Erinnern wir uns, was wir uns alle hier gemeinsam nach dem Untersuchungsausschuss versprochen haben, das waren die Kernschlussfolgerungen aus dem Untersuchungsausschuss: Familien in besonderen Lebenslagen, insbesondere im Drogenumfeld, sollten engmaschiger begleitet werden, es sollten mehr und besser qualifizierte Casemanager und genug Amtsvormünder da sein, das haben wir uns versprochen. Die Schnittstellenarbeit in allen Bereichen, insbesondere zwischen dem Amt für Soziale Dienste, der sozialsenatorischen Dienststelle, Gesundheit, Polizei, Justiz und Bildung, sollten verbessert und die Datenschutzprobleme geklärt werden.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Falls frage ich mich deshalb zu Recht, wie die Situation heute aussieht. Bei der engmaschigen Begleitung von Familien in schwierigen Lebenslagen mit substituierten oder drogensüchtigen Eltern, unserem ersten Bereich vor einem Jahr, mussten wir genau an dieser Stelle schockiert in der Antwort zu unserer Großen Anfrage zur Kenntnis nehmen, dass im Jahr 2012 in Bremen 73,08 Prozent aller getesteten Kinder in Familien mit drogensüchtigen oder suchtkranken Eltern in irgendeiner Form in Kontakt mit Drogen kamen. In Bremerhaven waren die Zahlen noch gravierender: Im Jahr 2012 hatten 100 Prozent aller dieser Kinder positive Haarproben. Sehen so die Ergebnisse einer engmaschigen Betreuung und Begleitung aus? Für uns nicht! Für uns steht fest, dass Kinder ein Recht
Neben den Haarproben gibt es auch in diesem Bereich weitere deutliche Hinweise. Die interdisziplinäre Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern drogenabhängiger und substituierter Eltern war Mitte des Jahres 2004 immer noch nicht unterschrieben, weil die Ärzte diese Vereinbarung für unzureichend hielten, und die Familienhebammen, die uns immer wieder als Wunderwaffe genannt werden, sind personell so schwach besetzt, dass sie ihrer großen Verantwortung bei der Kindeswohlsicherung gar nicht wirklich gerecht werden können. Die Hausbesuche im Projekt TippTapp sind in den letzten Jahren sogar erheblich zurückgegangen.
Im Jahresbericht des Gesundheitsamtes Bremerhaven steht seit Jahren der vernichtende Satz, dass die Mitarbeiter nur noch situationsbedingt arbeiten können und in ständiger Sorge sind, dass den Kindern deshalb etwas zustoßen könnte. Wenn ein solcher schriftlicher Hilferuf einer Behörde seit Jahren in den entsprechenden Berichten verzeichnet ist, dann ist es doch unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker, darauf zu reagieren und nicht wegzuschauen, meine Damen und Herren!
Deshalb frage ich noch einmal: Sieht so eine engmaschige Begleitung aus? Für uns nicht! Für uns ist auch klar, dass in dem Bereich die Führungsverantwortung nicht wahrgenommen wird, und das, obwohl wir seit Jahren einen klaren Auftrag haben, und den hat Frau Senatorin Stahmann genauso wie Herr Senator Dr. Schulte-Sasse. Ich unterstelle auch nicht, dass da nicht die besten Absichten geherrscht haben, aber abgestellt worden ist es nicht! Am Ende des Tages zählt, ob es erledigt ist oder nicht, und das ist es leider nicht.
Wie sieht es denn bei den Casemanagern aus? Die Casemanager sind die wichtigste Kontrolleinheit, der Knotenpunkt im Bereich des Kinderschutzes, bei ihnen laufen alle Fäden zusammen.
Wie sieht die Situation nun acht Jahre nach dem Fall Kevin aus? In der Antwort auf unsere Große Anfrage im letzten Jahr aus dem September – gar nicht alt – wird deutlich, dass die zu bearbeitende Anzahl der Familien- und Kinderschicksale wieder fast so hoch ist wie zu der Zeit, als der tragische Tod des kleinen Kevin unter staatlicher Aufsicht passierte. Die geschönten Zahlen, die Frau Senatorin Stahmann damals in ihrer Antwort vorlegte, gingen von 60 Fällen aus. Die erhebliche Anzahl an Langzeiterkrankten, deren Fälle die noch verbliebenen Casemanager miterledigen müssen, wurde in der Statistik bewusst nicht mit eingerechnet. Die Casemanager beschweren sich
zu Recht darüber, dass sich seit dem Fall Kevin viel verändert hat, aber nicht unbedingt zum Besseren. Heute müsse alles dokumentiert und protokolliert werden,
doch für die eigentliche Arbeit verbleibe immer weniger Zeit, so die Klage der Casemanager. Kein Wunder! Ein weit überdurchschnittlicher Krankenstand – das kann man alles in der Antwort auf die Große Anfrage nachlesen –, eine sehr hohe Fluktuation der Beschäftigten, neue Mitarbeiter, die zuallererst vorhandene Personallöcher stopfen müssen, nur sporadisch eine Einarbeitung erhalten und erst nach Monaten fortgebildet werden, sprechen eine deutliche Sprache.
Das Gleiche gilt auch bei den Amtsvormündern, die seit Langem schon wieder mehr Mündel betreuen müssen als gesetzlich erlaubt. Dabei sind die Höchstfallgrenzen doch als Konsequenz aus Fällen wie Kevin und Yagmur et cetera in das Bundeskinderschutzgesetz aufgenommen worden. Sich hier in Bremen nicht an diese Höchstgrenzen zu halten und den Amtsvormündern wieder mehr zuzumuten, ist doch geradezu zynisch, meine Damen und Herren!
Ich frage noch einmal: Sieht für Sie so eine angemessene Ausstattung und Unterstützung der Casemanager und Amtsvormünder aus? Für uns nicht. Die Maxime kann doch nicht allen Ernstes lauten, wie in der Vergangenheit immer wieder zu spät und zu zögerlich Personal einzustellen. Sie lassen sich von den Neuzugängen an Fällen erst überrollen, und dann handeln Sie, wenn im Amt nichts mehr geht. Das ist verantwortungslos gegenüber den Kindern und Jugendlichen, aber auch gegenüber den Mitarbeitern im Amt, auf deren Gesundheit das ausgetragen wird. Einige sprechen inzwischen von purem Glück, dass bisher noch nicht mehr passiert ist. Das, meine Damen und Herren, kann es nicht sein, wir können uns doch nicht auf reines Glück verlassen.
Wie sieht es heute aus im Zusammenhang und im Zusammenspiel der unterschiedlichen Behörden? Im Fall Kevin war der mangelnde Austausch von Daten zwischen dem Casemanager, dem Amtsvormund und weiteren Stellen das eigentliche Kernproblem. Der aktuelle Fall zeigt deutlich, dass hier immer noch ganz konkreter Handlungsbedarf besteht. Datenschutz darf für uns als CDU-Fraktion kein Täterschutz sein, sondern er muss sich dem Kindeswohl unterordnen. Es kann doch nicht sein, dass der Datenschutz hier dazu benutzt wird, Straftaten zum Nachteil von Kindern
zu verdecken und die Menschen unter diesem Vorwand auch noch vielleicht in einer akut gefährlichen Situation zu belassen. Stellen Sie sich einmal vor, der im Raum gestandene Verdacht hätte sich am Ende des Tages bei diesem Fall bestätigt.
Wenn sich ganz viele Institutionen und Einzelpersonen, die sich in Bremen und Bremerhaven um den Kinderschutz bemühen, einig sind, dass der Datenschutz in Bremen vor allem die Täter schützt, dann ist das doch ein Hilferuf: Helft endlich dem Kind! Wenn Schulsozialarbeiter um Beteiligung bitten und betteln müssen – lasst uns bei den Fallkonferenzen dabei sein, liebe Casemanager, wir sehen die Jugendlichen jeden Tag, wir wissen, wie es den Kindern wirklich geht, lasst uns mithelfen! –, dann kann man sich doch nicht wegen einer Dienstanweisung zurückziehen, weghören und irgendetwas von Datenschutz murmeln, meine Damen und Herren, und diejenigen eben nicht beteiligen.
(Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Das ist jetzt eine absurde Kon- struktion!)
Das ist konkret der Fall, schauen Sie sich bei „buten un binnen“ die Kommentare an, die unter den Beiträgen stehen, dort haben sich Schulsozialarbeiter gemeldet. Das ist die Realität im Land Bremen, und da muss man nicht in der grauen Theorie faseln, sondern da muss man sich die Wahrheit einmal ansehen!
(Beifall bei der CDU – Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich bin beeindruckt!)
Das Schlimmste ist, dass diese geistige Haltung von unserer Landesdatenschutzbeauftragten sogar noch unterstützt wird. Für mich ist es ganz klar ihre Aufgabe, Verordnungen so zu gestalten, dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist, und nicht Verordnungen mit zu erarbeiten, die Kinder letztlich in Leib und Leben gefährden können.
Andere Bundesländer sind völlig entspannt beim Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Behörden, mit Wohlwollen der dortigen Landesdatenschutzbeauftragten. Warum nicht in Bremen? Wieso wird der gleiche Sachverhalt hier anders behandelt als in Hamburg? Wieso fehlen uns, oder genauer gesagt Ihnen, an der Stelle anscheinend der Mut und die Kraft, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, zu verantworten und damit auch umzusetzen und durchzusetzen? Datenschutz darf eben nicht zum Täterschutz werden, meine Damen und Herren! Das ist für uns glasklar.
auch schon bei „buten un binnen“ gesagt hat, seit dem Fall des kleinen Kevin in Bremen überwunden sein. Anscheinend können Sie das nicht. Alle vorgebrachten Argumente zeigen, und ich könnte jedes einzelne noch detailliert ausführen, dass uns vorgetäuscht wurde, dass sich hier viel verändert hätte. Bei dem entscheidenden Kernthema des Untersuchungsausschusses hat sich eben nichts oder kaum etwas zum Besseren verändert.
Ich fordere Sie, Frau Senatorin Stahmann, deshalb im Sinne der Kinder und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven auf, die politisch verursachten Missstände in Ihrem Ressort endgültig und nachhaltig zu beseitigen. Oder, wenn es überhaupt nicht anders geht, machen Sie Platz für jemanden, der das fertig bringt. – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das bezeichnendste an der gerade eben gehörten Rede war, dass der vermeintliche eigentliche Gegenstand, den Sie hier zur Aktuellen Stunde beantragt haben, schon nach drei Sätzen beendet war!
Mehr haben Sie offensichtlich zu dem Thema gar nicht zu sagen, denn dann folgten ja Allgemeinplätze in der Art, was ich schon einmal zur Kinder- und Jugendpolitik irgendwie sagen wollte. Wir sprechen aber über diesen konkreten Fall, und darüber möchte ich auch reden; Sie haben den Tagesordnungspunkt beantragt und der Öffentlichkeit steht ja auch zu, dass wir das Thema hier versuchen aufzuklären.
(Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Wir haben deutlich gemacht, dass es sich um einen sys- temischen Fehler handelt! Sie haben nicht zugehört!)
Sie sagen, die Sozialbehörde hat die Ermittlungen bei einem Verdacht des Kindesmissbrauchs und ein schnelles Eingreifen verhindert. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, und es erschließt sich mir auch nicht, auf welcher Basis Sie eigentlich seit einigen Tagen spekulieren. Die mir vorliegenden Informationen, wer wann was gemacht hat, zeigen, dass in den drei Wochen, nachdem dieser Verdacht von einer Zeugin geäußert worden ist, ausschließlich das Jugendamt, ausschließlich die Sozialbehörde gehandelt haben, und zwar erstens im Sinne des Kindeswohls, also um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen, im Sinne des Schutzes dieses Kindes, und zweitens im Sinne aller Vereinbarungen, die nach dem Fall Ke
vin getroffen worden und die auch umgesetzt worden sind. Daraus den Schluss zu ziehen, dass man ein schnelles Eingreifen verhindert hätte, ist schlichtweg durch nichts belegt und gehört zu diesen Spekulationen, die Sie hier erschaffen.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN – Abg. R ö w e - k a m p [CDU]: Woher kommt dann der Durchsuchungsbeschluss? Woher kommt der?)
Ja, das kommt sehr viel später, bis dahin war das Amt ausschließlich in Sachen der Klärung der Frage, ob eine Gefährdung dieses betreffenden Kindes vorliegt, unterwegs.
Am 6. November wurde dieser Verdacht ausgesprochen, und zu einer Information an die Polizei, Staatsanwaltschaft und dem weiteren Vorgehen kam es dann ja erst nach drei Wochen. In diesen drei Wochen war das Amt, wie man im Nachhinein ziemlich genau feststellen kann, genau nach diesen Richtlinien, die wir uns nach dem Fall Kevin gegeben haben, tätig. Es hat mit der betroffenen Familie Kontakt aufgenommen, hat sie auch vorgeladen, hat Schweigepflichtsentbindungen für den Kinderarzt, die Kita sowie die Hebamme eingeholt, hat dieselbigen auch befragt, hat also das komplette Umfeld dieser Familie durchleuchtet, und war ausschließlich damit befasst, den Schutz dieses Kindes angesichts der dort erhobenen Anschuldigungen zu klären. Das Amt konnte weitgehend zum damaligen Zeitpunkt feststellen, dass alle diejenigen, die da einbezogen worden sind – entweder aus dem direkten Umfeld des Kindes oder aber auch viele Experten, die noch hinzugezogen worden sind, um sich einen Eindruck von der Familie zu schaffen –, auch diese Vorwürfe weitgehend ausräumen konnten.
Es waren alles Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, und der Sinn und Zweck ihres Handelns war ausschließlich der Schutz des Kindes. Das muss im Zentrum jeder Erörterung stehen, aber das haben Sie hier schnell verlassen, denn das ist der Vorwurf, der die Menschen da draußen zu Recht beunruhigt, wenn in der Öffentlichkeit behauptet wird, dass hier ein Kind gerade nach dem tragischen Fall Kevin gefährdet sein könnte, weil Ämter nicht handeln, etwas behindern oder verhindern. Man kann eindeutig feststellen – die Senatorin wird es nachher in ihrer Rede auch noch einmal im Detail darstellen –, dass das so nicht der Fall war.
Sie sagen dann, dass es beim Kinderschutz insgesamt planlos sei – helft endlich dem Kind! –, und aus dem Fall Kevin seien keine Konsequenzen gezogen worden. Nach dem Fall Kevin sind aus den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses reihenweise Konsequenzen gezogen worden, sie werden auch umgesetzt, und auch in diesem Fall ist nach den Richt
Ich glaube, dass das ein Vorwurf ist, der völlig ins Leere geht, denn ganz selten ist in Bremen eine so konzentrierte und damals auch noch gemeinsame Anstrengung unter der Überschrift, dass dieser Fall Kevin sich unter gar keinen Umständen wiederholen darf, unternommen worden. Da waren sich alle hundertprozentig einig, seitdem arbeiten alle daran, dass sich solch ein Fall nicht wiederholt, und sehr viele Dinge – Sie müssten sie als zuständige Sprecherinnen und Sprecher eigentlich alle kennen – sind verändert und umgesetzt worden. Es gibt gemeinsame fachliche Weisungen und eine Vielzahl von Konsequenzen, die aus diesem Fall gezogen worden sind. Außerdem sind eine Vielzahl von Casemanagerinnen und Casemanagern eingestellt worden, bei denen zum Beispiel die Themen Schulung und Fortbildung gerade deswegen von Bedeutung sind, weil man so viele neue junge Kolleginnen und Kollegen nach dem Fall Kevin eingestellt hat, um eine Situation zu vermeiden, in der dort gerade auch der Personalmangel eine entscheidende Rolle spielt.
Es bleiben, meines Erachtens ist das dann der Punkt, an dem weiter gearbeitet werden muss, Unklarheiten in dem Fall, wie die Schnittstelle zwischen den Behörden funktioniert. Meines Erachtens müsste das in der Tat völlig klar sein. Es muss allen Beteiligten klar sein, auf welcher Basis Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, der Staatsanwaltschaft und der Polizei zusammenarbeiten.
Das heißt, nicht nur die fachlichen Weisungen auf allen Seiten müssen übereinstimmen, sondern auch das praktische Handeln, die Schulungen, die Fortbildung. Wir glauben, es ist richtig, dass die senatorischen Behörden angekündigt haben, sich noch einmal zusammenzusetzen und alle Dinge auszuräumen, die möglicherweise dazu führen könnten, dass diese Schnittstelle zwischen den Behörden, zwischen den unterschiedlichen Stellen irgendwie Probleme verursachen könnte. Es ist vollkommen richtig, dort noch einmal anzusetzen, und wenn es dort Unklarheiten gibt und gab – die gab es in diesem Fall in der Tat, vor allen Dingen in der Frage, welche Art von richterlichem Beschluss notwendig ist, um an bestimmte Daten und Aussagen aus der Sozialbehörde zu kommen –, diese Frage jetzt ressortübergreifend zu klären, sodass sie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eindeutig und nicht mehrdeutig sein können.
Die haben Sie, glaube ich, gemeinsam in der Deputation beschlossen. Dann müssten Sie selbst jetzt an der Frage mitarbeiten, ob der Beschluss, der dort gemeinsam mit Ihnen gefasst worden ist, revidiert werden muss. Ich glaube, dass man im Senat gerade an diesen Fragen mit Hochdruck arbeitet. Solche
Fälle bieten ja immer eine Gelegenheit, sich noch einmal anzuschauen, ob wirklich alles, was nach dem Fall Kevin gemacht worden ist, nach heutigem Stand und angesichts eines solchen Falles, den wir gerade erörtern, tatsächlich belastbar ist. Wenn Sie auch zu dem Schluss kommen, dass die von Ihnen beschlossene fachliche Weisung geändert werden muss, kann man das dann vielleicht auch gemeinsam machen. Natürlich sind solche Einzelfälle immer eine gute Gelegenheit, es insgesamt noch einmal zu betrachten.
Es bleibt ein letzter Punkt, den ich nennen wollte. Man hat es an Ihrer Rede auch wieder gemerkt, eine frühzeitige umfassende Information ist die einzige Möglichkeit, derartige Spekulationen ohne Kenntnis der tatsächlichen Abläufe und sehr schwerwiegende Vorwürfe zu verhindern, die man hinterher nicht aufrechterhalten kann. Insofern ist die Reihenfolge sehr unglücklich, die wir in diesen Tagen haben. Wir haben jetzt eine Aktuelle Stunde, die Senatorin redet am Schluss und wird en détail ihre Sicht der Dinge darlegen. Morgen haben wir eine Sondersitzung der Deputation mit der Information der Deputierten. Der gesamte Komplex seit der Berichterstattung bei „buten un binnen“ in der letzten Woche verläuft in sehr unglücklicher Abfolge und öffnet natürlich Tür und Tor für Spekulationen. Deswegen ist es aber wichtig, dass sich alle insoweit disziplinieren, nur etwas zu behaupten – gerade wenn es sehr schwerwiegende Vorwürfe sind – die auch tatsächlich anhand der Fakten und der tatsächlichen Vorgänge belegt werden können. Das ist hier bei Ihren Vorwürfen nicht der Fall, und deswegen weisen wir es auch mit Nachdruck zurück! – Vielen Dank!