wie es gerade die Nachrichten melden. Mehr noch, im europäischen Vergleich – und das ist spannend! – wird in Deutschland eher selten, man kann sagen, fast gar nicht gestreikt. In der Konsequenz gibt es aus grüner Sicht keinen Anlass, die Tarifpluralität gesetzlich auszugestalten.

Worum geht es? Der Kollege Reinken ist auch schon darauf eingegangen: Kollidieren zwei Tarifverträge, so soll künftig per Tarifeinheitsgesetz nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb gelten. Mit dieser vermeintlichen Lösung werden allein die Mehrheitsgewerkschaften gestärkt, Minderheitsgewerkschaften müssen sich schlicht unterordnen. Das geht aus unserer Sicht nicht, weil Artikel 9 Absatz 3 im Grundgesetz eindeutig ist! Die Koalitionsfreiheit gilt hiernach für jeden Mann, jede Frau und alle Berufe. Sie ist nicht einschränkbar.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Alle Maßnahmen, die dieses Recht einschränken, sind aus unserer Sicht rechtswidrig. Die Freiheitsrechte werden damit über jede Ordnungsfunktion gesetzt, Artikel 9 lässt eine Unterordnung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit unter gesellschafts- oder wirtschaftspolitische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht zu. Außerdem schützt die Koalitionsfreiheit wie alle Grundrechte Minderheiten vor Mehrheiten. Das Streikrecht ist aus unserer Sicht mit der Koalitionsfreiheit verbunden, damit die Beschäftigten ihre Interessen und Forderungen auf Augenhöhe durchsetzen können.

Zum Schluss: Wenn ich mir das ganze Werk anschaue, das dort geschrieben worden ist, frage ich mich, wie es denn hinterher aussehen soll. Nehmen wir einmal das Beispiel der Bahn, das uns aktuell ja wieder beschäftigen wird! Bei der Bahn gibt es allein 300 Einzelbetriebe. Nach dem Tarifeinheitsgesetz gilt künftig nur noch der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft. Dann müsste also zeit- und anlassnah ein Notar die Mehr- und Minderheiten in dem jeweiligen Betrieb feststellen, um Aussagen darüber treffen zu können, welcher Tarifvertrag künftig Anwendung findet. Wie soll dies allerdings stattfinden, wenn eine Offenlegung der Gewerkschaftszugehö

rigkeit der Einzelmitglieder dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen widerspricht?

Meine Damen und Herren, ich finde, wir arbeitsmarktpolitischen Sprecher der acht von den Grünen mitregierten Länder haben es richtig gemacht! Wir haben einen gemeinsamen Brief an die Arbeitsministerin verfasst, haben unsere Landesregierungen, die leider nicht zugehört haben, dazu aufgefordert, unsere Einwände vorzutragen. Wir freuen uns auf eine angeregte Auseinandersetzung im Rechtsausschuss. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr interessant, wie reflexartig vonseiten der LINKEN auf Gesetzesankündigungen reagiert wird und wie Inhalte von Gesetzen interpretiert werden, obwohl sie noch gar nicht verabschiedet sind. Wenn Frau Bernhard anwesend wäre, hätte ich es ihr jetzt auch gern direkt gesagt, es ist schon bemerkenswert, dass im November des vergangenen Jahres ein Dringlichkeitsantrag eingereicht worden ist.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Liegt ja vor!)

das Bundeskabinett aber erst am 11. Dezember 2014 verabschiedet hat. Das zeigt ja, welches Kind hier bei der Formulierung dieses Antrags Pate gestanden hat, es ist schon interessant – –.

(Zurufe)

Ja, das gebe ich zu, Sie haben ja Recht, ist in Ordnung, das ist an dieser Stelle geschenkt! Es zeigt aber natürlich, welch Geistes Kind – so sollte das an der Stelle lauten, vielen Dank für den Einwurf! – hier formuliert hat!

Was ist Fakt? Es geht nicht darum, dass das Streikrecht beeinträchtigt werden soll. Das ist für uns als CDU-Bürgerschaftsfraktion auch ein sehr wichtiges Gut, und daher können wir uns auch großteils dem, was Kollege Reinken diesbezüglich hier gesagt hat, anschließen.

Was sind denn die Problemstellungen, die wir haben? Wir müssen feststellen, dass kleine Gewerkschaften in Unternehmen natürlich – und da spielt das Thema der Verhältnismäßigkeit von Streiks mit hinein, das ist ein ganz wesentlicher Aspekt – auch hier die Mehrheit von Betrieben präjudizieren, und man fragt sich zwischenzeitlich, worum es dabei eigentlich geht.

Deswegen wundert es mich, weil man hier schon den Eindruck gewinnen kann, dass gerade die LINKE das Geschäft der Pilotenvereinigung und des Marburger Bundes betreibt. Wenn man sich manchmal diese Forderungen dort anschaut, dann muss auch ich als jemand, der nichts gegen Geldverdienen hat und ähnliche leistungsbezogene Aspekte in Tarifverträgen oder einer Besoldung, ehrlicherweise sagen, dass auch ich das nur noch schwer nachvollziehen kann, da auch offensichtlich ganz andere Aspekte in der Tarifauseinandersetzung eine Rolle spielen als allgemein erklärt. Der erste Punkt ist aber, dass mit dem Gesetzentwurf erst einmal – und das bitte ich in dem Zusammenhang auch festzuhalten – kein Eingriff in die laufenden Tarifauseinandersetzungen vorgenommen wird, das ist ausgeschlossen. Der zweite Punkt ist, dass das Ziel des Gesetzes die Stärkung der Tariflandschaft ist. Die Tarifeinheit kommt nämlich nur dann zur Anwendung, wenn es den Tarifparteien nicht gelingt, durch eigene Entscheidungen Tarifkollisionen zu vermeiden, wenn es zum Beispiel Gewerkschaften vorab nicht gelingt, ihre Zuständigkeit abzugrenzen beziehungsweise eine Tarifgemeinschaft zu bilden. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Die Frage, wie eine Mehrheit ermittelt wird, ist in dem Gesetzentwurf eindeutig beantwortet, zu lesen hilft diesbezüglich zu verstehen. Ich glaube auch, dass durch den Schutz kleinerer Gewerkschaften an dieser Stelle, durch besondere Verfahrensregeln die Koalitionsfreiheit nicht eingeschränkt wird, und daher ist mit dem Gesetzentwurf, den die Große Koalition in Berlin verabschiedet hat, hier ein Gesetz vorlegt worden, das zumindest unsere Zustimmung findet. Wir sind einverstanden mit der Überweisung in den Rechtsausschuss. Wir hätten den Antrag hier sonst auch gern abgelehnt, aber wenn es der Diskussion und der Aufklärung in der Sache hilft, sind wir gern bereit, uns diesem Überweisungsantrag anzuschließen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Günthner.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sowohl dem Kollegen Reinken als auch dem Kollegen Kastendiek ausgesprochen dankbar für das, was an Inhaltsklärung hier erfolgt ist und auch die Komplexität zeigt. Ich will auf einen Punkt hinweisen, weil er mir schon ausgesprochen interessant erscheint. Es sind der DGB und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände gewesen, die im Jahr 2010 die Bundesregierung aufgefordert haben, dafür eine Lösung zu finden. Die letzte Bundesregierung sah sich dazu nicht imstande oder war dafür nicht mutig genug, also hat die Bundesarbeitsministerin, Frau Nahles, diese Aufgabe übernommen.

(Zuruf des Abg. R u p p [DIE LINKE])

In der letzten Regierung waren wir noch nicht dabei, Herr Kollege Rupp, deswegen hat Frau Nahles diese Aufgabe übernommen.

Man kann über das, was im Entwurf vorgelegt worden ist, durchaus diskutieren, das ist hier ja auch deutlich geworden, man kann auch durchaus kontrovers diskutieren, aber es hat mitnichten etwas mit der Einschränkung des Streikrechts zu tun. Sie hätten die Bereitschaft zeigen sollen, sich damit auseinanderzusetzen, dass die Stärkung der Allgemeinverbindlichkeit, die Stärkung der Tarifautonomie bereits am 16. August 2014 geregelt worden ist. Das ist sozusagen das, was die Allgemeinverbindlichkeitserklärung deutlich erleichtert, was wir auch immer gewollt und immer für richtig gehalten haben, weil wir gesagt haben, die Flucht aus Tarifverträgen ist das eigentliche Problem, das wir in diesem Land haben, und deswegen müssen wir die Flucht aus Tarifverträgen erschweren, es umdrehen und wieder dazu kommen, dass wir eine deutlich höhere Quote von Tarifverträgen haben, und davon wegkommen, dass es so hohe Hürden gibt, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Insofern ist es ein großer Erfolg, dass das bereits im letzten Jahr umgesetzt worden ist. Ich bin sicher, dass auch weitere Maßnahmen folgen werden.

Ich will darauf hinweisen, es ist schon deutlich gemacht worden und auch aus meiner Sicht ein wesentlicher Punkt, dass diese Diskussion immer wieder dadurch geschürt wird, was im Zusammenhang mit der GDL, mit der Pilotenvereinigung Cockpit, dem Marburger Bund und anderen geschieht, die auch schon angesprochen worden sind. Meine feste Überzeugung ist, in erster Linie kommt es darauf an, dass die Gewerkschaften – und das ist ja auch die erste Aufforderung, die darin steckt – sich einigen, wenn sie in die Auseinandersetzung gehen, sich untereinander darauf verständigen, wie man verhandelt, wie man auftritt, um gemeinschaftlich Interessen durchzusetzen, sodass wir keine Parzellierung von Tarifpolitik haben, die am Ende schädlich für alle ist. Insofern freue ich mich auf die weitere Diskussion, insbesondere auch im Rechtausschuss. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass sich die Bundesregierung im Großen und Ganzen auf dem richtigen Weg befindet, die Tarifautonomie zu stärken, die Allgemeinverbindlichkeit zu stärken, Tarifverträgen wieder ein Gewicht zu geben und auch das Streikrecht zu stärken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)