Protocol of the Session on January 22, 2015

(Beifall)

Entwurf des Aktionsplans zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention im Land Bremen

Mitteilung des Senats vom 2. Dezember 2014 (Drucksache 18/1657)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Stahmann, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Frehe.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Landesbehindertenbeauftragte, Herr Dr. Steinbrück.

Herr Dr. Steinbrück (Landesbehindertenbeauf- tragter): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine ganz kurze Vorbemerkung! Ich möchte mich noch ganz herzlich bei Ihnen für meine heutige Wiederwahl zum Behindertenbeauftragten des Landes Bremen bedanken. Ich empfinde es als große Wertschätzung meiner, aber auch der Arbeit meines gesamten Teams, herzlichen Dank dafür! Gleichzeitig ist es aber natürlich ein Auftrag, möglichst noch besser zu werden, als wir es vielleicht in der Vergangenheit schon waren, und ich nehme es als Aufgabe sehr ernst, wenn ein Landesparlament einem einen solchen wichtigen Auftrag erteilt. – Vielen Dank dafür!

(Beifall)

Heute steht aber natürlich nicht die Person Joachim Steinbrück im Zentrum der Debatte, sondern der Ak

tionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Land Bremen, und ich möchte zu drei Aspekten dieses Aktionsplans in der gebotenen Kürze etwas sagen; erstens zur Entstehungsgeschichte und zur Bedeutung des Prozesses der Entstehung, zweitens zu den Inhalten des Aktionsplans und drittens zu der Umsetzungsstruktur, die wir uns hier in Bremen gegeben haben.

Heute schließt sich gewissermaßen ein Kreis, weil die Bremische Bürgerschaft im März des Jahres 2012 – also vor etwas weniger als drei Jahren – einen Beschluss gefasst hat, in dem der Senat aufgefordert worden ist, einen Expertinnen- und Expertenkreis zur Erarbeitung des Aktionsplans einzusetzen. Ich sollte nach diesem Beschluss Vorsitzender sein, Herr Staatsrat Frehe aus dem Sozialressort stellvertretender Vorsitzender.

Der Senat hat diese Aufforderung aufgegriffen und im Mai des Jahres 2012 diesen temporären Expertinnen- und Expertenkreis sowie eine Staatsrätinnenund Staatsrätelenkungsrunde eingesetzt. Wir haben dann im Sommer des Jahres 2012 unsere Arbeit aufgenommen und im Oktober des Jahres 2014 nach insgesamt 25 Sitzungen, die in aller Regel vier Stunden gedauert haben, beendet. Das heißt, wir haben da auch viel Arbeit investiert, und das Ergebnis kann sich meines Erachtens auch sehen lassen.

(Beifall)

Dieser Prozess hat meines Erachtens zwei ganz wichtige Anforderungen erfüllt: Einerseits hat das Gremium die Vertretung behinderter Menschen von Beginn an mit einbezogen, das heißt, wir haben diesen Aktionsplan gemeinsam erarbeitet mit Vertreterinnen und Vertretern behinderter Menschen, der Senatsressorts, der Fraktionen dieses Hauses, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der ZGF und des Magistrats Bremerhaven. Mit dieser breiten Beteiligung haben wir der Anforderung der Behindertenrechtskonvention Rechnung getragen, dass Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung der Konvention mit einzubeziehen sind, das heißt, die Konvention fordert Beteiligung.

Als zweites ist mir vor kurzem erst noch einmal sehr deutlich geworden, dass wir zur Bewusstseinsbildung beigetragen haben, zumindest bei denjenigen, die an dem Aktionsplan mitgearbeitet haben, als ein Verwaltungsmitarbeiter, der in diesem Arbeitskreis vertreten war, sagte, er hätte erst in dem Arbeitskreis verstanden, was ein Blindenleitsystem ist. Da dort auch wichtige Vertreterinnen und Vertreter der Ressorts und auch Parlamentarier vertreten waren, denke ich, dass wir in diesem Bereich auch gute Arbeit im Sinne einer Bewusstseinsbildung, wie die Konvention sie ebenfalls verlangt, geleistet haben.

(Beifall)

Zu den Inhalten! Wenn ich jetzt auf die mehr als 170 Einzelmaßnahmen, die dieser Aktionsplan vorsieht, eingehen würde, dann wäre der zeitliche Rahmen heute natürlich deutlich gesprengt, und die Präsidentin würde sicherlich intervenieren, deshalb möchte ich mich auf einige wenige Aspekte beschränken! Wichtig ist noch einmal vom Selbstverständnis der Behindertenrechtskonvention her, dass sie davon ausgeht, dass Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen – zum Beispiel Menschen wie ich, die nicht sehen können, oder andere Beeinträchtigungen haben – und umweltbedingten Barrieren, aber auch einstellungsbedingten Barrieren, also den sprichwörtlichen Barrieren in den Köpfen. Die Auswirkungen von Beeinträchtigungen sollen durch den Abbau und die Reduzierung von Barrieren, im Idealfall durch ihre Beseitigung reduziert werden, das heißt, gleichberechtigte Teilhabe setzt den Abbau von Barrieren voraus.

Das ist die Grundlage, auf der der Aktionsplan die Maßnahmen festgelegt hat, sie zielt auf den umfassenden Abbau von Barrieren und auch die Schaffung von Nachteilsausgleichen ab.

Ich möchte nur einige beispielhaft nennen: Einige Gesetze sollen geprüft werden, darunter das Behindertengleichstellungsgesetz, die Landesbauordnung soll noch einmal im Hinblick auf die Barrierefreiheit betrachtet werden, und es soll eine verbindliche Quote für barrierefreie und rollstuhlgerechte Hotelzimmer eingeführt werden. Dass dies durchaus auch eine wirtschaftliche Bedeutung hat, zeigt das Beispiel, dass Bremen eine Messe dadurch verloren hat, dass es hier zu wenig rollstuhlgerechte Zimmer in Hotels gab. Die Internationale Reha- und Mobilitätsmesse, die drei Mal in Bremen stattgefunden hat, findet jetzt in Hamburg statt, weil es hier Probleme mit den Hotelzimmern gab. Das vielleicht auch einmal als Hinweis darauf, dass durchaus auch wirtschaftliche Aspekte bei dem Thema des Abbaus von Barrieren eine Rolle spielen können!

Mir selbst liegt sehr am Herzen, auch wenn es vielleicht nur einen kleinen Kreis von Studierenden betrifft, dass der Nachteilsausgleich in Form einer Härtequote auch für Masterstudiengänge verbindlich gelten soll. Deshalb werde ich anregen, in der laufenden Änderung des Hochschulgesetzes hier auch kurzfristig das Hochschulzulassungsgesetz so zu ändern, weil an der Universität ein Studiengang solch eine Härtefallklausel für den Masterstudiengang nicht hat, andere hingegen haben sie. Ich finde, das ist eine Ungleichgewichtigkeit, die man kurzfristig ändern kann und sollte. (Beifall)

Stichwortartig möchte ich noch ansprechen, damit Sie auch sehen, wie breit das Spektrum der Maßnahmen eigentlich ist, es wird gerade ein E-Government für das Land Bremen auf den Weg gebracht, das voraussichtlich erst in der nächsten Wahlperiode ver

abschiedet werden kann. Auch da wird es um Bestimmungen zur Barrierefreiheit für das Land Bremen gehen, damit auch Menschen mit Beeinträchtigungen, beispielsweise Blinde und Sehbehinderte, auch an den E-Government-Strukturen teilhaben und sich zum Beispiel per Internet selbst einen Termin beim Stadtamt besorgen können. Mir selbst liegt auch noch am Herzen, dass es uns tatsächlich gelingt in den nächsten Jahren, hier das Medizinische Zentrum für geistig und mehrfach behinderte Menschen zu schaffen, um eine Versorgungslücke im allgemeinen medizinischen System zu schließen. (Beifall)

Es gibt dort umfangreiche Vorarbeiten, und wenn der Gesetzgeber die Weichen auf Bundesebene entsprechend gestellt hat, was im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf Bundesebene vorgesehen ist, können wir uns auch hier in Bremen auf den Weg machen. Im Bereich Wohnen wird noch einiges passieren, wie die Maßnahmen zeigen, im Bereich Arbeit und in vielen anderen Handlungsfeldern auch. Die Handlungsfelder selbst sind ja schon sehr breit gefächert, wie Sie ja schnell am Inhaltsverzeichnis erkennen können. Ich möchte noch kurz auf die Struktur eingehen, die wir hier in Bremen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention geschaffen haben. Wir haben gesagt, das eine ist, wenn wir den Aktionsplan schreiben und erarbeiten, aber es muss auch gewährleistet werden, dass dieser auch mit Leben erfüllt, umgesetzt und auch weiterentwickelt wird, und wir haben dafür im Grunde genommen zwei bis drei ganz wesentliche Elemente. Erstens sollen in den einzelnen Ressorts nach der Beschlussfassung über den Aktionsplan Ressortverantwortliche benannt werden, die tatsächlich schauen, ob das jeweilige Ressort die Maßnahmen, die es sich vorgenommen hat, auch umgesetzt hat oder umsetzt. Zweitens soll ein Landesteilhabebeirat unter Vorsitz des Landesbehindertenbeauftragten eingesetzt werden, in dem stimmberechtigte Mitglieder die Vertretungen behinderter Menschen sind, aber auch alle Senatsressorts und auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vertreten sein sollen, andere ständige Gäste können geladen werden. Der Teilhabebeirat soll auch die Umsetzung begleiten, Impulse setzen und eben auch schauen, dass das Ganze tatsächlich weiterentwickelt und die Behindertenrechtkonvention nicht aus dem Blick verloren wird. Der dritte Punkt sieht im Grunde genommen vor, dass bei Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben selbstverständlich auch geprüft werden soll, ob und inwieweit diese der Umsetzung der Konventionen dienen oder sogar im Widerspruch zu ihr stehen. Das sind im Wesentlichen die Aspekte zu diesem Aktionsplan.

Wichtig ist noch, dass die Stadt Bremerhaven durch den Inklusionsbeirat in dem Landesteilhabebeirat vertreten sein wird, der dort auf kommunaler Ebene gebildet worden ist, und natürlich vonseiten der Verwaltung der Magistrat, sodass wir diesem Anspruch, ein Land, zwei Städte, auch bei der Partizipation behinderter Menschen versuchen, gerecht zu werden, und ich bin auch ganz optimistisch, dass uns das gelingt.

Dann würde ich hier gern noch – da kommt jetzt der Jurist in mir durch, obwohl mir das eigentlich nicht zusteht – einen Berichtigungsantrag stellen, denn ich denke, dass wir bei dem Aktionsplan nicht mehr im Entwurfsstadium sind. Der Senat hat ihn verabschiedet, und damit wird hier eigentlich ein Aktionsplan und nicht der Entwurf eines Aktionsplans beraten. In der Tagesordnung wird noch von der Behandlung des Entwurfs gesprochen, vielleicht kann man das irgendwie ändern.

Damit komme ich auch zum Ende meines Beitrags in der Hoffnung, die Redezeit nicht über Gebühr strapaziert zu haben. Ich denke, dass es jetzt eine große Aufgabe ist, sich auf den Weg zu machen und diesen Aktionsplan umzusetzen. Diese Aufgabe nehme auch ich gern an und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit hier mit der Bürgerschaft (Landtag), aber auch natürlich mit dem Stadtparlament, und ich freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schmidtke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Mitglieder des TEEK, liebe Athleten der Special Olympics und liebe Vertreter des Magistrats Bremerhaven – ich glaube, ich habe jetzt alle! –, und sehr geehrter Herr Landesbehindertenbeauftragter! Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle auch im Namen der SPD-Fraktion für die heutige Wiederwahl, die für mich eigentlich gar keine Frage war.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Innerhalb von zwei Jahren, also in circa 100 Stunden Sitzungszeit, entstand dieser Entwurf eines Aktionsplans, der von uns, der Bürgerschaft (Landtag), am 21. März 2012 in Auftrag gegeben wurde. Dieser Aktionsplan – es ist kein Entwurf, Sie haben vollkommen recht, Herr Dr. Steinbrück – hat den Auftrag, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen auf den Weg zu bringen und zu begleiten. Beteiligt und engagiert mitgewirkt haben vor allem Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände Bremens. Damit wurde eine alte Forderung des Behindertenparlaments zu einer Selbstverständlichkeit: Nichts über uns ohne uns!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Vervollständigt wurde dieser Temporäre Expertinnen- und Expertenkreis, TEEK, durch Vertreterinnen und Vertreter aller angesprochenen Ressorts und der Fraktionen. Unter dem Vorsitz unseres Landesbehindertenbeauftragten, Herrn Dr. Steinbrück, entstand dieser beispielhafte Aktionsplan. Ich selbst habe durch die Diskussionen in etlichen Randgesprächen und das Zusammenarbeiten mit den vielen unterschiedlichen Menschen viel gelernt, viele Anregungen bekommen und sogar das eine oder andere Mal etwas dazu beitragen können.

Der uns nun vorliegende Aktionsplan erhebt nicht den Anspruch vollständig zu sein, er ist nicht in Beton gegossen, sondern lebt von Änderungen und Anpassungen an die Realität, so hat zum Beispiel Bremerhaven bereits jetzt schon in einigen Bereichen Diskussionsbedarf angemeldet, der befriedigt werden sollte. Der Landesteilhabebeirat, Herr Dr. Steinbrück hat das eben gerade ausgeführt, der als begleitendes Organ die Umsetzung des Aktionsplans begleiten wird, wird hilfreich sein und sicher auch gern als Ansprechpartner für Politik fungieren.

Die Umsetzung des Aktionsplans funktioniert nicht von heute auf morgen, er benötigt Zeit, Ideenreichtum und Geduld, und er braucht zu all diesen Schätzen natürlich auch Geld. Die Beschlüsse zum Bereich Sozialrecht, Rehabilitation und Integration behinderter Menschen der 91. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder hat einen 4 Punkte umfassenden Beschluss gefasst, von dem ich mir gute Lösungswege verspreche: Es wird begrüßt, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgerecht herausgelöst wird. Es wird begrüßt, dass sich der Bund mit mindestens 5 Milliarden Euro netto pro Jahr an den Kosten der reformierten Eingliederungshilfe beteiligen wird. Es wird begrüßt, dass der Bund diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe in einem breit angelegten Beteiligungsprozess vorbereiten wird, und es wird auch begrüßt, dass bis Mitte 2015 ein erster, vom Bund erarbeiteter Gesetzentwurf vorliegt, der spätestens im Sommer 2016 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann.

Vor allem aber ist eines klar: Zu all diesen Bemühungen und Teilhabe aller passt auf gar keinen Fall der Ausschluss einer Beförderung im öffentlichen Personenverkehr von Menschen, die auf einen E-Scooter angewiesen sind.

(Beifall)

Als Lösung bei auftretenden Problemen auch bei der Beförderung kann nicht der Ausschluss, sondern muss die Überlegung stehen, wie diese Hindernisse beseitigt werden können, um eine Teilhabe aller zu ermöglichen.

Das ist auch der Anspruch, den die UN-Behindertenrechtskonvention erhebt, den der Aktionsplan aufgreift und den ich im Namen der SPD-Fraktion unterstreiche. Ich möchte jetzt meinen ersten Teil beenden und komme dann noch einmal wieder. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich auf der Besuchertribüne Herrn Uwe Parpart, den Stadtrat für Menschen mit Behinderungen aus Bremerhaven, und Frau Petra Wontorra, die Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen, ganz herzlich begrüßen.

Seien Sie alle ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schmidtmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, liebe Mitarbeiter des TEEKAusschusses und liebe Zuhörer an den Rundfunkgeräten!

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Und Fernseher! – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Seit gestern auch Fernseher! – Heiterkeit)

Ich möchte heute zum Aktionsplan zur Umsetzung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen sprechen. Dieser Aktionsplan liegt uns nun vor, und ich finde, er ist uns sehr gut gelungen. Ich sage, „er ist uns sehr gut gelungen“, weil auch ich daran mitgearbeitet habe.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Natürlich haben auch ganz viele andere Menschen daran mitgearbeitet, aber ich bin auch ein bisschen stolz darauf, deswegen sage ich das!

Frau Schmidtke und Herr Dr. Steinbrück haben die Entstehungsgeschichte schon ausgeführt, ich möchte das Thema aber auch noch einmal kurz ansprechen. Ich finde es sehr gut, auf welche Weise der Aktionsplan erarbeitet wurde, und zwar nicht nach dem TopDown-Prinzip, sondern nach dem Bottom-Up-Prinzip. Der Aktionsplan wurde nicht von den Fachleuten aus den verschiedenen Behörden erarbeitet und dann den Betroffenen zur Stellungnahme vorgelegt – so war es hier lange Zeit üblich, das ist das normale Verwaltungsverfahren, davon sind wir abgewichen, und das war ein sehr guter Prozess, das haben mei

ne beiden Vorredner auch schon festgestellt –, sondern hier wurde eine Beratung auf Augenhöhe organisiert, und das hat den TEEK-Ausschuss und den betroffenen Gruppen auch sehr viel Spaß gemacht. Wir haben 25 Sitzungen durchgeführt, und die Sitzungen wurden abwechselnd von Herrn Dr. Steinbrück und von Herrn Staatsrat Frehe geleitet, und das war nicht immer einfach.